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Medeed GmbH

Datenschutzerklärung

Version 3.0 | Stand: 20. August 2026

Die Medeed GmbH nimmt den Schutz personenbezogener Daten ernst.

Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir gemäß Art. 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten, zu welchen Zwecken dies geschieht, auf welchen Rechtsgrundlagen die Verarbeitung beruht, an welche Empfänger Daten übermittelt werden können, wie lange Daten gespeichert werden und welche Rechte betroffene Personen haben.

Diese Datenschutzerklärung gilt insbesondere für:

  • unsere Internetseiten,
  • das MedPortal,
  • geschützte Benutzerbereiche,
  • das Dokumenten- und Verifizierungsportal,
  • Bewerbungs- und Recruitingprozesse,
  • Arbeitgeber- und Einrichtungskonten,
  • Recruiting- und Kooperationspartner,
  • Beschäftigten- und Personalprozesse,
  • Identitätsprüfungen,
  • Video-Ident-Verfahren,
  • elektronische Signaturverfahren,
  • digitale Dokumentenprüfungen,
  • Anerkennungs- und Qualifikationsverfahren,
  • Visa- und Aufenthaltsverfahren,
  • Relocation- und Integrationsprozesse,
  • Kommunikation per Telefon, E-Mail, Messenger oder Videokonferenz,
  • Öffentlichkeitsarbeit, Fotos, Videos und Marketing.

§ 1 Verantwortlicher

Art. 4 Nr. 7, Art. 13 DSGVO

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist:

Unternehmen
Medeed GmbH
Königsallee 19
40212 Düsseldorf
Deutschland
Zentrale kostenfreie Service-Nummer
Allgemeiner Kontakt
Datenschutz

§ 2 Datenschutzkontakt

Für Fragen zum Datenschutz, zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Wahrnehmung von Betroffenenrechten können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Medeed GmbH – Datenschutz
Königsallee 19
40212 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: datenschutz@medeed.eu

Die Bezeichnung „Datenschutzkontakt“ bedeutet nicht automatisch, dass die genannte Stelle ein förmlich bestellter Datenschutzbeauftragter im Sinne von Art. 37 DSGVO ist.

Soweit ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich erforderlich und förmlich bestellt ist, werden dessen gesetzlich erforderliche Kontaktdaten entsprechend bekannt gegeben.

§ 3 Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten folgender Personengruppen:

  • Interessenten,
  • Bewerberinnen und Bewerber,
  • internationale Fachkräfte,
  • vermittelte Fachkräfte,
  • Beschäftigte der Medeed GmbH in Deutschland,
  • Beschäftigte internationaler Betriebsstätten,
  • Auszubildende,
  • Praktikanten,
  • Werkstudenten,
  • ehemalige Beschäftigte, soweit Daten weiterhin gespeichert werden müssen,
  • Arbeitgeber und Einrichtungen,
  • Ansprechpartner bei Arbeitgebern und Einrichtungen,
  • Recruiting-Partner,
  • Recruiting-Agenturen,
  • Mitarbeiter von Recruiting-Partnern,
  • Kooperationspartner,
  • Steuerberater,
  • Rechtsberater,
  • sonstige autorisierte Dienstleister,
  • Nutzer des MedPortals,
  • Nutzer des Dokumenten-Verifizierungsportals,
  • Besucher unserer Internetseiten,
  • Personen, die telefonisch, elektronisch oder anderweitig mit Medeed kommunizieren.

§ 4 Begriffsbestimmungen

Art. 4 DSGVO

Es gelten die Begriffsbestimmungen des Art. 4 DSGVO.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Name,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Anschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Ausweisdaten,
  • Bewerbungsdaten,
  • Berufs- und Ausbildungsdaten,
  • Beschäftigtendaten,
  • Bankdaten,
  • Steuerdaten,
  • Sozialversicherungsdaten,
  • Portal- und Nutzungsdaten.

Verarbeitung

Verarbeitung umfasst insbesondere das:

  • Erheben,
  • Erfassen,
  • Ordnen,
  • Speichern,
  • Verändern,
  • Auslesen,
  • Abfragen,
  • Verwenden,
  • Übermitteln,
  • Offenlegen,
  • Bereitstellen,
  • Einschränken,
  • Löschen oder
  • Vernichten personenbezogener Daten.

Verantwortlicher

Verantwortlicher ist die Stelle, die allein oder gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.

Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter sind externe Stellen, die personenbezogene Daten im Auftrag und entsprechend den Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten.

Empfänger

Empfänger sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, denen personenbezogene Daten offengelegt werden.

Einwilligung

Eine Einwilligung ist eine freiwillige, für einen bestimmten Zweck, in informierter Weise und eindeutig abgegebene Willenserklärung.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Hierzu gehören die besonders geschützten Daten gemäß Art. 9 DSGVO, beispielsweise bestimmte Gesundheitsdaten sowie biometrische Daten, wenn diese zur eindeutigen Identifizierung einer Person verarbeitet werden.

§ 5 Grundsätze der Datenverarbeitung

Art. 5 DSGVO

Medeed verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere unter Beachtung der Grundsätze:

  • Rechtmäßigkeit,
  • Verarbeitung nach Treu und Glauben,
  • Transparenz,
  • Zweckbindung,
  • Datenminimierung,
  • Richtigkeit,
  • Speicherbegrenzung,
  • Integrität,
  • Vertraulichkeit und
  • Rechenschaftspflicht.

Zugriffe auf personenbezogene Daten werden entsprechend dem jeweiligen Zweck und der jeweiligen Funktion beschränkt.

§ 6 Zwecke der Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet für:

  • Bewerbungsmanagement,
  • Recruiting,
  • Fachkräftegewinnung,
  • Eignungsprüfung,
  • Personalvermittlung,
  • Arbeitgeberbetreuung,
  • Erstellung und Verwaltung von Fachkräfteprofilen,
  • Durchführung von Interviews,
  • Beschäftigungsanbahnung,
  • Beschäftigtenverwaltung,
  • Personalverwaltung,
  • Lohn- und Gehaltsprozesse,
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse,
  • Gleichwertigkeitsverfahren,
  • Approbationsverfahren,
  • Berufszulassungsverfahren,
  • Visa- und Aufenthaltsverfahren,
  • Familiennachzug,
  • Relocation,
  • Integrationsbegleitung,
  • Vertragsmanagement,
  • Dokumentenmanagement,
  • Identitätsprüfung,
  • Authentifizierung,
  • elektronische Signatur,
  • Dokumentenverifizierung,
  • IT-Sicherheit,
  • Kommunikation,
  • Terminmanagement,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Marketing,
  • gesetzliche Meldungen und
  • Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen.

§ 7 MedPortal

Medeed betreibt das MedPortal als zentrale digitale Plattform für Recruiting-, Personal-, Beschäftigungs-, Anerkennungs-, Verwaltungs- und Unternehmensprozesse.

Eigene Benutzerkonten können insbesondere eingerichtet werden für:

  • Bewerber und Fachkräfte,
  • Beschäftigte in Deutschland,
  • Beschäftigte internationaler Medeed-Betriebsstätten,
  • Auszubildende,
  • Praktikanten,
  • Werkstudenten,
  • Arbeitgeber,
  • Einrichtungen,
  • Ansprechpartner von Einrichtungen,
  • Recruiting-Partner,
  • Recruiting-Agenturen,
  • Mitarbeiter von Recruiting-Partnern,
  • autorisierte Berater,
  • Steuerberater,
  • ausgewählte externe Dienstleister.

Über das MedPortal können – abhängig von der jeweiligen Berechtigung – insbesondere:

  • persönliche Profile verwaltet,
  • Dokumente hochgeladen,
  • Dokumente heruntergeladen,
  • Unterlagen geprüft,
  • Dokumente freigegeben,
  • Bearbeitungsstände eingesehen,
  • Termine verwaltet,
  • Nachrichten ausgetauscht,
  • Aufgaben verwaltet,
  • Verträge bereitgestellt,
  • Dokumente elektronisch bestätigt,
  • Dokumente elektronisch unterzeichnet,
  • Personalunterlagen bereitgestellt,
  • Arbeitszeiten verwaltet,
  • Urlaubsanträge bearbeitet,
  • Gehaltsabrechnungen bereitgestellt und
  • Verfahrensschritte dokumentiert werden.

§ 8 Rollen- und Berechtigungskonzept

Art. 5 Abs. 1 lit. c und f, Art. 25, Art. 32 DSGVO

Der Zugang zum MedPortal erfolgt rollen- und aufgabenbezogen.

Nicht jeder Nutzer kann sämtliche im Portal gespeicherten Informationen einsehen.

Medeed folgt insbesondere dem: Need-to-know-Prinzip.

Dies bedeutet beispielsweise:

Fachkräfte und Bewerber

Fachkräfte erhalten grundsätzlich Zugriff auf die für sie bestimmten:

  • eigenen Daten,
  • Dokumente,
  • Nachrichten,
  • Termine,
  • Verfahrensinformationen.

Recruiting-Partner

Recruiting-Partner sehen grundsätzlich nur Kandidaten und Vorgänge, die ihnen zugeordnet sind.

Auch innerhalb eines zugeordneten Kandidatenprofils erhalten sie nicht automatisch Zugriff auf sämtliche bei Medeed gespeicherten personenbezogenen Daten.

Arbeitgeber und Einrichtungen

Arbeitgeber und Einrichtungen erhalten nur die Informationen, die für einen konkreten:

  • Auswahlprozess,
  • Vermittlungsvorgang,
  • Beschäftigungsprozess oder
  • sonstigen freigegebenen Vorgang

erforderlich sind.

Mitarbeiter von Medeed

Medeed-Mitarbeiter erhalten entsprechend:

  • Funktion,
  • Abteilung,
  • Aufgabe,
  • Verantwortungsbereich und
  • Standort

die notwendigen Zugriffsrechte.

Internationale Betriebsstätten

Beschäftigte internationaler Betriebsstätten erhalten ausschließlich die für ihre Aufgaben erforderlichen Zugriffsrechte.

Externe Berater

Steuerberater und andere autorisierte externe Berater erhalten nur die Informationen, die sie für die jeweilige Tätigkeit oder das Mandat benötigen.

Zugriffsrechte können jederzeit:

  • angepasst,
  • eingeschränkt,
  • vorübergehend gesperrt oder
  • vollständig entzogen werden.

§ 9 Beschäftigten- und Mitarbeiterportal

§ 26 BDSG, Art. 6 DSGVO

Medeed verarbeitet im MedPortal auch Daten eigener Beschäftigter.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Name,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift,
  • Personalnummer,
  • Beschäftigungsbeginn,
  • Tätigkeit und Position,
  • Arbeitsvertrag,
  • Vertragsänderungen,
  • Arbeitszeiten,
  • Soll- und Ist-Zeiten,
  • Urlaubsansprüche,
  • Urlaubsanträge,
  • Abwesenheiten,
  • Gehaltsdaten,
  • Gehaltsabrechnungen,
  • Bankverbindung,
  • Steuer-ID,
  • steuerliche Merkmale,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Krankenkassendaten,
  • weitere Personalunterlagen.

Beschäftigte können für sie bestimmte Dokumente im Portal:

  • einsehen,
  • herunterladen,
  • bestätigen,
  • freigeben oder
  • soweit vorgesehen elektronisch unterzeichnen.

§ 10 Bewerberdaten vor Einrichtung eines Portalzugangs

Art. 13 und Art. 14 DSGVO

Personenbezogene Daten von Bewerbern und Fachkräften können bereits verarbeitet werden, bevor die betreffende Person einen eigenen MedPortal-Zugang erhält.

Dies ist beispielsweise möglich, wenn:

  • eine Bewerbung unmittelbar an Medeed übermittelt wird,
  • eine Fachkraft durch einen Recruiting-Partner vorgestellt wird,
  • ein Recruiting-Partner Kandidateninformationen einträgt,
  • Unterlagen vorab geprüft werden,
  • ein Erstgespräch stattfindet,
  • ein Interview durchgeführt wird.

Hierbei können insbesondere verarbeitet werden:

  • Name,
  • Geburtsdatum,
  • Kontaktdaten,
  • Lebenslauf,
  • Berufserfahrung,
  • Ausbildungsnachweise,
  • Hochschulabschlüsse,
  • Zeugnisse,
  • Sprachkenntnisse,
  • berufliche Registrierungen,
  • Qualifikationen und
  • sonstige Bewerbungsinformationen.

Werden personenbezogene Daten nicht unmittelbar bei der betroffenen Person erhoben, berücksichtigt Medeed die Informationspflichten gemäß Art. 14 DSGVO.

Nach Aufnahme in den weiteren Prozess kann ein eigenes Benutzerkonto eingerichtet werden.

§ 11 Identitätsprüfung und Video-Ident-Verfahren

Art. 6 DSGVO

Für bestimmte Portalzugänge oder rechtsgeschäftlich relevante Vorgänge kann eine Identitätsprüfung erforderlich sein.

Dies kann insbesondere betreffen:

  • Fachkräfte,
  • Beschäftigte,
  • Arbeitgebervertreter,
  • Ansprechpartner von Einrichtungen,
  • Recruiting-Partner,
  • Mitarbeiter von Recruiting-Partnern,
  • sonstige autorisierte Nutzer.

Zwecke sind insbesondere:

  • eindeutige Identifikation,
  • Vermeidung von Identitätsmissbrauch,
  • Schutz von Benutzerkonten,
  • Verhinderung unberechtigter Zugriffe,
  • Überprüfung von Vertragspartnern,
  • Absicherung elektronischer Erklärungen,
  • Vorbereitung bestimmter Signaturprozesse.

Je nach Verfahren können insbesondere eingesetzt werden:

  • Video-Ident,
  • Ausweisprüfung,
  • Reisepassprüfung,
  • gesicherte Identifizierungslinks,
  • Einmalcodes,
  • TAN-Verfahren,
  • SMS-Code,
  • App-Bestätigung oder
  • vergleichbare sichere Verfahren.

Beim eingesetzten Video-Ident-Verfahren wird ein Identitätsdokument geprüft und die Person im Rahmen einer Videoverbindung mit dem Dokument abgeglichen.

Dabei können insbesondere verarbeitet werden:

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift,
  • Art des Identitätsdokuments,
  • Dokumentennummer,
  • Ausstellungs- und Gültigkeitsdaten,
  • Lichtbild,
  • Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse,
  • Video-Ident-Sitzungsdaten,
  • Zeitpunkt und Ergebnis der Prüfung,
  • technische Verbindungsdaten.

Medeed unterstellt in dieser Datenschutzerklärung keine automatisierte biometrische Gesichtserkennung.

Sollte zukünftig ein Verfahren eingesetzt werden, bei dem biometrische Daten zur eindeutigen Identifikation verarbeitet werden, werden die besonderen Anforderungen des Art. 9 DSGVO geprüft und die Datenschutzinformationen entsprechend angepasst.

§ 12 Externe Identifizierungs- und Signaturdienstleister

Medeed kann für Identitätsprüfungen und elektronische Signaturen spezialisierte externe Dienstleister einsetzen.

Zum Stand dieser Datenschutzerklärung wird für bestimmte Verfahren Paperless testweise eingesetzt.

Da Medeed international tätig ist, kann der eingesetzte Anbieter insbesondere aufgrund folgender Umstände wechseln:

  • Verfügbarkeit im jeweiligen Staat,
  • technische Voraussetzungen,
  • Anforderungen zuständiger Behörden,
  • rechtliche Anforderungen,
  • unterstützte Identitätsdokumente,
  • Sicherheitsanforderungen,
  • Anforderungen des jeweiligen Signaturverfahrens.

Insbesondere können bestimmte Verfahren für Personen in einzelnen Drittstaaten nicht oder nicht in gleicher Weise verfügbar sein.

Der im konkreten Vorgang tatsächlich verwendete Anbieter wird vor Durchführung der Identitätsprüfung bzw. Signatur transparent angezeigt oder mitgeteilt.

§ 13 Elektronische Signaturen und digitale Bestätigungen

Art. 6 DSGVO, eIDAS

Dokumente können im MedPortal elektronisch:

  • bestätigt,
  • freigegeben,
  • unterzeichnet werden.

Abhängig vom Dokument und den rechtlichen Anforderungen können unterschiedliche Verfahren verwendet werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • einfache elektronische Signaturen,
  • fortgeschrittene elektronische Signaturen,
  • qualifizierte elektronische Signaturen (QES).

Nicht jede elektronische Unterschrift ist eine QES und nicht jedes Dokument erfordert eine QES.

Soweit für ein konkretes Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur eingesetzt wird, können insbesondere erforderlich sein:

  • vorherige Identitätsprüfung,
  • Mobilfunknummer,
  • SMS-Code,
  • TAN,
  • Einmalcode,
  • App-Bestätigung oder
  • sonstige sichere Authentifizierung.

Hierbei können insbesondere verarbeitet werden:

  • Name,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Benutzerkennung,
  • Dokumentenkennung,
  • Vorgangsnummer,
  • Datum und Uhrzeit,
  • Identifizierungsstatus,
  • Signaturstatus,
  • Authentifizierungsinformationen,
  • Audit- und Nachweisdaten.

Die bloße Anmeldung im MedPortal ist keine elektronische Unterschrift.

Eine einmal durchgeführte Identitätsprüfung bedeutet ebenfalls nicht, dass zukünftige Dokumente automatisch unterzeichnet werden.

Jeder Signaturvorgang bezieht sich auf das jeweils konkrete Dokument.

§ 14 Internationale Verfügbarkeit von Identitäts- und Signaturverfahren

Bestimmte elektronische Identitäts- oder Signaturverfahren stehen nicht zwingend in allen Staaten oder für alle Personen zur Verfügung.

Ist ein Verfahren aufgrund:

  • des jeweiligen Staates,
  • des Identitätsdokuments,
  • technischer Beschränkungen,
  • rechtlicher Voraussetzungen,
  • Anforderungen eines Vertrauensdiensteanbieters oder
  • Anforderungen einer Behörde

nicht verfügbar oder nicht geeignet, kann Medeed – soweit rechtlich zulässig – ein anderes geeignetes Verfahren verwenden.

Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Identitäts- oder Signaturanbieters besteht nicht.

§ 15 Dokumenten- und Verifizierungsportal

Medeed betreibt ein digitales System zur Überprüfung bestimmter von Medeed ausgestellter Dokumente.

Bestimmte Dokumente können mit einer eindeutigen Kennung versehen werden, beispielsweise:

  • QR-Code,
  • Barcode,
  • Verifikationscode,
  • Dokumenten-ID,
  • Prüfnummer oder
  • vergleichbarer individueller Kennung.

Dies kann insbesondere folgende Dokumente betreffen:

  • Gehaltsabrechnungen,
  • Arbeitgeberbescheinigungen,
  • Beschäftigungsbestätigungen,
  • Arbeitgebererklärungen,
  • Bescheinigungen,
  • offizielle Unternehmensschreiben,
  • Vertragsunterlagen,
  • sonstige von Medeed ausgestellte Dokumente.

§ 16 Zweck der Dokumentenverifizierung

Das Verifizierungsportal dient insbesondere:

  • der Überprüfung der Echtheit eines Dokuments,
  • der Bestätigung, dass ein Dokument tatsächlich von Medeed ausgestellt oder freigegeben wurde,
  • der Erkennung von Manipulationen,
  • dem Schutz vor Dokumentenfälschung,
  • dem Schutz vor missbräuchlicher Verwendung,
  • der Anzeige des aktuellen Dokumentenstatus.

Behörden, Einrichtungen, Vertragspartner oder andere prüfende Stellen können hierfür die auf dem Dokument angegebene Kennung bzw. den QR- oder Barcode verwenden.

§ 17 Angezeigte Daten bei einer Dokumentenprüfung

Bei einer Dokumentenverifizierung werden nur die für die Prüfung erforderlichen Informationen angezeigt.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Dokumentenart,
  • Dokumenten-ID,
  • Ausstellungsdatum,
  • ausstellende Stelle,
  • Verifizierungsstatus,
  • gegebenenfalls eine begrenzte Identifikationsangabe des Dokumenteninhabers.

Mögliche Statusinformationen sind beispielsweise:

  • gültig,
  • erfolgreich verifiziert,
  • ersetzt,
  • widerrufen,
  • abgelaufen,
  • ungültig.

Die Verifizierung verschafft keinen allgemeinen Zugang zum MedPortal.

Insbesondere sollen durch eine reine Dokumentenprüfung keine zusätzlichen:

  • vollständigen Gehaltsdaten,
  • Bankdaten,
  • Steuerdaten,
  • Sozialversicherungsdaten,
  • vollständigen Personalakten,
  • Bewerbungsunterlagen oder
  • sonstigen nicht erforderlichen Informationen

offengelegt werden.

§ 18 Technische Daten bei Dokumentenverifizierungen

Bei der Verwendung des Verifizierungsportals können insbesondere verarbeitet werden:

  • Verifikationscode,
  • Dokumenten-ID,
  • Datum und Uhrzeit,
  • IP-Adresse,
  • Browserinformationen,
  • Geräteinformationen,
  • technische Sicherheitsinformationen.

Diese Verarbeitung dient insbesondere:

  • IT-Sicherheit,
  • Schutz vor Missbrauch,
  • Erkennung manipulativer Zugriffe,
  • Schutz vor automatisierten Massenabfragen,
  • Nachvollziehbarkeit von Sicherheitsvorfällen.

§ 19 Dokumentenverifizierung und elektronische Signatur

Ein QR-Code, Barcode oder Verifikationscode ist nicht automatisch eine elektronische Signatur.

Die Dokumentenverifizierung bestätigt insbesondere:

  • die Zuordnung,
  • Echtheit bzw.
  • den im System gespeicherten Status eines Dokuments.

Soweit ein Dokument zusätzlich elektronisch signiert wurde, gelten ergänzend die Regelungen zu elektronischen Signaturen.

§ 20 Telefonische Authentifizierung und Auskunftserteilung

Medeed verwendet zum Schutz personenbezogener Daten ein Verfahren zur Authentifizierung bei telefonischen Anfragen.

Personenbezogene, fallbezogene oder vertrauliche Informationen werden am Telefon grundsätzlich nur erteilt, wenn die Identität bzw. Berechtigung des Anrufers hinreichend festgestellt werden konnte.

Je nach Nutzergruppe kann hierfür insbesondere eine persönliche Kennung verwendet werden, beispielsweise:

  • Antragsteller-ID,
  • Fachkräfte-ID,
  • Mitarbeiter-ID,
  • Partner-ID,
  • Kunden- oder Vorgangs-ID

sowie zusätzlich eine: persönliche PIN oder ein anderes geeignetes Sicherheitsmerkmal.

Zur zusätzlichen Überprüfung können geeignete Kontroll- bzw. Abgleichfragen gestellt werden.

Diese Sicherheitsmaßnahmen dienen insbesondere:

  • der Verhinderung unberechtigter telefonischer Auskünfte,
  • dem Schutz von Fachkräfte- und Bewerberdaten,
  • dem Schutz von Beschäftigtendaten,
  • dem Schutz von Arbeitgeber- und Partnerdaten,
  • der Verhinderung von Social Engineering und Identitätsmissbrauch,
  • der Einhaltung von Vertraulichkeitsanforderungen.

Kann ein Anrufer die erforderlichen Sicherheitsmerkmale nicht korrekt angeben oder bestehen Zweifel an seiner Identität oder Berechtigung, werden grundsätzlich keine vertraulichen oder personenbezogenen Informationen telefonisch herausgegeben.

In einem solchen Fall kann die weitere Kommunikation beispielsweise über:

  • das geschützte MedPortal,
  • eine bereits verifizierte Kontaktmöglichkeit,
  • ein schriftliches Verfahren oder
  • eine erneute Identitätsprüfung erfolgen.

Umgang mit PIN und Identifikationsdaten

Persönliche PINs und Identifikationskennungen dienen ausschließlich der Authentifizierung und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Mitarbeiter von Medeed sind verpflichtet, die vorgesehenen Authentifizierungsschritte vor der Erteilung vertraulicher telefonischer Auskünfte einzuhalten.

§ 21 Kommunikation per Telefon

Bei telefonischer Kommunikation können insbesondere verarbeitet werden:

  • Telefonnummer,
  • Name,
  • Nutzer- bzw. Vorgangskennung,
  • Zeitpunkt des Kontakts,
  • Grund der Anfrage,
  • Gesprächsnotizen,
  • Ergebnis der Authentifizierung,
  • für den Vorgang erforderliche Informationen.

Gespräche werden nicht allein aufgrund eines Anrufs automatisch aufgezeichnet.

Sollte eine Audioaufzeichnung erfolgen, wird die betroffene Person vor Beginn entsprechend informiert. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese vor Aufnahme eingeholt.

§ 22 Protokollierung digitaler Vorgänge

Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO

Zur Gewährleistung von Sicherheit und Nachvollziehbarkeit können bestimmte Aktivitäten protokolliert werden.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Login und Logout,
  • fehlgeschlagene Loginversuche,
  • Dokumentenupload,
  • Dokumentendownload,
  • Änderungen,
  • Freigaben,
  • Bestätigungen,
  • Signaturen,
  • Verifizierungsabfragen,
  • Zeitstempel,
  • Benutzerkennungen,
  • sicherheitsrelevante Ereignisse.

Die Verarbeitung dient insbesondere:

  • IT-Sicherheit,
  • Missbrauchsprävention,
  • Fehleranalyse,
  • Nachweisbarkeit,
  • Schutz rechtsgeschäftlicher Prozesse.

§ 23 Kategorien personenbezogener Daten

Je nach Person und Verfahren können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

Stammdaten

  • Vorname,
  • Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Familienstand,
  • Anschrift.

Kontaktdaten

  • Telefonnummer,
  • Mobilfunknummer,
  • E-Mail-Adresse.

Identitätsdaten

  • Reisepass,
  • Personalausweis,
  • Dokumentennummer,
  • Lichtbild,
  • Identifizierungsstatus,
  • persönliche Nutzerkennung.

Bewerbungs- und Qualifikationsdaten

  • Lebenslauf,
  • Schulabschlüsse,
  • Berufsabschlüsse,
  • Hochschulabschlüsse,
  • Zeugnisse,
  • Notenübersichten,
  • Berufserfahrung,
  • Referenzen,
  • Sprachkenntnisse,
  • Sprachzertifikate,
  • berufliche Registrierungen.

Anerkennungsdaten

  • Anerkennungsanträge,
  • Bescheide,
  • Approbationsunterlagen,
  • Übersetzungen,
  • Beglaubigungen,
  • Legalisationen,
  • Behördenkorrespondenz.

Aufenthaltsdaten

  • Visa,
  • Aufenthaltstitel,
  • Blaue Karte EU,
  • Beschäftigungszustimmungen,
  • Familiennachzug,
  • aufenthaltsrechtliche Vorgänge.

Beschäftigtendaten

  • Personalnummer,
  • Arbeitsvertrag,
  • Tätigkeit,
  • Vergütung,
  • Arbeitszeiten,
  • Urlaub,
  • Abwesenheiten,
  • Steuer-ID,
  • steuerliche Merkmale,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Krankenkassendaten,
  • Bankverbindung,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Kommunikationsdaten

  • E-Mails,
  • Nachrichten,
  • Gesprächsnotizen,
  • Termine,
  • Interviewdaten,
  • Portalnachrichten.

Technische Daten

  • IP-Adresse,
  • Loginzeiten,
  • Geräteinformationen,
  • Browserdaten,
  • Sicherheitslogs,
  • Sessioninformationen.

§ 24 Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Art. 9 DSGVO

Soweit dies für den jeweiligen Prozess erforderlich ist, können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden.

Hierzu können insbesondere bestimmte Gesundheitsdaten gehören.

Eine Verarbeitung erfolgt nur, soweit die Voraussetzungen des Art. 9 DSGVO oder einer sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlage erfüllt sind.

§ 25 Anerkennung, Qualifikationsprüfung und Berufszulassung

Medeed kann personenbezogene Daten im Zusammenhang mit folgenden Verfahren verarbeiten:

  • Anerkennungsverfahren,
  • Gleichwertigkeitsprüfung,
  • ZAB-Verfahren,
  • Approbationsverfahren,
  • Berufszulassungsverfahren,
  • berufsspezifische Registrierungen,
  • Qualifikationsprüfungen.

Dokumente können hierfür:

  • geprüft,
  • strukturiert,
  • digitalisiert,
  • übersetzt,
  • zugeordnet,
  • übermittelt,
  • nachgefordert,
  • dokumentiert werden.

§ 26 Aufenthalt, Visum, Beschäftigung und Familiennachzug

Soweit Medeed entsprechende Prozesse betreut oder begleitet, können personenbezogene Daten verarbeitet werden für:

  • Visumanträge,
  • Aufenthaltstitel,
  • Blaue Karte EU,
  • Beschäftigungszustimmungen,
  • beschleunigte Fachkräfteverfahren,
  • Familiennachzug,
  • sonstige aufenthaltsrechtliche Verfahren.

§ 27 Einreise und Relocation

Im Zusammenhang mit Einreise und Relocation können insbesondere Daten verarbeitet werden für:

  • Reiseorganisation,
  • Flugplanung,
  • Unterkunft,
  • Wohnraumanbahnung,
  • Anmeldung,
  • Versicherungen,
  • Bankangelegenheiten,
  • Steuerregistrierung,
  • Sozialversicherung,
  • Arbeitgeber-Onboarding,
  • sonstige organisatorische Maßnahmen.

§ 28 Integrationsbegleitung

Medeed begleitet Fachkräfte grundsätzlich für einen Zeitraum von:

12 Monaten ab Beschäftigungsaufnahme.

Soweit individuell vereinbart, kann die Integrationsbegleitung auf bis zu:

24 Monate

verlängert werden.

Im Rahmen der Integrationsbegleitung können insbesondere verarbeitet werden:

  • Termine,
  • Gesprächsnotizen,
  • Feedback,
  • Integrationsfortschritte,
  • Sprachförderungsmaßnahmen,
  • Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Arbeitgeberkommunikation,
  • organisatorische Unterstützungsmaßnahmen.

§ 29 Interviews und Videokonferenzen

Medeed kann elektronische Kommunikations- und Videokonferenzsysteme insbesondere verwenden für:

  • Bewerbungsgespräche,
  • Interviews,
  • Beratungen,
  • Arbeitgebergespräche,
  • Partnergespräche,
  • Schulungen,
  • interne Besprechungen,
  • Verfahrensbegleitung.

Dabei können insbesondere verarbeitet werden:

  • Name,
  • E-Mail-Adresse,
  • Meeting-ID,
  • IP-Adresse,
  • Geräteinformationen,
  • Datum,
  • Uhrzeit,
  • Dauer,
  • Chatdaten,
  • im Gespräch mitgeteilte Informationen.

Eine Audio- oder Videoaufnahme erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

Eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung wird vor Beginn der Aufnahme eingeholt.

Ein gewöhnliches Videogespräch ist von einem Video-Ident-Verfahren zu unterscheiden.

§ 30 Fotos, Teamdarstellung, Videos, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

Medeed kann für Unternehmenskommunikation, Recruiting, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing insbesondere verwenden:

  • Mitarbeiterfotos,
  • Teamfotos,
  • Videos,
  • Interviews,
  • Testimonials,
  • Eventaufnahmen,
  • Aufnahmen im Zusammenhang mit Einreise, Beschäftigung oder Integration,
  • Unternehmens- und Projektaufnahmen.

Bei einer Teamdarstellung können insbesondere veröffentlicht werden:

  • Foto,
  • vollständiger oder abgekürzter Name,
  • Position,
  • Funktion,
  • Abteilung,
  • Standort.

Veröffentlichungen können insbesondere erfolgen über:

  • Unternehmenswebseiten,
  • Karrierewebseiten,
  • Social-Media-Kanäle,
  • Präsentationen,
  • Broschüren,
  • Recruitingmaterialien,
  • sonstige Unternehmensmedien.

Soweit eine Veröffentlichung auf einer Einwilligung beruht, ist die Einwilligung freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 31 KI- und softwaregestützte Medienbearbeitung

Zur Erstellung, Verbesserung oder Bearbeitung von:

  • Mitarbeiterfotos,
  • sonstigen Fotos,
  • Videos,
  • Grafiken,
  • Präsentationen,
  • Marketingmaterialien und
  • Social-Media-Inhalten

können softwaregestützte oder KI-gestützte Werkzeuge verwendet werden.

Hierbei können im Einzelfall auch externe Dienste, beispielsweise von OpenAI oder vergleichbaren Anbietern, eingesetzt werden.

Mögliche Bearbeitungen sind beispielsweise:

  • Qualitätsverbesserung,
  • Bildoptimierung,
  • Retusche,
  • Hintergrundbearbeitung,
  • Formatänderung,
  • visuelle Anpassung,
  • Video- und Medienbearbeitung.

Enthalten solche Medien identifizierbare Personen, kann dies eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen.

Soweit externe Dienste eingesetzt werden, werden die hierfür erforderlichen Datenschutzvoraussetzungen sowie etwaige Drittlandübermittlungen berücksichtigt.

§ 32 Eigene technische und KI-gestützte Dokumentenverarbeitung

Medeed verwendet eigene technische Systeme zur Unterstützung interner Dokumenten- und Prozessabläufe.

Hierdurch können Dokumente insbesondere:

  • ausgelesen,
  • strukturiert,
  • klassifiziert,
  • auf Vollständigkeit geprüft,
  • Vorgängen zugeordnet,
  • in strukturierte Datenfelder übertragen werden.

Für interne Portal- und Dokumentenprozesse setzt Medeed grundsätzlich eigene technische Infrastruktur ein.

Soweit in einzelnen Prozessen externe Systeme eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich entsprechend den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Automatisierte technische Systeme können die Bearbeitung unterstützen.

Rechtlich oder fachlich erhebliche Entscheidungen werden grundsätzlich nicht ausschließlich automatisiert getroffen.

§ 33 Hosting und Serverbetrieb

Art. 28, Art. 32 DSGVO

Die Internetseiten, das MedPortal, die Portal-Datenbank und die dort gespeicherten Daten und Dokumente werden nach der derzeitigen technischen Struktur über Serverinfrastruktur der:

STRATO AG

in Deutschland betrieben.

Hier können insbesondere gespeichert werden:

  • Internetseiten,
  • MedPortal,
  • Benutzerkonten,
  • Kandidatenprofile,
  • Mitarbeiterdaten,
  • Datenbanken,
  • Dokumente,
  • Verifizierungsinformationen,
  • Systemdaten.

Soweit STRATO personenbezogene Daten im Auftrag von Medeed verarbeitet, erfolgt dies entsprechend Art. 28 DSGVO.

§ 34 Rechtsgrundlagen

Art. 6, Art. 9 DSGVO und § 26 BDSG

Personenbezogene Daten werden abhängig vom jeweiligen Vorgang insbesondere verarbeitet auf Grundlage von:

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

Einwilligung.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Vertragserfüllung oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.

Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO

Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Wahrung berechtigter Interessen.

Berechtigte Interessen können insbesondere bestehen an:

  • IT-Sicherheit,
  • Schutz personenbezogener Daten,
  • Vermeidung von Missbrauch,
  • Authentifizierung,
  • Schutz vor unberechteten telefonischen Auskünften,
  • Dokumentenechtheit,
  • Fälschungsschutz,
  • sichere Unternehmensorganisation,
  • Nachweisbarkeit von Vorgängen.

§ 26 BDSG

Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Begründung, Durchführung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen.

Art. 9 DSGVO

Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 35 Empfänger personenbezogener Daten in Deutschland und EU/EWR

Personenbezogene Daten können – soweit für den jeweiligen Zweck erforderlich und rechtlich zulässig – insbesondere an folgende Empfänger oder Empfängerkategorien übermittelt werden:

  • Arbeitgeber,
  • Kliniken,
  • Pflegeeinrichtungen,
  • sonstige Einrichtungen,
  • Recruiting-Partner,
  • Kooperationspartner,
  • Ausländerbehörden,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Finanzbehörden und Finanzämter,
  • Meldebehörden,
  • Sozialversicherungsträger,
  • Krankenkassen,
  • Anerkennungsstellen,
  • Zentrale Stelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB),
  • Berufskammern,
  • Landes- und Bundesbehörden,
  • deutsche Auslandsvertretungen,
  • Rechtsberater,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Übersetzer,
  • Dolmetscher,
  • Sprach- und Bildungsträger,
  • IT-Dienstleister,
  • Hostingdienstleister,
  • Identifizierungsdienstleister,
  • Signatur- und Vertrauensdiensteanbieter.

Es wird nur der für den jeweiligen Zweck erforderliche Umfang personenbezogener Daten übermittelt.

§ 36 Internationale Betriebsstätten und Drittlandzugriffe

Art. 44 bis 49 DSGVO

Medeed verfügt über internationale Betriebsstrukturen insbesondere in:

  • Teheran / Iran
  • Istanbul / Türkei
  • Neu-Delhi / Indien

Beschäftigte dieser internationalen Betriebsstätten können entsprechend ihrer jeweiligen Aufgaben rollenbasierten Zugriff auf bestimmte Daten erhalten.

Dies kann beispielsweise betreffen:

  • eigene Beschäftigtendaten,
  • zugewiesene Fachkräfte,
  • Bewerbungsunterlagen,
  • Interviewvorgänge,
  • Recruitingprozesse,
  • Partnerinformationen,
  • fachliche Prüfungen,
  • Dokumentenbearbeitung.

Zugriffe werden auf das erforderliche Maß beschränkt.

Soweit personenbezogene Daten von außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums abgerufen oder in einen Drittstaat übermittelt werden, berücksichtigt Medeed die Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO.

Abhängig vom jeweiligen Fall können insbesondere relevant sein:

  • Angemessenheitsbeschlüsse,
  • EU-Standardvertragsklauseln,
  • zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen,
  • gesetzliche Ausnahmetatbestände.

§ 37 Weitere Drittlandübermittlungen

Weitere internationale Datenverarbeitungen können sich insbesondere aus der Nutzung externer Dienste ergeben.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Social-Media-Dienste,
  • Videoplattformen,
  • Kommunikationsdienste,
  • Kartendienste,
  • externe Cloud-Dienste,
  • KI- und Mediendienste.

Soweit personenbezogene Daten hierbei in Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR übermittelt werden, werden die Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO berücksichtigt.

§ 38 Auftragsverarbeitung

Art. 28 DSGVO

Soweit externe Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag von Medeed verarbeiten, werden – soweit erforderlich – entsprechende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

Dies kann insbesondere betreffen:

  • Hosting,
  • IT-Betrieb,
  • IT-Wartung,
  • Portalbetrieb,
  • Identitätsprüfung,
  • elektronische Signaturen,
  • Kommunikationsdienste,
  • technische Plattformen.

§ 39 Speicherdauer und Löschung

Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Bewerbungen ohne anschließende Vermittlung oder Beschäftigung

Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht, soweit keine andere Rechtsgrundlage eine weitere Speicherung erlaubt oder erfordert.

Bewerber- und Fachkräftepool

Bei entsprechender Einwilligung können Bewerbungsdaten für zukünftige Vermittlungs- oder Stellenangebote länger gespeichert werden.

Erfolgreiche Fachkräfteverfahren

Daten können für die Dauer des:

  • Recruitingprozesses,
  • Anerkennungsverfahrens,
  • Visumverfahrens,
  • Einreiseprozesses,
  • Beschäftigungsprozesses,
  • Integrationsprozesses

gespeichert werden.

Integrationsdaten

Operative Daten der Integrationsbegleitung werden grundsätzlich während der vereinbarten Integrationsbegleitung verarbeitet.

Diese beträgt regelmäßig 12 Monate und kann individuell auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Beschäftigtendaten

Personal-, Beschäftigungs-, Lohn- und Gehaltsdaten werden entsprechend den jeweils geltenden arbeits-, handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

Vertrags- und Rechnungsdaten

Geschäftsunterlagen werden entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

Identifizierungsdaten

Identitäts- und Verifikationsdaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen:

  • Identifikationszweck,
  • Sicherheitszweck,
  • Nachweiszweck oder
  • gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum

erforderlich ist.

Signatur- und Auditdaten

Signaturprotokolle und erforderliche Nachweisdaten können entsprechend der rechtlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsdauer des zugrunde liegenden Dokuments gespeichert werden.

Dokumentenverifizierungsdaten

Informationen zur Echtheit und Gültigkeit eines Dokuments können solange gespeichert werden, wie die Möglichkeit zur Überprüfung des Dokuments erforderlich ist oder gesetzliche bzw. vertragliche Nachweisinteressen bestehen.

Telefonische Authentifizierungsinformationen

Informationen über telefonische Authentifizierungs- und Sicherheitsvorgänge werden nur im erforderlichen Umfang und nur so lange gespeichert, wie dies für:

  • Sicherheit,
  • Nachvollziehbarkeit,
  • Missbrauchsprävention oder
  • einen konkreten Vorgang

erforderlich ist.

Technische Protokolle

Server-, Sicherheits- und Systemprotokolle werden grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert, soweit kein Sicherheitsvorfall oder anderer berechtigter Grund eine längere Speicherung erforderlich macht.

Nach Wegfall des Speicherzwecks werden personenbezogene Daten gelöscht, anonymisiert oder – soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – für andere Zwecke gesperrt.

§ 40 Cookies und ähnliche Technologien

§ 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO

Medeed kann technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien einsetzen für:

  • Login,
  • Sitzungsverwaltung,
  • Portalbetrieb,
  • Sicherheit,
  • CSRF-Schutz,
  • Spracheinstellungen,
  • Consent-Einstellungen.

Technisch nicht notwendige Technologien für beispielsweise:

  • Analyse,
  • Statistik,
  • Marketing,
  • externe Inhalte

werden nur eingesetzt, soweit hierfür die erforderliche Einwilligung vorliegt.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft geändert oder widerrufen werden.

§ 41 Datenquellen

Art. 14 DSGVO

Personenbezogene Daten können insbesondere stammen von:

  • der betroffenen Person selbst,
  • Recruiting-Partnern,
  • Recruiting-Agenturen,
  • Arbeitgebern,
  • Einrichtungen,
  • Behörden,
  • Kammern,
  • Anerkennungsstellen,
  • Bildungseinrichtungen,
  • bevollmächtigten Personen,
  • öffentlich zugänglichen Quellen, soweit deren Nutzung zulässig ist.

Werden personenbezogene Daten nicht unmittelbar bei der betroffenen Person erhoben, werden die Anforderungen des Art. 14 DSGVO berücksichtigt.

§ 42 Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO

Bestimmte personenbezogene Daten sind erforderlich, um einzelne Leistungen oder Prozesse durchführen zu können.

Dies kann insbesondere gelten für:

  • Registrierung,
  • Portalzugang,
  • Identitätsprüfung,
  • telefonische Authentifizierung,
  • Bewerbung,
  • Vertragsabschluss,
  • Beschäftigung,
  • Anerkennungsverfahren,
  • Visa- und Aufenthaltsverfahren,
  • elektronische Signatur,
  • gesetzliche Meldungen.

Ohne erforderliche Angaben können bestimmte Leistungen oder Verfahren möglicherweise nicht durchgeführt werden.

Freiwillige Einwilligungen, beispielsweise für bestimmte Foto-, Video- oder Marketingverarbeitungen, sind hiervon zu unterscheiden.

§ 43 Betroffenenrechte

Art. 15 bis 21 DSGVO

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:

Art. 15 DSGVO – Auskunft

Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Art. 16 DSGVO – Berichtigung

Recht auf Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten.

Art. 17 DSGVO – Löschung

Recht auf Löschung personenbezogener Daten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Art. 18 DSGVO – Einschränkung der Verarbeitung

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.

Art. 20 DSGVO – Datenübertragbarkeit

Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Art. 21 DSGVO – Widerspruch

Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen.

Art. 7 Abs. 3 DSGVO – Widerruf

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf vorgenommenen Verarbeitung.

Anfragen können gerichtet werden an: datenschutz@medeed.eu

§ 44 Automatisierte Entscheidungsfindung

Art. 22 DSGVO

Medeed trifft grundsätzlich keine Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung ausschließlich auf Grundlage automatisierter Verarbeitung.

Technische oder KI-gestützte Systeme können insbesondere unterstützen bei:

  • Dokumentenstrukturierung,
  • Klassifizierung,
  • Datenextraktion,
  • Zuordnung,
  • Vollständigkeitsprüfung.

Die abschließende fachliche oder personelle Entscheidung erfolgt grundsätzlich durch entsprechend zuständige Personen.

§ 45 Datensicherheit

Art. 25, Art. 32 DSGVO

Medeed setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um personenbezogene Daten zu schützen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • verschlüsselte Datenübertragung,
  • TLS-Verschlüsselung,
  • rollenbasierte Zugriffskontrollen,
  • Need-to-know-Prinzip,
  • Authentifizierungsverfahren,
  • persönliche Benutzerkonten,
  • persönliche ID- und PIN-Systeme,
  • Identitätsprüfungen,
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse,
  • Firewall- und Sicherheitssysteme,
  • Backupverfahren,
  • Berechtigungsmanagement,
  • System- und Sicherheitsupdates,
  • organisatorische Zugriffsbeschränkungen,
  • Mitarbeiterschulungen.

§ 46 Datenschutzverletzungen

Art. 33 und Art. 34 DSGVO

Wird eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten festgestellt, prüft Medeed unverzüglich die gesetzlichen Melde- und Informationspflichten.

Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt:

  • eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und
  • gegebenenfalls eine Information der betroffenen Personen.

§ 47 Beschwerderecht

Art. 77 DSGVO

Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Für die Medeed GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist insbesondere folgende Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen – LDI NRW

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
Deutschland
Postanschrift
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon
0211 38424-0
Telefax
0211 38424-999
E-Mail

§ 48 Keine pauschale Einwilligung durch Website- oder Portalnutzung

Der Besuch der Medeed-Website, die Einrichtung eines MedPortal-Kontos oder die Nutzung des MedPortals stellt keine pauschale Einwilligung in sämtliche Datenverarbeitungen dar.

Notwendige Datenverarbeitungen erfolgen auf der jeweils einschlägigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.

Soweit eine freiwillige Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat, transparent und bezogen auf den jeweiligen Zweck eingeholt.

Dies gilt insbesondere für:

  • optionale Cookies,
  • bestimmte Marketingmaßnahmen,
  • Fotoveröffentlichungen,
  • Videoveröffentlichungen,
  • freiwillige Gesprächsaufzeichnungen,
  • sonstige einwilligungsbedürftige Verarbeitungen.

§ 49 Wechsel von Dienstleistern

Medeed kann eingesetzte technische Dienstleister ändern.

Dies kann insbesondere betreffen:

  • Identifizierungsanbieter,
  • Signaturanbieter,
  • Vertrauensdiensteanbieter,
  • Hostinganbieter,
  • Kommunikationsanbieter,
  • technische Plattformanbieter.

Vor Einsatz eines neuen Dienstleisters werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen geprüft.

Der für einen konkreten Identifizierungs- oder Signaturprozess eingesetzte Anbieter wird – soweit erforderlich – unmittelbar im jeweiligen Prozess transparent angegeben.

§ 50 Sprache und maßgebliche Fassung

Diese Datenschutzerklärung kann zusätzlich in weiteren Sprachen bereitgestellt werden.

Die deutschsprachige Fassung ist die maßgebliche Fassung.

Bei sprachlichen Abweichungen oder Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 51 Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Medeed behält sich vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, insbesondere wenn:

  • sich gesetzliche Anforderungen ändern,
  • neue Funktionen eingeführt werden,
  • neue Verarbeitungsprozesse hinzukommen,
  • technische Systeme geändert werden,
  • Dienstleister wechseln,
  • sich internationale Betriebsstrukturen ändern.

Es gilt die jeweils auf der Unternehmenswebsite veröffentlichte aktuelle Fassung.

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Version 3.0 | Stand: 20. August 2026