Medeed
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Medeed GmbH

Verbraucherinformationen

Version 3.0 · Stand: 06. Oktober 2026

Diese Informationen erläutern das Medeed-Angebot für internationale Fachkräfte. Sie ergänzen die konkreten Vertragsunterlagen. Den individuellen Leistungsumfang, besondere Voraussetzungen und erforderliche Belehrungen erhalten Sie vor Ihrer verbindlichen Entscheidung in speicherbarer Form und in einer für Sie verständlichen Sprache.

1. Ihr Vertragspartner

Medeed GmbH
Königsallee 19, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Vertreten durch Geschäftsführer Pedro Alberto Prudencio Sarmiento
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 110017
Telefon: 0800 144 7777, innerhalb Deutschlands kostenfrei
E-Mail: impressum@medeed.eu

Kontaktformular · Impressum

Für laufende Vorgänge nutzen Sie das MedPortal. Eine gesetzliche Erklärung oder Beschwerde ist nicht ausschließlich über das Portal möglich.

2. Was Medeed leistet

Medeed vermittelt internationale Gesundheitsfachkräfte unmittelbar an Arbeitgeber in Deutschland. Der Arbeitsvertrag entsteht zwischen Ihnen und der Einrichtung. Medeed wird durch die Vermittlung nicht Ihr Arbeitgeber und stellt keine Arbeitnehmerüberlassung bereit.

Je nach bestätigtem Auftrag gehören Aufnahme, Bewerberprofil, Präsentationsvideo, Sprachförderung, Vorbereitung der Berufsanerkennung, Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, Visumvorbereitung, Einreise und Medeed365 zur Begleitung. Behörden, Berufskammern und Prüfungsstellen entscheiden eigenständig. Ein Visum, eine Anerkennung, ein Arbeitsplatz oder ein Prüfungserfolg werden nicht pauschal garantiert.

3. Von der Anfrage zum Vertrag

Eine Anfrage oder Registrierung ist noch kein verbindlicher Aufnahmevertrag. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse folgen erforderliche Identitäts- und Unterlagenprüfungen sowie Beratung und Aufnahmegespräche. Medeed entscheidet über die verbindliche Aufnahme.

Vor Abschluss erhalten Sie Leistungen, Kostenabgrenzung, Mitwirkungspflichten und erforderliche Vertragsunterlagen. Sie können Angaben prüfen, Fehler berichtigen und Verständnisfragen stellen. Eine gesonderte Sicherheitsleistungs- oder Darlehensvereinbarung ist von der Aufnahme zu unterscheiden.

Erforderliche gesetzliche Formen werden eingehalten. Ein Portal-Klick ersetzt keine notwendige Schriftform. Vertrag und maßgebliche Fassung werden Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich gemacht. Eine spätere Websiteänderung verändert Ihren bestehenden Vertrag nicht automatisch.

4. Kostenfreie Leistungen und eigene Auslagen

Für Anfrage, Beratung, Registrierung, Aufnahme, Anwerbung und Vermittlung verlangt Medeed keine Gebühr von Ihnen. Recruiting-Partner dürfen dafür ebenfalls keine Gebühren oder zusätzlichen Honorare verlangen.

Die vereinbarten Leistungen werden mit der einstellenden Einrichtung abgerechnet. Zahlt diese verspätet oder nicht, werden ihre Kosten nicht auf Sie übertragen.

LeistungKosten und Abwicklung für die Fachkraft
Bewerberprofil und PräsentationsvideoKostenloser Programmbestandteil; erforderliche Datenschutzinformationen und Einwilligungen werden gesondert behandelt.
Bestätigtes Medeed-SprachförderungsprogrammVollständig durch Medeed finanziert, einschließlich bestätigter Lehrkräfte, Organisation, Materialien, interner Tests und Vorbereitung. Keine Kursgebühren vorstrecken.
Eine erfolgreiche allgemeine DeutschprüfungErstattung tatsächlicher Prüfungsgebühr bis höchstens 350 Euro: Pflege/MT grundsätzlich B1, B2 nur nach Freigabe; Ärzte grundsätzlich B2, B1 nur nach Freigabe. Insgesamt eine Prüfung.
Übersetzung, Beglaubigung und LegalisationErstattung erforderlicher eigener Fachkraft- und Anerkennungsunterlagen zusammen bis höchstens 500 Euro. Familienunterlagen sind ausgeschlossen.
Öffentliche Anerkennungs- und VerfahrensgebührenTatsächlich notwendige, vorher bestätigte Positionen; direkte Zahlung oder Erstattung wird vorher festgelegt.
Nationales VisumErstattung der tatsächlich gezahlten amtlichen Gebühr bis höchstens 75 Euro.
EinreiseflugMedeed bucht und bezahlt einen abgestimmten Economy-Flug. Selbst gebuchte Tickets werden im Regelmodell nicht erstattet.
Deutsche SIM-Karte beziehungsweise eSIMBestätigtes Startpaket durch Medeed; spätere Aufladungen und Tarife selbst bezahlen.
Erste Unterkunft einschließlich NebenkostenMindestens ein, höchstens drei Monate kostenlos nach der vor Einreise bestätigten Vereinbarung mit der Einrichtung.
Wohnungskaution für diese UnterkunftBei Bedarf durch Medeed gestellt; der nach Mietabrechnung freigegebene Betrag geht an Medeed zurück.
Medeed365Vereinbarte Begleitung für Fachkraft und einbezogene Familie zwölf Monate ab Einreise der Fachkraft ohne gesonderte Betreuungsgebühr.

Höchstbeträge sind keine pauschalen Geldleistungen. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden nicht ausgezahlt. Notwendige zusätzliche Ausgaben werden vor einer Beauftragung geklärt; eine automatische Kostenbelastung wird nicht begründet. Weitergehende bereits verbindliche Zusagen bleiben bestehen.

5. Wann Sie eine Erstattung erhalten

Freigegebene Unterlagenkosten, die eine erfolgreiche bestätigte allgemeine Sprachprüfung und die amtliche Visumgebühr bezahlen Sie zunächst selbst. Rechnungen und Zahlungsbelege reichen Sie im MedPortal ein; zur Prüfung kommt der erfolgreiche Nachweis hinzu.

Die Überweisung wird unmittelbar veranlasst, sobald Ihre Einreise und der erste tatsächliche Arbeitstag nachgewiesen sind und vollständige Belege sowie Ihr eigenes rechtlich nutzbares Auszahlungskonto vorliegen. Üblicherweise nutzen Sie dafür Ihr deutsches Konto. Ein erreichbares SEPA-Konto wird nicht allein wegen einer ausländischen IBAN ausgeschlossen. Banklaufzeiten können den Eingang beeinflussen.

Sie müssen weder das Ende der Probezeit noch die Zahlung einer Arbeitgeberrechnung abwarten. Fehlende Nachweise werden Ihnen konkret mitgeteilt. Bereits von Medeed direkt bezahlte Leistungen werden nicht nochmals erstattet.

6. Was Sie selbst bezahlen

Zu Ihren eigenen Ausgaben gehören insbesondere externe Visumdienstleistergebühren, eine erforderliche Übergangs- oder Incoming-Versicherung, laufende Versicherungsbeiträge, Lebenshaltung sowie Miete und Nebenkosten nach Ablauf der kostenlosen Unterbringung. Nicht bestätigte Kurse, zusätzliche Prüfungsversuche und andere private Buchungen sind nicht automatisch erstattungsfähig.

Kosten von Angehörigen werden grundsätzlich nicht übernommen: insbesondere Flüge, Übersetzungen, Legalisationen, Visa, Versicherungen, Kurse, Prüfungen, SIM-Karten und familienbezogene Wohnkosten. Die vereinbarte organisatorische Familienbegleitung durch Medeed365 bleibt enthalten. Eigene Medeed-Sprachkurse stehen Familienmitgliedern auch gegen Bezahlung nicht offen; bei externen Angeboten kann Medeed organisatorisch unterstützen.

7. Persönliche Sicherheitsleistung

Für Pflege- und MT-Fachkräfte sind 1.000 Euro, für Ärztinnen und Ärzte 2.500 Euro vorgesehen. Eine Einzahlung setzt sämtliche Voraussetzungen des § 10a der AGB und eine gesonderte wirksame Vereinbarung mit konkret zulässigem Sicherungszweck voraus. Diese Übersicht begründet allein keine Zahlungspflicht.

Die Hinterlegung erfolgt nicht bei der ersten Anfrage oder während der Beratung und Aufnahmeprüfung. Sie kommt erst nach mehreren Gesprächen, abgeschlossener Prüfung, verbindlicher Aufnahme und abgestimmter konkreter Vorbereitung in Betracht. Ein nicht benötigter Sprachkurs wird nicht zur Voraussetzung gemacht.

Der Betrag ist keine Gebühr und darf weder Kurse noch Vermittlung oder das Unternehmen finanzieren. Er wird auf dem vorab bezeichneten Medeed-Treuhandkonto getrennt vom operativen Geschäftsgeld verwahrt und Ihnen persönlich zugeordnet. Medeed ist Kontoinhaber; die persönliche Zuordnung macht Sie nicht zum bankseitigen Kontoinhaber. Recruiting-Partner dürfen keine Sicherheitsleistungen entgegennehmen.

Sind keine konkreten gesetzlich zulässigen Ansprüche wirksam als Sicherungszweck vereinbart, ist keine Sicherheitsleistung zu zahlen; zugesagte kostenfreie Leistungen werden dann nicht von einer Einzahlung abhängig gemacht.

Die vollständige Rückzahlung erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen, nachdem Einreise, erster tatsächlicher Arbeitstag und ein eigenes rechtlich nutzbares Auszahlungskonto nachgewiesen sind. Bei endgültiger Beendigung vor Arbeitsbeginn gilt die gesonderte Rückzahlung nach § 10a. Eine bloße Abbruchentscheidung, ein Arbeitgeberwechsel, eine Kursbeendigung oder ein Widerruf führen nicht zum automatischen Verfall. Unwirksam hinterlegte Beträge dürfen nicht bis zu einer späteren Einreise zurückgehalten werden.

8. Wohnungskaution und freiwilliges Darlehen

Die Wohnungskaution für die bereitgestellte Unterkunft ist von Ihrer persönlichen Sicherheitsleistung getrennt. Medeed stellt sie bei Bedarf und erhält den nach mietrechtlicher Abrechnung freigegebenen Betrag zurück.

Ein freiwilliges zinsloses Willkommensdarlehen kann nach Prüfung und gesondertem Vertrag bewilligt werden: 1.000 Euro bei alleiniger Einreise oder 1.500 Euro bei tatsächlicher gemeinsamer Einreise mit Familie. Es ist kein Zuschuss und keine Aufnahmevoraussetzung.

Die Auszahlung erfolgt nach Ankunft und Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere Anmeldung, Steuer-ID und eigenem nutzbarem Konto. Die Rückzahlung beginnt im dritten Monat nach Auszahlung und erfolgt in zwölf Monatsraten. Genaue Termine und eine gegebenenfalls gerundete Schlussrate stehen im Darlehensvertrag. Der ausgezahlte Betrag ist zurückzuzahlen; reguläre Zinsen werden nicht berechnet. Erforderliche Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen werden im gesonderten Darlehensprozess bereitgestellt.

9. Verbindliche Regeln im Sprachprogramm

Der Lernplan berücksichtigt Ihren Beruf, Ihren Kenntnisstand und Ihren Anerkennungsweg. Pflege- und MT-Fachkräfte bereiten sich auf B1 und den bestätigten Bedarf bis B2 vor. Ärzte bereiten sich auf B2 und bei ausdrücklich zugesagtem Bedarf auf medizinische Fachsprache auf C1-Niveau vor. Gebühren einer Fachsprachen- oder Kenntnisprüfung sind nicht automatisch durch die allgemeine Prüfungs-Erstattung gedeckt.

Jeder vereinbarte Abschnitt endet mit einem vorbereiteten internen Test. Ergebnis und Lernbedarf werden dokumentiert. Der nächste aufbauende Abschnitt setzt den bestandenen Test voraus. Bei Nichtbestehen werden Nacharbeit und ein geeigneter Anschlussweg besprochen. Interne Tests ersetzen keine anerkannten externen Nachweise.

Nach der ersten anrechenbaren Fehlzeit je Kursabschnitt erfolgt eine dokumentierte Mitteilung, nach der zweiten eine letzte Warnung. Bei der dritten endet grundsätzlich die kostenfreie Medeed-Sprachförderung für den betreffenden Verlauf. Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten können zählen. Von Medeed abgesagte oder vorab einvernehmlich verlegte Termine zählen nicht. Ein vollständig versäumter vereinbarter Termin zählt einmal, unabhängig von seiner Stundenzahl. Vor einer Entscheidung können Erfassungsfehler und besondere Umstände zur Prüfung mitgeteilt werden. Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Härtefällen, insbesondere stationärer Behandlung oder vergleichbar schwerwiegenden Umständen, kann Medeed im Einzelfall eine Ausnahme oder Nachholmöglichkeit gewähren; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Notwendige angemessene Anpassungen, insbesondere bei Behinderung, bleiben zu berücksichtigen.

Während des Live-Unterrichts sind eingeschaltete Kamera, Ansprechbarkeit und aktive Mitarbeit erforderlich; Pausen, technische Störungen und berechtigte Ausnahmen werden berücksichtigt. Bewusste fortgesetzte Verweigerung trotz Hinweises kann zum Ausschluss aus der laufenden Einheit führen. Wiederholte erhebliche Pflichtverletzungen können nach Abmahnung und Abhilfemöglichkeit zur Beendigung führen. Ein technischer Einzelfall bewirkt keinen automatischen dauerhaften Ausschluss.

Freigegebene Aufzeichnungen und Übungsmaterialien unterstützen die Nachbereitung. Freiwillige Aufzeichnungseinwilligungen sind von der Live-Kameraregel getrennt. Ihre Ablehnung wird nicht als Fehlzeit behandelt. Die vollständigen vor Beginn vereinbarten Regeln stehen in § 12 der AGB.

Eine von Medeed bestätigte Sprachförderung ist kostenfrei und zugleich verbindlicher Bestandteil des vereinbarten Vorbereitungs- und Vermittlungsprozesses. Sie umfasst grundsätzlich drei reguläre Unterrichtstermine pro Woche sowie eine verpflichtende Wochenend-Einheit für Wiederholung, Fragen, Vertiefung und Nachhilfe. Bei Schichtarbeit oder anerkannten zeitlichen Verpflichtungen können verfügbare Alternativblöcke abgestimmt werden. Ein ordnungsgemäß bestätigter Blockwechsel ist keine Fehlzeit. Die bestätigte B1-/B2-Prüfungsvorbereitung und interne Sprachstandsfeststellungen sind ebenfalls kostenfrei.

Bei Abbruch oder Ausschluss wird der weitere Vermittlungsprozess grundsätzlich ausgesetzt. Die Fachkraft erhält einmalig sechs Monate ab Mitteilung, um das erforderliche anerkannte Sprachzertifikat eigenständig vorzulegen und die interne Medeed-Sprachstandsfeststellung erfolgreich zu bestehen. Werden beide Voraussetzungen fristgerecht erfüllt, kann der Prozess fortgesetzt werden. Andernfalls kann Medeed das Vertrags- beziehungsweise Vermittlungsverhältnis nach Vertrag und Gesetz beenden. Ein Anspruch auf erneute kostenlose Wiederholung bereits begonnener oder abgebrochener Kursstufen besteht nicht.

Ein für Aufnahme oder Fortführung bei Medeed eingereichtes Sprachzertifikat darf grundsätzlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Anerkennungs-, Fachkräfte-, Vorabzustimmungs-, Visa- und Botschaftsprozesse müssen die jeweils erforderlichen aktuellen Nachweise vorliegen. Behördliche Anforderungen bleiben unberührt.

10. Persönliche Unterlagenvorlage und eigene Termine

Bei der Dokumentenaufnahme vor Einreise über Ihren Recruiting-Partner legen Sie vor jedem Upload das Originaldokument und die erforderliche Originalübersetzung persönlich vor. Der Partner gleicht die Unterlagen ab, erstellt die Scans selbst und lädt sie im MedPortal hoch. Das gilt auch für Nachreichungen und Änderungen. Zugeschickte Dateien per E-Mail, WhatsApp, Telegram, Cloudlink oder anderen digitalen Wegen dürfen die persönliche Prüfung nicht ersetzen. Der Partner darf sie nicht als geprüfte Unterlagen übernehmen, auch nicht nach Ausdruck und erneutem Scan. Eine Übersendung per Post oder Kurier ersetzt den Termin ebenfalls nicht; Versandkosten werden dafür nicht erstattet.

Weder Medeed noch Recruiting-Partner oder ihre eingesetzten Personen dürfen Ihre Originalunterlagen einbehalten. Sie werden vorher darüber informiert und nehmen alle Originale noch beim selben Termin wieder mit. Erfassung und Rückgabe werden dokumentiert. Eine Bestätigung enthält keinen Verzicht auf tatsächliche Rückgabe oder Ersatzansprüche. Zulässige digitale Kopien unterliegen eigenen Datenschutzregeln. Für ausschließlich elektronisch ausgestellte amtliche Nachweise wird ein gesonderter Prüfweg festgelegt. Sichere eigene Portalvorgänge nach Einreise bleiben möglich. Diese Medeed-Regel ist kein pauschales gesetzliches Verbot digitaler Dokumentenübermittlung.

Erforderliche eigene Visa-, Botschafts- und Legalisationstermine buchen Sie selbst über die offiziellen Verfahren. Recruiting-Partner und private Terminvermittler sollen dies nicht für Sie übernehmen; Partner sind dazu im Medeed-Verfahren nicht befugt. Vorgaben einer Stelle, die selbst Termine zuteilt oder offizielle Annahmestellen einsetzt, bleiben maßgeblich. Unzulässige Fremdbuchungen können je nach Regeln der Stelle zur Terminlöschung oder Sperre führen.

Geeignete unabhängige Übersetzer und erforderliche Urkundenverfahren beauftragen beziehungsweise veranlassen Sie selbst. Recruiting-Partner dürfen hierfür keine eigenen Zusatzleistungen anbieten oder Aufträge in Ihrem Namen übernehmen. Medeed erläutert Anforderungen und bestätigt den erstattungsfähigen Umfang. Die eigene Durchführung ändert eine wirksame Erstattungszusage nicht.

11. Dauer, Beendigung und freie Entscheidung

Die Dauer der Vorbereitung richtet sich nach Lernstand, Unterlagen, Anerkennung und zuständigen Stellen. Der individuelle Ablauf wird abgestimmt. Medeed365 dauert zwölf Monate ab Einreise der Fachkraft; später einreisende Angehörige werden innerhalb dieses Zeitraums einbezogen.

Sie entscheiden selbst über Arbeitsangebote und können mitteilen, dass Sie das Verfahren nicht fortsetzen möchten. Es besteht keine Verpflichtung, ausschließlich Medeed zu nutzen. Für eine Beendigung genügt grundsätzlich eine speicherbare Mitteilung; weitere gesetzlich zulässige Formen bleiben möglich.

Bereits kostenfrei gewährte Vermittlungs- oder Kursleistungen werden dadurch nicht nachträglich kostenpflichtig. Offene Verfahren, Unterlagen und Auszahlungen werden geordnet abgeschlossen. Ein Darlehen und seine Rückzahlung bleiben ein gesonderter Vorgang.

Mit Vertragsabschluss beginnt die Vorbereitungsphase mit Dokumentenprüfung, bestätigter Sprachförderung, Anerkennungsvorbereitung und weiteren vereinbarten Schritten. Das Anerkennungsverfahren kann bereits vor einer Arbeitgebervorstellung vorbereitet oder eingeleitet werden. Arbeitgebervorstellungen erfolgen grundsätzlich erst nach dem erforderlichen Sprachnachweis und einer vorgesehenen bestandenen internen Sprachstandsfeststellung. Mit ausdrücklicher Vermittlungsfreigabe beginnt die grundsätzlich zwölfmonatige aktive Vermittlungsphase; die vorherige Sprach- und Vorbereitungszeit verkürzt diese zwölf Monate nicht.

12. Datenschutz und verständliche Informationen

Das MedPortal bündelt Unterlagen, Kursdaten und erforderliche Kommunikation mit begrenzten Zugriffsrechten. Volljährige Angehörige erteilen ihre eigenen erforderlichen Vollmachten und Einwilligungen. Für Fotos, Videos und einwilligungsbedürftige Vermittlungsverarbeitung werden passende gesonderte Erklärungen eingeholt.

Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist keine allgemeine Erlaubnis zur Datenweitergabe. Erforderliche Informationen werden in verständlicher Form bereitgestellt, je nach Bedarf beispielsweise auf Farsi, Hindi, Englisch oder Türkisch neben Deutsch. Eine verbindliche Sprachfassung wird kenntlich gemacht.

13. Widerruf, Beschwerden und Streitbeilegung

Ein gesetzliches Widerrufsrecht und die passende Belehrung richten sich nach dem konkreten Vertrag, der Rolle und der Abschlussart. Ein zinsloses Darlehen wird gesondert behandelt. Die Footer-Funktion „Vertrag widerrufen“ ist ein zusätzlicher digitaler Weg; soweit verfügbar, wird hierfür die registrierte E-Mail-Adresse bestätigt und der Vertrag über Rolle, Name, rollenbezogene ID und Vertragsnummer bezeichnet. Andere gesetzlich zulässige Wege einer eindeutigen Widerrufserklärung bleiben möglich. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Zum Widerruf

Beschwerden und Hinweise zu unzulässigen Zahlungsforderungen, einbehaltenen Originalen, Datenschutz oder Betreuung können über die Compliance-Stelle mitgeteilt werden. Sie dürfen auch unmittelbar Beratungsstellen, Behörden oder Gerichte kontaktieren. Eine berechtigte Beschwerde darf nicht allein deshalb Nachteile auslösen.

Zur Compliance- und Vertrauensstelle

Medeed ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.