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Medizinisches Team in einer Klinik
Ablauf & Prozess

Ablauf und Prozess für Pflegefachkräfte

Von Ihrer Personalanfrage bis zum abgeschlossenen Betreuungsjahr.

Von Ihrem Personalbedarf bis zur Integration im Pflegeteam: Medeed koordiniert die Auswahl, berufsbezogene Sprachförderung, die vereinbarten Anerkennungsschritte und die Einreise. Sie sehen, wann Ihre Entscheidung oder Ihre Unterlagen benötigt werden und an welchen Meilensteinen Zahlungen anfallen.

1Bedarf
2Auswahl
3Verfahren
4Integration
Transparent geplant

Ihr Weg zur passenden Pflegefachkraft

Für welche Besetzungen ist dieser Ablauf gedacht?

Wir berücksichtigen aufgenommene Pflegefachkräfte aus Iran, Indien und der Türkei. Berufsabschluss, praktische Erfahrung, Einsatzbereich und Anerkennungsstand werden mit Ihrem Stellenprofil abgeglichen. Eine Beschäftigung während der Anerkennung und der spätere Einsatz als anerkannte Pflegefachperson werden ausdrücklich unterschieden.

Ihr Ablauf auf einen Blick

Bedarf klären → Zusammenarbeit vereinbaren → Profile auswählen → Sprache und Interview vorbereiten → Einstellung bestätigen → Unterlagen und Verfahren koordinieren → Vorabzustimmung und Visum → Einreise und Ankunft → Arbeitsbeginn → Probezeit → ein Jahr Betreuung.

Ihre Zahlungsmeilensteine: 25 % bei Arbeitsbeginn · 25 % nach Ablauf der Probezeit · 50 % nach einem Betreuungsjahr ab Arbeitsbeginn.

Welcher Anerkennungsweg passt zur Pflegefachkraft?

Ausgangslage Möglicher Weg Bedeutung für Ihre Einrichtung
Anerkennung wird mit dem Arbeitgeber in Deutschland durchgeführt Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG Geeignete Einrichtung, passende schriftliche Vereinbarung und zulässige Anfangsbeschäftigung sind erforderlich. Die Anerkennung wird spätestens nach Einreise unverzüglich eingeleitet.
Ein Bescheid verlangt eine Ausgleichsmaßnahme Geeigneter Anpassungslehrgang oder Vorbereitung auf eine Kenntnisprüfung, häufig nach § 16d Abs. 1 AufenthG Maßnahmeplatz, Anleitung, Lernzeiten und gegebenenfalls begleitende Beschäftigung werden abgestimmt.
Anerkennung und Berufszulassung liegen bereits vor Beschäftigung als Fachkraft, je nach Qualifikation beispielsweise nach § 18a oder § 18b AufenthG Der vorgesehene Fachkrafteinsatz kann nach Erteilung der erforderlichen Beschäftigungsberechtigung beginnen.

B1, ein Defizitbescheid oder ein Arbeitsvertrag allein begründen keine Berufszulassung. Ein Einsatz als Pflegehilfs- oder Pflegeassistenzkraft muss konkret rechtlich zulässig sein. Eine geschützte landesrechtliche Bezeichnung wie Pflegefachhelferin oder Pflegefachhelfer wird nicht automatisch durch B1 oder die Teilnahme am Anerkennungsverfahren erworben.

Schritt für Schritt

Ihr Ablauf mit Medeed

Einzelne Vorbereitungen laufen parallel. Die Reihenfolge von Anerkennung, Fachsprachprüfung und Berufszulassung richtet sich nach dem konkreten Weg; keine Tätigkeit beginnt allein deshalb, weil der vorherige Schritt organisatorisch abgeschlossen ist.

1
Personalbedarf und Einsatzprofil klären

Personalbedarf und Einsatzprofil klären

Sie beschreiben Pflegesetting, Station oder Einrichtung, Aufgaben, benötigte Erfahrung, Anzahl der Stellen, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung und gewünschten Beginn. Wir besprechen auch Ihre Möglichkeiten für Einarbeitung, Anleitung und eine gegebenenfalls notwendige Ausgleichsmaßnahme.

Ihre Einrichtung: Sie benennen eine zuständige Ansprechperson und die wichtigsten Anforderungen. Medeed meldet sich innerhalb von 24 Stunden zur Abstimmung.

Ergebnis: Ein konkretes Bedarfsprofil als Grundlage für die Suche.

2
Zusammenarbeit und Leistungsumfang vereinbaren

Zusammenarbeit und Leistungsumfang vereinbaren

Wir stimmen Vermittlung, Sprachvorbereitung, Verfahrenskoordination, Anreise und Betreuung auf Ihren Bedarf ab. Honorar, vereinbarte Anwerbungskosten und mögliche zusätzliche Qualifizierungsleistungen werden vorab nachvollziehbar beschrieben.

Ihre Einrichtung: Sie bestätigen den Auftrag einschließlich des Zahlungsplans: 25 % bei Arbeitsbeginn, 25 % nach Ablauf der Probezeit und 50 % nach einem Betreuungsjahr ab Arbeitsbeginn.

Ergebnis: Ein gemeinsamer Auftrag mit klaren Aufgaben, Leistungen und Zahlungsmeilensteinen.

3
Passende Profile kennenlernen

Passende Profile kennenlernen

Wir gleichen Ausbildungsnachweise und praktische Erfahrungen mit Ihrem Bedarf ab, beispielsweise Akutpflege, Intensivpflege, Anästhesiepflege, OP, Notfallversorgung, Langzeitpflege oder ambulante Pflege. Anerkennungsstand und zulässige Anfangstätigkeit werden im Profil erkennbar ausgewiesen.

Ihre Einrichtung: Sie sehen die freigegebenen Profile und Präsentationsvideos im MedPortal und wählen aus, wen Sie kennenlernen möchten. Dokumentierte Fähigkeiten und tatsächlich benötigte Aufgaben bestimmen das Matching.

Ergebnis: Eine begründete Auswahl statt einer Entscheidung allein nach Berufsbezeichnung.

4
Sprachförderung und Gesprächsfähigkeit vorbereiten

Sprachförderung und Gesprächsfähigkeit vorbereiten

Medeed organisiert das bestätigte Sprachförderungsprogramm. Das nächste Lernziel ist B1 oder B2, abhängig von Sprachstand und Anerkennungsweg. Patientengespräche, pflegerische Beobachtungen, Übergaben und Dokumentation werden von Anfang an geübt. Für die Berufszulassung als Pflegefachperson sind grundsätzlich fachbezogene Deutschkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich. Ein B1-Zwischenziel für den nächsten Verfahrensschritt wird von der später erforderlichen Berufszulassung unterschieden.

Ihre Einrichtung: Sie teilen typische Aufgaben und sprachliche Anforderungen Ihrer Einrichtung mit. Medeed organisiert den Unterricht, begleitet die Teilnahme und dokumentiert die internen Modulprüfungen.

Ergebnis: Ein berufsbezogener Lernplan mit überprüften Fortschritten und Vorbereitung auf das Kennenlernen.

5
Vorstellungsgespräch führen und Auswahl treffen

Vorstellungsgespräch führen und Auswahl treffen

Das reguläre Arbeitgebergespräch findet erst statt, wenn mindestens B1 und ausreichende tatsächliche Gesprächsfähigkeit erreicht sind. Das ist die Voraussetzung für das Kennenlernen, keine Zusage einer bereits bestehenden Berufszulassung. Medeed koordiniert das Gespräch innerhalb des vorgesehenen Rahmens von 14 Kalendertagen nach geeigneter Profilauswahl und bestätigtem Gesprächswunsch.

Ihre Einrichtung: Sie besprechen Aufgaben, Arbeitsbedingungen, Erwartungen und Einarbeitung und entscheiden über die Einstellung. Bei Bedarf vereinbaren wir ein weiteres Gespräch.

Ergebnis: Eine beidseitig abgestimmte Einstellungsentscheidung.

6
Arbeitsvertrag und Vollmachten bereitstellen

Arbeitsvertrag und Vollmachten bereitstellen

Medeed stellt eine fallbezogene Unterlagenliste im MedPortal bereit. Benötigt werden insbesondere der unterschriebene Arbeitsvertrag beziehungsweise die erforderliche Einstellungszusage, die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und die passende Vollmachtskette. Die Fachkraft bevollmächtigt den Arbeitgeber; Medeed erhält die erforderliche Beauftragung beziehungsweise Untervollmacht. Bei einem Anerkennungsweg mit Maßnahme werden gegebenenfalls Qualifizierungsplan, Praxisanleitung, Freistellungsregelung und Maßnahmeplatz benötigt. Für eine Anerkennungspartnerschaft kommt die gesonderte Vereinbarung mit der Fachkraft hinzu.

Ihre Einrichtung: Sie prüfen und unterschreiben die Arbeitgeberunterlagen, benennen die verantwortlichen Personen und laden die vollständigen Unterlagen im MedPortal hoch.

Ergebnis: Eine vollständige Grundlage für den verbindlich abgestimmten Verfahrensstart.

7
Anerkennung und Berufszugang vorbereiten

Anerkennung und Berufszugang vorbereiten

Wir klären, ob bereits eine Berufszulassung vorliegt, eine Anerkennungspartnerschaft geeignet ist oder eine Ausgleichsmaßnahme benötigt wird. Vorhandene Bescheide, Maßnahmeplätze und mögliche Anfangstätigkeiten werden aufeinander abgestimmt.

Ihre Einrichtung: Sie bestätigen den vorgesehenen Einsatz und ermöglichen die vertraglich vereinbarten Lern-, Praxis- und Freistellungszeiten. Der Einsatz unter geschützter Berufsbezeichnung beginnt erst mit der erforderlichen Erlaubnis.

Ergebnis: Der passende Weg, die zulässigen Tätigkeiten und noch erforderliche Nachweise sind geklärt.

8
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren und Vorabzustimmung

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren und Vorabzustimmung

Soweit der gewählte Weg die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt Medeed mit den erforderlichen Vollmachten die operative Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG: Einreichung, Behördenkommunikation, Abstimmung der beteiligten Stellen und Nachreichungen. Die Ausländerbehörde prüft die Voraussetzungen und erteilt bei positivem Ergebnis die Vorabzustimmung zum Visum.

Ihre Einrichtung: Sie beantworten notwendige Arbeitgeberfragen und bestätigen Änderungen zeitnah. Medeed bündelt die Kommunikation; persönliche oder gesetzlich erforderliche Arbeitgebererklärungen bleiben bei Ihrer Einrichtung.

Ergebnis: Die erforderlichen behördlichen Prüfschritte sind koordiniert; eine erteilte Vorabzustimmung kann für den Visumantrag genutzt werden.

9
Visum beantragen und Einreise abstimmen

Visum beantragen und Einreise abstimmen

Die Fachkraft stellt ihren eigenen Antrag auf ein nationales Visum für den geprüften Aufenthaltszweck bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Medeed bereitet Unterlagen und persönliche Termine vor und stimmt nach Erteilung des Visums Anreise, Unterkunft und Starttermin ab. Eine Vorabzustimmung ersetzt das Visum nicht.

Ihre Einrichtung: Sie bestätigen die zuletzt abgestimmte Stelle und die organisatorische Aufnahmebereitschaft. Einreise und Dienstbeginn werden erst auf Grundlage der tatsächlich vorliegenden Erlaubnisse verbindlich aufeinander abgestimmt.

Ergebnis: Ein nachvollziehbarer Einreiseplan mit zulässigem Aufenthaltszweck und abgestimmtem Empfang.

10
Ankunft und die ersten drei Tage begleiten

Ankunft und die ersten drei Tage begleiten

Medeed organisiert die vereinbarte Abholung, den Bezug der Übergangsunterkunft und die Orientierung vor Ort. In den ersten drei Tagen begleiten wir wichtige Wege, erste Erledigungen und die persönliche Vorstellung bei Ihrer Einrichtung. Die vereinbarte Unterkunft einschließlich Nebenkosten wird für mindestens einen und höchstens drei Monate kostenfrei für die Fachkraft bereitgestellt; die Dauer wird mit Ihrer Einrichtung festgelegt. Bei Bedarf hinterlegt Medeed die vereinbarte Wohnungskaution.

Ihre Einrichtung: Sie benennen den Ansprechpartner für den Empfang, bereiten den betrieblichen Einstieg vor und stimmen den ersten Dienst mit Medeed und der Fachkraft ab.

Ergebnis: Die Fachkraft kennt Unterkunft, wichtige Wege und ihre Ansprechpartner; die Ankunftsbegleitung läuft bereits.

11
Arbeitsbeginn bestätigen und erste Zahlungen auslösen

Arbeitsbeginn bestätigen und erste Zahlungen auslösen

Maßgeblich ist der erste tatsächlich geleistete, erlaubte Arbeitstag in der im Auftrag bezeichneten Beschäftigung. Bei einer vereinbarten Anerkennungsphase kann dies zunächst eine begrenzte unterstützende Tätigkeit sein. Ihre Einrichtung und Medeed dokumentieren den Start; die spätere Umstellung auf die anerkannte Fachkrafttätigkeit wird gesondert vorbereitet.

Zahlungsmeilenstein: 25 % des vereinbarten Honorars bei tatsächlichem Arbeitsbeginn. Zusätzlich werden die gesondert vereinbarten Anwerbungskosten nach den vereinbarten Bedingungen abgerechnet. Ab diesem Arbeitstag wird das volle Betreuungsjahr berechnet.

Ihre Einrichtung: Sie bestätigen den ersten tatsächlich geleisteten Arbeitstag im MedPortal. Medeed veranlasst die zugesagten Auslagenerstattungen und die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei vollständigem Nachweis der Voraussetzungen.

Ergebnis: Arbeitsbeginn und Betreuungsbeginn sind dokumentiert; Arbeitgeberhonorar, persönliche Erstattungen und Kautionen bleiben getrennt.

12
Einarbeitung, Anerkennung und Integration begleiten

Einarbeitung, Anerkennung und Integration begleiten

Während einer erforderlichen Ausgleichsmaßnahme werden Lern- und Praxisabschnitte, Sprachentwicklung und Prüfungstermine mit der Beschäftigung abgestimmt. Nach erteilter Berufszulassung passen Sie Aufgaben und gegebenenfalls Vergütung an die vereinbarte Fachkraftposition an; notwendige Änderungen der Beschäftigungsauflagen werden vorher geklärt. Der Medeed-Mentor hält den Austausch zwischen Fachkraft und Einrichtung aufrecht. Die ersten gemeinsamen Gespräche finden etwa zwei und vier Wochen nach Arbeitsbeginn statt.

Ihre Einrichtung: Sie verantworten die fachliche Einarbeitung und Anleitung und sprechen Schwierigkeiten frühzeitig an. Medeed begleitet die vereinbarten Verfahrens- und Alltagsthemen.

Ergebnis: Fortschritte, offene Aufgaben und erforderliche Unterstützung werden gemeinsam besprochen.

13
Probezeit rechtzeitig besprechen und abschließen

Probezeit rechtzeitig besprechen und abschließen

Etwa vier Wochen und nochmals ein bis zwei Wochen vor Ende der vereinbarten Probezeit betrachten Führungskraft, Fachkraft und Medeed-Mentor die Zusammenarbeit. Offene Erwartungen und mögliche Verbesserungen werden vor dem Entscheidungstermin geklärt.

Zahlungsmeilenstein: weitere 25 % nach Ablauf der vereinbarten Probezeit bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis.

Ihre Einrichtung: Sie treffen die arbeitsrechtlichen Entscheidungen und bestätigen den Fortbestand der Beschäftigung. Die genaue Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

Ergebnis: Eine rechtzeitig besprochene Weiterbeschäftigung und ein klarer zweiter Abrechnungsmeilenstein.

14
Betreuungsjahr abschließen und Perspektiven festhalten

Betreuungsjahr abschließen und Perspektiven festhalten

Medeed begleitet die Zusammenarbeit über die Probezeit hinaus. Im Jahresgespräch betrachten wir die Entwicklung, offene Aufgaben und die nächsten Ansprechpartner. Eine darüber hinaus vereinbarte Begleitung, etwa im Approbationsverfahren, wird mit ihrem eigenen Leistungsumfang fortgeführt.

Zahlungsmeilenstein: die verbleibenden 50 % nach einem vollständigen Jahr Betreuung ab tatsächlichem Arbeitsbeginn.

Ihre Einrichtung: Sie nehmen am Jahresgespräch teil und stimmen die weitere Zusammenarbeit mit der Fachkraft ab. Medeed erstellt die Schlussrechnung zum vereinbarten Meilenstein.

Ergebnis: Das Betreuungsjahr ist abgeschlossen; weitere Schritte und die abschließende Honorarrate sind nachvollziehbar festgehalten.

Vorbereitung und Übersicht

Sprache und MedPortal greifen ineinander

Sprachförderung mit dokumentierten Fortschritten

Sprachförderung mit dokumentierten Fortschritten

Der Unterricht findet online statt und berücksichtigt den Dienstplan im Herkunftsland. Die Fachkraft erhält über das MedPortal Videoaufzeichnungen, Arbeitsblätter, Hausaufgaben und Wiederholungsmaterialien. Lehrkräfte und Medeed besprechen den Lernstand regelmäßig.

Jeder besuchte Kursabschnitt endet mit einer internen Prüfung. Der nächste Abschnitt wird erst nach Bestehen freigegeben. Inhalte, Teilnahme, Ergebnisse und erforderliche Wiederholungen werden dokumentiert. Gezielte Übungen bereiten auf interne Tests und die vereinbarte externe Sprachprüfung vor. Interne Tests ersetzen keine amtlich anerkannten Sprachnachweise.

Für die Fachkraft ist der bestätigte Kurs kostenfrei. Welche Sprachleistungen im Arbeitgeberauftrag enthalten sind und wie weitere Leistungen abgerechnet werden, wird vorab mit Ihrer Einrichtung vereinbart.

MedPortal: Unterlagen, Status und nächste Schritte

MedPortal: Unterlagen, Status und nächste Schritte

Über das MedPortal erhalten Sie die freigegebenen Profile, den Verfahrensstand, benötigte Arbeitgeberunterlagen und vereinbarte Termine. Medeed bündelt dort Rückfragen und informiert Sie, wenn eine Entscheidung oder eine aktualisierte Bescheinigung erforderlich ist.

Die Fachkraft nutzt ihren eigenen Zugang für persönliche Dokumente, Dienstpläne, Lernmaterialien und Nachweise. Sie sehen als Arbeitgeber die für Ihre Zusammenarbeit freigegebenen Informationen. Auch nach der Einreise werden Anmeldung, Aufenthalt und weitere vereinbarte Schritte zentral koordiniert.

Die Fachkraft darf ausschließlich die tatsächlich erlaubte Tätigkeit aufnehmen. Ein Visum, ein Sprachzertifikat oder eine bestandene Prüfung ersetzt keine erforderliche Berufszulassung. Ihre Einrichtung prüft vor dem Einsatz Aufenthalt, Beschäftigungsauflagen und berufsrechtliche Berechtigungen; Medeed koordiniert die dafür benötigten Nachweise.

So planen wir Termine und Arbeitsbeginn

Zeitpunkt Planungsgrundlage
Rückmeldung auf Ihre Anfrage Innerhalb von 24 Stunden zur Abstimmung Ihres Bedarfs und der nächsten Schritte.
Reguläres Kennenlerngespräch Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kandidatenauswahl und bestätigtem Gesprächswunsch, wenn der erforderliche Sprachstand und die Gesprächsbereitschaft vorliegen.
Einreise und zulässiger Arbeitsbeginn Planungsrahmen von 90 Werktagen ab vollständigem Eingang von Arbeitsvertrag, Vollmachten und erforderlichen Arbeitgeberunterlagen sowie schriftlicher Startbestätigung durch Medeed.
Medeed365 Die Ankunftsbegleitung beginnt mit der Einreise. Im Arbeitgebermodell folgt ein volles Betreuungsjahr ab tatsächlichem Arbeitsbeginn; daran knüpft auch die Schlussrate an.

Sprachaufbau, Qualifizierung, Prüfungen und behördliche Bearbeitung beeinflussen den tatsächlichen Verlauf. Die 90 Werktage sind keine pauschale Gesamtdauer ab Ihrer ersten Anfrage und keine Garantie für Einreise, Berufszulassung oder Approbation. Erkennbare Änderungen erläutern wir im MedPortal und stimmen die nächsten Termine mit Ihnen ab.

Wann Ihre Einrichtung bezahlt

Das vereinbarte Vermittlungs- und Betreuungshonorar wird in drei Raten: 25 % – 25 % – 50 % abgerechnet. Vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn ist im beschriebenen Modell keine Vorauszahlung dieses Honorars vorgesehen.

Meilenstein Anteil am vereinbarten Honorar Zeitpunkt
Arbeitsbeginn 25 % Sobald die Fachkraft die im Auftrag bezeichnete, rechtlich zulässige Beschäftigung tatsächlich aufgenommen hat.
Ablauf der Probezeit Weitere 25 % Nach Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Probezeit bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis.
Abschluss des Betreuungsjahres Verbleibende 50 % Nach einem vollständigen Jahr Betreuung, gerechnet ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn.

Der erste Arbeitstag ist der Bezugspunkt für das Betreuungsjahr und die Schlussrate. Eine Einreise, Hospitation oder ein reiner Kursbeginn löst diese Frist nicht aus. Die Unterstützung bei der Ankunft setzt bereits mit der Einreise ein.

Sie erhalten zum jeweiligen Meilenstein eine Rechnung. Die Zahlungsfrist wird in Ihrer Vereinbarung festgelegt. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach dem konkreten Arbeitsvertrag; sie beträgt nicht automatisch in jedem Fall sechs Monate.

Vereinbarte Anwerbungskosten

Die mit Ihrer Einrichtung abgestimmten Anwerbungskosten werden getrennt vom Honorar behandelt. Medeed finanziert vereinbarte Leistungen vor und rechnet diese nach Einreise und Arbeitsbeginn entsprechend Ihrem Auftrag ab.

Vorab wird festgehalten, welche Positionen enthalten sind: beispielsweise Sprachförderung, eine freigegebene Sprachprüfung, erforderliche Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisationen, Anerkennungs- und Visumgebühren sowie die einmalige Anreise. Eigene Kursleistungen und externe Auslagen werden nachvollziehbar nach der vereinbarten Grundlage ausgewiesen. Dieselbe Leistung wird nicht doppelt berechnet.

Zusätzliche Qualifizierungen, fachliche Vorbereitungskurse oder weitere Prüfungen benötigen eine ausdrückliche Kostenregelung. Nicht verbrauchte Auslagenbudgets werden nicht als entstandene Kosten abgerechnet. Vereinbarte Anwerbungs- und Vermittlungskosten werden nicht auf die Fachkraft oder ihre Sicherheitsleistung übertragen.

Gemeinsam ankommen

Familie und Medeed365 von Anfang an mitdenken

Familie von Anfang an mitplanen

Familie von Anfang an mitplanen

Soweit gesetzlich möglich, berücksichtigt Medeed Ehepartner und minderjährige ledige Kinder bereits im beschleunigten Verfahren. Dafür werden eigene Unterlagen, Vollmachten und persönliche Visumanträge benötigt; der zeitliche Zusammenhang der Familienanträge wird geprüft.

Die spätere Alltagshilfe im vereinbarten Medeed365-Umfang bezieht die Familie ein. Die Kosten ihrer Flüge, Visa, Übersetzungen, Legalisationen und weiterer persönlicher Ausgaben werden dadurch nicht übernommen. Eigene Medeed-Sprachkurse sind den aufgenommenen Fachkräften vorbehalten; für Familienmitglieder unterstützen wir bei der Suche nach externen Angeboten.

Medeed365: Sieben Gespräche mit einem gemeinsamen Mentor

Ihre Einrichtung und die Fachkraft erhalten einen zuständigen Medeed-Mentor als koordinierende Ansprechperson. Am gemeinsamen Gespräch nehmen die Fachkraft, ihre zuständige Führungskraft und der Medeed-Mentor teil. Vereinbarte Aufgaben und nächste Schritte werden im MedPortal nachvollziehbar festgehalten.

Gespräch Vorgesehener Zeitpunkt Gemeinsamer Schwerpunkt
1. Startgespräch Etwa zwei Wochen nach Arbeitsbeginn Orientierung, erste Erfahrungen, Aufgabenverständnis und offene Fragen.
2. Eingewöhnungsgespräch Etwa vier Wochen nach Arbeitsbeginn Einarbeitung, Verständigung im Team und erforderliche Unterstützung.
3. Entwicklungsgespräch Etwa drei Monate nach Arbeitsbeginn Fortschritte, Erwartungen und weitere Lern- beziehungsweise Entwicklungsschritte.
4. Vorbereitungsgespräch Etwa vier Wochen vor Probezeitende Offene Punkte frühzeitig erkennen und konkrete Verbesserungen vereinbaren.
5. Probezeitgespräch Etwa ein bis zwei Wochen vor Probezeitende Zusammenarbeit bewerten und die nächsten Schritte vor dem Entscheidungstermin besprechen.
6. Stabilisierungsgespräch Etwa neun Monate nach Arbeitsbeginn Beruflicher Alltag, Zusammenarbeit und weiterer Unterstützungsbedarf.
7. Jahresgespräch Zum Abschluss des Betreuungsjahres ab Arbeitsbeginn Rückblick, offene Aufgaben, weitere Ansprechpartner und Entwicklungsperspektiven.

Die ersten fünf Termine orientieren sich am üblichen Verlauf einer sechsmonatigen Probezeit. Bei abweichender Probezeit oder späterem Arbeitsbeginn passen wir die Zeitpunkte an. Die Ankunftsbegleitung beginnt mit der Einreise. Die sieben Gespräche werden für das anschließende volle Betreuungsjahr ab Arbeitsbeginn geplant; bei Bedarf kommen weitere Termine hinzu. Eine Unterstützung über dieses Betreuungsjahr hinaus wird ausdrücklich vereinbart.

Medeed unterstützt die Fachkraft und ihre einbezogene Familie außerdem bei den vereinbarten Alltagsthemen, beispielsweise Anmeldung, Aufenthalt, Behördenpost, Wohnungssuche, Krankenversicherung, Kita und Schule. Die betriebliche Einarbeitung und fachliche Anleitung bleiben Aufgabe Ihrer Einrichtung. Persönliche Familien-, Gesundheits- oder Finanzangelegenheiten werden nicht automatisch an den Arbeitgeber weitergegeben.

Wer übernimmt welche Aufgaben?

Thema Ihre Einrichtung Medeed
Auswahl und Vertrag Legt die Stelle fest, führt das Interview und entscheidet über die Einstellung. Prüft Profile, organisiert das Kennenlernen und koordiniert den weiteren Ablauf.
Arbeitgeberunterlagen Stellt Arbeitsvertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Vollmachten und erforderliche Zusatznachweise bereit. Bereitet Vorlagen vor, führt Unterlagen zusammen und koordiniert Rückfragen.
Verfahren und Visum Bestätigt notwendige Arbeitgeberangaben und Änderungen. Übernimmt mit Vollmacht die vereinbarte Antragstellung, Kommunikation und Nachreichung.
Beschäftigung und Qualifizierung Verantwortet zulässige Aufgaben, Vergütung, Dienstplanung, Anleitung und vereinbarte Freistellung. Stimmt Verfahrensstand, Lernplanung und erforderliche nächste Schritte mit den Beteiligten ab.
Integration und Austausch Benennt Führungskraft und Ansprechperson für Einarbeitung und Gespräche. Stellt den Mentor und koordiniert die sieben Gespräche sowie die vereinbarte Alltagshilfe.

Über Anerkennung, Berufszulassung, Vorabzustimmung, Visum und Aufenthalt entscheiden die zuständigen Behörden. Notwendige persönliche Termine der Fachkraft bleiben Teil des Verfahrens.

Wenn sich der Verlauf ändert

Bei Verzögerungen, zusätzlichem Qualifizierungsbedarf oder Schwierigkeiten im Arbeitsalltag stimmen wir frühzeitig das weitere Vorgehen ab. Ihre Einrichtung erhält einen aktualisierten Status und die nächsten benötigten Entscheidungen über das MedPortal.

Für vertraglich erfasste Ausfallgründe prüfen wir die vereinbarte einmalige Ersatzvermittlung. Nach vollständiger Ausfallmeldung ist die Vorstellung eines geeigneten Ersatzprofils innerhalb von sieben Kalendertagen vorgesehen; der tatsächliche Arbeitsbeginn wird anhand der neuen Unterlagen und Verfahren gesondert geplant.

Die Kostenfreiheit einer vereinbarten Ersatzvermittlung bedeutet den Wegfall eines erneuten Vermittlungshonorars. Neue externe Verfahrens- oder Reisekosten werden vorab geklärt. Endet die Beschäftigung vor Probezeitende, wird die an deren erfolgreichen Ablauf geknüpfte zweite Rate im Regelmodell nicht fällig. Weitere Folgen und mögliche Rückzahlungsansprüche richten sich nach dem Auftrag; eine automatische Rückzahlung sämtlicher bereits geleisteter Honoraranteile wird nicht zugesagt.

Antworten für Ihre Planung

Häufige Fragen

Kann die Fachkraft sofort als Pflegefachperson eingesetzt werden?

Nur wenn die erforderliche Berufszulassung und Beschäftigungsberechtigung vorliegen. Andernfalls wird ein geeigneter Anerkennungsweg mit einer konkret erlaubten Anfangstätigkeit geplant. B1 allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Wann findet das Arbeitgebergespräch statt?

Erst ab mindestens B1 und ausreichender tatsächlicher Gesprächsfähigkeit. Nach Ihrer Auswahl eines geeigneten Profils und bestätigtem Gesprächswunsch gilt der vorgesehene Rahmen von 14 Kalendertagen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Müssen wir selbst mit allen Behörden kommunizieren?

Medeed übernimmt mit den erforderlichen Vollmachten die vereinbarte Verfahrenskoordination und bündelt Rückfragen. Sie stellen die notwendigen Arbeitgeberunterlagen bereit, bestätigen Änderungen und verantworten Ihre eigenen Erklärungen sowie den zulässigen Einsatz.

Wann ist die letzte Honorarrate zu zahlen?

Die verbleibenden 50 % werden nach einem vollständigen Jahr Betreuung fällig, gerechnet ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn. Die erste Rate beträgt 25 % bei Arbeitsbeginn, die zweite 25 % nach Ablauf der vereinbarten Probezeit.

Ihr nächster Schritt

Gemeinsam die passende Besetzung vorbereiten

Teilen Sie uns Ihren Bedarf, den Einsatzbereich und den gewünschten Zeitraum mit. Wir besprechen passende Profile, den möglichen Anerkennungsweg und die Aufgaben Ihrer Einrichtung. Bestehende Partner finden ihre nächsten Schritte und Unterlagen im MedPortal.

Gemeinsam den Personalbedarf und die nächsten Schritte planen