Maßgeblich ist der erste tatsächlich geleistete, erlaubte Arbeitstag in der
im Auftrag bezeichneten Beschäftigung. Bei einer vereinbarten Anerkennungsphase
kann dies zunächst eine begrenzte unterstützende Tätigkeit sein. Ihre
Einrichtung und Medeed dokumentieren den Start; die spätere Umstellung auf die
anerkannte Fachkrafttätigkeit wird gesondert vorbereitet.
Zahlungsmeilenstein: 25 % des vereinbarten Honorars bei tatsächlichem
Arbeitsbeginn. Zusätzlich werden die gesondert vereinbarten
Anwerbungskosten nach den vereinbarten Bedingungen abgerechnet. Ab diesem Arbeitstag
wird das volle Betreuungsjahr berechnet.
Ihre Einrichtung: Sie bestätigen den ersten tatsächlich
geleisteten Arbeitstag im MedPortal. Medeed veranlasst die zugesagten
Auslagenerstattungen und die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei
vollständigem Nachweis der Voraussetzungen.
Ergebnis: Arbeitsbeginn und Betreuungsbeginn sind dokumentiert;
Arbeitgeberhonorar, persönliche Erstattungen und Kautionen bleiben getrennt.