Nutzungsbedingungen
für die Website, das MedPortal, das Dokumenten-Verifizierungsportal und die digitalen Dienste der Medeed GmbH
Version 3.1 | Stand: 20. August 2026
Präambel
Die Medeed GmbH, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf, betreibt digitale Informations-, Kommunikations-, Recruiting-, Personal-, Verwaltungs- und Prozesssysteme zur Unterstützung internationaler Fachkräfte, eigener Beschäftigter, Arbeitgeber und Einrichtungen, Recruiting- und Kooperationspartner sowie weiterer autorisierter Nutzer.
Medeed verpflichtet sich bei der eigenen internationalen Fachkräfteanwerbung zu Transparenz, Fairness, Nachvollziehbarkeit und einem verantwortungsvollen Umgang mit Fachkräften und Geschäftspartnern.
Gebührenfreiheit bei der Vermittlung durch Medeed
Soweit Medeed selbst mit der Anwerbung und Vermittlung einer Fachkraft an einen Arbeitgeber beauftragt ist, erhebt Medeed gegenüber der Fachkraft keine Vermittlungsgebühr für die Vermittlung an den Arbeitgeber.
Medeed orientiert sich dabei insbesondere an den Grundsätzen fairer internationaler Rekrutierung.
Die ILO General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment verfolgen insbesondere den Grundsatz, dass Arbeitnehmer nicht unmittelbar oder mittelbar mit Rekrutierungsgebühren oder entsprechenden Rekrutierungskosten belastet werden sollen.
Die gesetzlichen Regelungen über private Arbeits- und Ausbildungsvermittlung, insbesondere §§ 296 ff. SGB III, bleiben unberührt.
Für die Ausbildungsvermittlung gilt insbesondere § 296a SGB III.
Gesetzliche und regulatorische Grundlagen
Die Prozesse von Medeed erfolgen unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), insbesondere die Vorschriften zur privaten und grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung,
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
- insbesondere § 81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, soweit dieses im jeweiligen Verfahren Anwendung findet,
- die jeweils geltenden arbeits-, sozialversicherungs-, aufenthalts- und berufsrechtlichen Vorschriften sowie
- sonstige für den jeweiligen Fachkräfteprozess einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
Bei grenzüberschreitenden Vermittlungen berücksichtigt Medeed insbesondere die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Arbeitsuchenden.
Keine Berufung auf ein nicht bestehendes Gütezeichen
Die Anwendung eigener Standards für faire, transparente und gebührenfreie Vermittlungsprozesse bedeutet nicht automatisch, dass Medeed Inhaber eines bestimmten staatlichen, privaten oder sonstigen Gütezeichens ist.
Medeed verwendet die Bezeichnung eines Gütezeichens oder Zertifikats nur, wenn eine entsprechende Berechtigung tatsächlich besteht.
Langfristige Integrationsbegleitung
Medeed versteht Fachkräftegewinnung nicht als ausschließlich einmaligen Vermittlungsvorgang.
Soweit Bestandteil des jeweiligen Leistungs- oder Vertragsverhältnisses, begleitet Medeed internationale Fachkräfte und beteiligte Arbeitgeber bzw. Einrichtungen über einen regulären Zeitraum von 12 Monaten nach Beschäftigungsaufnahme.
Die Integrationsbegleitung dient insbesondere:
- der nachhaltigen beruflichen Integration,
- der Unterstützung bei organisatorischen und administrativen Prozessen,
- der Kommunikation zwischen Fachkraft und Arbeitgeber,
- der Begleitung bei Integrationsfragen,
- der Qualitätssicherung sowie
- der frühzeitigen Erkennung und Bearbeitung von Integrationsproblemen.
Soweit individuell vereinbart, kann eine längere Begleitung erfolgen.
Abgrenzung zwischen Vermittlung und weiteren Dienstleistungen
Von einer durch Medeed durchgeführten Fachkräftevermittlung sind eigenständige Dienstleistungen zu unterscheiden.
Arbeitgeber, Einrichtungen, internationale Recruiting-Partner oder andere Geschäftspartner können Medeed insbesondere mit folgenden Leistungen beauftragen:
- Relocation,
- Einreisebegleitung,
- Anerkennungs- und Prozessunterstützung,
- Dokumentenmanagement,
- Integrationsmanagement,
- Arbeitgeberbetreuung,
- Fachkräftebetreuung,
- Portal- und Verwaltungsleistungen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Fachkraft zuvor bereits durch den Arbeitgeber selbst oder durch einen externen Recruiting- Partner angeworben oder vermittelt wurde.
Die Vergütung solcher eigenständigen B2B-Dienstleistungen erfolgt aufgrund einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Auftraggeber.
Eine solche Vergütung ist von einer Vermittlungsgebühr der Fachkraft zu unterscheiden.
§ 1 Geltungs- und Rechtsbereich
1.1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten insbesondere für die Nutzung:
- der Internetseiten der Medeed GmbH,
- des MedPortals,
- geschützter Benutzerkonten,
- digitaler Bewerbungs- und Recruitingfunktionen,
- Arbeitgeber- und Partnerbereiche,
- interner Beschäftigtenbereiche,
- Dokumentenupload- und Dokumentenmanagementfunktionen,
- Identitäts- und Authentifizierungsverfahren,
- elektronischer Signatur- und Bestätigungsfunktionen,
- des Dokumenten-Verifizierungsportals,
- Termin- und Kommunikationsfunktionen sowie
- sonstiger durch Medeed bereitgestellter digitaler Dienste.
1.2 Nutzergruppen
Diese Nutzungsbedingungen gelten insbesondere für:
- Interessenten,
- Bewerber,
- internationale Fachkräfte,
- Antragsteller,
- Beschäftigte der Medeed GmbH,
- Beschäftigte deutscher und internationaler MedBase-Betriebsstätten,
- Auszubildende,
- Praktikanten,
- Werkstudenten,
- Arbeitgeber,
- Einrichtungen,
- Ansprechpartner von Arbeitgebern und Einrichtungen,
- Recruiting- und Kooperationspartner,
- Recruiting-Agenturen,
- Mitarbeiter von Recruiting-Partnern,
- autorisierte Berater sowie
- sonstige freigeschaltete Nutzer.
1.3 Abgrenzung zu individuellen Verträgen
Diese Nutzungsbedingungen regeln insbesondere die Nutzung der digitalen Systeme und die damit verbundenen grundlegenden Rechte und Pflichten.
Sie ersetzen insbesondere keine:
- Arbeitsverträge,
- Ausbildungsverträge,
- Vermittlungsvereinbarungen,
- Dienstleistungsverträge,
- Kooperationsverträge,
- Relocation-Verträge,
- Integrationsvereinbarungen,
- sonstigen individuellen Vereinbarungen.
Art, Umfang, Vergütung, Leistungsdauer und sonstige konkrete Leistungspflichten ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag.
§ 2 Anbieter und Vertragspartner
Anbieter der Website, des MedPortals und der digitalen Dienste ist:
Königsallee 19
40212 Düsseldorf
Deutschland
Die deutschen und internationalen MedBase-Betriebsstätten sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, unselbstständige Betriebsstätten bzw. organisatorische Einheiten der Medeed GmbH.
§ 3 Unternehmer und Verbraucher
3.1 Unternehmerische Nutzer
Arbeitgeber, Einrichtungen, Recruiting-Partner, Agenturen und sonstige Geschäftspartner handeln bei Nutzung des MedPortals regelmäßig im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit.
3.2 Verbraucher
Fachkräfte, Bewerber und sonstige natürliche Personen können abhängig vom konkreten Vertragsverhältnis Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.
3.3 Zwingende Rechte
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Nutzungsbedingungen nicht eingeschränkt.
Soweit für einen entgeltlichen Vertrag gesetzliche Informations-, Widerrufs- oder sonstige Verbraucherrechte bestehen, werden die erforderlichen Informationen gesondert bereitgestellt.
§ 4 Vertragssprache
(1) Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch.
(2) Medeed kann Benutzeroberflächen, Hinweise, Dokumente und Vertragsunterlagen zusätzlich in weiteren Sprachen bereitstellen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist, ist bei Abweichungen die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 5 Einbeziehung der Nutzungsbedingungen
(1) Soweit diese Nutzungsbedingungen Bestandteil eines Vertrags- oder Nutzungsverhältnisses werden sollen, wird der Nutzer vor Registrierung bzw. Abschluss des jeweiligen Vorgangs auf ihre Geltung hingewiesen.
(2) Der Nutzer erhält eine zumutbare Möglichkeit, die Bedingungen vor Vertragsschluss bzw. Registrierung einzusehen.
(3) Soweit rechtlich erforderlich, wird die Zustimmung des Nutzers ausdrücklich eingeholt.
(4) Die bloße Nutzung öffentlich zugänglicher Inhalte der Website begründet nicht automatisch die Zustimmung zu sämtlichen vertraglichen Bedingungen.
§ 6 Zweck und Funktionsumfang des MedPortals
Das MedPortal kann abhängig von Nutzergruppe und Berechtigung insbesondere folgende Funktionen bereitstellen:
- Registrierung,
- Benutzerverwaltung,
- Bewerber- und Fachkräfteprofile,
- Interviewverwaltung,
- Terminverwaltung,
- Dokumentenupload,
- Dokumentendownload,
- Dokumentenprüfung,
- Anerkennungsprozesse,
- Visa- und Aufenthaltsprozesse,
- Relocation,
- Integration,
- Arbeitgeber- und Partnerprozesse,
- Personalakten,
- Arbeitsverträge,
- Vertragsnachträge,
- Gehaltsabrechnungen,
- Arbeitszeiten,
- Urlaubsanträge,
- Nachrichten,
- Aufgaben,
- Statusinformationen,
- elektronische Bestätigungen,
- elektronische Signaturen,
- Dokumentenverifizierung.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich insbesondere nach:
- Benutzerrolle,
- Vertragsbeziehung,
- Freigabestatus,
- Aufgabenbereich,
- Standort,
- technischem Entwicklungsstand.
§ 7 Kein Anspruch auf Aufnahme, Freischaltung oder Vermittlung
Eine:
- Bewerbung,
- Registrierung,
- Anlage eines Profils,
- Teilnahme an einem Interview,
- Identitätsprüfung oder
- Aufnahme in einen Vorbereitungsprozess
begründet allein keinen Anspruch auf:
- Portal-Freischaltung,
- Vermittlung,
- Vorstellung bei einem bestimmten Arbeitgeber,
- Arbeitsvertrag,
- Ausbildungsplatz,
- Beschäftigung,
- Einreise nach Deutschland,
- Visum,
- Aufenthaltstitel,
- Teilnahme an einem bestimmten Programm.
Medeed kann Bewerbungen und Registrierungen anhand sachlicher fachlicher, rechtlicher und organisatorischer Kriterien prüfen.
§ 8 Kein automatischer Anspruch auf Wechsel nach Deutschland
Internationale Vorbereitung, Einarbeitung, Sprachförderung, Qualifikationsprüfung oder Tätigkeit an einer internationalen Betriebsstätte begründen keinen automatischen Anspruch auf eine spätere Beschäftigung oder Ausbildung in Deutschland.
Für einen Wechsel nach Deutschland müssen insbesondere die jeweils erforderlichen:
- fachlichen,
- sprachlichen,
- anerkennungsrechtlichen,
- arbeitsrechtlichen,
- aufenthaltsrechtlichen und
- sonstigen gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sein.
Behördliche Entscheidungen bleiben den jeweils zuständigen Behörden vorbehalten.
§ 9 Nutzerkennungen
| Nutzergruppe | Kennung |
|---|---|
| Fachkräfte / Antragsteller | Antragsteller-ID |
| Arbeitgeber / Einrichtungen | Partner-ID |
| Recruiting- und Kooperationspartner | Partner-ID |
| Beschäftigte | Mitarbeiter-ID |
Zusätzlich können insbesondere verwendet werden:
- persönliche PIN,
- Passwort,
- TAN,
- Einmalcode,
- weitere Sicherheitskennungen.
§ 10 Schutz der Zugangsdaten
Antragsteller-ID, Partner-ID, Mitarbeiter-ID, PIN, Passwort, TAN und sonstige Sicherheitsmerkmale sind vertraulich zu behandeln.
Untersagt sind insbesondere:
- Weitergabe an unberechtigte Personen,
- Veröffentlichung von Zugangsdaten,
- Verwendung fremder Zugänge,
- automatisiertes Ausprobieren von Codes,
- Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen,
- Ausspähen fremder Zugangsdaten.
Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch ist Medeed unverzüglich zu informieren.
§ 11 Registrierung und Benutzerkonto
Nutzer sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Benutzerkonten sind grundsätzlich persönlich bzw. einer konkret autorisierten Organisation zugeordnet.
Wesentliche Änderungen der hinterlegten Daten sind unverzüglich zu aktualisieren bzw. mitzuteilen.
Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung eines bestimmten Benutzerkontos besteht nicht.
§ 12 Identitätsprüfung
Medeed kann eine Identitätsprüfung insbesondere vor:
- Freischaltung eines Benutzerkontos,
- bestimmten Vertragsprozessen,
- elektronischen Signaturen,
- sicherheitsrelevanten Vorgängen
verlangen.
Mögliche Verfahren sind insbesondere:
- Video-Ident,
- Reisepass- oder Personalausweisprüfung,
- gesicherter Identifizierungslink,
- SMS-Code,
- TAN,
- App-Bestätigung,
- vergleichbare Verfahren.
Externe Identifizierungsdienstleister können eingesetzt werden.
Die Verfügbarkeit bestimmter Verfahren kann von Staat, Identitätsdokument und technischem Anbieter abhängen.
§ 13 Rollen- und Berechtigungskonzept
Das MedPortal arbeitet rollen- und aufgabenbezogen.
Fachkräfte
Zugriff grundsätzlich nur auf eigene bzw. für sie freigegebene Vorgänge.
Recruiting-Partner
Zugriff grundsätzlich nur auf zugeordnete Kandidaten und freigegebene Informationen.
Arbeitgeber und Einrichtungen
Zugriff nur auf für den jeweiligen Auswahl-, Vermittlungs-, Beschäftigungs- oder Integrationsprozess freigegebene Daten.
Mitarbeiter
Zugriff entsprechend Funktion, Aufgabe und Verantwortungsbereich.
Ein Benutzerkonto begründet keinen uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche im MedPortal vorhandenen Informationen.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenweitergabe
Nicht öffentliche Portalinformationen dürfen nur für den jeweiligen freigegebenen Zweck verwendet werden.
Insbesondere dürfen Kandidatenprofile, Lebensläufe, Dokumente und personenbezogene Daten ohne entsprechende Berechtigung nicht:
- veröffentlicht,
- an Dritte weitergegeben,
- für andere Recruitingzwecke verwendet,
- in externe Kandidatendatenbanken übernommen oder
- für nicht freigegebene Werbe- oder Marketingzwecke verarbeitet
werden.
§ 15 Fair Placement und Vermittlung durch Medeed
Soweit Medeed selbst die Anwerbung und Vermittlung einer Fachkraft durchführt:
- erhebt Medeed von der Fachkraft grundsätzlich keine Vermittlungsgebühr für die Vermittlung an den Arbeitgeber;
- erfolgt die Vergütung einer Vermittlungsleistung aufgrund einer gesonderten Vereinbarung insbesondere durch den Arbeitgeber, die Einrichtung oder einen sonstigen Auftraggeber;
- werden gesetzliche Informationspflichten bei grenzüberschreitenden Vermittlungen berücksichtigt;
- werden die Grundsätze einer transparenten und fairen Fachkräfteanwerbung berücksichtigt.
Die gesetzlichen Vorschriften über Vermittlungsverträge, insbesondere §§ 296 ff. SGB III, bleiben unberührt.
§ 16 Ausbildungsvermittlung
Soweit Medeed Ausbildungsuchende vermittelt, gelten ergänzend die besonderen gesetzlichen Vorschriften zur Ausbildungsvermittlung.
Vergütungen für Leistungen der Ausbildungsvermittlung werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht von Ausbildungsuchenden verlangt.
§ 17 Bereits extern vermittelte Fachkräfte
Medeed kann auch Leistungen für Fachkräfte erbringen, die nicht durch Medeed angeworben oder vermittelt wurden.
Dies gilt insbesondere bei vorheriger Vermittlung bzw. Rekrutierung durch:
- Arbeitgeber,
- Einrichtungen,
- internationale Recruiting-Partner,
- andere externe Stellen.
Medeed kann in diesen Fällen anschließend insbesondere mit:
- Relocation,
- Einreisebegleitung,
- Anerkennungsunterstützung,
- Integrationsbegleitung,
- Dokumentenmanagement,
- Arbeitgeberbetreuung,
- Fachkräftebetreuung,
- Portal- und Prozessmanagement
beauftragt werden.
Dies bedeutet nicht, dass Medeed die ursprüngliche Vermittlung durchgeführt hat.
§ 18 Verantwortung externer Recruiting-Partner
Recruiting- und Kooperationspartner bleiben für ihre eigenen Handlungen und zuvor durchgeführten Vermittlungs- und Recruitingprozesse verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere:
- eigene Werbeaussagen,
- eigene Verträge,
- lokale Gebühren,
- Zusagen gegenüber Kandidaten,
- lokale Rechtsvorschriften,
- eigene Vermittlungsbedingungen.
Eine spätere Beauftragung von Medeed mit Relocation- oder Integrationsleistungen führt nicht automatisch zu einer Übernahme der Verantwortung für vorhergehende Handlungen eines Dritten.
Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
§ 19 Vergütung eigenständiger B2B-Leistungen
Arbeitgeber, Einrichtungen, Recruiting-Partner und sonstige Geschäftspartner können Medeed unabhängig von einer Vermittlung mit eigenständigen Leistungen beauftragen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Relocation,
- Einreisebegleitung,
- Anerkennungsmanagement,
- Integrationsmanagement,
- Dokumentenmanagement,
- Portalservices,
- Arbeitgeberbetreuung,
- Fachkräftebetreuung.
Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweiligen Dienstleistungs- oder Kooperationsvertrag durch den Auftraggeber.
Diese Vergütung stellt keine Vermittlungsgebühr der Fachkraft dar.
§ 20 Integrationsbegleitung
Soweit vereinbart, begleitet Medeed internationale Fachkräfte nach Beschäftigungsaufnahme regelmäßig für 12 Monate.
Die Begleitung kann insbesondere umfassen:
- organisatorische Erstintegration,
- Melde- und Verwaltungsprozesse,
- Arbeitgeberkommunikation,
- Status- und Integrationsgespräche,
- Unterstützung bei Bank- und Versicherungsprozessen,
- sonstige vereinbarte Integrationsleistungen.
Soweit individuell vereinbart, kann eine längere Integrationsbegleitung erfolgen.
§ 21 Kosten Dritter
Zusätzlich können Kosten externer Stellen entstehen, beispielsweise:
- Behördengebühren,
- Visagebühren,
- Anerkennungsgebühren,
- Übersetzungskosten,
- Beglaubigungen,
- Legalisationen,
- Apostillen,
- Prüfungsgebühren,
- Sprachkurse,
- Reise- oder Versicherungskosten.
Diese Kosten sind von einer Medeed-Vermittlungsgebühr zu unterscheiden.
Die Kostentragung richtet sich nach Gesetz und konkreter vertraglicher Vereinbarung.
§ 22 Dokumentenupload
Nutzer dürfen nur Dokumente hochladen, deren Verwendung und Übermittlung rechtmäßig ist.
Es ist untersagt:
- Dokumente zu fälschen,
- Dokumente irreführend zu verändern,
- fremde Unterlagen unberechtigt zu verwenden,
- Unterlagen einer falschen Person zuzuordnen.
Die technische Annahme eines Dokuments stellt keine automatische Echtheits- oder Behördenbestätigung dar.
§ 23 Elektronische Signaturen
Das MedPortal kann unterschiedliche Signatur- und Bestätigungsformen unterstützen.
Dies kann insbesondere umfassen:
- elektronische Bestätigung,
- einfache elektronische Signatur,
- fortgeschrittene elektronische Signatur,
- qualifizierte elektronische Signatur (QES), soweit erforderlich und verfügbar.
Eine Portalnachricht oder ein Login stellt nicht automatisch eine elektronische Unterschrift dar.
Die konkrete Signaturart richtet sich nach den Anforderungen des betreffenden Dokuments.
§ 24 Internationale Signatur- und Identifikationsverfahren
Die Verfügbarkeit einzelner Signatur- und Identifikationsverfahren kann je nach:
- Staat,
- Identitätsdokument,
- Signaturanbieter,
- technischer Verfügbarkeit,
- rechtlichen Anforderungen
variieren.
Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten technischen Anbieters besteht nicht.
§ 25 Dokumenten-Verifizierungsportal
Medeed kann eigene Dokumente insbesondere mit:
- Verifikationscode,
- Dokumenten-ID,
- QR-Code,
- Barcode
versehen.
Über das Verifizierungsportal kann geprüft werden, ob ein Dokument im Medeed-System hinterlegt ist und welchen Status es besitzt.
§ 26 Zulässige Nutzung des Verifizierungsportals
Das Verifizierungsportal darf nur für rechtmäßige Echtheits- und Statusprüfungen verwendet werden.
Untersagt sind insbesondere:
- automatisierte Massenabfragen,
- Scraping,
- systematisches Erraten von Codes,
- Aufbau externer Datenbanken,
- Umgehung technischer Schutzmechanismen.
§ 27 Dokumentenstatus
Der bei einer Prüfung angezeigte Status gilt für den Zeitpunkt der Abfrage.
Mögliche Statusangaben sind insbesondere:
- gültig,
- verifiziert,
- ersetzt,
- widerrufen,
- abgelaufen,
- ungültig.
Eine erfolgreiche Verifizierung bedeutet nicht automatisch, dass jede im Dokument enthaltene Angabe zeitlich unbegrenzt aktuell bleibt.
§ 28 Telefonische Authentifizierung
Vor der Erteilung personenbezogener oder vertraulicher telefonischer Informationen kann Medeed eine Identitäts- und Berechtigungsprüfung durchführen.
Hierbei können insbesondere erforderlich sein:
| Fachkräfte | Antragsteller-ID + persönliche PIN |
| Arbeitgeber / Einrichtungen / Recruiting-Partner | Partner-ID + persönliche PIN |
| Beschäftigte | Mitarbeiter-ID + persönliche PIN |
Zusätzlich können Sicherheits- oder Kontrollfragen gestellt werden.
Ohne ausreichende Authentifizierung werden grundsätzlich keine vertraulichen personenbezogenen Auskünfte erteilt.
§ 29 Termine
Für bestimmte Portalprozesse können Termine gebucht werden.
Soweit nichts Abweichendes angezeigt wird, beträgt die reguläre Termindauer 30 Minuten.
Besondere:
- Absagefristen,
- Umbuchungsregeln,
- No-Show-Regelungen
werden im jeweiligen Terminprozess angezeigt.
§ 30 Beschäftigtenbereich
Beschäftigte können abhängig von ihrer Berechtigung insbesondere Zugriff erhalten auf:
- Arbeitsverträge,
- Vertragsnachträge,
- Personalunterlagen,
- Gehaltsabrechnungen,
- Arbeitszeitinformationen,
- Urlaubsinformationen,
- betriebliche Anträge und Mitteilungen.
§ 31 Portalnachrichten
Portalnachrichten dienen insbesondere der Kommunikation und Dokumentation.
Eine einfache Portalnachricht stellt nicht automatisch eine rechtsverbindliche elektronische Signatur dar.
Ist für einen Vorgang eine besondere Bestätigung oder Signatur erforderlich, muss die hierfür vorgesehene Funktion verwendet werden.
§ 32 Internationale Nutzung
Das MedPortal kann von autorisierten Nutzern innerhalb und außerhalb Deutschlands verwendet werden.
Medeed kann bestimmte Funktionen aus:
- rechtlichen,
- technischen,
- sicherheitsbezogenen oder
- Compliance-Gründen
regional einschränken.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 33 Pflichten der Nutzer
Nutzer sind insbesondere verpflichtet:
- wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
- Kontaktdaten aktuell zu halten,
- Zugangsdaten zu schützen,
- Vertraulichkeit einzuhalten,
- keine Dokumente zu manipulieren,
- Rechte Dritter zu beachten,
- Sicherheitsmaßnahmen nicht zu umgehen,
- keine Schadsoftware einzubringen.
§ 34 IT-Sicherheit
Sicherheitsrelevante Zugangsdaten und Geräte sind angemessen zu schützen.
Verdächtige Vorgänge und mögliche Kompromittierungen sind Medeed unverzüglich mitzuteilen.
§ 35 Unzulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere:
- Identitätsmissbrauch,
- Dokumentenfälschung,
- unbefugter Systemzugriff,
- Nutzung fremder Accounts,
- Umgehung von Berechtigungen,
- automatisiertes Auslesen ohne Erlaubnis,
- Schadsoftware,
- missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten.
§ 36 Sperrung
Bei konkretem Verdacht auf:
- Missbrauch,
- falsche Identität,
- Sicherheitsverstöße,
- rechtswidrige Nutzung,
- erhebliche Vertragsverletzung
kann Medeed einen Zugang vorübergehend sperren.
§ 37 Beendigung des Portalzugangs
Ein Portalzugang kann insbesondere beendet werden nach:
- Ende eines Verfahrens,
- Ende eines Beschäftigungsverhältnisses,
- Ende einer Kooperation,
- Vertragsbeendigung,
- Wegfall der Zugangsberechtigung.
§ 38 Speicherung nach Beendigung
Eine Deaktivierung des Benutzerkontos bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Daten gelöscht werden.
Gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten bleiben unberührt.
Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 39 Technische Weiterentwicklung
Medeed kann Funktionen des MedPortals technisch weiterentwickeln und insbesondere:
- Portalmodule,
- Benutzeroberflächen,
- Identifikationsanbieter,
- Signaturanbieter,
- Verifizierungsverfahren,
- Authentifizierungsfunktionen
ändern oder ersetzen.
§ 40 Verfügbarkeit
Medeed bemüht sich um eine hohe Systemverfügbarkeit.
Eine jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden, insbesondere bei:
- Wartung,
- Sicherheitsupdates,
- technischen Störungen,
- Ausfällen externer Systeme,
- höherer Gewalt.
§ 41 Behördliche Entscheidungen
Medeed entscheidet nicht über:
- Visum,
- Aufenthaltstitel,
- Blaue Karte EU,
- Anerkennung,
- Approbation,
- Berufserlaubnis,
- behördliche Zustimmung,
- Einbürgerung.
Ein bestimmter Verfahrensausgang kann nicht garantiert werden.
§ 42 Mitwirkungspflichten
Nutzer müssen für den jeweiligen Vorgang erforderliche:
- Dokumente,
- Informationen,
- Unterschriften,
- Termine,
- Rückmeldungen
rechtzeitig bereitstellen.
§ 43 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Medeed GmbH.
§ 44 Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte
Website- und Portalinhalte können urheber-, marken- und anderweitig geschützt sein.
Eine Nutzung außerhalb der gewährten Berechtigung bedarf einer entsprechenden Rechtsgrundlage oder Zustimmung.
§ 45 Haftung
Medeed haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Medeed haftet nicht für eigenständige Entscheidungen zuständiger Behörden oder anderer unabhängiger Dritter, soweit diese nicht von Medeed zu vertreten sind.
§ 46 Individuelle Verträge
Individuelle Arbeits-, Vermittlungs-, Kooperations-, Dienstleistungs-, Relocation-, Integrations- oder sonstige Verträge bleiben von diesen Nutzungsbedingungen unberührt.
§ 47 Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt grundsätzlich:
- individuell ausgehandelte Vereinbarung,
- individueller Vertrag,
- besondere Leistungs- oder Programmbedingungen,
- diese Nutzungsbedingungen.
Die Datenschutzerklärung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten eigenständig.
§ 48 Änderungen
Medeed kann diese Nutzungsbedingungen bei sachlichem Grund ändern, insbesondere aufgrund:
- gesetzlicher Änderungen,
- technischer Entwicklungen,
- neuer Funktionen,
- Sicherheitsanforderungen,
- behördlicher Vorgaben.
Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
§ 49 Verbraucher und Widerrufsrecht
Soweit gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, werden die vorgeschriebenen Informationen und eine Widerrufsbelehrung gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 50 Anwendbares Recht
Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
§ 51 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 52 Salvatorische Regelung
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen.
Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 53 Verhältnis zur Datenschutzerklärung
Die Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der digitalen Dienste.
Die Datenschutzerklärung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten.
§ 54 Verhältnis zum Impressum
Die jeweils aktuellen gesetzlichen Anbieterinformationen ergeben sich aus dem Impressum der Medeed GmbH.
§ 55 Sprachfassungen
Diese Nutzungsbedingungen können in weiteren Sprachen bereitgestellt werden.
Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, ist bei Abweichungen die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 56 Aktualität
Diese Nutzungsbedingungen werden bei wesentlichen rechtlichen, technischen oder organisatorischen Änderungen aktualisiert.
Es gilt die jeweils wirksam in das konkrete Nutzungs- bzw. Vertragsverhältnis einbezogene Fassung.
Anhang 1 – Nutzergruppen und Kennungen
| Nutzergruppe | Kennung |
|---|---|
| Fachkräfte / Antragsteller | Antragsteller-ID |
| Arbeitgeber / Einrichtungen | Partner-ID |
| Recruiting- / Kooperationspartner | Partner-ID |
| Beschäftigte | Mitarbeiter-ID |
| Sonstige autorisierte Nutzer | individuelle Kennung |
Der Umfang eines Benutzerzugriffs richtet sich zusätzlich nach Rollenprofil, Berechtigung, Vorgang und Freigabestatus.
Version und Stand
Königsallee 19
40212 Düsseldorf
Deutschland