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Ablauf & Roadmap

Ablauf und Roadmap für Ärzte: Anerkennungspartnerschaft

Deine Anerkennung mit einem geeigneten Arbeitgeber in Deutschland

Bei der Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG verbindest du das Anerkennungsverfahren mit einer zulässigen Beschäftigung in Deutschland. Medeed bereitet mit dir und einer geeigneten Einrichtung die Vereinbarung, deine Unterlagen und die Einreise vor.

Die Anerkennungspartnerschaft allein erlaubt keine ärztliche Tätigkeit. Solange Berufserlaubnis oder Approbation fehlen, kommen nur ausdrücklich erlaubte vorbereitende Aufgaben infrage. Dein Arbeitsvertrag und die behördlichen Vorgaben müssen dazu passen.

Diese Roadmap gehört zum Medeed-Ärzteprogramm für Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran. Wir vermitteln in den Bereichen Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin ausschließlich nach Hamburg und Bayern. Seit dem 15. September 2026 sind Registrierung und Aufnahmeprozess für das Pilotprojekt mit 100 vorgesehenen Plätzen geöffnet. Ab März 2027 ist der Ausbau mit weiteren Bewerbungen aus dem Iran vorgesehen.

1 Beratung
2 Vorbereitung
3 Anerkennung
4 Ärztlicher Einstieg

Deine Roadmap

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1. Kontakt und erste Beratung

Kontakt und erste Beratung

Du fragst deine Aufnahme bei Medeed an. Wir besprechen deine ärztliche Ausbildung im Iran, deine bisherige Berufszulassung, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse und vorhandene deutsche Bescheide. Auch deine Wünsche zu Hamburg oder Bayern und die Planung mit deiner Familie gehören dazu.

Wir klären, ob die Anerkennungspartnerschaft zu deinem Stand passt oder ein anderer Weg geeigneter ist. Sie ist besonders dann zu prüfen, wenn das deutsche Anerkennungsverfahren mit einem geeigneten Arbeitgeber in Deutschland durchgeführt werden soll.

Die Anfrage ist noch keine Aufnahmezusage. Für Anfrage und Aufnahmegespräche wird keine Gebühr und keine Sicherheitsleistung verlangt.

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2. Registrierung, Verifizierung und Unterlagen

Registrierung, Verifizierung und Unterlagen

Du registrierst dich, bestätigst deine E-Mail-Adresse und durchläufst das vorgesehene Verifizierungsverfahren. Die Bestätigung deiner E-Mail ersetzt die Identitätsprüfung nicht. Nach der Freigabe erhältst du deinen persönlichen Zugang zum MedPortal.

Dort findest du deine individuelle Unterlagenliste, lädst die angeforderten Nachweise hoch und erhältst Rückmeldungen zu fehlenden oder zu aktualisierenden Dokumenten. Deine Anlaufstelle unterstützt dich bei der Nutzung; die fachliche Prüfung und Verfahrenskoordination übernimmt Medeed.

Ein Upload im MedPortal ist noch kein Antrag bei einer Behörde. Wir informieren dich, wann ein Antrag eingereicht wurde und welche nächsten Aufgaben anstehen.

Wir benötigen insbesondere deinen gültigen Pass, einen lückenlosen Lebenslauf, deinen medizinischen Abschluss, Fächer- und Stundenübersichten, Nachweise praktischer Ausbildungsabschnitte sowie deine iranische Berufszulassung. Vorhandene Sprachzertifikate, deutsche Bescheide und gegebenenfalls Facharzt- und Tätigkeitsnachweise gehören ebenfalls dazu. Gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und aktuelle Unbedenklichkeitsnachweise werden passend zum Verfahrensstand ergänzt.

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3. Auswahlgespräche und verbindliche Aufnahme

Auswahlgespräche und verbindliche Aufnahme

Wir prüfen dein ärztliches Profil und eine mögliche Stelle in einem unserer drei Fachbereiche. Für diesen Weg muss zusätzlich ein geeigneter Arbeitgeber bereit sein, die Anerkennung verbindlich mitzutragen und erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.

Nach mehreren Beratungs- und Auswahlgesprächen bestätigt Medeed bei positiver Prüfung deine Aufnahme. Du erhältst die Leistungsübersicht, deine Mitwirkungspflichten und die Vertragsunterlagen vor deiner Entscheidung.

Für diesen Aufnahmeweg ist eine rückzahlbare Sicherheitsleistung von 2.500 Euro vorgesehen. Sie wird nicht bei der ersten Anfrage und nicht während der Beratungs- und Aufnahmeprüfung verlangt. Eine Einzahlung setzt eine gesonderte wirksame Vereinbarung mit einem konkret bezeichneten, rechtlich zulässigen Sicherungszweck voraus. Ohne einen solchen wirksam vereinbarten Sicherungszweck wird keine Einzahlung verlangt.

Der Zahlungstermin liegt erst nach verbindlicher Aufnahme in der konkret abgestimmten Vorbereitungsphase, etwa bei Bewerberprofil, Vorstellungsvideo und den individuell benötigten Vorbereitungsschritten. Ein Sprachkurs ist dafür kein pauschaler Auslöser. Aus der Registrierung allein entsteht keine Zahlungspflicht.

Die Verwahrung erfolgt getrennt auf dem Medeed-Treuhandkonto mit persönlicher Zuordnung über deine Kautions-ID. Der Betrag ist keine Vermittlungs- oder Kursgebühr und wird nicht zur Finanzierung der Vorbereitung verwendet. Die Kontodaten und Bedingungen erhältst du vor der Zahlung im MedPortal.

Die Rückzahlung erklären wir in Schritt 12. Bestehende günstigere Vereinbarungen bleiben bestehen; eine neue Website-Angabe erhöht eine bereits vereinbarte Sicherheitsleistung nicht automatisch.

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4. Ärztliche Sprachförderung und Vorbereitung

Ärztliche Sprachförderung und Vorbereitung

Nach deiner bestätigten Aufnahme organisiert Medeed deine sprachliche Vorbereitung. Wir planen allgemeines Deutsch bis B2 im Iran und, soweit erforderlich, medizinische Fachsprache bis C1. Bereits vorhandene Kenntnisse werden berücksichtigt. Ein fehlender Deutschkurs bei deiner ersten Anfrage schließt eine Aufnahme nicht allein aus.

Du lernst online und kannst deine Tätigkeit im Iran während der Vorbereitung möglichst fortsetzen. Deinen Dienstplan reichst du über das MedPortal ein. Unterrichtszeiten, Lernumfang und Kursgruppen stimmen wir unter Berücksichtigung deiner Schichten, Ruhezeiten und Fortschritte ab.

Zum ärztlichen Unterricht gehören Anamnese, verständliche Patientengespräche, Fallvorstellungen, Übergaben, Dokumentation und Arztbriefe. Auch Arbeitgebergespräche und die vereinbarte Prüfungsvorbereitung werden geübt. Medeed verfolgt deine Teilnahme und bespricht deinen Lernstand regelmäßig mit den Lehrkräften.

Medeed trägt die vollständigen Kosten deines bestätigten Sprachprogramms. Du musst keine Kursgebühren vorstrecken. Externe Prüfungsgebühren werden getrennt behandelt; die Erstattungsregelung findest du unten. Ein allgemeines C1-Zertifikat ersetzt nicht automatisch die ärztliche Fachsprachenprüfung.

Die Anerkennungspartnerschaft setzt gesetzlich mindestens hinreichende Deutschkenntnisse, grundsätzlich A2, und für die konkrete Tätigkeit ausreichende Sprache voraus. Unser Ärzteprogramm plant dennoch B2 vor der Einreise. Die niedrigere aufenthaltsrechtliche Mindestanforderung ersetzt die spätere medizinische Fachsprache nicht.

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5. Anerkennungspartnerschaft fachlich und rechtlich vorbereiten

Anerkennungspartnerschaft fachlich und rechtlich vorbereiten

Für diesen Weg prüfen wir insbesondere:

  • Deinen im Ausbildungsstaat staatlich anerkannten Hochschulabschluss und den dafür erforderlichen deutschen Nachweis.
  • Ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit klar bezeichneten erlaubten Anfangsaufgaben.
  • Die Eignung der Einrichtung für Ausbildung oder Nachqualifizierung.
  • Eine schriftliche Vereinbarung: Du leitest die Anerkennung spätestens unmittelbar nach der Einreise ein; die Einrichtung ermöglicht die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Sprachkenntnisse, Arbeitsbedingungen und die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Vor Berufserlaubnis oder Approbation darfst du keine ärztlichen Tätigkeiten übernehmen. Eine mögliche unterstützende Beschäftigung ist keine pauschale Erlaubnis zur Behandlung von Patientinnen und Patienten.

Soll zunächst eine nicht qualifizierte Tätigkeit ausgeübt werden, gelten zusätzliche gesetzliche Arbeitgeber- und Vergütungsbedingungen. Bei den für unser Ärzteprogramm vorgesehenen Einrichtungen prüfen wir insbesondere die erforderliche Tarifbindung beziehungsweise die gesetzlich vorgesehenen kirchlichen Arbeitsbedingungen. Eine bloße Bezahlung „in Anlehnung an einen Tarif“ ersetzt eine erforderliche Tarifbindung nicht.

Wir bereiten die Anerkennungsunterlagen bereits vor der Einreise vor. Anders als beim Qualifizierungsweg nach § 16d Abs. 1 muss die vollständige deutsche Anerkennungsprüfung für die Einreise in die Partnerschaft noch nicht abgeschlossen sein.

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6. Arbeitgeber kennenlernen – erst ab B1

Arbeitgeber kennenlernen – erst ab B1

Ein Arbeitgebergespräch findet bei Medeed erst statt, wenn du mindestens auf B1-Niveau Deutsch sprichst und dich tatsächlich über deinen Beruf und deine Erfahrung austauschen kannst. Ein Zertifikat allein ersetzt diese Gesprächsfähigkeit nicht. Je nach Stelle kann die Einrichtung bereits für das Interview weitergehende Sprachkenntnisse verlangen.

Zu deinem Bewerberprofil gehört ein kostenloses Vorstellungsvideo als fester Programmbestandteil. Wir erstellen es mit dir, stimmen die fertige Fassung ab und erklären die Verwendung gegenüber möglichen Arbeitgebern.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, dein Profil ausgewählt und der Gesprächswunsch bestätigt, organisieren wir das reguläre Interview innerhalb von 14 Kalendertagen. Du erfährst vorab, welche Einrichtung dich kennenlernen möchte und welche Aufgaben, Arbeitsbedingungen und welcher Standort vorgesehen sind. Du und der Arbeitgeber entscheiden frei über die Zusammenarbeit.

Bei diesem Gespräch geht es besonders um deine Aufgaben vor der ärztlichen Zulassung, die Vergütung, die Unterstützung im Anerkennungsverfahren und die spätere ärztliche Perspektive. Wir klären, welche Lern- und Prüfungstermine die Einrichtung im Arbeitsverhältnis ermöglichen kann. Ärztliche Aufgaben werden erst für die Phase nach zulässiger Berufszulassung vereinbart.

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7. Arbeitsvertrag, Anerkennungsvereinbarung und Vollmachten

Arbeitsvertrag, Anerkennungsvereinbarung und Vollmachten

Nach beiderseitiger Zusage schließt du den Arbeitsvertrag unmittelbar mit der Einrichtung. Dazu kommt die schriftliche Anerkennungspartnerschaftsvereinbarung. Anfangstätigkeit, Vergütung, Qualifizierung, Freistellung und die Perspektive nach der Berufszulassung werden nachvollziehbar festgehalten.

Ein Vertrag, der bereits ab dem ersten Tag ärztliche Behandlung ohne die erforderliche Zulassung vorsieht, ist keine geeignete Grundlage für diesen Weg. Wir stimmen den zulässigen Einstieg ausdrücklich mit dir und der Einrichtung ab.

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bevollmächtigst du die einstellende Einrichtung. Diese erteilt Medeed die erforderliche Untervollmacht. Die Einrichtung stellt insbesondere den Arbeitsvertrag, die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und weitere erforderliche Arbeitgebernachweise bereit. Persönliche Erklärungen und Unterschriften bleiben deine Aufgabe.

Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und stimmen den Verfahrensbeginn mit dem Arbeitgeber ab. Vollmachten für einbezogene Familienmitglieder und Anträge zur Berufsanerkennung werden gesondert vorbereitet.

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8. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a

Sobald die erforderlichen Verträge, Vollmachten und Unterlagen vorliegen, koordiniert Medeed für den Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, soweit die Voraussetzungen für deinen konkreten Weg erfüllt sind. Arbeitgeber und zuständige Ausländerbehörde schließen die vorgesehene Verfahrensvereinbarung.

Medeed bereitet den Vorgang vor, übermittelt die vereinbarten Unterlagen und stimmt Nachforderungen mit dir und der Einrichtung ab. Die Ausländerbehörde beteiligt die erforderlichen Stellen, insbesondere die Anerkennungsbehörde und gegebenenfalls die Bundesagentur für Arbeit. Entscheidungen trifft die jeweils zuständige Stelle.

Dein Ehepartner und deine minderjährigen ledigen Kinder werden soweit gesetzlich möglich von Anfang an mit eingeplant. Eigene Familienunterlagen, erforderliche Vollmachten und zeitlich zusammenhängende Visumanträge bereiten wir frühzeitig vor.

Bei der Anerkennungspartnerschaft werden vor der Einreise insbesondere die Voraussetzungen des § 16d Abs. 3 geprüft. Die Vorabzustimmung bedeutet hier keine vorweggenommene Approbation oder vollständige deutsche Berufsanerkennung. Das vereinbarte Anerkennungsverfahren und mögliche Qualifizierungen werden anschließend entsprechend dem persönlichen Verlauf durchgeführt.

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9. Vorabzustimmung und persönlicher Visumantrag

Vorabzustimmung und persönlicher Visumantrag

Bei positiver Prüfung erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zur Visumerteilung. Du erhältst sie mit deiner abgestimmten Unterlagenliste über das MedPortal. Die Vorabzustimmung ersetzt weder das Visum noch die Berufszulassung.

Medeed unterstützt die Vorbereitung deines persönlichen Antrags auf ein nationales D-Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Du nimmst die vorgeschriebenen persönlichen Termine wahr und legst die angeforderten Nachweise vor. Über die Erteilung entscheidet die Auslandsvertretung.

Deine Angehörigen benötigen eigene Visumanträge und eigene Visa. Ihre Einreise kann innerhalb der jeweiligen Visumgültigkeit auch später erfolgen. Die Voraussetzungen, einschließlich eines gegebenenfalls nötigen A1-Nachweises deines Ehepartners, werden gesondert geprüft.

Dein nationales Visum wird für den vorgesehenen Aufenthalt nach § 16d Abs. 3 AufenthG beantragt. Nach der Einreise ist die dazu passende Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Sie wird zunächst für höchstens ein Jahr erteilt; bei erfüllten Voraussetzungen sind Verlängerungen bis zu insgesamt drei Jahren möglich.

Für deinen Ehepartner besteht durch § 16d Abs. 3 oder die beschleunigte Bearbeitung allein keine allgemeine A1-Befreiung. Wir prüfen den erforderlichen Nachweis und mögliche individuelle Ausnahmen vor der Antragstellung.

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10. Zeitplan und Vorbereitung der Anreise

Zeitplan und Vorbereitung der Anreise

Nach vollständigem Arbeitsvertrag, Anerkennungspartnerschaftsvereinbarung, Vollmachten und Arbeitgeberunterlagen bestätigt Medeed den persönlichen Verfahrensplan. Der vereinbarte Planungsrahmen von 90 Werktagen bezieht sich auf die vorbereitete Einreise und den vorgesehenen zulässigen Beschäftigungsbeginn.

Er ist keine Frist bis zur Berufserlaubnis oder Approbation. Spracherwerb, Nachforderungen, Terminverfügbarkeit und die spätere Anerkennung können zusätzliche Zeit benötigen. Das Datum deiner Registrierung oder deines Sprachkursbeginns setzt den Planungsrahmen nicht in Gang.

Vor der Reise stimmen wir den erlaubten ersten Einsatz, den Versicherungsbeginn, die Unterkunft und die Termine nach der Ankunft ab. Wir prüfen gemeinsam die Visumgültigkeit und die Bedingungen deiner Einreise. Eine unverbindliche Zeitplanung ist noch keine Grundlage für eine vorschnelle Kündigung im Iran.

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11. Anreise, Ankunft und erste Orientierung

Anreise, Ankunft und erste Orientierung

Nach erteiltem Visum und abgestimmtem Einreisetermin bucht und bezahlt Medeed deinen einmaligen Economy-Einreiseflug. Selbst gebuchte Flugtickets werden im Rahmen dieser Leistung nicht erstattet. Deinen Zielflughafen, die Abholung, den Treffpunkt und die Weiterfahrt zur Unterkunft erhältst du vor dem Flug über das MedPortal.

Du bekommst das vereinbarte deutsche SIM-Karten- beziehungsweise eSIM-Startpaket bereits im Herkunftsland. Aktivierung und Erreichbarkeit klären wir vor der Reise. In den ersten drei Tagen unterstützen wir dich bei der Orientierung, wichtigen Wegen und den vereinbarten ersten Anmeldeschritten. Wir begleiten dich auch zur persönlichen Vorstellung bei deinem Arbeitgeber.

Deine bereitgestellte erste Unterkunft ist mindestens einen und höchstens drei Monate einschließlich Miete und Nebenkosten kostenlos. Der genaue Zeitraum richtet sich nach der Vereinbarung mit der Einrichtung und wird vor der Einreise bestätigt. Bei Bedarf hinterlegt Medeed die Wohnungskaution; das nach der mietvertraglichen Abrechnung freigegebene Guthaben geht an Medeed zurück.

Deine erforderliche Übergangs- beziehungsweise Incoming-Versicherung und externe Visumdienstleister bezahlst du selbst. Angehörige tragen ihre persönlichen Reise-, Dokumenten-, Visa-, Versicherungs- und Wohnkosten. Ihre organisatorische Begleitung bleibt davon getrennt.

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12. Beschäftigungsbeginn und Rückzahlung deiner Sicherheitsleistung

Beschäftigungsbeginn und Rückzahlung deiner Sicherheitsleistung

Nach der Einreise leitest du das Anerkennungsverfahren spätestens unverzüglich ein, soweit dies noch nicht geschehen ist. Medeed koordiniert die vereinbarten Anträge und Nachreichungen. Gleichzeitig beginnst du nur die für deinen Aufenthalts- und Berufsstatus erlaubte, vertraglich festgelegte Beschäftigung.

Auch eine rechtmäßig vereinbarte vorbereitende Beschäftigung beim vermittelten Arbeitgeber zählt als Arbeitsbeginn für die Rückzahlung. Die Auszahlung wird nicht bis zur späteren Berufserlaubnis, Kenntnisprüfung oder Approbation aufgeschoben. Ärztlich tätig wirst du erst nach Vorliegen der erforderlichen Erlaubnisse.

Deine hinterlegte Sicherheitsleistung von 2.500 Euro wird regulär innerhalb von sieben Kalendertagen vollständig zurückgezahlt, sobald alle drei Voraussetzungen erfüllt und Medeed nachgewiesen sind:

  1. Du bist nach Deutschland eingereist.
  2. Dein eigenes, auf deinen Namen geführtes und für die Auszahlung nutzbares Konto ist im MedPortal hinterlegt.
  3. Dein erster tatsächlich geleisteter, rechtlich erlaubter Arbeitstag beim vermittelten Arbeitgeber ist bestätigt oder nachvollziehbar nachgewiesen.

Die Frist beginnt am Tag nach Vorliegen der letzten Voraussetzung. Wir überweisen auf dein eigenes Konto, beispielsweise dein neu eröffnetes deutsches Bankkonto. Ein anderes rechtlich nutzbares SEPA-Konto wird nicht allein wegen einer ausländischen IBAN abgelehnt.

Du musst weder das Ende der Probezeit noch die Zahlung einer Arbeitgeberrechnung an Medeed abwarten. Es wird keine Bearbeitungs- oder Verwahrungsgebühr abgezogen. Der unterschriebene Arbeitsvertrag allein genügt noch nicht; maßgeblich ist die tatsächliche Arbeitsaufnahme.

Wird das Verfahren vor dem ersten Arbeitstag endgültig beendet, wird die Sicherheitsleistung grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Beendigung und Mitteilung einer nutzbaren Bankverbindung zurückgezahlt. Ein Abbruch oder Vermittlerwechsel führt nicht automatisch zum Verfall. Eine Verrechnung ist nur nach der wirksamen Vereinbarung mit einem tatsächlich bestehenden, zulässig gesicherten und unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Anspruch möglich. Früher fällige gesetzliche oder günstigere vertragliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.

Die von Medeed hinterlegte Wohnungskaution gehört nicht zu dieser Auszahlung. Auch die Erstattung deiner vereinbarten Auslagen wird gesondert abgerechnet.

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Anerkennung fortsetzen und mit Medeed365 ankommen

Das Anerkennungsverfahren wird ohne Verzögerung weitergeführt. Wir koordinieren die vereinbarten Unterlagen, behördlichen Rückmeldungen und erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Bei festgestellten wesentlichen Unterschieden kann eine Kenntnisprüfung erforderlich sein. Die Fachsprachenprüfung betrifft dagegen deine medizinische Kommunikation; sie ersetzt keine Kenntnisprüfung.

Vorgesehener Arbeitsort Was für den späteren ärztlichen Einstieg wichtig ist
Hamburg Eine erste Berufserlaubnis kann bei B2 und erfüllten weiteren Voraussetzungen vor der Fachsprachenprüfung möglich sein. Für die Verlängerung um das zweite Jahr fordert Hamburg den Nachweis der bestandenen Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Hamburger Kammer.
Bayern Für die Berufserlaubnis sind medizinische Fachsprachkenntnisse auf C1-Niveau nachzuweisen, regelmäßig durch eine anerkannte Fachsprachenprüfung. B2 allein genügt dafür nicht.

Erst nach erteilter Berufserlaubnis oder Approbation und zulässiger Beschäftigung werden deine Aufgaben auf ärztliche Tätigkeit umgestellt. Auch der passende weitere Aufenthaltstitel wird geprüft. Medeed begleitet den vereinbarten Approbationsweg; die Behörde entscheidet über die Erteilung. Eine ausländische Facharztanerkennung wird gegebenenfalls zusätzlich und gesondert bei der Ärztekammer geprüft.

Medeed365 beginnt mit deiner Einreise und begleitet dich und deine einbezogene Familie zwölf Monate. Ein zuständiger Mentor arbeitet mit deiner regionalen MedBase und den Fachbereichen zusammen. Wir unterstützen euch im vereinbarten Umfang bei Anmeldung, Konto, Aufenthalt, Krankenversicherung, Behördenpost, Wohnungssuche, Kita, Schule und Alltag.

Deine Unterlagen und Anliegen laufen weiter über das MedPortal. Dort reichst du beispielsweise deine Meldebescheinigung, aktuelle Arbeitgebernachweise und Behördenbriefe ein. Wir koordinieren den rechtzeitigen Aufenthaltsantrag und begleiten dich zum abgestimmten Behördentermin, auch zur Aufnahme der Fingerabdrücke durch die Behörde.

Der Medeed365-Mentorenplan umfasst sieben gemeinsame Gespräche mit dir, deiner zuständigen Führungskraft und deinem Mentor: etwa nach zwei und vier Wochen, nach drei Monaten, etwa vier Wochen und ein bis zwei Wochen vor Probezeitende sowie im neunten Monat und kurz vor Ende des Begleitungsjahres. Die Termine werden an Arbeitsbeginn, Probezeit und deinen tatsächlichen Verlauf angepasst. Bei Bedarf kommen weitere Gespräche hinzu.

Deine Einrichtung übernimmt die fachliche Einarbeitung, Dienstplanung und Arbeitgeberpflichten. Eine später einreisende Familie wird innerhalb desselben Begleitungsjahres unterstützt. Für Familienmitglieder gibt es keine eigenen Medeed-Sprachkurse, auch nicht gegen Bezahlung; wir können bei der Suche nach externen Angeboten helfen.

Transparent geplant

Kostenübernahme und Erstattung deiner Auslagen

Die Vermittlung und die bestätigte Sprachförderung sind für dich kostenfrei. Bei einigen vereinbarten Auslagen bezahlst du zunächst selbst und erhältst den Betrag anschließend zurück. Eine Erstattung ist von der Rückzahlung deiner Sicherheitsleistung getrennt.

Leistung So wird sie bezahlt
Bestätigtes Medeed-Sprachprogramm einschließlich vereinbarter Lernmaterialien und Vorbereitung Medeed trägt die Kosten direkt; du musst keine Kursgebühren vorstrecken.
Eine freigegebene deutsche Sprachprüfung Einmalige Erstattung bis höchstens 350 Euro, grundsätzlich für B1; stattdessen B2 nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe. Die Grenze gilt für eine Prüfung, nicht für beide.
Erforderliche Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisationen Erstattung bis insgesamt höchstens 500 Euro für alle drei Positionen zusammen, ausschließlich für deine Fachkraft- und Anerkennungsunterlagen.
Amtliche Gebühr für dein nationales Visum Erstattung des tatsächlich bezahlten Betrags bis höchstens 75 Euro; Dienstleistergebühren sind ausgeschlossen.
Anerkennung, Gutachten und weitere Verfahrens- oder Prüfungsgebühren Kostenübernahme und Zahlungsweg werden für die ausdrücklich zugesagten Positionen vorab im MedPortal bestätigt.
Einreiseflug, SIM-Startpaket und vereinbarte Flughafenabholung Medeed bucht beziehungsweise organisiert und bezahlt die bestätigten Leistungen direkt.
Erste Unterkunft und gegebenenfalls Wohnungskaution Miete und Nebenkosten für den bestätigten Zeitraum von ein bis drei Monaten; die von Medeed hinterlegte Kaution fließt nach Abrechnung an Medeed zurück.
Vereinbarte Medeed365-Begleitung Keine zusätzliche Betreuungsgebühr für das erste Jahr ab Einreise.

Rechnungen und Zahlungsnachweise reichst du über das MedPortal ein. Nach Einreise und bestätigtem ersten Arbeitstag veranlasst Medeed die zugesagten Erstattungen unmittelbar, sobald alle Belege und deine nutzbare Bankverbindung vollständig vorliegen. Die Auszahlung erfolgt auf dein eigenes Konto. Wir unterstützen dich bei einem deutschen Bankkonto; ein anderes rechtlich nutzbares SEPA-Konto wird nicht allein wegen einer ausländischen IBAN ausgeschlossen.

Höchstgrenzen sind keine Pauschalen: Erstattet werden die tatsächlichen, erforderlichen und vorher vereinbarten Kosten. Wiederholungsprüfungen und zusätzliche Leistungen sind nur bei weiterer ausdrücklicher Zusage enthalten. Übergangsversicherung, Visumdienstleister, persönliche Lebenshaltung und nicht zugesagte Ausgaben bezahlst du selbst. Kostenübernahmen für dich gelten nicht für deine Familienmitglieder.

Für dein Ärzteprogramm planen wir B2 und bei Bedarf C1-Fachsprache im bestätigten Kursumfang. Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung, Approbations- und Berufserlaubnisgebühren sowie zusätzliche medizinische Vorbereitung fallen nicht automatisch unter die Prüfungszusage. Vor Beauftragung klären wir die jeweilige Kostenübernahme ausdrücklich.

Freiwillige Starthilfe

Optionales zinsloses Willkommensdarlehen

Für persönliche Startausgaben kannst du vor der Einreise über das MedPortal ein freiwilliges zinsloses Willkommensdarlehen beantragen. Nach Prüfung und Genehmigung sind 1.000 Euro bei alleiniger Einreise oder 1.500 Euro bei tatsächlicher gemeinsamer Einreise mit Familie vorgesehen.

Die Auszahlung erfolgt nach Ankunft, wenn die vereinbarten Voraussetzungen wie Anmeldung, Steuer-ID und eigenes nutzbares Konto vorliegen. Die Rückzahlung beginnt im dritten Monat nach Auszahlung und erfolgt in zwölf monatlichen Raten. Einzelheiten und Termine regelt ein eigener Darlehensvertrag.

Das Darlehen ist freiwillig und von deiner Sicherheitsleistung, der Wohnungskaution sowie den zugesagten Erstattungen getrennt.

Vorbereitung auf den ärztlichen Start in Deutschland
Dein nächster Schritt

Dein Weg wird gemeinsam geplant

Im MedPortal findest du deinen persönlichen Aufgabenstand, Rückmeldungen und Termine. Medeed stimmt die nächsten Schritte mit dir und den beteiligten Stellen ab. Sprache und Unterlagen können parallel vorbereitet werden; behördliche Entscheidungen und erforderliche Prüfungen bestimmen, wann der nächste Schritt möglich ist.