Der erste tatsächlich geleistete, rechtlich erlaubte Arbeitstag in der
vereinbarten Beschäftigung wird von Ihrer Einrichtung bestätigt. Eine
zunächst zulässige Tätigkeit während der Anerkennung und die
spätere Tätigkeit im voll anerkannten Beruf werden im Auftrag und in der
Einsatzplanung nachvollziehbar abgegrenzt.
Zahlungsmeilenstein: 25 % des vereinbarten Honorars bei tatsächlichem
Arbeitsbeginn. Zusätzlich werden die gesondert vereinbarten
Anwerbungskosten nach den vereinbarten Bedingungen abgerechnet. Ab diesem Arbeitstag
wird das volle Betreuungsjahr berechnet.
Ihre Einrichtung: Sie bestätigen den ersten tatsächlich
geleisteten Arbeitstag im MedPortal. Medeed veranlasst die zugesagten
Auslagenerstattungen und die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei
vollständigem Nachweis der Voraussetzungen.
Ergebnis: Arbeitsbeginn und Betreuungsbeginn sind dokumentiert;
Arbeitgeberhonorar, persönliche Erstattungen und Kautionen bleiben getrennt.