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Medeed GmbH

Nutzungsbedingungen

Medeed GmbH · Version 4.0 · Stand: 06. Oktober 2026

Diese Bedingungen beschreiben die Nutzung der Medeed-Website, des MedPortals, der Dokumentenverifikation und der freigegebenen digitalen Lernangebote. Vertragspartner ist die Medeed GmbH, Königsallee 19, 40213 Düsseldorf, Deutschland.

1. Geltung und Verhältnis zu Verträgen

Vertragliche Nutzungsbedingungen gelten, soweit sie wirksam vereinbart wurden. Der bloße Besuch einer öffentlichen Website gilt nicht als Zustimmung zu zusätzlichen Vertragspflichten. Gesetzliche Schutzrechte und Verbote gelten unabhängig davon.

Der konkrete Aufnahme-, Vermittlungs-, Arbeitgeber-, Partner- oder Fördervertrag bestimmt die vereinbarten Leistungen. Ergänzend gelten die wirksam einbezogenen AGB. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Diese Nutzungsbedingungen führen keine zusätzlichen Vermittlungs- oder Kursgebühren ein.

Die Datenschutzerklärung informiert über Datenverarbeitung. Ihre Kenntnisnahme ist keine pauschale Einwilligung. Notwendige Einwilligungen werden gesondert eingeholt.

2. Öffentliche Informationen und geschützte Bereiche

Öffentliche Seiten erläutern Leistungen und allgemeine Abläufe. Persönliche Vorgänge, Unterlagen, Checklisten, Verträge und Lernangebote sind für entsprechend berechtigte Nutzer zugänglich.

Allgemeine Angaben ersetzen keine behördliche Entscheidung und keine erforderliche Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Konkrete vertragliche Zusagen bleiben verbindlich.

3. Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse

Registrierungsangaben müssen zutreffen. Bei einer E-Mail-Bestätigung wird ein zeitlich begrenzter Code an die angegebene Adresse gesendet. Er bestätigt den Zugriff auf dieses Postfach und ersetzt weder eine Identitätsprüfung noch eine Vertragsunterschrift.

Ein E-Mail-Code, eine persönliche Nutzerkennung und die sechsstellige Telefon-PIN erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Codes dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Medeed-Vorgang eingegeben werden. Eine Registrierung allein begründet keine verbindliche Aufnahme, keine Partnerfreigabe und keine Zahlungspflicht.

4. Rollen und Berechtigungen

Fachkräfte, einbezogene Angehörige, Arbeitgeber, selbstständige Recruiting-Partner, selbstständige Service-Point-Partner, Lehrkräfte und eigene Beschäftigte erhalten nur die für ihre Aufgaben freigegebenen Funktionen. Recruiting- und Service-Point-Partner sind getrennte Rollen. Eine Unternehmensvertretung muss entsprechend berechtigt sein. Zugangsdaten einer anderen Person dürfen nicht verwendet oder mit unberechtigten Personen geteilt werden.

Ein Partner darf beim Dokumentenupload unterstützen, erhält dadurch aber keine umfassende Vertretungsvollmacht. Ein Fachkraftkonto gewährt keinen automatischen Zugriff auf sämtliche Unterlagen volljähriger Angehöriger. Erforderliche eigene Aufträge, Berechtigungen und Vollmachten bleiben notwendig.

5. Zugangssicherheit

Passwörter, Bestätigungscodes und Telefon-PIN sind vertraulich zu behandeln. Nutzer müssen ihre Geräte angemessen schützen, Sitzungen auf gemeinsam verwendeten Geräten beenden und erkennbare Missbrauchsfälle unverzüglich melden.

Medeed fordert keine Bank-PIN, TAN oder Bankpasswörter an. Recruiting-Partner dürfen keine privaten Zugangsdaten übernehmen. Bei Unklarheiten soll die bekannte Website unmittelbar aufgerufen und der geschützte Kontaktweg genutzt werden.

Nutzer hinterlegen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und aktualisieren relevante Änderungen unverzüglich über den vorgesehenen Prozess.

6. MedPortal als zentraler Verfahrensweg

Das MedPortal dient insbesondere persönlichen Checklisten, Uploads, Rückfragen, Verträgen, Terminen, Kursplanung, Testergebnissen, Erstattungen und Integrationsanliegen. Nutzer prüfen die für ihren aktiven Vorgang mitgeteilten Hinweise in angemessenen Abständen und melden wesentliche Änderungen.

Ein Upload im MedPortal ist noch keine Antragstellung bei einer Behörde. Medeed teilt die vereinbarten nächsten Schritte und erforderliche Mitwirkung mit. Gesetzliche Erklärungen, Datenschutzrechte, Beschwerden und Widerrufe können auch über andere gesetzlich zulässige Wege erfolgen.

7. Unterlagen und Angaben

Es dürfen nur erforderliche, rechtmäßig verfügbare und zutreffende Unterlagen hochgeladen werden. Dateien müssen lesbar und ihrem Vorgang zugeordnet sein. Erkennbare Fehler sind zu berichtigen; Manipulationen und wissentlich falsche Angaben sind untersagt.

Nicht benötigte Daten Dritter sind zu entfernen. Für die Sprachkursplanung genügen eigene Schichtzeiten; vollständige Dienstpläne mit Patienten- oder Kollegennamen sollen nicht hochgeladen werden. Gesundheitsunterlagen gehören nur in den ausdrücklich dafür vorgesehenen geschützten Vorgang.

Bei der Dokumentenaufnahme vor Einreise über einen zugeordneten Recruiting-Partner legt die Fachkraft vor jedem Upload das betreffende Originaldokument und die erforderliche Originalübersetzung persönlich vor. Der Partner gleicht sie im vorgesehenen Umfang ab, erstellt die Scans selbst und dokumentiert die Prüfung. Dies gilt auch für Nachreichungen. Per E-Mail, WhatsApp, Telegram, Cloudlink oder anderen Wegen zugeschickte Dateien dürfen die Vorlage nicht ersetzen und vom Partner nicht als geprüfte Unterlagen hochgeladen werden; auch ein Ausdruck mit erneutem Scan ist kein zulässiger Ersatz. Postalische Sendungen ersetzen den Termin ebenfalls nicht.

Alle Originale werden noch beim selben Termin zurückgegeben. Niemand im Medeed-Verfahren darf sie zurückbehalten. Eine Kenntnisnahme ist kein Verzicht auf Herausgabe- oder Ersatzansprüche. § 19a der AGB regelt Einzelheiten und den gesonderten Prüfweg für ausschließlich elektronisch ausgestellte amtliche Nachweise. Eigene sichere Portalvorgänge nach Einreise und behördliche Originalvorlagen bleiben getrennt. Dies ist eine Medeed-Verfahrensregel, kein allgemeines gesetzliches Verbot digitaler Kommunikation.

Diese vorgeschriebenen Vor-Ort-Prozesse gelten auch für autorisierte Service-Point-Partner und erfolgen ausschließlich über die von Medeed freigegebene Lösung. Konkreter Fälschungs- oder Manipulationsverdacht ist Medeed unverzüglich zur Prüfung zu melden.

8. Verträge, Vollmachten und Signaturen

Eine Lesebestätigung, ein Dokumentenupload oder ein einfacher Klick ersetzt nicht jede gesetzlich vorgeschriebene Form. Bei schriftformbedürftigen Vermittlungsverträgen werden die einschlägigen Anforderungen beachtet. Eine elektronische Ersetzung erfolgt nur mit dem gesetzlich geeigneten Signaturverfahren.

Vor verbindlichen Erklärungen werden die zugehörigen Unterlagen in speicherbarer Form bereitgestellt. Vertrag, Vollmacht, Kursbestätigung und freiwillige Einwilligung bleiben getrennte Erklärungen.

9. Arbeitgeberprofile und Vorstellungsgespräche

Arbeitgeber dürfen freigegebene Profile nur zur vereinbarten Personalauswahl verwenden und nur intern befugten Personen zugänglich machen. Ein Download erlaubt keine allgemeine Weiterverteilung oder Aufnahme in einen fremden Vermittlungspool.

Gesprächsteilnehmende dürfen Interviews nicht eigenmächtig aufzeichnen, veröffentlichen oder mit zusätzlichen KI-Diensten transkribieren. Eine vorgesehene Aufzeichnung benötigt vorherige Information und eine geeignete Rechtsgrundlage.

10. Recruiting-Partner und Service-Point-Partner

Recruiting-Partner dürfen innerhalb ihres freigegebenen Landes landesweit rekrutieren. Ein exklusives Recruiting-Gebiet besteht nicht. Die erste ordnungsgemäße eindeutige Registrierung schützt die Recruiting-Zuordnung. Bereits eindeutig registrierte Fachkräfte dürfen nicht als neue eigene Fälle eines anderen Partners registriert werden. Falsche Adressen, Mehrfachregistrierungen, Identitätsänderungen oder sonstige Umgehungen der Zuordnung sind verboten. Der tatsächliche Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort ist wahrheitsgemäß anzugeben und kann die örtliche Servicezuweisung bestimmen.

Für selbst empfohlene und im Kooperationsumfang zugewiesene Fachkräfte unterstützen Partner bis zur Einreise bei angeforderten Dokumentenuploads und stellen geeignete Räume für erforderliche Arbeitgebergespräche bereit. Es gibt keine feste Höchstzahl notwendiger Termine; sie werden rechtzeitig abgestimmt.

Partner dürfen Fachkräften hierfür keine Gebühren berechnen und keine Sicherheitsleistungen entgegennehmen. Sie dürfen keine Visa-, Botschafts- oder Legalisationstermine stellvertretend buchen und keine eigenen Übersetzungs-, Beglaubigungs- oder Legalisationsleistungen im Medeed-Verfahren anbieten oder im Namen der Fachkraft beauftragen. Erforderliche eigene Terminbuchungen und die Beauftragung geeigneter unabhängiger Unterlagenstellen übernimmt die Fachkraft selbst nach den offiziellen Vorgaben. Zugangsdaten und Einmalcodes dürfen dafür nicht an Partner weitergegeben werden.

Honorar, Teilzahlungen, die Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen und die Folgen von Pflichtverletzungen richten sich nach dem Partnervertrag und den §§ 31 bis 43 der AGB. Das Portal begründet keine weitergehende Vertrags-, Buchungs- oder Inkassovollmacht. Für persönliche Mitwirkung und die Information über mögliche Folgen unzulässiger Buchungen gilt § 19b der AGB.

Service-Point-Partner bearbeiten ausschließlich zugewiesene lokale Servicefälle im vereinbarten Umfang und erhalten nur die dafür erforderlichen Zugriffe. Eine Servicezuweisung verändert die ursprüngliche Recruiting-Zuordnung nicht. Servicefälle dürfen nicht in eigene Recruiting-Fälle umgewandelt werden. Recruiting-Partner dürfen eine bestätigte örtliche Servicezuweisung nicht behindern oder eine Reise zum eigenen Standort entgegen der Medeed-Zuweisung verlangen.

11. Sprachförderung und Kurszugang

Die bestätigte Sprachförderung richtet sich ausschließlich an aufgenommene Fachkräfte. Lernziel, Umfang, Abschnitte, Zeiten und Teilnahmebedingungen werden vorher im MedPortal bereitgestellt. Für Pflege/MT richtet sich der Lernplan nach B1 und dem bestätigten Bedarf bis B2; bei Ärzten nach B2 und ausdrücklich bestätigter medizinischer C1-Fachsprache.

Medeed trägt die Kosten des bestätigten Programms. Der Zugang berechtigt nicht zur Weitergabe von Unterrichtslinks oder zur Teilnahme nicht aufgenommener Personen. Familienmitglieder können eigene Medeed-Kurse auch gegen Bezahlung nicht besuchen.

Für Kursabschnitte, interne Tests, Fehlzeiten, Kamera und Aufzeichnungen gelten die vor Kursbeginn wirksam vereinbarten Regeln des § 12 der AGB. Die nachstehende Zusammenfassung führt keine strengeren oder rückwirkenden Regeln ein.

Eine von Medeed bestätigte Sprachförderung ist kostenfrei und zugleich verbindlicher Bestandteil des vereinbarten Vorbereitungs- und Vermittlungsprozesses. Sie umfasst grundsätzlich drei reguläre Unterrichtstermine pro Woche sowie eine verpflichtende Wochenend-Einheit für Wiederholung, Fragen, Vertiefung und Nachhilfe. Bei Schichtarbeit oder anerkannten zeitlichen Verpflichtungen können verfügbare Alternativblöcke abgestimmt werden. Ein ordnungsgemäß bestätigter Blockwechsel ist keine Fehlzeit. Die bestätigte B1-/B2-Prüfungsvorbereitung und interne Sprachstandsfeststellungen sind ebenfalls kostenfrei.

Das Portal kann Kursgruppen, Unterrichtsblöcke, Anwesenheit, Fehlzeiten, Warnungen, Lernfortschritt, Prüfungsvorbereitung und interne Sprachstandsfeststellungen dokumentieren.

12. Tests, Fehlzeiten und Kamera

Nach jedem vereinbarten Kursabschnitt finden vorbereitete interne Lernstandstests statt. Ergebnisse und Lernbedarf werden dokumentiert. Der nächste aufbauende Abschnitt setzt den bestandenen Test voraus. Bei Nichtbestehen werden Nacharbeit und ein geeigneter Wiederholungs- oder Anschlussweg besprochen. Interne Ergebnisse ersetzen keine anerkannten externen Nachweise.

Nach der ersten anrechenbaren Fehlzeit je Kursabschnitt erfolgt eine dokumentierte Mitteilung, nach der zweiten eine letzte Warnung. Bei der dritten endet grundsätzlich die kostenfreie Medeed-Sprachförderung für den betreffenden Verlauf. Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten können zählen. Von Medeed abgesagte oder vorab einvernehmlich verlegte Termine zählen nicht. Gezählt werden vollständig versäumte, verbindlich vereinbarte Termine, nicht jede Unterrichtsstunde desselben Termins einzeln.

Vor einer Entscheidung können Erfassungsfehler und besondere Umstände zur Prüfung mitgeteilt werden. Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Härtefällen, insbesondere stationärer Behandlung oder vergleichbar schwerwiegenden Umständen, kann Medeed im Einzelfall eine Ausnahme oder Nachholmöglichkeit gewähren; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Notwendige angemessene Anpassungen, insbesondere bei Behinderung, bleiben zu berücksichtigen. Teilweise Fehlzeiten werden ohne vorher mitgeteilte nachvollziehbare Regel nicht nachträglich zu ganzen Terminen umgerechnet.

Im Live-Unterricht bleibt die Kamera grundsätzlich eingeschaltet; aktive Mitarbeit und Ansprechbarkeit sind erforderlich. Pausen und berechtigte Ausnahmen bleiben möglich. Hintergrundunschärfe ist zulässig. Bei ausgeschalteter Kamera werden Grund und Abhilfe zunächst geklärt. Bewusste fortgesetzte Verweigerung trotz Hinweises kann zum Ausschluss aus der laufenden Einheit führen; wiederholte erhebliche Verstöße können nach Abmahnung und Abhilfemöglichkeit eine Beendigung rechtfertigen. Ein technischer Einzelfall bewirkt keinen automatischen dauerhaften Ausschluss.

Für sämtliche Einzelheiten, Ausnahmen und das Beendigungsverfahren gilt § 12 der AGB. Kursabbruch, Fehlzeiten und Nichtbestehen begründen keine nachträgliche Rechnung für kostenfreie Kurse und keinen automatischen Verfall der Sicherheitsleistung.

Bei Abbruch oder Ausschluss wird der weitere Vermittlungsprozess grundsätzlich ausgesetzt. Die Fachkraft erhält einmalig sechs Monate ab Mitteilung, um das erforderliche anerkannte Sprachzertifikat eigenständig vorzulegen und die interne Medeed-Sprachstandsfeststellung erfolgreich zu bestehen. Werden beide Voraussetzungen fristgerecht erfüllt, kann der Prozess fortgesetzt werden. Andernfalls kann Medeed das Vertrags- beziehungsweise Vermittlungsverhältnis nach Vertrag und Gesetz beenden. Ein Anspruch auf erneute kostenlose Wiederholung bereits begonnener oder abgebrochener Kursstufen besteht nicht.

Ein für Aufnahme oder Fortführung bei Medeed eingereichtes Sprachzertifikat darf grundsätzlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Anerkennungs-, Fachkräfte-, Vorabzustimmungs-, Visa- und Botschaftsprozesse müssen die jeweils erforderlichen aktuellen Nachweise vorliegen. Behördliche Anforderungen bleiben unberührt.

13. Lernmaterialien und Aufzeichnungen

Freigegebene Materialien und Unterrichtsaufzeichnungen dürfen für die eigene Teilnahme und Nachbereitung verwendet werden. Sie dürfen ohne Erlaubnis weder öffentlich hochgeladen noch verkauft oder anderen Kursanbietern überlassen werden. Zulässige gesetzliche Nutzungen bleiben unberührt.

Das Ansehen einer Aufzeichnung ersetzt einen Live-Termin nicht automatisch. Gesonderte Aufzeichnungseinwilligungen bleiben freiwillig; ihre Ablehnung darf nicht als Fehlzeit oder Kameraverweigerung behandelt werden. Teilnahme ohne Aufzeichnung der betroffenen Person muss möglich bleiben. Die Live-Kameraregel ersetzt keine Aufnahmeerlaubnis.

14. Kosten, Erstattungen und Zahlungsdaten

Die bestätigte kostenfreie Vermittlung und Sprachförderung werden nicht durch Portalnutzung kostenpflichtig. Externe Auslagen, Erstattungsgrenzen, eigene Kosten, Darlehen, persönliche Sicherheitsleistung und Wohnungskaution richten sich nach den getrennten vertraglichen Regelungen.

Ein Belegupload ersetzt keine vorher erforderliche Kostenfreigabe. Für Prüfungsgebühren sind Berufsgruppe, freigegebenes Niveau und erfolgreicher Nachweis maßgeblich. Bankdaten müssen dem eigenen rechtlich nutzbaren Auszahlungskonto entsprechen. Änderungen werden bei Bedarf über einen geeigneten sicheren Weg geprüft.

15. Medeed365 und telefonischer Kontakt

Die vereinbarte zwölfmonatige Begleitung beginnt mit Einreise der Fachkraft. Anmeldungen, Behördenbriefe und weitere erforderliche Dokumente werden auch danach im MedPortal eingereicht. Bekannte Fristen sollen deutlich angegeben werden.

Für vorgangsbezogene telefonische Auskünfte sind persönliche Kennung und vollständige sechsstellige Telefon-PIN erforderlich. Allgemeine Unternehmensinformationen benötigen keine solche Identifizierung. Die Hotline 0800 144 7777 dient außerhalb der mitgeteilten Servicezeiten ausschließlich dringenden Notfällen der Betreuung; sie ersetzt keinen öffentlichen Notruf.

16. Dokumentenverifikation

Verifikationscodes ermöglichen im vorgesehenen Umfang die Prüfung eines von Medeed ausgestellten Dokuments und seines hinterlegten Status. Sie eröffnen keinen allgemeinen Aktenzugriff und bestätigen keine behördliche Anerkennung fremder Urkunden.

Codes dürfen nicht zum massenhaften Auslesen verwendet werden. Eine erfolgreiche Prüfung ersetzt nicht die notwendige Berechtigung zum weiteren Verarbeiten personenbezogener Daten.

17. Unzulässige Nutzung und Sicherheit

Untersagt sind insbesondere unberechtigte Zugriffe, das Umgehen von Schutzmechanismen, schädliche Dateien, betrügerische Angaben, nicht autorisiertes massenhaftes Auslesen sowie unzulässige Veröffentlichung fremder Daten. Berechtigte Sicherheitsmeldungen und die Wahrnehmung gesetzlicher Rechte bleiben möglich.

Bei konkreten Risiken kann Medeed betroffene Funktionen im notwendigen Umfang vorübergehend beschränken. Grund, Umfang und mögliche Abhilfe werden mitgeteilt, soweit dies Sicherheitszweck und Gesetz zulassen. Bei dauerhafter Beschränkung werden vertragliche Ansprüche und erforderliche alternative Kontaktwege berücksichtigt.

Untersagt sind außerdem Zugangsteilung, die Umgehung von Rollen- oder Fallzuordnungen, unberechtigte Datenweitergabe, das Hochladen wissentlich manipulierter Dokumente und unzulässige Geldforderungen. Dauerhafte Maßnahmen richten sich nach Vertrag und Gesetz.

18. Verfügbarkeit und Änderungen

Wartung und technische Störungen können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen. Bekannte erhebliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig mitgeteilt. Bei wichtigen Fristsachen ist zusätzlich der geeignete Kontaktweg zu nutzen. Gesetzliche Pflichten und die Haftung für eigenes Verschulden bleiben bestehen.

Eine technische Änderung darf zugesagte Leistungen nicht beliebig entziehen. Neue Bedingungen ändern bestehende Verträge nicht allein durch Veröffentlichung. Erforderliche Vertragsänderungen richten sich nach wirksamer Vereinbarung und Gesetz.

19. Beendigung und eigene Unterlagen

Mit Ende der vereinbarten Nutzung können nicht mehr erforderliche Zugriffe aufgehoben werden. Medeed berücksichtigt vorher die Möglichkeit, eigene Vertragsunterlagen und notwendige Nachweise zu sichern. Eine Löschung des Kontos beseitigt keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten; solche Daten bleiben zweckgebunden und zugriffsbeschränkt.

Gesetzliche Auskunftsrechte, Rückzahlungen, Widerrufe und Beschwerden dürfen nicht vom Fortbestand eines Kontos abhängig gemacht werden. Für Aufnahme- und Vermittlungsunterlagen gelten die besonderen gesetzlichen Regeln, insbesondere § 298 SGB III.

Nach Vertragsende werden nicht mehr erforderliche Portalrechte gesperrt. Lokale personenbezogene Datenkopien und Dokumente sind nach den geltenden Vorgaben zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

20. Haftung, Recht und Streitbeilegung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und die wirksam einbezogenen Haftungsbestimmungen der AGB. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und sonstige zwingende Haftung wird nicht ausgeschlossen.

Deutsches Recht gilt unter Wahrung zwingender internationaler Verbraucherschutzvorschriften. Verbrauchern wird kein ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf auferlegt. Medeed ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21. Kontakt und Rechte

Medeed GmbH · Königsallee 19 · 40213 Düsseldorf
Telefon: 0800 144 7777, innerhalb Deutschlands kostenfrei
E-Mail: impressum@medeed.eu