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Gemeinsam mit deinen Liebsten ankommen.

Familiennachzug im Beschleunigten Fachkräfteverfahren

Gemeinsam mit deinen Liebsten an deiner Seite.
Dein Familiennachzug ist für dich als Pflegekraft, Arzt oder Ärztin oder MTA ein entscheidender Schritt, um in Deutschland nicht allein zu starten. Im Beschleunigten Fachkräfteverfahren können dein Ehepartner, deine minderjährigen Kinder und – seit dem 1. März 2024 gesetzlich ermöglicht – auch deine Eltern grundsätzlich nachziehen, sofern du ihren Lebensunterhalt sichern kannst. Wir koordinieren alle Schritte so, dass ihr gemeinsam vor der Botschaft vorsprechen könnt. Seit März 2024 gilt zudem für Ehepartner die Pflicht zum A1-Sprachnachweis – dieser muss bei der Antragstellung vorliegen. Die Visa werden im beschleunigten Verfahren in der Regel innerhalb von 21 Werktagen erteilt.
So beginnt dein Deutschland-Start gemeinsam mit deiner Familie – ohne lange Trennung. Wir unterstützen euch bei allen Formalitäten – vom Antrag bis zur Integration vor Ort.

4 Kernpunkte Familiennachzug

1. A1-Sprachnachweis Pflicht

Seit März 2024 für Ehepartner verbindlich.

2. Gleichzeitiger Antrag für Familie

Visum für alle im selben Verfahren möglich.

3. Beschleunigte Visaerteilung

Meist innerhalb von 21 Werktagen.

4. Elternnachzug möglich, aber nicht automatisch

Seit März 2024 gesetzlich erlaubt – Lebensunterhalt muss gesichert sein.

Gemeinsam in Deutschland ankommen – dein Weg zum Familiennachzug

Im Beschleunigten Fachkräfteverfahren kannst du deine Familie direkt mit nach Deutschland bringen: Ehepartner, minderjährige Kinder – und seit dem 1. März 2024 gesetzlich auch Eltern, wenn du den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellst.
Wichtig: Es ist nicht automatisch möglich, dass Eltern direkt einreisen. Du musst nachweisen, dass du ausreichend Einkommen und Versicherung hast, um die Familie zu versorgen.
Alle Anträge können im selben Verfahren gestellt werden, inklusive gemeinsamer Vorsprache bei der Botschaft.
Der Ehepartner muss ein A1-Zertifikat nachweisen – verpflichtend seit März 2024.
Wir unterstützen die vollständige Vorbereitung deiner Familie: Dokumenten-Check, Terminkoordination, Antragstellung.
Nach Einreichung erfolgt die Visumserteilung in der Regel innerhalb von 21 Werktagen.
Dadurch gelingt der gemeinsame Start in Deutschland ohne lange Trennungszeiten.
Nach der Einreise begleiten wir euch bei Anmeldung, Aufenthaltstiteln und Integration.

Gemeinsam in Deutschland ankommen

Aufenthaltsdauer & Rechte der Familienmitglieder

Aufenthaltstitel & Dauer

1. Aufenthaltstitel & Dauer

Familienangehörige erhalten ihren Aufenthaltstitel immer in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel der Fachkraft. Das bedeutet: Die Gültigkeit richtet sich nach deinem Titel – meistens zwischen 2 und 4 Jahren. Endet oder wird dein Aufenthaltstitel nicht verlängert, endet automatisch auch der Titel deiner Familienmitglieder.

Verlängerung

2. Verlängerung

Die Verlängerung erfolgt gemeinsam mit deiner Verlängerung. Voraussetzungen: Arbeitsverhältnis besteht weiterhin, Lebensunterhalt und Krankenversicherung sind gesichert. Der Antrag wird vor Ablauf des aktuellen Titels bei der Ausländerbehörde gestellt.

Arbeitsmarktzugang

3. Arbeitsmarktzugang

Ehepartner und Eltern dürfen mit ihrem Aufenthaltstitel uneingeschränkt in Deutschland arbeiten – egal in welchem Beruf oder in welcher Branche. Kinder dürfen Schulen besuchen, Ausbildungen beginnen oder studieren.

Unbefristete Niederlassungserlaubnis

4. Unbefristete Niederlassungserlaubnis

Nach in der Regel 5 Jahren Aufenthalt (inkl. erfüllter Integrations- und Sprachvoraussetzungen – mindestens B1) können Familienangehörige einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Wenn die Fachkraft selbst früher eine Niederlassungserlaubnis bekommt, können Familienmitglieder in vielen Fällen parallel oder kurz danach den Antrag stellen.

Einbürgerung

5. Einbürgerung

Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist für Familienmitglieder in der Regel nach 5 Jahren Aufenthalt möglich (bei sehr guter Integration oder besonderen Leistungen ggf. schon nach 3 Jahren). Voraussetzung: gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse (B1 oder höher), bestandener Einbürgerungstest.

Antragstellung

6. Antragstellung

Der Aufenthaltstitel wird nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort beantragt. Dazu sind Reisepass, Meldebescheinigung, biometrische Fotos, Nachweise über Krankenversicherung und gesicherten Lebensunterhalt erforderlich. Die Aufenthaltstitel werden als Plastikkarte (elektronischer Aufenthaltstitel) ausgestellt.

Mit deiner Familie im Rücken sicher, fair und gemeinsam ins deutsche Gesundheitswesen starten.

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