Teil A - Fachkräfte
§ 1 Begriffsbestimmungen
- Fachkraft: Personen aus Gesundheitsberufen (z. B. Pflegefachkräfte, medizinisch-technische Assistenzen, Ärztinnen/Ärzte), die sich im Ausland befinden und durch MEDEED zur Beschäftigung nach Deutschland vermittelt werden.
- Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und sonstige medizinische Leistungserbringer in Deutschland, die von MEDEED beauftragt werden und sämtliche Kosten im Rahmen des Arbeitgeberzahlprinzips tragen.
- MEDEED Digital (CRM): Das digitale System der MEDEED GmbH zur Identifikation, Kommunikation, Dokumenteneinreichung, Vertragsannahme und Bereitstellung von Informationsmaterialien.
§ 2 Vertragsgegenstand & Kostenfreiheit
- MEDEED vermittelt Fachkräfte an Einrichtungen in Deutschland und begleitet sie während der Integrationsphase. MEDEED ist nicht Arbeitgeber der Fachkraft.
- Die Vermittlung ist Für Internationale Fachkräfte vollständig kostenfrei. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Flug, Visa, Übersetzungen, Beglaubigungen, Legalisationen, Sprachprüfungen, Anerkennung und Unterkunft trägt die Einrichtung.
- Auch der Familiennachzug (Visa- und Aufenthaltstitelverfahren, Übersetzungen, Beglaubigungen) ist kostenfrei.
- Fachkräfte und deren Angehörige dürfen hierfür keine Zahlungen an MEDEED, Recruiter oder Dritte leisten. Unzulässige Forderungen sind unverzüglich an die Compliance-Stelle zu melden.
§ 3 Digitale Mitwirkung & Dokumentenpflichten
- Sämtliche Kommunikation, Beratung und Dokumenteneinreichung erfolgen ausschließlich über MEDEED Digital (CRM).
- Fachkräfte sind verpflichtet, Unterlagen ausschließlich über dieses System oder autorisierte Recruiter hochzuladen.
- Erforderliche Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse, Hochschulabschlüsse, Geburtsurkunden, Sprachzertifikate, Pass-/Visadaten, Impf- und Gesundheitsnachweise) müssen fristgerecht, vollständig und echt eingereicht werden.
- Je nach Verfahrensfortschritt sind Originale und/oder beglaubigte Kopien hochzuladen.
- Werden gefälschte Dokumente eingereicht, endet die Zusammenarbeit sofort. MEDEED ist verpflichtet, den Vorgang den zuständigen Behörden (z. B. Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen, Botschaften, Polizei/Staatsanwaltschaft) zu melden.
§ 4 Pflichten & Meldepflichten der Fachkraft
- Fachkräfte müssen rechtzeitige und wahrheitsgemäße Angaben machen.
- Teilnahme an allen Beratungsterminen, Schulungen, Integrationsgesprächen und Vorstellungsgesprächen ist Pflicht.
- Fachkräfte verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren (Sprach- und Fachprüfungen, Kenntnisprüfung) aktiv und ohne Verzögerung zu absolvieren.
- Nach Einreise ist eine gültige Krankenversicherung vorzuhalten.
- Fachkräfte müssen MEDEED unverzüglich über wesentliche Verfahrensschritte informieren (Visa, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Einreise, Wohnsitzanmeldung, Steuer-ID, Krankenversicherung).
- Relevante Vorfälle am Arbeitsplatz (z. B. Konflikte, Diskriminierung, Beschimpfungen) sind unverzüglich an MEDEED oder die Compliance-Stelle zu melden.
§ 5 Leistungen & Rückerstattungen
- Sämtliche Kosten werden im Rahmen des Arbeitgeberzahlprinzips übernommen.
- Bestimmte Kosten (z. B. Visa, Übersetzungen, Prüfungen) können zunächst von Fachkräften selbst getragen werden.
-
Diese werden nach Einreise und spätestens mit Arbeitsantritt garantiert vollständig rückerstattet, sofern:
- offizielle Rechnungen vorliegen,
- die Fachkraft in Deutschland angemeldet ist (Wohnsitz, Steuer-ID, Bankkonto),
- die Tätigkeit bei der Einrichtung aufgenommen wurde.
- Rückerstattungen erfolgen ausschließlich per Überweisung.
- Für Internationale Fachkräfte entstehen keine endgültigen Kosten.
§ 6 Integrationsphase
- MEDEED begleitet Fachkräfte mindestens 12 Monate nach Arbeitsbeginn.
-
Leistungen umfassen insbesondere:
- Hotline (0800 1111458, Mo--Fr, 09:00--16:00 Uhr, kostenfrei),
- Mentorprogramm: Zuweisung eines Mentors durch MEDEED (nicht frei wählbar),
- SIM-Karte: kostenlose deutsche Telefonnummer mit 10 GB Internet + Flatrate-Telefonie für den ersten Monat (Übergabe vor Einreise über Recruiter).
§ 7 Rücktritt, Abbruch & Vertragsstrafen
- Vor Visa/Aufenthaltstitel: schuldhafter Rücktritt → Vertragsstrafe 2.500 €.
- Nach Vorabzustimmung/Visa/Einreise, aber ohne Arbeitsantritt → 8.000 €.
- Nach Arbeitsbeginn: schuldhafter Abbruch ohne wichtigen Grund → 10.000 €.
- Diese Beträge gleichen erhebliche Vorleistungen von MEDEED aus.
- In Härtefällen (z. B. Krankheit, Unfall, familiäre Notlagen) kann MEDEED ganz oder teilweise auf Vertragsstrafen verzichten.
§ 8 Compliance & Arbeitgeberkontakt
- MEDEED unterhält eine Compliance-Stelle, an die Fachkräfte Beschwerden oder Hinweise (auch anonym) melden können.
- Fachkräfte dürfen keine Zahlungen an Dritte leisten. Forderungen sind sofort zu melden.
- Eigenständige Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern (Telefon, E-Mail, Social Media) ist unzulässig.
§ 9 Vertragssprache & Informationsmaterialien
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Verträge und wesentliche Unterlagen werden zusätzlich in einer Zweitsprache (z. B. Englisch, Persisch, Hindi) bereitgestellt.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
- Fachkräfte haben kostenlosen Zugriff auf AGB, Roadmaps, Leitfäden und Broschüren über Website und MEDEED Digital.
- Über MEDEED Digital muss der Erhalt dieser Unterlagen bestätigt werden.
§ 10 Haftung
- MEDEED haftet nicht für Entscheidungen oder Verzögerungen von Behörden, Botschaften, Anerkennungsstellen oder Einrichtungen.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet MEDEED nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf typische, vorhersehbare Schäden.
Teil B - Einrichtungen (Arbeitgeber)
§ 11 Kostenübernahme
- Einrichtungen tragen sämtliche Kosten der Vermittlung. Fachkräfte und deren Familienangehörige dürfen nicht belastet werden.
-
Die Kostenübernahme umfasst insbesondere:
- Flugtickets (Economy Class, nur Fachkraft),
- Unterkunftskosten für mindestens 1 Monat, höchstens 3 Monate,
- Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Legalisationen,
- Sprach- und Fachprüfungen,
- Anerkennungsverfahren (ZAB, Ärztekammern, Landesprüfungsämter),
- Visa- und Konsulargebühren (Fachkraft und Familienangehörige),
- Kosten der Vorabzustimmung (§ 81a AufenthG),
- Gebühren im Rahmen von IBF-/ZSEF-Verfahren.
- Zahlungen erfolgen erst nach Arbeitsantritt der Fachkraft. Vorleistungen übernimmt MEDEED.
- Einrichtungen müssen Rechnungen von MEDEED innerhalb von 30 Tagen begleichen.
§ 12 Faire Arbeitsbedingungen
-
Einrichtungen verpflichten sich zu fairen, diskriminierungsfreien und rechtskonformen Arbeitsverträgen, die:
- deutschen Gesetzen entsprechen,
- marktüblich/tarifgerecht sind,
- zweisprachig (Deutsch + Sprache der Fachkraft/Englisch) vorgelegt werden.
§ 13 Integrationsunterstützung
- Einrichtungen stellen sicher, dass Fachkräfte zu Beginn eine geeignete Unterkunft erhalten (mindestens 1, maximal 3 Monate).
- Einrichtungen arbeiten eng mit dem Mentor zusammen, den MEDEED zuweist.
- Einrichtungen gewähren Fachkräften Zugang zu Einführungs- und Schulungsmaßnahmen.
§ 14 Gemeinsame Verpflichtungen
- Fachkräfte und Einrichtungen arbeiten partnerschaftlich zusammen, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen.
- Konflikte oder Probleme sind unverzüglich an MEDEED bzw. die Compliance-Stelle zu melden.
- Beide Seiten verpflichten sich, den Kodex der fairen Anwerbung einzuhalten.
§ 15 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist -- soweit zulässig -- der Sitz der MEDEED GmbH (Düsseldorf, RHEIN-RUHR).
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 09. September 2025
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