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Anerkennung und Einreise · Pflege

Anerkennung und Einreise für internationale Pflegefachkräfte

Von Ihrer Einstellungszusage zum passenden Einsatz in der Pflege.

Sie möchten internationale Pflegefachkräfte gewinnen und früh verstehen, welche Schritte bis zum beruflichen Start erforderlich sind? Medeed begleitet Einrichtungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Wir koordinieren die vereinbarte Anerkennungs- und Einreiseorganisation und bereiten mit Ihnen vor, wie Beschäftigung, Qualifizierung und Einarbeitung zusammenpassen.

Sie wählen die Fachkraft aus und entscheiden über die Einstellung. Wir führen Ausbildungsnachweise, Sprachstand, behördliche Anforderungen und Arbeitgeberunterlagen zu einem nachvollziehbaren Verfahrensplan zusammen. Dabei unterscheiden wir den möglichen Einstieg während der Anerkennung vom Einsatz als vollständig zugelassene Pflegefachkraft.

Internationale Pflegefachkraft mit Ansprechpartnerin in einer Gesundheitseinrichtung

Gemeinsam Pflege
möglich machen.

BayernNordrhein-WestfalenBaden-Württemberg
Klare Einordnung

Was die Berufsanerkennung für Ihre Einrichtung bedeutet

Ausbildung einordnen

Bei Abschlüssen aus Drittstaaten wird geprüft, ob die ausländische Pflegeausbildung mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Ausbildungsinhalte, Theorie- und Praxisanteile sowie belegbare Berufserfahrung werden betrachtet. Die Anerkennungsstelle entscheidet, ob der fachliche Nachweis anhand der Unterlagen ausreicht oder wesentliche Unterschiede ausgeglichen werden müssen.

Bescheid verstehen

Ein Defizitbescheid beschreibt solche Unterschiede und die weiteren Anforderungen. Er bedeutet nicht automatisch, dass eine Vermittlung ausscheidet. Für Ihre Personalplanung wird daraus ersichtlich, welche Maßnahme, welche Zeit für Qualifizierung und welche Anleitung erforderlich sein können.

Berufszulassung planen

Die volle Berufszulassung setzt zusätzlich die verlangten Sprachkenntnisse, persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung voraus. Eine positive fachliche Bewertung oder eine bestandene Prüfung allein ist daher noch nicht die abschließende Berufsurkunde.

Berufserfahrung gezielt berücksichtigen

Erfahrung in Allgemeinpflege, Intensivpflege, Anästhesie, OP oder weiteren Versorgungsbereichen ist für das Matching wichtig. Sie ersetzt die Prüfung des Pflegeabschlusses jedoch nicht. Auch die Anerkennung einer ausländischen Fachweiterbildung ist von der grundlegenden Berufszulassung zu unterscheiden.

Medeed stimmt das Profil mit Ihrem tatsächlichen Bedarf ab: Versorgungsbereich, bisherige Aufgaben, praktische Erfahrung, Sprache und Einarbeitungsmöglichkeiten. Eine Fachkraft wird Ihrer Einrichtung mit ihrem bekannten Status vorgestellt, nicht pauschal als bereits voll anerkannt.

Fachlicher Nachweis

Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung verständlich erklärt

Bei den hier beschriebenen Drittstaatenverfahren besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen den vorgesehenen Ausgleichswegen. Medeed bespricht mit der Fachkraft und Ihrer Einrichtung, wie sich die jeweilige Option praktisch umsetzen lässt. Lernbedarf, Bescheid und verfügbare Plätze bilden die Planungsgrundlage.

Anpassungslehrgang: fehlende Kompetenzen gezielt ergänzen

Im Anpassungslehrgang werden festgestellte Unterschiede durch eine geregelte Qualifizierung ausgeglichen. Je nach Bescheid gehören Unterricht und angeleitete praktische Einsätze dazu. Das kann neben dem Einsatz in Ihrer Einrichtung auch weitere Versorgungsbereiche erfordern.

Teilnahme und Kompetenzentwicklung müssen entsprechend den Vorgaben dokumentiert werden. Im Drittstaatenverfahren nach dem Pflegeberufegesetz schließt der Lehrgang mit einer Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs ab. Eine gewöhnliche Einarbeitung auf Station ersetzt diesen geregelten Lehrgang nicht.

Für Ihre Einrichtung: Wir klären mit dem geeigneten Anbieter, welche Praxisteile Sie ermöglichen können, wer die Anleitung übernimmt und welche Nachweise benötigt werden. Erforderliche Lernzeiten, Freistellungen und externe Einsätze werden vor Beginn abgestimmt.

Kenntnisprüfung: pflegerische Handlungskompetenz nachweisen

Die Kenntnisprüfung prüft den erforderlichen beruflichen Kenntnisstand. Sie umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil. Dabei geht es um pflegerisches Handeln, die Begründung von Entscheidungen und die angemessene Versorgung konkreter Pflegesituationen.

Ein Vorbereitungskurs kann die Fachkraft gezielt unterstützen. Welche Vorbereitung sinnvoll ist, richtet sich nach ihrem Lernstand und den Prüfungsanforderungen. Die Teilnahme an einem Kurs ist noch kein Nachweis einer bestandenen Kenntnisprüfung.

Für Ihre Einrichtung: Medeed koordiniert die vereinbarte Vorbereitung, die notwendigen Anmeldeschritte und die Abstimmung der Termine. Sie berücksichtigen vereinbarte Lern- und Prüfungstermine in der betrieblichen Planung und benennen eine fachliche Ansprechperson.
Planungsfrage Anpassungslehrgang Kenntnisprüfung
Wie wird der fachliche Nachweis erbracht? Durch die festgelegte Qualifizierung mit abschließender Bewertung. Durch das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfungsteile.
Was benötigt die Einrichtung? Geeignete Praxiseinsätze, Anleitung und Dokumentation im abgestimmten Umfang. Eine zum Status passende Beschäftigung und abgestimmte Vorbereitungs- und Prüfungstermine.
Wovon hängt der Zeitbedarf ab? Vom Bescheid, den geforderten Inhalten und verfügbaren Lehrgangsplätzen. Vom Lernbedarf, der Vorbereitung und den verfügbaren Prüfungsterminen.
Anerkennungsstand

Welcher Einstieg passt zum Anerkennungsstand?

01

Anerkennungspartnerschaft – § 16d Absatz 3 Aufenthaltsgesetz

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann das Anerkennungsverfahren nach der Einreise in einer Partnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber durchgeführt werden. Arbeitgeber und Fachkraft vereinbaren schriftlich die Durchführung der Anerkennung. Ihre Einrichtung muss erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen und für Ausbildung oder Nachqualifizierung geeignet sein.

Zu den Voraussetzungen gehören eine entsprechend nachgewiesene, im Ausbildungsstaat anerkannte Qualifikation und mindestens A2-Deutschkenntnisse. Für den tatsächlichen Einsatz oder eine Maßnahme können höhere Sprachkenntnisse nötig sein. Davon zu unterscheiden ist das Medeed-Niveau für Arbeitgebergespräche und die spätere Berufszulassung.

Für einen unterstützenden Einsatz vor der Berufszulassung gelten zusätzliche Arbeitgeber- und Beschäftigungsvoraussetzungen. Dazu zählen je nach Fall tarifliche oder kirchliche Bindungen beziehungsweise die gesetzliche Regelung für zugelassene Pflegeeinrichtungen. Medeed klärt den vorgesehenen Weg mit den zuständigen Stellen; eine Unterschrift unter eine Partnerschaftsvereinbarung allein genügt nicht.

02

Qualifizierung nach vorliegendem Bescheid – § 16d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz

Wenn der Anerkennungsbedarf bereits festgestellt ist, kann die Einreise zur Durchführung einer geeigneten Qualifizierungsmaßnahme einschließlich anschließender Prüfungen vorbereitet werden. Maßnahme und mögliche begleitende Beschäftigung werden konkret beschrieben. Die dafür erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen werden mitgeprüft.

03

Beschäftigung mit vorliegender Berufszulassung

Ist die erforderliche Berufszulassung bereits vorhanden, wird der passende Aufenthalt zur qualifizierten Beschäftigung vorbereitet, bei beruflich qualifizierten Pflegefachkräften typischerweise nach § 18a Aufenthaltsgesetz. Auch dann müssen Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel die vorgesehene Beschäftigung erlauben.

Eine Anerkennungspartnerschaft und eine Ausgleichsmaßnahme schließen sich nicht aus: Innerhalb der Partnerschaft kann sich später ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung anschließen.

Zulässiger Einsatz

Welche Aufgaben darf die Fachkraft übernehmen?

Stand der Fachkraft Bedeutung für Ihren Einsatzplan
Anerkennung läuft, Berufsurkunde fehlt Eine unterstützende Beschäftigung kann bei passender Erlaubnis möglich sein. Aufgaben und Anleitung müssen dem tatsächlichen Status entsprechen.
Qualifizierung oder Kenntnisprüfung läuft Maßnahme, zulässige Tätigkeit und notwendige Lernzeiten werden miteinander abgestimmt. Die Vorbehaltsaufgaben bleiben zu beachten.
Berufsurkunde liegt vor Der Einsatz als Pflegefachkraft kann erfolgen, wenn auch die Beschäftigung erlaubt ist. Die betriebliche Einarbeitung bleibt erforderlich.

Insbesondere die vorbehaltenen pflegerischen Aufgaben nach § 4 Pflegeberufegesetz dürfen nicht allein aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer ausländischen Berufserfahrung übertragen werden. Vor der entsprechenden Erlaubnis ist die Fachkraft nicht automatisch als voll anerkannte Pflegefachkraft in Ihrer Personalbemessung einzuplanen; die jeweils geltenden Vorgaben sind zu prüfen.

Ein B1-Nachweis macht eine Person auch nicht automatisch zur staatlich anerkannten Pflegefachhelferin oder zum Pflegefachhelfer. Diese Qualifikation ist gesondert zu betrachten. Medeed stimmt Tätigkeitsbeschreibung und Anerkennungsstand mit Ihnen ab.

Schwerpunktregionen

Die zuständigen Stellen in unseren Schwerpunktregionen

Bayern

Bayerisches Landesamt für Pflege – LfP

Der geplante Einsatz in Bayern, die Ausbildungsnachweise und gegebenenfalls notwendige Ausgleichsmaßnahmen werden zusammen betrachtet.

Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Münster, ZAG-PuG, für die Gleichwertigkeitsprüfung; zuständige Berufszulassungsstelle für die Urkunde

Die Feststellung der Gleichwertigkeit und die Erteilung der Berufsurkunde sind gesonderte Schritte. Medeed klärt die konkret zuständige Zulassungsstelle.

Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 – Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe

Neben der Ausbildungsprüfung sind für die Urkunde die erforderlichen Sprach- und aktuellen persönlichen Nachweise einzuplanen.

Ein vorhandener Bescheid wird zu Beginn einbezogen. Bei einem Wechsel des vorgesehenen Bundeslands stimmen wir die weitere Zuständigkeit und gegebenenfalls erforderliche Aktenübernahme ab.

Pflegefachkraft im Gespräch mit einer Patientin
Pflegealltag

Sprachvorbereitung mit Bezug zum Pflegealltag

Das Medeed-Sprachförderungsprogramm verbindet allgemeines Deutsch mit Patientengesprächen, Übergaben, Dokumentation und beruflichen Gesprächssituationen. Unterricht, Übungen und interne Lernkontrollen werden am Ausgangsniveau und vereinbarten Lernziel ausgerichtet. Für Pflegeprofile plant Medeed Arbeitgebergespräche grundsätzlich ab einer tragfähigen Kommunikation auf B1-Niveau.

Für die Berufszulassung wird regelmäßig B2 verlangt; entscheidend ist der akzeptierte Nachweis. In Bayern besteht für Pflege zusätzlich zu anerkannten B2-Zertifikaten die Möglichkeit der vorgesehenen Pflege-Fachsprachenprüfung. Eine Sprachprüfung und eine Kenntnisprüfung weisen unterschiedliche Fähigkeiten nach.

Wenn weitere Förderung nach der Einreise erforderlich ist, stimmen wir Lernziel, Umfang und Finanzierung vorab ab. Die Fachkraft reicht ihre eigenen Dienstzeiten über das MedPortal ein. Geeignete Unterrichtsblöcke werden unter Berücksichtigung von Lernstand, verfügbaren Gruppen und Ruhezeiten geplant. Festgelegte Praxis- und Prüfungstermine können zusätzliche Freistellungen erfordern.

Ihre Mitwirkung

Was wir von Ihrer Einrichtung benötigen

Einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit und Vergütung.
Die ausgefüllte und bestätigte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und gegebenenfalls verfahrensbezogene Zusatzblätter.
Die erforderlichen Vollmachten beziehungsweise Untervollmachten.
Eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung für den Einstieg und die vorgesehene Beschäftigung nach Anerkennung.
Bei Bedarf Angaben zur Qualifizierungsmaßnahme, zur Praxisanleitung und zur Eignung Ihrer Einrichtung.
Eine zuständige Person für Entscheidungen, Rückfragen und betriebliche Terminabstimmung.

Persönliche Dokumente wie Pass, Ausbildungsurkunden, Stundenübersichten, Berufsnachweise und Sprachzertifikate fordern wir direkt bei der Fachkraft an. Sie erhalten vorbereitete Anfragen für die Arbeitgeberbeiträge, die im konkreten Fall benötigt werden.

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren bevollmächtigt die Fachkraft Ihre Einrichtung mit der vorgesehenen Befugnis zur Unterbevollmächtigung. Ihre Einrichtung erteilt Medeed daraufhin die erforderliche Untervollmacht. Gesonderte Vollmachten für Anerkennungsanträge werden bei Bedarf ergänzt.

Gemeinsamer Ablauf

So führt Medeed den Vorgang bis zum beruflichen Start

01

Bedarf und Ausgangslage abstimmen

Wir betrachten Ihre Stelle und das Profil der Fachkraft gemeinsam. Vorhandene Bescheide, Sprachkenntnisse und mögliche Qualifizierung werden eingeordnet, bevor der weitere Ablauf festgelegt wird.

02

Zusage und Unterlagen vorbereiten

Nach dem begleiteten Kennenlernen entscheiden Sie über die Einstellung. Wir unterstützen die Zusammenstellung der Arbeitgebernachweise und der erforderlichen Vollmachten für die vereinbarte Bearbeitung.

03

Anerkennung und Maßnahme koordinieren

Wir bereiten den Anerkennungsantrag vor, führen vorhandene Verfahren fort und bearbeiten Nachforderungen im Rahmen der Vollmacht. Ein Bescheid wird in konkrete nächste Schritte für Fachkraft und Einrichtung übersetzt.

04

Beschleunigtes Verfahren und Visum abstimmen

Bei erfüllten Voraussetzungen führen wir die vereinbarte Organisation des Verfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz über den bevollmächtigten Arbeitgeber. Wir koordinieren die behördlichen Beteiligungen, die Schritte zur Vorabzustimmung und anschließend die Visumvorbereitung.

05

Anreise und zulässigen Einstieg planen

Die Fachkraft nimmt erforderliche persönliche Visumtermine wahr. Nach Visumerteilung stimmen wir Anreise, erste Unterkunft und Vorstellung in Ihrer Einrichtung ab. Vor dem Einsatz werden die vorliegenden Erlaubnisse und deren Bedingungen berücksichtigt.

06

Anerkennung und Integration fortführen

Offene Nachweise, Qualifizierung und Prüfungen bleiben im vereinbarten Umfang bei Medeed in Koordination. Sobald die Berufsurkunde vorliegt, stimmen wir mit Ihnen die weiteren organisatorischen Schritte für den Einsatz als anerkannte Pflegefachkraft ab.

Eine Vorabzustimmung ist noch kein Visum. Auch das beschleunigte Verfahren ersetzt keine erforderliche Ausgleichsmaßnahme und verkürzt nicht automatisch deren Dauer.

Medeed MedPortal

Im MedPortal sehen Sie, was als Nächstes ansteht

Ihr berechtigtes Team erhält den relevanten Stand zu Arbeitgeberunterlagen, Anerkennung, Qualifizierung, Visum und Anreise. Wenn Ihre Mitwirkung erforderlich ist, sehen Sie die konkrete Aufgabe. Behördenentscheidungen werden anhand der tatsächlich eingegangenen Rückmeldungen dokumentiert.

Der Upload in das MedPortal ersetzt keine amtliche Antragstellung. Medeed koordiniert die erforderliche Übermittlung über den vorgesehenen Behördenweg. Private Unterlagen werden nur im erforderlichen und freigegebenen Umfang zugänglich gemacht.

Dokumentenübersicht im Medeed MedPortal
Pflegekräfte stärken gemeinsam den Start nach der EinreiseGut ankommen.
Langfristig wirken.
Nach der Einreise

Medeed365 verbindet Anerkennung und Ankommen

Die zwölfmonatige Begleitung beginnt mit der Einreise. In den ersten drei Tagen unterstützen wir bei den vereinbarten Orientierungsschritten und begleiten die Vorstellung in Ihrer Einrichtung. Ein Mentor koordiniert sieben gemeinsame Gespräche mit Fachkraft und zuständiger Führungskraft, unter anderem zum Einstieg, zur Entwicklung und vor Ende der Probezeit.

Ihre Einrichtung verantwortet die fachliche Einarbeitung. Medeed begleitet die organisatorischen und persönlichen Anliegen, die den Start erleichtern. Wenn sich das Anerkennungsverfahren über den vereinbarten Zeitraum hinaus erstreckt, werden weitere Bearbeitung und Leistungsumfang rechtzeitig abgestimmt.

3 Tage Orientierung7 Gespräche gemeinsam12 Monate Begleitung
Häufige Fragen

Häufige Fragen von Einrichtungen

Können wir mit einem festen Anerkennungsdatum planen?
Sie erhalten eine Planung anhand der vorhandenen Unterlagen und bestätigten Termine. Zusätzliche Nachweise, Qualifizierungsplätze, Prüfungsergebnisse und Behördenentscheidungen beeinflussen den Abschluss. Ein Zieltermin ist deshalb von einem verbindlich bestätigten Termin zu unterscheiden.
Müssen wir jeden Behördenkontakt selbst führen?
Medeed übernimmt die vereinbarte Kommunikation mit entsprechender Vollmacht. Ihre Einrichtung wird gezielt beteiligt, wenn verbindliche Arbeitgeberangaben, Unterschriften oder fachliche Entscheidungen erforderlich sind. Direkt bei Ihnen eingehende Verfahrensschreiben leiten Sie zeitnah an uns weiter.
Ist eine Kenntnisprüfung für jede Pflegefachkraft erforderlich?
Nein. Das hängt von der Gleichwertigkeitsprüfung und dem gewählten zulässigen Weg ab. Bei erforderlichem fachlichem Ausgleich kommt im beschriebenen Drittstaatenverfahren grundsätzlich auch ein Anpassungslehrgang infrage. Bereits nachgewiesene Gleichwertigkeit kann eine Ausgleichsmaßnahme entbehrlich machen.
Wer trägt Kurs-, Prüfungs- und Verfahrenskosten?
Der vereinbarte Leistungsumfang und die Kostenverteilung werden vor der Beauftragung festgehalten. Sprachförderung, behördliche Gebühren, fachliche Ausgleichsmaßnahmen und Prüfungen werden getrennt ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen werden vor einer kostenpflichtigen Buchung abgestimmt.
Werden Familien mitberücksichtigt?
Soweit vereinbart und gesetzlich möglich, koordinieren wir die Einbeziehung von Ehepartnern und minderjährigen ledigen Kindern in den zeitlich zusammenhängenden Verfahrensablauf. Familienbezogene Unterlagen bearbeiten wir direkt mit der Fachkraft. Für Ihre Einrichtung werden nur die erforderlichen Planungsinformationen bereitgestellt.
Gemeinsam Pflegebesetzung planen

Planen Sie Ihre nächste Pflegebesetzung mit Medeed

Gemeinsam klären wir, ob Ihr Bedarf mit bereits zugelassenen Pflegefachkräften oder mit einem begleiteten Anerkennungsweg besetzt werden kann. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einordnung der Voraussetzungen und Ihrer betrieblichen Beiträge.