Medeed
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Ärztinnen und Ärzte in einer Klinik
Ärzteprogramm für Einrichtungen

Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran für Ihre Einrichtung

Innere Medizin · Psychiatrie und Psychotherapie · Allgemeinmedizin

Medeed unterstützt Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Versorgungszentren und geeignete Praxen in Hamburg und Bayern bei der Gewinnung ärztlicher Mitarbeitender. In unserem Ärzteprogramm rekrutieren wir ausschließlich im Iran und vermitteln gezielt in drei Bereiche: Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin.

Vom ersten Kontakt über die Auswahl passender Profile, die medizinische Sprachvorbereitung und die Einreise bis zur Approbation begleitet Medeed die ärztlichen Bewerberinnen und Bewerber und Ihre Einrichtung. Wir koordinieren die vereinbarten Verfahren und unterstützen das berufliche und persönliche Ankommen. Ihre Einrichtung lernt geeignete Bewerberinnen und Bewerber persönlich kennen und entscheidet über die Einstellung.

Nehmen Sie am Ärzte-Pilotprojekt teil: Seit dem 15. September 2026 läuft die Aufnahme der ersten 100 Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran im Rahmen unseres Pilotprojekts. Ab März 2027 öffnen wir die allgemeine Registrierung für weitere ärztliche Bewerbungen und bauen die Vermittlung aus – weiterhin ausschließlich aus dem Iran und für Einrichtungen in Hamburg und Bayern.

Warum Medeed auf Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran setzt

Ärztinnen und Ärzte mit iranischen Wurzeln sind in der internationalen Medizin sichtbar: in der Patientenversorgung, in spezialisierten klinischen Bereichen und in der medizinischen Forschung. Für Medeed verbindet sich dieses Potenzial mit eigenen Betreuungsstrukturen im Iran und einer gezielten Vorbereitung auf den deutschen Klinik- und Praxisalltag.

International anerkannte medizinische Persönlichkeiten

Beispiele bekannter ärztlicher Laufbahnen mit iranischen Wurzeln sind:

Persönlichkeit Öffentliche Tätigkeit und fachlicher Beitrag
Prof. Dr. med. Madjid Samii – Deutschland Der in Teheran geborene Neurochirurg gründete das International Neuroscience Institute in Hannover. Er ist international für seine Arbeit in der Mikro- und Schädelbasischirurgie sowie für die Ausbildung von Neurochirurgen bekannt.
Prof. Dr. med. Amir Samii – Deutschland Der Sohn von Madjid Samii ist Vizepräsident und stellvertretender Ärztlicher Direktor des INI Hannover. Seine klinische und wissenschaftliche Arbeit verbindet komplexe Neurochirurgie mit bildgestützten Verfahren und internationaler medizinischer Zusammenarbeit.
Dr. Ali Rezai – USA Der im Iran geborene Neurochirurg leitet das Rockefeller Neuroscience Institute der West Virginia University. Zu seinen Schwerpunkten gehören Neuromodulation und die Erforschung neuer Behandlungsansätze bei Erkrankungen des Gehirns.

Diese Beispiele beschreiben eigenständige medizinische Laufbahnen. Die Nennung stellt keine Zusammenarbeit mit Medeed oder Empfehlung unseres Programms dar. Unser Vermittlungsangebot bleibt auf Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin begrenzt.

Medizinische Erfahrung gezielt erschließen

Unser Programm richtet sich an ausgebildete Ärztinnen und Ärzte. Je nach beruflichem Werdegang bringen sie klinische Erfahrung, eine bereits erworbene Facharztqualifikation oder besondere Kenntnisse innerhalb unserer drei Vermittlungsbereiche mit. Diese Qualifikationen machen wir für Ihre Einrichtung nachvollziehbar: durch Ausbildungsnachweise, dokumentierte Berufstätigkeiten, persönliche Gespräche und ein abgestimmtes Bewerberprofil.

Für die Auswahl betrachten wir unter anderem bisherige Aufgaben, Patientengruppen, klinische Verantwortungsbereiche und fachliche Entwicklung. So erkennen Sie, welche Erfahrungen zum vorgesehenen Arbeitsplatz passen und welche Vorbereitung noch erforderlich ist.

Medizinische Erfahrung gezielt erschließen

Iranische Ärztinnen und Ärzte sind bereits Teil der Versorgung in Deutschland

Die Ärztestatistik der Bundesärztekammer verzeichnet zum 31. Dezember 2025 1.926 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit iranischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, darunter 1.442 im Krankenhaus. Iranische Ärztinnen und Ärzte leisten damit bereits einen konkreten Beitrag zur medizinischen Versorgung.

Für die von Medeed vorgestellten Bewerbungen weisen wir vorhandene Deutschlanderfahrung individuell aus, beispielsweise belegte Beschäftigungszeiten oder Hospitationen. Fachliche Erfahrung im Iran und bereits erworbene Erfahrung im deutschen Gesundheitswesen werden im Profil getrennt beschrieben.

Datengrundlage: Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025, Tabelle 10. Die Angaben beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit und beschreiben nicht den Medeed-Bewerberbestand.

Iranische Ärztinnen und Ärzte sind bereits Teil der Versorgung in Deutschland

Ein Herkunftsland, abgestimmte Vorbereitung

Medeed verfügt im Iran über eigene Mitarbeitende und Recruiting-Partner. Die Begleitung in Farsi erleichtert die verständliche Abstimmung zu Unterlagen, Erwartungen und nächsten Schritten. Die Konzentration auf ein Herkunftsland hilft uns, die Vorbereitung einheitlich zu organisieren und eng mit den Bewerberinnen und Bewerbern zusammenzuarbeiten.

Darauf bauen die medizinische Sprachvorbereitung, die individuelle Planung der Berufszulassung und das Kennenlernen Ihrer Einrichtung auf. Auch ab März 2027 bleibt der Iran das ausschließliche Rekrutierungsland unseres Ärzteprogramms.

Passende ärztliche Verstärkung für Ihre Einrichtung

Eine offene ärztliche Stelle bedeutet für Ihre Einrichtung mehr als eine fehlende Besetzung im Dienstplan. Fachliche Aufgaben, Einarbeitung, Kommunikation und langfristige Zusammenarbeit müssen zusammenpassen. Medeed beginnt deshalb mit Ihrem konkreten Bedarf und stimmt die Auswahl darauf ab.

Der ärztliche Fachkräftemangel bleibt eine Herausforderung: Im DKG-Fachkräftemonitoring 2026 berichteten 66 Prozent der befragten Krankenhäuser über Stellenbesetzungsprobleme im ärztlichen Dienst. In der ambulanten Versorgung entfielen laut KBV zum 31. Dezember 2025 mehr als 80 Prozent der bestehenden Niederlassungsmöglichkeiten auf die hausärztliche Versorgung.

Diese Angaben betreffen unterschiedliche Versorgungsbereiche und sind keine Rangliste einzelner Fachrichtungen. Für Ihre Besetzung zählen die tatsächliche Vakanz, das Stellenprofil und der Standort. Unser Angebot konzentriert sich dafür auf drei klar definierte Vermittlungsbereiche.

Ärztliches Team in einer Gesundheitseinrichtung

Unsere drei Vermittlungsbereiche

Passende Profile werden für eine konkrete Position und den tatsächlichen Anerkennungsstand vorgestellt.

Innere Medizin

Innere Medizin

Die Innere Medizin befasst sich mit der Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen der inneren Organe. Dazu gehören etwa Herz-Kreislauf-, Atemwegs-, Stoffwechsel- und Verdauungserkrankungen sowie die Versorgung mehrfach erkrankter Menschen. Ärztinnen und Ärzte begleiten Untersuchungen, Behandlungen und den klinischen Verlauf. Für Ihre internistische Abteilung prüfen wir auch, welche belegten fachlichen Kenntnisse und klinischen Erfahrungen zum konkreten Aufgabenprofil passen.

Psychiatrie und Psychotherapie

Psychiatrie und Psychotherapie

Die Psychiatrie und Psychotherapie befasst sich mit der Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen. Dazu gehören etwa Depressionen, Angststörungen und Psychosen sowie die Begleitung in seelischen Krisen. Ärztinnen und Ärzte verbinden medizinische Behandlung mit therapeutischen Gesprächen und der Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team. Für Ihre psychiatrische Klinik prüfen wir auch die passende Berufserfahrung und die erforderliche sprachliche Gesprächssicherheit.

Allgemeinmedizin

Allgemeinmedizin

Die Allgemeinmedizin ist für viele Menschen die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden. Sie umfasst die Behandlung akuter Erkrankungen, die Begleitung chronisch kranker Menschen sowie Vorsorge und Gesundheitsberatung. Ärztinnen und Ärzte koordinieren Untersuchungen und stimmen die weitere Versorgung mit anderen Fachgebieten ab. Für Ihre Praxis oder Ihr medizinisches Versorgungszentrum prüfen wir die praktische Berufserfahrung und die erforderlichen Anerkennungen.

Das Ärzteprogramm umfasst ausschließlich diese drei Bereiche. Die Vorstellung erfolgt für eine konkret passende Position. Eine im Iran erworbene Facharztqualifikation wird im Profil ausgewiesen; ihre Anerkennung in Deutschland ist ein gesonderter Schritt.

Für allgemeinmedizinische Stellen prüfen wir die jeweils erforderliche Berufszulassung und Facharztanerkennung. In der vertragsärztlichen Versorgung müssen zusätzlich die erforderlichen Registereinträge und Genehmigungen vorliegen.

Jetzt als Einrichtung am Pilotprojekt teilnehmen

Sie vertreten ein Krankenhaus, eine Klinik, ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine Praxis in Hamburg oder Bayern und interessieren sich für ärztliche Verstärkung aus dem Iran?
Im Medeed-Ärzte-Pilotprojekt begleiten wir Ihre Einrichtung bei der Gewinnung ärztlicher Mitarbeitender für Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin. Gemeinsam besprechen wir Ihren Personalbedarf, stellen passende Profile vor und stimmen die Vorbereitung und den möglichen Einstieg mit Ihnen ab.

Phase Bedeutung für Ihre Einrichtung
Pilotprojekt seit dem 15. September 2026 Die Aufnahme der ersten 100 Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran läuft. Wir bereiten die Gruppe für passende Einrichtungen in Hamburg und Bayern vor.
Teilnahme für Einrichtungen bereits möglich Sie melden Ihren Bedarf. Gemeinsam stimmen wir passende Profile, den Einstiegsweg und die schrittweise Vermittlung ab.
Ausbau ab März 2027 Die allgemeine Registrierung für weitere Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran beginnt. Die Vermittlung in den drei Bereichen und beiden Bundesländern wird ausgebaut.

Die 100 Plätze bezeichnen den Umfang der ersten Gruppe. Der mögliche Arbeitsbeginn wird für jedes Profil anhand von Sprachstand, Berufszulassung, Visum und Stellenzusage abgestimmt.

Für Ihre Teilnahme klären wir gemeinsam:

Ihren Standort in Hamburg oder Bayern und den gesuchten Fachbereich.
Die Zahl der Stellen, die vorgesehenen Aufgaben und die benötigte Berufserfahrung.
Die Voraussetzungen für Einarbeitung, ärztliche Anleitung und erforderliche Qualifizierung.
Den passenden Einstiegsweg und einen realistischen zeitlichen Rahmen.
Die vereinbarten Leistungen, Kosten und Zuständigkeiten.

Drei mögliche Einstiegswege – passend zu Ihrer Einrichtung

Für Hamburg und Bayern kommen grundsätzlich dieselben drei Modelle in Betracht. Welcher Weg geeignet ist, hängt vom bisherigen Anerkennungsstand, den Voraussetzungen Ihrer Einrichtung und der vorgesehenen Beschäftigung ab.

1. Anerkennungspartnerschaft mit begleitender Beschäftigung

Die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG verbindet die Durchführung des Anerkennungsverfahrens mit einer Beschäftigung bei einem geeigneten Arbeitgeber. Ihre Einrichtung und die Ärztin beziehungsweise der Arzt vereinbaren, das Verfahren einzuleiten und die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.

Vor Erteilung der Berufserlaubnis oder Approbation sind ausschließlich zulässige, entsprechend begrenzte Tätigkeiten möglich. Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung und Qualifizierungszeiten werden vorab festgelegt.

Für den Einstieg in eine nicht qualifizierte vorbereitende Tätigkeit gelten zusätzliche gesetzliche Arbeitgebervoraussetzungen. Bei Krankenhäusern prüfen wir insbesondere die tatsächliche Tarifbindung beziehungsweise die gesetzlich vorgesehenen kirchlichen Arbeitsbedingungen und die passende Eingruppierung. Eine Vergütung lediglich „in Anlehnung an Tarif“ genügt dafür nicht automatisch.

Medeed prüft mit Ihrer Einrichtung, ob dieses Modell im konkreten Fall geeignet ist, und koordiniert die erforderlichen Unterlagen und Abstimmungen.

2. Qualifizierung und Prüfungsvorbereitung

Wenn die zuständige Stelle noch erforderliche Qualifikationen oder Maßnahmen für den Berufszugang festgestellt hat, kann eine Qualifizierungsmaßnahme nach § 16d Abs. 1 AufenthG geeignet sein. Je nach festgestelltem Bedarf umfasst sie beispielsweise medizinische Fachsprache oder die Vorbereitung auf eine erforderliche Kenntnisprüfung.

Vor der Einreise werden Maßnahme, Finanzierung und Lebensunterhalt abgestimmt. Eine mögliche begleitende Beschäftigung wird gesondert vereinbart: Eine unabhängige Nebentätigkeit ist bis zu 20 Wochenstunden möglich; eine fachlich zusammenhängende Beschäftigung kann nach Absatz 2 unter zusätzlichen Voraussetzungen darüber hinaus zulässig sein.

Auch auf diesem Weg beginnt ärztliche Behandlung erst mit der entsprechenden Berufszulassung. Ein Vorbereitungskurs allein begründet weder eine ärztliche Einsatzberechtigung noch einen Arbeitsvertrag.

3. Ärztliche Anstellung mit Berufserlaubnis

Bei diesem Weg planen wir den ärztlichen Einstieg mit einer befristeten Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung. Nach ihrer Erteilung kann die Ärztin oder der Arzt im genehmigten Umfang in Ihrer Einrichtung arbeiten, sofern auch die erforderliche aufenthaltsrechtliche Beschäftigungsberechtigung vorliegt.

Welche Tätigkeiten zulässig sind, ergibt sich aus der Berufserlaubnis und ihren Nebenbestimmungen. Den Unterschied zwischen Hamburg und Bayern berücksichtigen wir bereits in der Vorbereitung: Hamburg ermöglicht unter den weiteren Voraussetzungen einen Einstieg mit B2; Bayern verlangt für die Berufserlaubnis den erforderlichen medizinischen Fachsprachnachweis auf C1-Niveau.

Medeed begleitet den weiteren Weg zur Approbation, während Ihre Einrichtung die klinische Einarbeitung und Anleitung verantwortet. Liegt die Approbation im Einzelfall bereits vor Arbeitsbeginn vor, kann die ärztliche Anstellung auf dieser Grundlage erfolgen; eine vorherige Berufserlaubnis ist dann nicht erforderlich.

Je nach Voraussetzungen kommt für die Beschäftigung beispielsweise § 18b AufenthG oder eine Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG infrage. Ärztinnen und Ärzte können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn auch die jeweils geltenden Gehalts- und weiteren Anforderungen erfüllt sind.

Das gemeinsame Ziel aller drei Wege ist die Approbation. Die Modelle unterscheiden sich darin, ob zunächst Anerkennung und eine begleitende Beschäftigung, eine Qualifizierungsmaßnahme oder bereits die ärztliche Tätigkeit mit Berufserlaubnis im Vordergrund stehen.

Hamburg und Bayern: So unterscheiden sich die Abläufe

Hamburg – möglichen Einstieg mit B2 und Berufserlaubnis prüfen

Für eine erste Berufserlaubnis nennt das Hamburger Antragsformular ein Deutschzertifikat auf B2-Niveau und den Nachweis einer Beschäftigungsstelle im Bundesland Hamburg. Wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine befristete ärztliche Beschäftigung vor der Fachsprachprüfung infrage kommen.

Medeed prüft diesen Einstieg für den konkreten Arbeitsplatz mit der zuständigen Stelle. Für die Verlängerung der Berufserlaubnis um das zweite Jahr verlangt Hamburg den Nachweis der bestandenen Fachsprachprüfung bei der zuständigen Hamburger Kammer. Der weitere Fachsprach- und Approbationsweg wird deshalb von Beginn an mitgeplant.

Zuständig für die Berufszulassung: Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg.

Bayern – medizinische Fachsprache vor dem ärztlichen Einsatz

In Bayern werden bereits für die Berufserlaubnis medizinische Fachsprachkenntnisse auf C1-Niveau verlangt. Der Nachweis erfolgt regelmäßig durch die Fachsprachprüfung; über die Anerkennung anderer Nachweise entscheidet die zuständige Behörde.

Medeed plant deshalb den erforderlichen Fachsprachnachweis vor dem ärztlichen Einsatz ein. Eine frühere Einreise zur Qualifizierung oder im Rahmen einer geeigneten Anerkennungspartnerschaft kann möglich sein. Eine Beschäftigung während dieser Vorbereitung muss jedoch im ausdrücklich zulässigen Rahmen bleiben.

Zuständig für Abschlüsse aus dem Iran: Regierung von Oberbayern, Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (ZAABY).

Einstiegsweg Hamburg Bayern
Anerkennungspartnerschaft Mit geeignetem Arbeitgeber möglich. Bis zur ärztlichen Erlaubnis wird eine zulässige vorbereitende Tätigkeit vereinbart. Mit geeignetem Arbeitgeber möglich. Sprachvorbereitung und Anerkennung werden mit der zulässigen Beschäftigung abgestimmt.
Qualifizierungsmaßnahme Vorbereitung auf festgestellte Anforderungen und Prüfungen; eine begleitende Beschäftigung wird gesondert geprüft. Vorbereitung auf Fachsprache und gegebenenfalls Kenntnisprüfung; eine begleitende Beschäftigung wird gesondert geprüft.
Ärztliche Anstellung mit Berufserlaubnis Eine erste Berufserlaubnis kann bei B2 und erfüllten weiteren Voraussetzungen vor der Fachsprachprüfung infrage kommen. Für die Berufserlaubnis muss der erforderliche medizinische Fachsprachnachweis auf C1-Niveau vorliegen.

B2 allein erlaubt in keinem der beiden Bundesländer die ärztliche Berufsausübung. Für Ihre Personalplanung sind der erteilte Bescheid, die Beschäftigungsberechtigung und die tatsächlich nachgewiesenen Kompetenzen maßgeblich.

Berufszulassung und Facharztanerkennung richtig einordnen

Nachweis oder Verfahren Bedeutung für Ihre Einrichtung
Berufserlaubnis Befristete ärztliche Zulassung, die auf bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsstellen beschränkt sein kann.
Approbation Grundsätzlich unbefristete und bundesweit gültige Zulassung zur ärztlichen Berufsausübung.
Fachsprachprüfung Prüfung der medizinischen Kommunikation, insbesondere Patientengespräch, Dokumentation und ärztlicher Austausch.
Kenntnisprüfung Medizinische Prüfung, die im individuellen Anerkennungsverfahren erforderlich werden kann.
Facharztanerkennung Gesonderte Anerkennung einer bereits erworbenen ausländischen Facharztqualifikation durch die zuständige Ärztekammer.

Ein iranischer Studienabschluss führt nicht automatisch zu einer Kenntnisprüfung. Entscheidend ist die behördliche Bewertung der Ausbildung und gegebenenfalls anrechenbarer Kenntnisse und Erfahrungen.

Eine bestehende ausländische Facharztqualifikation wird transparent dokumentiert. Eine Besetzung als in Deutschland anerkannte Fachärztin oder anerkannter Facharzt setzt die entsprechende Anerkennung voraus.

Begleitung bis zur Approbation

Unsere Begleitung reicht bis zur Approbation

Medeed begleitet Ihre Einrichtung und die ärztlichen Mitarbeitenden vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Approbationsverfahrens. Dazu koordinieren wir die erforderlichen Unterlagen, Rückfragen und Nachreichungen sowie die organisatorischen Schritte zur Fachsprachprüfung und einer gegebenenfalls erforderlichen Kenntnisprüfung.

Beginnt die ärztliche Tätigkeit zunächst mit Berufserlaubnis, behalten wir deren Gültigkeit und die noch offenen Schritte zur Approbation im Blick. So können Vorbereitung, Beschäftigung und weitere Nachweise aufeinander abgestimmt werden. Die Erteilung der Approbation und die Bewertung der Prüfungsleistungen liegen bei den zuständigen Stellen.

Medizinische Sprachvorbereitung für den Klinik- und Praxisalltag

Medeed organisiert die Sprachvorbereitung und stimmt sie auf Ausgangsniveau, Zielregion und Aufgabenprofil ab. Für unser Ärzteprogramm planen wir grundsätzlich B2 vor der Einreise. Das ist eine Programmvoraussetzung; die gesetzlichen Sprachvoraussetzungen eines einzelnen Aufenthaltswegs sind davon zu unterscheiden.

Darauf baut die Vorbereitung auf medizinische Kommunikation und die erforderliche Fachsprachprüfung auf. Die Lernplanung berücksichtigt berufliche Verpflichtungen im Herkunftsland. Online-Unterricht, regelmäßige Rückmeldungen der Lehrkräfte und die Abstimmung über das MedPortal machen den Fortschritt nachvollziehbar.

Medizinische Sprachvorbereitung für Klinik und Praxis

Die Vorbereitung umfasst insbesondere:

  • Patientengespräche und Anamnese: Beschwerden erfassen, Rückfragen stellen und medizinische Zusammenhänge verständlich erklären.
  • Dokumentation und Arztbriefe: Befunde strukturieren, Behandlungsverläufe beschreiben und Informationen nachvollziehbar festhalten.
  • Übergaben und Fallvorstellungen: Im ärztlichen Team präzise kommunizieren und sich mit anderen Berufsgruppen abstimmen.
  • Arbeitgebergespräche und Prüfungen: Berufliche Erfahrungen darstellen, Gesprächssituationen üben und die Fachsprachprüfung gezielt vorbereiten.

Bei erforderlicher Kenntnisprüfung wird die fachliche Vorbereitung zusätzlich abgestimmt. Ein allgemeines C1-Zertifikat ersetzt nicht automatisch die Fachsprachprüfung. Den nachgewiesenen Sprachstand und den weiteren Lernbedarf erhalten Sie mit dem jeweiligen Profil.

So finden wir das passende Profil für Ihre Stelle

Ihre Anforderungen Unser Abgleich
Fachbereich und Aufgaben Abgleich mit Ausbildung, bisherigen Tätigkeiten und belegten fachlichen Kompetenzen.
Erfahrung und Verantwortungsumfang Prüfung der dokumentierten Berufspraxis und des vorgesehenen Einsatzes in Ihrer Einrichtung.
Sprache und Kommunikation Einordnung vorhandener Zertifikate, Gesprächsfähigkeit und noch benötigter Vorbereitung.
Berufszulassung und Anerkennung Transparenter Stand zu Berufserlaubnis, Approbation und gegebenenfalls Facharztanerkennung.
Standort und Entwicklung Abstimmung der beruflichen Ziele mit Ihrem Arbeitsplatz in Hamburg oder Bayern.
Zeitpunkt und Verfügbarkeit Gemeinsame Planung auf Grundlage der tatsächlichen Verfahrensstände und erforderlichen nächsten Schritte.

Sie erhalten ein strukturiertes Profil und ein Präsentationsvideo. Anschließend koordinieren wir das persönliche Kennenlernen. Ihre Einrichtung entscheidet, welche Bewerberin oder welcher Bewerber fachlich und persönlich zu Ihrem Team passt.

Von Ihrer Anfrage bis zum ärztlichen Einstieg

1. Personalbedarf und Projektteilnahme abstimmen

Sie beschreiben Standort, Fachbereich, Stellenumfang und gewünschten Beginn. Gemeinsam klären wir Ihre Anforderungen, die Einarbeitung und den geeigneten Verfahrensweg. Danach vereinbaren wir die Leistungen und Konditionen der Zusammenarbeit.

2. Geeignete Profile kennenlernen

Medeed gleicht die Bewerbungen mit Ihrem Stellenprofil ab und stellt passende Kandidatinnen und Kandidaten vor. Wir koordinieren Interviews und erläutern Sprachstand, Berufszulassung und offene Schritte. Ihre Einrichtung entscheidet über eine Zusage.

3. Beschäftigung und Vorbereitung festlegen

Wir stimmen mit Ihnen den Arbeitsvertrag, die Aufgaben und den vorgesehenen Einstieg ab. Ihre Einrichtung stellt die erforderlichen Arbeitgeberunterlagen und Vollmachten bereit. Sprache, Qualifizierung und Beschäftigung werden gemeinsam aufeinander abgestimmt.

4. Behördenverfahren und Visum koordinieren

Mit den erforderlichen Vollmachten übernimmt Medeed die vereinbarte Antragstellung und Verfahrenskoordination. Dazu gehören Unterlagenprüfung, Rückfragen, Nachreichungen und Visumabstimmung. Persönliche Prüfungen und behördliche Termine bleiben Bestandteil des Verfahrens.

5. Einreise und Arbeitsbeginn vorbereiten

Wir stimmen Anreise, Unterkunft und organisatorischen Empfang mit den Beteiligten ab. In den ersten drei Tagen unterstützen wir die Orientierung vor Ort und begleiten die Vorstellung bei Ihrer Einrichtung. Der ärztliche Einsatz beginnt nach Vorliegen aller erforderlichen Erlaubnisse.

6. Zusammenarbeit mit Medeed365 begleiten

Ein Mentor begleitet Ihre Einrichtung und die neue ärztliche Mitarbeiterin beziehungsweise den neuen Mitarbeiter. Sieben gemeinsame Gespräche strukturieren den Austausch im ersten Jahr. Bei zusätzlichem Bedarf vereinbaren wir weitere Unterstützung.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren koordinieren wir für Sie

Wenn der gewählte Aufenthaltsweg und die persönlichen Voraussetzungen passen, übernimmt Medeed mit den erforderlichen Vollmachten die Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG. Dazu gehören die Vorbereitung des Vorgangs, die Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde und die Koordination erforderlicher Nachweise.

Von Ihrer Einrichtung benötigen wir insbesondere den Arbeitsvertrag beziehungsweise das konkrete Arbeitsplatzangebot, die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, erforderliche Vollmachten und gegebenenfalls Unterlagen zur Qualifizierung. Wir halten Sie über den Stand auf dem Laufenden und bündeln ergänzende Rückfragen.

Nach einer erteilten Vorabzustimmung begleiten wir die weiteren Schritte zur persönlichen Visumbeantragung. Das Verfahren ersetzt weder die ärztliche Berufszulassung noch die Entscheidung der Auslandsvertretung. Einreise und Arbeitsbeginn werden anhand der tatsächlich erteilten Genehmigungen abgestimmt.

Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Medeed365: Ein Mentor für Ihre Einrichtung und die ärztlichen Mitarbeitenden

Eine erfolgreiche Besetzung braucht einen begleiteten Start. Medeed365 unterstützt das berufliche und persönliche Ankommen und schafft einen regelmäßigen Austausch zwischen Einrichtung, ärztlichen Mitarbeitenden und Medeed.

Am Gespräch nehmen die Ärztin beziehungsweise der Arzt, die zuständige Führungskraft Ihrer Einrichtung und der Medeed-Mentor teil. Der Mentorenplan umfasst sieben gemeinsame Gespräche:

Gespräch Vorgesehener Zeitpunkt Gemeinsamer Schwerpunkt
Startgespräch Etwa zwei Wochen nach Arbeitsbeginn Orientierung, Aufgabenverständnis und erste Erfahrungen.
Eingewöhnungsgespräch Etwa vier Wochen nach Arbeitsbeginn Einarbeitung, Kommunikation und benötigte Unterstützung.
Entwicklungsgespräch Etwa drei Monate nach Arbeitsbeginn Fortschritte, Erwartungen und nächste Entwicklungsschritte.
Vorbereitungsgespräch Etwa vier Wochen vor Ende der Probezeit Offene Punkte erkennen und Verbesserungen vereinbaren.
Probezeitgespräch Etwa ein bis zwei Wochen vor Ende der Probezeit Entwicklung bewerten und weitere Zusammenarbeit besprechen.
Stabilisierungsgespräch Im neunten Monat der Begleitung Zusammenarbeit, Alltag und weiterer Unterstützungsbedarf.
Jahresgespräch Vor Ende der zwölfmonatigen Begleitung Ergebnisse betrachten und die nächsten Schritte abstimmen.

Die Termine werden an den tatsächlichen Arbeitsbeginn, die vereinbarte Probezeit und den individuellen Bedarf angepasst. Ergänzend unterstützen wir bei vereinbarten Alltagsthemen wie Wohnen, Anmeldung, Behördenpost und dem Ankommen der Familie.

Ihre Einrichtung verantwortet die klinische Einarbeitung, ärztliche Anleitung und Dienstplanung. Medeed übernimmt die vereinbarte organisatorische Begleitung und unterstützt die Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

Klare Zuständigkeiten und transparenter Projektstand

Projektstand im MedPortal

Über das MedPortal erhalten bestehende Partnereinrichtungen Zugang zu freigegebenen Profilen, benötigten Unterlagen und dem Bearbeitungsstand ihrer Vorgänge. Ihre persönliche Ansprechperson koordiniert die beteiligten Medeed-Fachbereiche.

Zum MedPortal

Leistungen und Konditionen

Vor Beginn der Zusammenarbeit vereinbaren wir den Leistungsumfang, die Vergütung, mögliche Fremdkosten und die Zahlungszeitpunkte. Der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen Ihrer Einrichtung und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt geschlossen.

Unsere Leistungen

Häufige Fragen von Einrichtungen

Für welche Einrichtungen ist das Pilotprojekt vorgesehen?

Für Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Versorgungszentren und geeignete Praxen in Hamburg oder Bayern mit Bedarf in Innerer Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder Allgemeinmedizin. Die Teilnahme und der passende Beschäftigungsweg werden individuell abgestimmt.

Sind die ersten 100 Ärztinnen und Ärzte sofort einsetzbar?

Seit dem 15. September 2026 läuft die Aufnahme der ersten Gruppe mit 100 Ärztinnen und Ärzten aus dem Iran. Unterlagen, Sprache und Zulassung werden einzeln geprüft. Vorbereitung und Vermittlung erfolgen schrittweise; der tatsächliche Einsatzbeginn wird gesondert vereinbart.

Was ändert sich ab März 2027?

Ab März 2027 öffnen wir die allgemeine Registrierung für weitere Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran und bauen die Vermittlung aus. Die drei Fachbereiche und die ausschließliche Vermittlung nach Hamburg und Bayern bleiben bestehen.

Können wir anerkannte Fachärztinnen und Fachärzte anfragen?

Ja, innerhalb unserer drei Vermittlungsbereiche. Wir prüfen, welche passenden Profile und deutschen Anerkennungen tatsächlich vorliegen. Ein ausländischer Facharzttitel allein wird nicht als deutsche Facharztanerkennung dargestellt.

Welcher der drei Einstiegswege passt zu unserer Einrichtung?

Das hängt vom Profil, den erteilten beziehungsweise noch erforderlichen Zulassungen und den betrieblichen Voraussetzungen ab. Gemeinsam prüfen wir eine Anerkennungspartnerschaft, eine Qualifizierungsmaßnahme oder den ärztlichen Einstieg mit Berufserlaubnis. Die Approbation wird als gemeinsames Ziel mitgeplant.

Können wir während der Vorbereitung bereits beschäftigen?

Eine Beschäftigung kann je nach Aufenthaltsweg und Genehmigung möglich sein. Vor der Berufserlaubnis oder Approbation sind die Aufgaben entsprechend zu begrenzen. Ein Aufenthalt ausschließlich zum Ablegen von Prüfungen nach § 16d Abs. 5 AufenthG erlaubt keine Erwerbstätigkeit.

Übernimmt Medeed die gesamte Organisation?

Medeed koordiniert die vereinbarten Schritte vom ersten Kontakt bis zur Approbation und begleitet die Integration. Ihre Einrichtung entscheidet über die Einstellung, stellt Arbeitgeberunterlagen bereit und verantwortet die betriebliche Einarbeitung. Behörden und Ärztekammern treffen die jeweiligen Zulassungs- und Anerkennungsentscheidungen.

Nehmen Sie am Ärzte-Pilotprojekt teil

Sie möchten ärztliche Mitarbeitende für die Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder Allgemeinmedizin gewinnen? Ihre Einrichtung liegt in Hamburg oder Bayern?

Teilen Sie uns Ihren Personalbedarf mit. Wir besprechen die Teilnahme am Pilotprojekt, stellen passende Profile nach ihrem tatsächlichen Vorbereitungsstand vor und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Medeed begleitet Auswahl, Sprachvorbereitung, Verfahren, Einreise und Integration sowie den weiteren Weg bis zur Approbation.

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