1. Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Diese Form des Aufenthaltstitels erhältst du, wenn du als ausländische Fachkraft mit anerkanntem Berufsabschluss in Deutschland arbeiten möchtest. Sie wird nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren oder einem regulären Visumsverfahren erteilt. Die Gültigkeit richtet sich in der Regel nach der Dauer deines Arbeitsvertrags – meist ein bis zwei Jahre. Während dieser Zeit darfst du in deinem anerkannten Beruf in Deutschland arbeiten und wohnen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zweckgebunden, das heißt: Sie ist direkt mit deinem Beruf und deinem Arbeitgeber verknüpft. Ein Arbeitsplatzwechsel ist möglich, muss aber vorher von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Mit diesem Titel hast du Anspruch auf die gleichen Arbeitsrechte wie deine deutschen Kolleginnen und Kollegen, zum Beispiel auf Urlaub, Mutterschutz und Kündigungsschutz.
2. Verlängerung des Aufenthaltstitels
Läuft dein Aufenthaltstitel ab, musst du rechtzeitig – am besten drei Monate vor Ablauf – einen Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde stellen. Die Verlängerung ist unkompliziert, wenn dein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und dein Lebensunterhalt gesichert ist. Du musst erneut deinen Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen, eine gültige Meldebescheinigung sowie den Nachweis deiner Krankenversicherung vorlegen. In der Regel wird der Aufenthaltstitel um die gleiche Zeit verlängert wie dein neuer oder bestehender Arbeitsvertrag. Wichtig: Wenn du den Antrag zu spät stellst, kann es zu einer Lücke im Aufenthalt kommen, was Probleme bei Behördengängen oder bei der Arbeit verursachen kann. Wir unterstützen dich bei der rechtzeitigen Terminvereinbarung und beim Zusammenstellen der Unterlagen.
3. Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und gibt dir die Möglichkeit, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten – ohne zeitliche Einschränkung. Als Fachkraft kannst du diesen Titel in der Regel nach vier Jahren beantragen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst: Du musst seit mindestens vier Jahren ununterbrochen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1) verfügen, regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Zudem darfst du keine schweren Straftaten begangen haben. Mit der Niederlassungserlaubnis bist du nicht mehr an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und kannst in jedem Beruf in Deutschland arbeiten.
4. Einbürgerung
Die Einbürgerung ist der Schritt, bei dem du die deutsche Staatsangehörigkeit erhältst. In der Regel kannst du diesen Antrag nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland stellen. Wenn du erfolgreich einen Integrationskurs absolviert hast, verkürzt sich die Frist auf sieben Jahre; bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre. Du musst nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst sichern kannst, über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügst und den Einbürgerungstest bestanden hast. Außerdem musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit in vielen Fällen aufgeben, es sei denn, dein Herkunftsland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit hast du alle Rechte eines deutschen Bürgers – einschließlich Wahlrecht und Reisefreiheit innerhalb der EU.