Einen Arbeitsvertrag oder ein
verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit und Vergütung.
Die ausgefüllte und bestätigte
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und gegebenenfalls verfahrensbezogene Zusatzblätter.
Die erforderlichen Vollmachten
beziehungsweise Untervollmachten.
Eine konkrete
Tätigkeitsbeschreibung für den Einstieg und die vorgesehene Beschäftigung nach Anerkennung.
Bei Bedarf Angaben zur
Qualifizierungsmaßnahme, zur Praxisanleitung und zur Eignung Ihrer Einrichtung.
Eine zuständige Person für
Entscheidungen, Rückfragen und betriebliche Terminabstimmung.
Persönliche Dokumente wie Pass, Ausbildungsurkunden, Stundenübersichten, Berufsnachweise und
Sprachzertifikate fordern wir direkt bei der Fachkraft an. Sie erhalten vorbereitete Anfragen für die
Arbeitgeberbeiträge, die im konkreten Fall benötigt werden.
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren bevollmächtigt die Fachkraft Ihre Einrichtung mit der vorgesehenen
Befugnis zur Unterbevollmächtigung. Ihre Einrichtung erteilt Medeed daraufhin die erforderliche
Untervollmacht. Gesonderte Vollmachten für Anerkennungsanträge werden bei Bedarf ergänzt.