Teil A - Fachkräfte

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Fachkraft: Personen aus Gesundheitsberufen (z. B. Pflegefachkräfte, medizinisch-technische Assistenzen, Ärztinnen/Ärzte), die sich im Ausland befinden und durch MEDEED zur Beschäftigung nach Deutschland vermittelt werden.
  2. Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und sonstige medizinische Leistungserbringer in Deutschland, die von MEDEED beauftragt werden und sämtliche Kosten im Rahmen des Arbeitgeberzahlprinzips tragen.
  3. MEDEED Digital (CRM): Das digitale System der MEDEED GmbH zur Identifikation, Kommunikation, Dokumenteneinreichung, Vertragsannahme und Bereitstellung von Informationsmaterialien.

§ 2 Vertragsgegenstand & Kostenfreiheit

  1. MEDEED vermittelt Fachkräfte an Einrichtungen in Deutschland und begleitet sie während der Integrationsphase. MEDEED ist nicht Arbeitgeber der Fachkraft.
  2. Die Vermittlung ist Für Internationale Fachkräfte vollständig kostenfrei. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Flug, Visa, Übersetzungen, Beglaubigungen, Legalisationen, Sprachprüfungen, Anerkennung und Unterkunft trägt die Einrichtung.
  3. Auch der Familiennachzug (Visa- und Aufenthaltstitelverfahren, Übersetzungen, Beglaubigungen) ist kostenfrei.
  4. Fachkräfte und deren Angehörige dürfen hierfür keine Zahlungen an MEDEED, Recruiter oder Dritte leisten. Unzulässige Forderungen sind unverzüglich an die Compliance-Stelle zu melden.

§ 3 Digitale Mitwirkung & Dokumentenpflichten

  1. Sämtliche Kommunikation, Beratung und Dokumenteneinreichung erfolgen ausschließlich über MEDEED Digital (CRM).
  2. Fachkräfte sind verpflichtet, Unterlagen ausschließlich über dieses System oder autorisierte Recruiter hochzuladen.
  3. Erforderliche Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse, Hochschulabschlüsse, Geburtsurkunden, Sprachzertifikate, Pass-/Visadaten, Impf- und Gesundheitsnachweise) müssen fristgerecht, vollständig und echt eingereicht werden.
  4. Je nach Verfahrensfortschritt sind Originale und/oder beglaubigte Kopien hochzuladen.
  5. Werden gefälschte Dokumente eingereicht, endet die Zusammenarbeit sofort. MEDEED ist verpflichtet, den Vorgang den zuständigen Behörden (z. B. Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen, Botschaften, Polizei/Staatsanwaltschaft) zu melden.

§ 4 Pflichten & Meldepflichten der Fachkraft

  1. Fachkräfte müssen rechtzeitige und wahrheitsgemäße Angaben machen.
  2. Teilnahme an allen Beratungsterminen, Schulungen, Integrationsgesprächen und Vorstellungsgesprächen ist Pflicht.
  3. Fachkräfte verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren (Sprach- und Fachprüfungen, Kenntnisprüfung) aktiv und ohne Verzögerung zu absolvieren.
  4. Nach Einreise ist eine gültige Krankenversicherung vorzuhalten.
  5. Fachkräfte müssen MEDEED unverzüglich über wesentliche Verfahrensschritte informieren (Visa, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Einreise, Wohnsitzanmeldung, Steuer-ID, Krankenversicherung).
  6. Relevante Vorfälle am Arbeitsplatz (z. B. Konflikte, Diskriminierung, Beschimpfungen) sind unverzüglich an MEDEED oder die Compliance-Stelle zu melden.

§ 5 Leistungen & Rückerstattungen

  1. Sämtliche Kosten werden im Rahmen des Arbeitgeberzahlprinzips übernommen.
  2. Bestimmte Kosten (z. B. Visa, Übersetzungen, Prüfungen) können zunächst von Fachkräften selbst getragen werden.
  3. Diese werden nach Einreise und spätestens mit Arbeitsantritt garantiert vollständig rückerstattet, sofern:
    • offizielle Rechnungen vorliegen,
    • die Fachkraft in Deutschland angemeldet ist (Wohnsitz, Steuer-ID, Bankkonto),
    • die Tätigkeit bei der Einrichtung aufgenommen wurde.
  4. Rückerstattungen erfolgen ausschließlich per Überweisung.
  5. Für Internationale Fachkräfte entstehen keine endgültigen Kosten.

§ 6 Integrationsphase

  1. MEDEED begleitet Fachkräfte mindestens 12 Monate nach Arbeitsbeginn.
  2. Leistungen umfassen insbesondere:
    • Hotline (0800 1111458, Mo--Fr, 09:00--16:00 Uhr, kostenfrei),
    • Mentorprogramm: Zuweisung eines Mentors durch MEDEED (nicht frei wählbar),
    • SIM-Karte: kostenlose deutsche Telefonnummer mit 10 GB Internet + Flatrate-Telefonie für den ersten Monat (Übergabe vor Einreise über Recruiter).

§ 7 Rücktritt, Abbruch & Vertragsstrafen

  1. Vor Visa/Aufenthaltstitel: schuldhafter Rücktritt → Vertragsstrafe 2.500 €.
  2. Nach Vorabzustimmung/Visa/Einreise, aber ohne Arbeitsantritt → 8.000 €.
  3. Nach Arbeitsbeginn: schuldhafter Abbruch ohne wichtigen Grund → 10.000 €.
  4. Diese Beträge gleichen erhebliche Vorleistungen von MEDEED aus.
  5. In Härtefällen (z. B. Krankheit, Unfall, familiäre Notlagen) kann MEDEED ganz oder teilweise auf Vertragsstrafen verzichten.

§ 8 Compliance & Arbeitgeberkontakt

  1. MEDEED unterhält eine Compliance-Stelle, an die Fachkräfte Beschwerden oder Hinweise (auch anonym) melden können.
  2. Fachkräfte dürfen keine Zahlungen an Dritte leisten. Forderungen sind sofort zu melden.
  3. Eigenständige Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern (Telefon, E-Mail, Social Media) ist unzulässig.

§ 9 Vertragssprache & Informationsmaterialien

  1. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Verträge und wesentliche Unterlagen werden zusätzlich in einer Zweitsprache (z. B. Englisch, Persisch, Hindi) bereitgestellt.
  3. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
  4. Fachkräfte haben kostenlosen Zugriff auf AGB, Roadmaps, Leitfäden und Broschüren über Website und MEDEED Digital.
  5. Über MEDEED Digital muss der Erhalt dieser Unterlagen bestätigt werden.

§ 10 Haftung

  1. MEDEED haftet nicht für Entscheidungen oder Verzögerungen von Behörden, Botschaften, Anerkennungsstellen oder Einrichtungen.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MEDEED nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf typische, vorhersehbare Schäden.

Teil B - Einrichtungen (Arbeitgeber)

§ 11 Kostenübernahme

  1. Einrichtungen tragen sämtliche Kosten der Vermittlung. Fachkräfte und deren Familienangehörige dürfen nicht belastet werden.
  2. Die Kostenübernahme umfasst insbesondere:
    • Flugtickets (Economy Class, nur Fachkraft),
    • Unterkunftskosten für mindestens 1 Monat, höchstens 3 Monate,
    • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Legalisationen,
    • Sprach- und Fachprüfungen,
    • Anerkennungsverfahren (ZAB, Ärztekammern, Landesprüfungsämter),
    • Visa- und Konsulargebühren (Fachkraft und Familienangehörige),
    • Kosten der Vorabzustimmung (§ 81a AufenthG),
    • Gebühren im Rahmen von IBF-/ZSEF-Verfahren.
  3. Zahlungen erfolgen erst nach Arbeitsantritt der Fachkraft. Vorleistungen übernimmt MEDEED.
  4. Einrichtungen müssen Rechnungen von MEDEED innerhalb von 30 Tagen begleichen.

§ 12 Faire Arbeitsbedingungen

  1. Einrichtungen verpflichten sich zu fairen, diskriminierungsfreien und rechtskonformen Arbeitsverträgen, die:
    • deutschen Gesetzen entsprechen,
    • marktüblich/tarifgerecht sind,
    • zweisprachig (Deutsch + Sprache der Fachkraft/Englisch) vorgelegt werden.

§ 13 Integrationsunterstützung

  1. Einrichtungen stellen sicher, dass Fachkräfte zu Beginn eine geeignete Unterkunft erhalten (mindestens 1, maximal 3 Monate).
  2. Einrichtungen arbeiten eng mit dem Mentor zusammen, den MEDEED zuweist.
  3. Einrichtungen gewähren Fachkräften Zugang zu Einführungs- und Schulungsmaßnahmen.

§ 14 Gemeinsame Verpflichtungen

  1. Fachkräfte und Einrichtungen arbeiten partnerschaftlich zusammen, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen.
  2. Konflikte oder Probleme sind unverzüglich an MEDEED bzw. die Compliance-Stelle zu melden.
  3. Beide Seiten verpflichten sich, den Kodex der fairen Anwerbung einzuhalten.

§ 15 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist -- soweit zulässig -- der Sitz der MEDEED GmbH (Düsseldorf, RHEIN-RUHR).
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 09. September 2025

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