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Visum & Einreise

Von deiner Vorabzustimmung bis zu deinem Ankommen in Deutschland

Deine Vorabzustimmung liegt vor. Jetzt folgen der persönliche Visumantrag, die Entscheidung über dein Visum und die konkrete Vorbereitung deiner Reise.

Medeed begleitet dich durch diese Schritte. Wir bereiten mit dir die erforderlichen Unterlagen vor, stimmen den vorgesehenen Einreisezeitpunkt ab und organisieren nach bestätigter Visumerteilung dein Flugticket, den passenden Zielflughafen, deine Abholung und die erste Unterkunft in Zusammenarbeit mit deinem Arbeitgeber.

Auch deine Familie wird frühzeitig mit eingeplant. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können dein Ehepartner und deine minderjährigen ledigen Kinder bereits im beschleunigten Fachkräfteverfahren berücksichtigt werden. Ihr müsst deshalb nicht zwingend am selben Tag reisen.

Kosten klar geregelt: Medeed finanziert die vereinbarten Vorbereitungskosten für dich als Fachkraft vor; dein Arbeitgeber erstattet diese später an Medeed. Die Kostenübersicht zeigt dir auch, welche Ausgaben du selbst trägst. Die Kosten für Familienmitglieder trägt eure Familie selbst; Medeed übernimmt oder finanziert diese nicht.

  1. Vorabzustimmung
  2. Visumantrag
  3. persönliche Vorsprache
  4. Visumerteilung
  5. Reiseplanung mit Medeed
  6. Abholung und Ankommen.
Visum & Einreise
Von deiner Vorabzustimmung bis zu deinem Ankommen in Deutschland

Deine Vorabzustimmung ist der nächste Schritt zum Visum

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz prüft die zuständige Ausländerbehörde die Voraussetzungen deines vorgesehenen Aufenthalts und erteilt bei positivem Ergebnis eine Vorabzustimmung zum Visum.

Die Vorabzustimmung ist noch keine Einreiseerlaubnis. Du benötigst weiterhin deinen eigenen Visumantrag und die Entscheidung der zuständigen deutschen Behörde im Visumverfahren. Deine Identität, die erforderlichen Unterlagen und die weiteren Voraussetzungen werden auch dort geprüft.

Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach § 81a ist außerdem von einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu unterscheiden. Beide Dokumente haben unterschiedliche Funktionen. Die besonderen Terminregeln des beschleunigten Fachkräfteverfahrens folgen nicht automatisch aus jeder arbeitsrechtlichen Vorabzustimmung.

Medeed prüft mit dir, welches Dokument vorliegt, für welchen Aufenthaltszweck es erteilt wurde und welche Familienmitglieder gegebenenfalls einbezogen sind. Rechtsgrundlage: § 81a AufenthG.

Vorabzustimmung und Visumantrag vorbereiten

Welches Visum beantragst du?

Für deinen längerfristigen Aufenthalt wird im vorgesehenen Medeed-Verfahren ein nationales Visum der Kategorie D beantragt. Der konkrete Aufenthaltszweck richtet sich nach deiner Qualifikation, deinem Anerkennungsstand und deiner geplanten Tätigkeit.

D bezeichnet die Visumkategorie. Der Paragraph beschreibt den Aufenthaltszweck. Die Botschaft erteilt beispielsweise ein nationales D-Visum zur Anerkennung nach § 16d oder zur Beschäftigung nach § 18a. Auch zur späteren Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 18g erfolgt die visumpflichtige Einreise grundsätzlich mit einem nationalen D-Visum. Grundlage der Visumerteilung ist § 6 Absatz 3 in Verbindung mit den Vorschriften zum jeweiligen Aufenthaltszweck. Rechtsgrundlage: § 6 AufenthG.

Dein beruflicher Weg Mögliche Grundlage des nationalen Visums
Dein beruflicher WegAbsolvierung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung, etwa eines Anpassungslehrgangs oder eines Vorbereitungskurses mit anschließender Kenntnisprüfung Mögliche Grundlage des nationalen Visums§ 16d Absatz 1 AufenthG
Dein beruflicher WegAnerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber Mögliche Grundlage des nationalen Visums§ 16d Absatz 3 AufenthG
Dein beruflicher WegAufenthalt ausschließlich zum Ablegen einer Anerkennungsprüfung, etwa einer Kenntnisprüfung, ohne vorgelagerte Qualifizierungsmaßnahme Mögliche Grundlage des nationalen Visums§ 16d Absatz 5 AufenthG
Dein beruflicher WegQualifizierte Beschäftigung mit anerkannter Berufsausbildung, etwa in Pflege oder medizinischer Technologie Mögliche Grundlage des nationalen Visums§ 18a AufenthG
Dein beruflicher WegQualifizierte Beschäftigung mit geeigneter akademischer Qualifikation, etwa als Ärztin oder Arzt Mögliche Grundlage des nationalen Visums§ 18b AufenthG
Dein beruflicher WegBeschäftigung, die die besonderen Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllt Mögliche Grundlage des nationalen Visums§ 18g AufenthG

Für übliche Pflege- und MT-Stellen auf Berufsausbildungsniveau ist regelmäßig § 18a vorgesehen. Gesundheitsberufe sind jedoch nicht insgesamt von der Blauen Karte EU ausgeschlossen: Insbesondere Ärzte und bestimmte andere entsprechend qualifizierte Gesundheitsberufe können bei erfüllten Voraussetzungen darunterfallen. Ein ausländischer Bachelorabschluss allein genügt dafür nicht; auch die konkrete Stelle, Berufszulassung und das Gehalt müssen passen. Rechtsgrundlagen: § 18a, § 18b, § 18g AufenthG.

§ 16d Absatz 1: Qualifizierungsmaßnahme, Anpassungslehrgang und Prüfungsvorbereitung

Diese Grundlage kommt infrage, wenn die zuständige Anerkennungsstelle festgestellt hat, dass für deine Anerkennung oder Berufszulassung noch Maßnahmen oder Qualifikationen erforderlich sind. Du reist dann zur Absolvierung einer geeigneten Qualifizierungsmaßnahme ein. Dazu können etwa ein Anpassungslehrgang, ein fachlicher Vorbereitungskurs oder eine geeignete Kombination aus Theorie und Praxis gehören. Eine daran anschließende Kenntnisprüfung kann Teil dieses Aufenthalts sein.

Beispiel: Du kommst für einen Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung und legst anschließend die Prüfung ab. Bei erfüllten Voraussetzungen wird hierfür ein D-Visum auf Grundlage von § 16d Absatz 1 beantragt. Der Anerkennungsbescheid und die konkrete Maßnahme müssen dazu passen. Informationen der Bundesregierung zum Anerkennungsvisum.

§ 16d Absatz 3: Anerkennungspartnerschaft

Bei der Anerkennungspartnerschaft verpflichtest du dich gemeinsam mit einem geeigneten Arbeitgeber, das Anerkennungsverfahren im Zusammenhang mit deiner Beschäftigung in Deutschland durchzuführen. Die erforderliche Vereinbarung sieht vor, dass du das Verfahren spätestens nach der Einreise unverzüglich einleitest und der Arbeitgeber dir die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht. Dafür müssen auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Antrag wird dieser Weg ausdrücklich als Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 bezeichnet. Bei reglementierten Gesundheitsberufen bleibt die Berufszulassung erforderlich. Welche Tätigkeit du bis dahin ausüben darfst, wird gesondert geprüft und im Visum beziehungsweise in den Nebenbestimmungen festgelegt.

§ 16d Absatz 5: ausschließlich zur Anerkennungsprüfung

Dieser Weg betrifft die Einreise zum Ablegen einer Anerkennungsprüfung, beispielsweise einer Kenntnisprüfung. Er ist vom Aufenthalt für einen vorbereitenden Lehrgang mit anschließender Prüfung zu unterscheiden. § 16d Absatz 5 erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Ein begleitender Familienaufenthalt ist bei einem kurzen Prüfungsaufenthalt nicht automatisch möglich.

Die Bezeichnung „Kenntnisprüfung“ allein entscheidet deshalb nicht über den Absatz. Vorbereitung und Prüfung können unter Absatz 1 fallen; eine reine Prüfungsreise kann unter Absatz 5 fallen. Die Anerkennungspartnerschaft hat mit Absatz 3 eine eigene Grundlage. Entscheidend ist der vollständige, behördlich geprüfte Aufenthaltsplan. Rechtsgrundlage: § 16d AufenthG.

Was bedeutet Ausgleichsmaßnahme?

Eine Ausgleichsmaßnahme dient im Anerkennungsverfahren dazu, festgestellte Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation auszugleichen. Je nach Beruf und anwendbaren Vorschriften kann dies ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnis- beziehungsweise Eignungsprüfung sein. Nicht jede Maßnahme steht für jeden Beruf zur Wahl. Welcher Weg für dich vorgesehen ist, ergibt sich aus dem Anerkennungsverfahren. Anerkennung in Deutschland: Möglichkeiten zur Qualifizierung.

Welche Visa bekommen dein Ehepartner und deine Kinder?

Deine Angehörigen erhalten jeweils ein eigenes nationales D-Visum zum Familienaufenthalt. Für den Ehepartner wird regelmäßig § 30 AufenthG, für minderjährige ledige Kinder § 32 AufenthG zugrunde gelegt, jeweils zusammen mit den weiteren allgemeinen Vorschriften.

Beispiel: Du erhältst ein D-Visum zur Qualifizierung nach § 16d Absatz 1. Dein Ehepartner bekommt bei erfüllten Voraussetzungen ein eigenes D-Visum zum Ehegattenaufenthalt nach § 30; dein Kind ein eigenes D-Visum nach § 32. Deine Familie erhält also nicht automatisch ebenfalls § 16d. Dein Aufenthaltszweck beeinflusst aber die Voraussetzungen ihrer Familienvisa, insbesondere mögliche Sprachausnahmen.

Nach der Einreise werden die entsprechenden Aufenthaltstitel in Deutschland rechtzeitig beantragt. Der Visumantrag bei der Botschaft und der spätere Antrag bei der Ausländerbehörde sind eigene Schritte. Rechtsgrundlagen: § 30, § 32 und § 81 AufenthG.

Welche Deutschkenntnisse brauchst du selbst?

Bei der Sprache unterscheiden wir zwischen den Voraussetzungen für dein Visum und den Anforderungen für die Ausübung deines Berufs. Ein für die Einreise ausreichendes Sprachniveau bedeutet nicht automatisch, dass du bereits uneingeschränkt als Gesundheitsfachkraft oder Arzt arbeiten darfst.

Sprache für die Anerkennungsphase nach § 16d

Aufenthaltszweck Sprachliche Voraussetzungen der Fachkraft
Aufenthaltszweck§ 16d Absatz 1: Qualifizierungsmaßnahme Sprachliche Voraussetzungen der FachkraftDer Maßnahme entsprechende Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens A2. Maßnahme, Beruf oder Anerkennungsstelle können höhere Kenntnisse voraussetzen.
Aufenthaltszweck§ 16d Absatz 3: Anerkennungspartnerschaft Sprachliche Voraussetzungen der FachkraftMindestens A2 und die für die angestrebte Tätigkeit erforderlichen Deutschkenntnisse. Höhere fachliche Anforderungen bleiben bestehen.
Aufenthaltszweck§ 16d Absatz 5: Prüfungsaufenthalt Sprachliche Voraussetzungen der FachkraftDer Prüfung entsprechende Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens A2. Soweit die Sprachkenntnisse erst durch die vorgesehene Prüfung nachgewiesen werden sollen, ist diese gesetzliche Besonderheit zu berücksichtigen.

Ein A2-Zertifikat ist deshalb keine allgemeine Zusage für jedes Visum im Gesundheitsbereich. Wir stimmen den Nachweis mit deinem konkreten Anerkennungsweg, der Maßnahme und den Vorgaben der zuständigen Stellen ab. Rechtsgrundlage: § 16d AufenthG.

Sprache für die Berufszulassung

  • Pflegefachpersonen: Für die Berufszulassung werden grundsätzlich Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 benötigt. Die akzeptierten Nachweise richten sich nach der zuständigen Anerkennungsstelle. Informationen der Bundesregierung zu Pflegefachkräften.
  • Ärztinnen und Ärzte: Regelmäßig werden allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau sowie eine medizinische Fachsprachprüfung auf C1-Niveau verlangt. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde und mögliche anerkannte Ausnahmen. Informationen der Bundesregierung zu Ärzten.
  • Medizinische Technologinnen und Technologen: Die erforderlichen allgemeinen beziehungsweise fachbezogenen Deutschkenntnisse werden für den jeweiligen Beruf und die zuständige Anerkennungsstelle geprüft. Beispielsweise wird für die Laboratoriumsanalytik B2 verlangt. Anerkennung in Deutschland: Medizinische Technologie – Laboratoriumsanalytik.

Die Beschäftigungstitel nach § 18a, § 18b oder § 18g sehen nicht für jeden Beruf dieselbe allgemeine Deutschprüfung vor. Im Gesundheitswesen bleiben die sprachlichen Voraussetzungen für die erforderliche Berufszulassung aber entscheidend.

Welches Zertifikat wird akzeptiert?

Medeed klärt mit dir, welcher Nachweis benötigt wird und ob das vorhandene Zertifikat die Anforderungen erfüllt. Dabei können Prüfungsanbieter, bestandene Teilmodule, Echtheit und Aktualität relevant sein. Eine Teilnahmebescheinigung für einen Sprachkurs ist nicht automatisch ein anerkannter Prüfungsnachweis. Ein allgemeinsprachliches C1-Zertifikat ersetzt außerdem nicht automatisch eine verlangte medizinische Fachsprachprüfung.

Aufnahme ohne Deutschkenntnisse und finanzierte Vorbereitung

Seit dem 15. September 2026 kannst du bei Medeed auch ohne Deutschkenntnisse aufgenommen werden, wenn die übrigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Nach bestätigter Aufnahme bestimmt Medeed die passende Sprachschule und stimmt einen berufsbezogenen Lernplan mit dir ab, insbesondere mit Zielen auf B1- und B2-Niveau.

Medeed bezahlt die freigegebenen Kursgebühren vollständig direkt an die ausgewählte Sprachschule. Du musst dafür nicht in Vorleistung gehen oder anschließend eine Erstattung beantragen. Zur Förderung gehören deine regelmäßige Teilnahme, aktive Mitarbeit und die vereinbarten Lernstandskontrollen. Bereits besuchte Kurse und weitere Prüfungen werden vor einer Buchung gesondert abgestimmt.

Diese Aufnahme- und Finanzierungsregelung ersetzt keine sprachlichen Voraussetzungen des Visums oder der Berufszulassung. Die erforderlichen Nachweise müssen für den jeweiligen Verfahrensschritt rechtzeitig vorliegen. Ein bestimmter Prüfungserfolg oder eine feste Lernzeit wird nicht garantiert.

Braucht dein Ehepartner A1?

Für deinen Ehepartner gelten eigene Regeln. Entscheidend ist insbesondere der Aufenthaltstitel, auf dessen Grundlage du nach Deutschland kommst.

Dein Aufenthaltszweck und Paragraph Eigenes Visum deines Ehepartners bei erfüllten Voraussetzungen A1 vor seiner Einreise
Dein Aufenthaltszweck und Paragraph§ 16d Absatz 1: Qualifizierungsmaßnahme, etwa Anpassungslehrgang oder Vorbereitungskurs mit anschließender Kenntnisprüfung Eigenes Visum deines Ehepartners bei erfüllten VoraussetzungenNationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 A1 vor seiner EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
Dein Aufenthaltszweck und Paragraph§ 16d Absatz 3: Anerkennungspartnerschaft Eigenes Visum deines Ehepartners bei erfüllten VoraussetzungenNationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 A1 vor seiner EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
Dein Aufenthaltszweck und Paragraph§ 16d Absatz 5: ausschließlich zur Anerkennungsprüfung Eigenes Visum deines Ehepartners bei erfüllten VoraussetzungenNationales D-Visum zum Familienaufenthalt nach § 30 nur, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind; bei kurzer Prüfungsreise besonders prüfen A1 vor seiner EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
Dein Aufenthaltszweck und Paragraph§ 18a: Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung Eigenes Visum deines Ehepartners bei erfüllten VoraussetzungenNationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 A1 vor seiner EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.
Dein Aufenthaltszweck und Paragraph§ 18b: Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung Eigenes Visum deines Ehepartners bei erfüllten VoraussetzungenNationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 A1 vor seiner EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.
Dein Aufenthaltszweck und Paragraph§ 18g: Blaue Karte EU Eigenes Visum deines Ehepartners bei erfüllten VoraussetzungenNationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 A1 vor seiner EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.

Bei § 16d Absatz 1, 3 und 5 entsteht durch den Titel selbst keine A1-Befreiung. Andere gesetzliche Ausnahmen, etwa wegen einer entsprechenden Krankheit oder Behinderung oder besonderer Umstände des Einzelfalls, müssen gesondert geprüft und nachgewiesen werden.

Die Vorabzustimmung nach § 81a hebt die Sprachanforderung nicht auf. Auch ein später geplanter Wechsel von § 16d in einen Fachkräftetitel führt nicht schon vorher zu dessen Sprachausnahme.

Zusätzlich müssen die übrigen Voraussetzungen für den Ehegattenaufenthalt erfüllt sein. Dabei können der Zeitpunkt der Eheschließung und eine voraussichtliche Aufenthaltsdauer von mehr als einem Jahr relevant sein. Besonders ein kurzer Prüfungsaufenthalt nach § 16d Absatz 5 ermöglicht deshalb nicht automatisch einen begleitenden Ehegattenaufenthalt. Rechtsgrundlage: § 30 AufenthG.

Für Kinder gilt keine allgemeine A1-Regel wie für Ehepartner. Bei 16- und 17-Jährigen können jedoch je nach gemeinsamer Verlegung des Lebensmittelpunkts und Aufenthaltstitel der Eltern besondere Sprach- oder Integrationsvoraussetzungen relevant sein. Rechtsgrundlage: § 32 AufenthG.

Wo stellst du deinen Visumantrag?

Maßgeblich ist die deutsche Auslandsvertretung, die für deinen gewöhnlichen Aufenthalt zuständig ist. Je nach Land und Visumkategorie übernimmt ein beauftragter Dienstleister die Terminverwaltung oder Antragsannahme. Die Entscheidung über dein Visum trifft die zuständige deutsche Behörde.

Iran: TLScontact und die passende §-81a-Kategorie

Die Deutsche Botschaft Teheran arbeitet bei der Terminvergabe für Erwerbstätigkeitsvisa mit TLScontact. Für medizinische und Pflegeberufe mit Vorabzustimmung nach § 81a besteht eine eigene Fast-Track-Kategorie. Ehepartner und minderjährige Kinder, die in der Vorabzustimmung erfasst sind, können nach den veröffentlichten Vorgaben ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet werden.

Eine allgemeine Anmeldung zur ärztlichen Anerkennung ist nicht automatisch dieselbe Kategorie wie ein medizinisches §-81a-Verfahren. Medeed prüft die passende Zuordnung und die aktuellen Hinweise zum Betrieb der Visastelle. Amtliche Hinweise der Deutschen Botschaft Teheran.

Iran

Türkei: iDATA und die Vorgaben der zuständigen Visastelle

Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei nutzen für nationale Visa das offizielle iDATA-Terminsystem. Je nach Kategorie wird der vorgesehene weitere Antragsweg angezeigt. Für ein Verfahren mit §-81a-Vorabzustimmung sind die besonderen Hinweise der zuständigen Visastelle zu beachten.

Familienanträge müssen entsprechend den örtlichen Vorgaben zusammen beziehungsweise aufeinander abgestimmt registriert werden. Auch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten innerhalb einer Familie können für die richtige Zuordnung relevant sein. Amtliche Hinweise für nationale Visa in der Türkei, Hinweise für nichttürkische Staatsangehörige.

Türkei – Istanbul

Indien: VFS Global oder der besondere Weg der zuständigen Auslandsvertretung

In Indien ist VFS Global bei zahlreichen Visumkategorien als Dienstleister eingebunden. Für §-81a-Verfahren kann eine besondere Fast-Track-Terminbuchung bei VFS vorgesehen sein; diese Möglichkeit besteht nicht an allen deutschen Auslandsvertretungen in Indien.

Alternativ beziehungsweise je nach örtlicher Vorgabe ist eine direkte Abstimmung mit der zuständigen Visastelle erforderlich. Medeed prüft anhand deines Wohnortes, welche Auslandsvertretung zuständig ist und über welchen offiziellen Weg dein Antrag eingereicht wird. Amtliche Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in Indien.

Für alle Länder gilt: Registriere dich in der passenden Kategorie und stimme Änderungen mit Medeed ab. Eine beliebige Terminbuchung bei einer anderen Stelle beschleunigt deinen Vorgang nicht automatisch.

Indien

Welche Fristen gelten mit Vorabzustimmung?

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren sieht § 31a Aufenthaltsverordnung vor:

  1. Nach Vorlage beziehungsweise behördlicher Übermittlung der Vorabzustimmung und Eingang der Terminanfrage wird ein Termin angeboten, der innerhalb der nächsten drei Wochen liegt.
  2. Über den vollständig gestellten Visumantrag wird in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen entschieden.

Die Entscheidungsfrist beginnt damit nicht bereits am Tag der Ausstellung der Vorabzustimmung. Die Regelung ist außerdem keine Garantie, dass das gesamte Verfahren einschließlich Anerkennung, Urkundenbeschaffung und Visumerteilung in sechs Wochen abgeschlossen ist. Rechtsgrundlage: § 31a AufenthV.

Fehlende Unterlagen, notwendige weitere Prüfungen oder Einschränkungen des Betriebs der Auslandsvertretung können den Ablauf beeinflussen. Medeed begleitet die nächsten Schritte und stimmt erforderliche Nachreichungen mit dir ab.

Vorabzustimmung und Visumantrag vorbereiten

Deine Unterlagen für den Visumtermin

Unterlagen für den Visumtermin zusammenstellen

Die genaue Checkliste richtet sich nach deinem Aufenthaltszweck und der zuständigen Auslandsvertretung. Typischerweise werden insbesondere benötigt:

  • gültiger Reisepass mit der geforderten Restgültigkeit und ausreichend freien Seiten;
  • Visumantrag und die verlangten zusätzlichen Erklärungen;
  • biometrische Passbilder nach den örtlichen Vorgaben;
  • Vorabzustimmung nach § 81a und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen;
  • Arbeitsvertrag beziehungsweise konkretes Arbeitsplatzangebot und gegebenenfalls Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis;
  • Qualifikations- und Anerkennungsnachweise, gegebenenfalls Defizitbescheid, Approbation oder Berufserlaubnis;
  • bei einer Anerkennungsmaßnahme Kurs-, Qualifizierungs- oder Prüfungsunterlagen;
  • erforderliche Sprachnachweise oder Nachweise einer anwendbaren Ausnahme;
  • Nachweise zur Finanzierung, soweit erforderlich;
  • der verlangte Krankenversicherungsnachweis zum vorgesehenen Zeitpunkt;
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunden sowie weitere Unterlagen nach der aktuellen Checkliste.

Für Ehepartner und Kinder kommen insbesondere Heirats- und Geburtsurkunden, Familienbezug, Sorgerechtsunterlagen und eigene Versicherungsnachweise hinzu. Jede Person benötigt einen eigenen Antrag.

Ausländische Dokumente werden je nach Vorgabe mit Übersetzung und gegebenenfalls Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung vorgelegt. Namen, Geburtsdaten und Passnummern müssen in den Unterlagen nachvollziehbar übereinstimmen.

Bei Passbildern gelten die Anforderungen deiner Visastelle. Die Vorgaben für die spätere elektronische Aufenthaltskarte in Deutschland dürfen nicht ungeprüft auf jeden Visumantrag im Ausland übertragen werden.

Was passiert bei der persönlichen Vorsprache?

Beim Termin werden deine Identität und die eingereichten Unterlagen geprüft. Je nach Verfahren werden Fingerabdrücke und weitere biometrische Daten erfasst. Es können Fragen zu deiner Qualifikation, deinem Arbeitgeber, der Tätigkeit, deiner Anerkennungsmaßnahme und deiner Einreiseplanung gestellt werden.

Medeed bereitet dich auf den Ablauf vor. Die erforderliche persönliche Vorsprache und die Erfassung deiner biometrischen Daten kannst du jedoch nicht durch eine Vollmacht ersetzen.

Bei Kindern richten sich Vorsprache und Biometrie nach Alter und Vorgaben der zuständigen Stelle. Eine gemeinsame Familienplanung bedeutet nicht automatisch, dass alle Personen zwingend denselben Termin erhalten.

Ob dein Pass zunächst bei der Annahmestelle bleibt oder später erneut vorgelegt werden muss, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Bewahre Quittungen, Aktenzeichen und Hinweise zur Rückgabe sorgfältig auf.

Persönlichen Visumtermin vorbereiten

Visumgebühr

Für ein nationales Visum beträgt die reguläre Gebühr 75 Euro für Erwachsene und 37,50 Euro für Minderjährige. Gesetzliche Ermäßigungen und Befreiungen sind möglich.

Je nach Annahmeweg können zusätzliche Servicegebühren des Dienstleisters entstehen. Diese Dienstleistergebühren bezahlst du selbst. Sie sind von der Visumgebühr der Botschaft zu unterscheiden und werden von Medeed nicht übernommen oder vorfinanziert. Zahlungsart und gegebenenfalls Umrechnung in die örtliche Währung richten sich nach der zuständigen Stelle. Amtliche Informationen zu Visumgebühren.

Welche Kosten übernimmt Medeed – und welche trägt deine Familie?

Für die verbindliche Aufnahme ist zusätzlich eine rückzahlbare Sicherheitsleistung von 1.000 Euro vorgesehen. Sie wird erst nach den Aufnahmegesprächen und der bestätigten Aufnahme zum Beginn der konkreten Vorbereitung vereinbart. Die Umsetzung setzt eine rechtlich geprüfte gesonderte Vereinbarung voraus. Du stellst diesen Betrag selbst bereit; Wohnungskaution und Willkommensdarlehen sind davon getrennt. Bedingungen zur Sicherheitsleistung.

Medeed finanziert die vereinbarten Vorbereitungskosten für dich als Fachkraft vor. Dein Arbeitgeber erstattet diese Kosten später nach deiner Einreise und dem Beginn deiner Beschäftigung gemäß der Vereinbarung mit Medeed. Welche Positionen übernommen werden und welche du selbst bezahlst, zeigt die folgende Übersicht. Für die von Medeed gestellte Kaution gilt die gesonderte Rückzahlungsregelung.

Kostenart Für dich als Fachkraft Für deinen Ehepartner und deine Kinder
KostenartAbgestimmter Flug nach Deutschland Für dich als FachkraftMedeed organisiert und finanziert dein vorgesehenes Ticket vor; spätere Erstattung durch den Arbeitgeber. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie bezahlt ihre Tickets selbst.
KostenartErforderliche Übersetzungen für das jeweilige Verfahren Für dich als FachkraftMedeed finanziert die abgestimmten Übersetzungen für dein Fachkräfteverfahren vor; spätere Erstattung durch den Arbeitgeber. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie bezahlt die Übersetzungen für ihre Angehörigen selbst.
KostenartErforderliche Legalisationen Für dich als FachkraftMedeed finanziert die abgestimmten Legalisationen für dein Fachkräfteverfahren vor; spätere Erstattung durch den Arbeitgeber. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie bezahlt die Legalisationen für ihre Angehörigen selbst.
KostenartVon Medeed bestätigter Sprachkurs Für dich als FachkraftMedeed bezahlt die freigegebenen Kursgebühren vollständig direkt an die ausgewählte Sprachschule. Du leistest dafür keine Vorauszahlung. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie bezahlt ihre Sprachkurse selbst.
KostenartVorgesehene Sprachprüfungen Für dich als FachkraftMedeed finanziert die vorab ausdrücklich bestätigten Prüfungen im vereinbarten Umfang. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie bezahlt ihre Prüfungen und Zertifikate selbst.
KostenartVisumgebühren bei der deutschen Auslandsvertretung Für dich als FachkraftMedeed finanziert die reguläre Gebühr von 75 Euro für dein nationales Visum vor; spätere Erstattung durch den Arbeitgeber. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie bezahlt die Visumgebühren für jedes Familienmitglied selbst.
KostenartGebühren von Visumdienstleistern, etwa TLScontact, iDATA oder VFS Global Für dich als FachkraftDiese Gebühren bezahlst du selbst. Medeed übernimmt oder finanziert sie nicht. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie bezahlt ihre Dienstleistergebühren selbst.
KostenartErforderliche Übergangs- beziehungsweise Incoming-Versicherung Für dich als FachkraftDiese Versicherung bezahlst du selbst. Medeed übernimmt oder finanziert die Beiträge nicht. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie bezahlt den erforderlichen Übergangsschutz ihrer Angehörigen selbst.
KostenartVorgesehene SIM-Karte beziehungsweise Kommunikationslösung zum Start Für dich als FachkraftMedeed finanziert die für dich vorgesehene Lösung vor; spätere Erstattung durch den Arbeitgeber. Für deinen Ehepartner und deine KinderSIM-Karten und Tarife für Familienmitglieder bezahlt die Familie selbst.
KostenartErste bereitgestellte Unterkunft einschließlich Nebenkosten Für dich als FachkraftFür dich im vereinbarten Zeitraum kostenlos; je nach Arbeitgeber bis zu drei Monate. Die genaue Dauer wird vor der Einreise festgelegt. Für deinen Ehepartner und deine KinderDie Familie trägt die Kosten für die Unterbringung ihrer Angehörigen selbst.
KostenartKaution für die von Medeed bereitgestellte erste Unterkunft Für dich als FachkraftMedeed stellt die Kaution. Der nach der mietvertraglichen Abrechnung freigegebene Kautionsbetrag wird an Medeed zurückgezahlt. Für deinen Ehepartner und deine KinderFamilienbezogene Kautionen bezahlt die Familie selbst; Medeed finanziert sie nicht vor.

Für Familienmitglieder übernimmt Medeed keine Kosten und bietet keine Vorfinanzierung an. Das gilt auch für weitere familienbezogene Ausgaben, etwa Sprachkurse und Prüfungen, Gebühren von Visumdienstleistern, Beglaubigungen oder andere Echtheitsnachweise, notwendige Versicherungen sowie zusätzliche Reise- und Unterkunftskosten. Auch wenn eure Verfahren gemeinsam vorbereitet werden oder ihr zusammen einreist, bleiben diese Kosten bei euch.

Unsere Unterstützung bei der Familienplanung, bei Unterlagen und beim Ankommen erfolgt im vereinbarten Umfang. Sie beinhaltet keine Übernahme der Ausgaben deiner Angehörigen. Die Vorfinanzierung für dich als Fachkraft wird nicht auf deine Familie übertragen.

Beauftrage Leistungen, die über Medeed finanziert werden sollen, erst nach Abstimmung. Die für dich vorgesehenen Leistungen und der Ablauf der Kostenübernahme werden vor der Beauftragung geklärt.

Wie weist du deinen Lebensunterhalt nach?

Für deinen Aufenthalt muss grundsätzlich nachgewiesen werden, dass dein Lebensunterhalt einschließlich ausreichender Krankenversicherung gesichert ist. Die Übernahme einzelner Vorbereitungskosten durch Medeed ersetzt diesen Nachweis nicht. Rechtsgrundlagen: § 5 und § 2 AufenthG.

Bei einer Anerkennungsmaßnahme nach § 16d prüfen wir mit dir insbesondere die vereinbarte Vergütung, den Beginn der Zahlungen, die Dauer der Maßnahme und die Wohnkosten. Dein Einkommen während der Anerkennungsphase kann sich vom späteren Gehalt als voll anerkannte Fachkraft unterscheiden.

Je nach Maßnahme und Einkommenssituation können zusätzliche Finanzierungsnachweise erforderlich sein. Dafür können beispielsweise ein geeignetes Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung infrage kommen. Die zuständige Stelle beurteilt, welche Nachweise für deinen konkreten Aufenthaltszweck ausreichen. Informationen der Bundesregierung zur Finanzierung einer Anerkennungsmaßnahme.

Wenn deine Familie mitkommt, werden die Voraussetzungen für eure gemeinsame Lebensunterhaltssicherung zusätzlich geprüft. Berücksichtigt die tatsächlichen Wohn- und Versicherungskosten, die Familiengröße und die Zeit bis zu den ersten Gehaltszahlungen. Ein möglicherweise späteres Einkommen deines Ehepartners sollte in eurer persönlichen Finanzplanung nicht als bereits gesichert behandelt werden.

Finanzierung und Lebensunterhalt für den Start in Deutschland planen

Krankenversicherung: lückenlos ab der Einreise

Für deinen langfristigen Aufenthalt brauchst du ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Besonders wichtig ist die Zeit zwischen deiner Einreise und dem tatsächlichen Beginn deiner regulären Absicherung in Deutschland.

Beginnt die gesetzliche Krankenversicherung erst mit deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung, muss die davorliegende Zeit geeignet abgesichert werden. Eine bloße Anmeldung bei einer Krankenkasse oder ein späterer Arbeitsbeginn belegen noch keinen Versicherungsschutz für frühere Tage.

Liegt eine verbindliche Bestätigung über ausreichenden Schutz ab Einreise vor, kann diese als Nachweis dienen. Andernfalls kann eine geeignete Incoming-Versicherung für den Übergang erforderlich sein. Maßgeblich sind die Anforderungen der Visastelle und die Versicherungsbedingungen.

Die Kosten deiner erforderlichen Übergangs- beziehungsweise Incoming-Versicherung bezahlst du als Fachkraft selbst. Medeed übernimmt oder finanziert diese Beiträge nicht. Wir unterstützen dich bei der Abstimmung des benötigten Nachweises und des Versicherungszeitraums. Auch den Übergangsschutz deiner Familienmitglieder bezahlt eure Familie selbst.

Eine Deckungssumme von 30.000 Euro allein belegt nicht, dass eine Versicherung für dein nationales Visum ausreicht. Entscheidend ist auch, ob der geplante langfristige Aufenthalt tatsächlich abgesichert ist. Bestimmte Reiseversicherungen schließen diesen aus. Amtliche Hinweise zum Krankenversicherungsschutz im nationalen Visumverfahren.

Für deine Familienmitglieder wird der Schutz jeweils gesondert geklärt. Eine beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung ist nur bei erfüllten Voraussetzungen möglich. Lasst euch den Beginn bestätigen und berücksichtigt bei zeitversetzter Einreise die tatsächlichen Reisedaten. Rechtsgrundlage: § 10 SGB V.

Wann beginnt dein Visum – und wie lange gilt es?

Der erste Gültigkeitstag

Bei der Antragstellung werden dein geplanter Einreisetag und der Beginn deiner Beschäftigung oder Maßnahme berücksichtigt. Medeed stimmt die Planung mit dir und dem Arbeitgeber ab, damit Zeit für Ankunft und Organisation bleibt.

Die Auslandsvertretung legt den tatsächlichen Gültigkeitsbeginn fest. Verbindlich ist das Datum im Visum. Es gibt keine allgemeine Zusage, dass jedes Visum exakt zwei oder vier Wochen vor dem Arbeitsbeginn gültig wird. Ein früher ausgestelltes Visum erlaubt zudem keine Einreise vor seinem eingetragenen Beginn.

Grundsätzlich ein Jahr für Arbeits- und Anerkennungsvisa

Nach dem Visumhandbuch des Auswärtigen Amts werden nationale Visa für die Aufenthaltszwecke nach §§ 16 bis 21 AufenthG grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Kürzere Zeiträume sind insbesondere bei kürzerem Aufenthaltszweck oder entsprechender behördlicher Festlegung möglich. Auch Passgültigkeit und erforderliche Zustimmungen müssen passen.

Die Vorgaben gelten entsprechend für die im zeitlichen Zusammenhang beantragenden Ehepartner und minderjährigen Kinder. Ihre Visumgültigkeit wird mit dem Aufenthalt der Fachkraft abgestimmt. Daraus folgt keine Garantie, dass jede Person unabhängig vom Einreisezeitpunkt volle zwölf Monate erhält.

Für die Reise zählt immer das konkret ausgestellte Visum. Prüft Beginn und Ende für jedes Familienmitglied. Eine spätere Einreise verschiebt das Ablaufdatum nicht. Auswärtiges Amt: Visumhandbuch, Gültigkeitsdauer nationaler Visa.

Dein Visum und deine erlaubte Tätigkeit

Das Visum wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck und auf Grundlage deiner Unterlagen erteilt. Im Visum beziehungsweise auf einem Zusatzblatt steht, welche Tätigkeit erlaubt ist und ob Beschränkungen bestehen.

Arbeiten während der Anerkennung: die Unterschiede nach § 16d

Grundlage deines Aufenthalts Welche Beschäftigung ist vorgesehen beziehungsweise möglich?
Grundlage deines Aufenthalts§ 16d Absatz 1: Qualifizierungsmaßnahme Welche Beschäftigung ist vorgesehen beziehungsweise möglich?Eine von der Maßnahme unabhängige Beschäftigung ist bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Für eine zusätzliche berufsbezogene Beschäftigung gelten die Voraussetzungen des Absatzes 2.
Grundlage deines Aufenthalts§ 16d Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Welche Beschäftigung ist vorgesehen beziehungsweise möglich?Zusätzlich ist eine Beschäftigung ohne die besondere 20-Stunden-Begrenzung möglich, wenn ihre Anforderungen mit den Kenntnissen für die spätere Berufstätigkeit zusammenhängen und die erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme greift. Berufsrechtliche Voraussetzungen bleiben bestehen.
Grundlage deines Aufenthalts§ 16d Absatz 3: Anerkennungspartnerschaft Welche Beschäftigung ist vorgesehen beziehungsweise möglich?Erlaubt ist die Beschäftigung im Rahmen der genehmigten Anerkennungspartnerschaft sowie eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche. Für Tätigkeiten in reglementierten Gesundheitsberufen vor der Berufszulassung gelten besondere Voraussetzungen.
Grundlage deines Aufenthalts§ 16d Absatz 5: reiner Prüfungsaufenthalt Welche Beschäftigung ist vorgesehen beziehungsweise möglich?Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.

Die 20-Stunden-Regel ist deshalb keine pauschale Grenze für jede Tätigkeit während der Anerkennung. Entscheidend sind dein konkreter Aufenthaltstitel, die erlaubte Beschäftigung und die notwendigen Zustimmungen. Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Arbeitszeitgrenzen gelten weiterhin.

Auch mit einer aufenthaltsrechtlichen Arbeitserlaubnis darfst du einen reglementierten Gesundheitsberuf nur im Rahmen der erforderlichen beruflichen Zulassung ausüben. Eine Erlaubnis für eine unterstützende Tätigkeit ist nicht automatisch die Erlaubnis, bereits uneingeschränkt als Pflegefachperson oder Arzt zu arbeiten. Rechtsgrundlagen: § 16d, § 4a AufenthG.

Ändern sich Arbeitgeber, Arbeitsbeginn, Tätigkeit oder Anerkennungsmaßnahme, informiere Medeed vor der Reise beziehungsweise vor Umsetzung der Änderung. Wir klären, welche Abstimmung und gegebenenfalls neue Entscheidung erforderlich ist.

Ein Arbeitgeberwechsel oder der Nichtantritt einer Stelle führt nicht pauschal in jedem Fall zum sofortigen Erlöschen des Visums. Die Folgen hängen vom Titel, seinen Bedingungen und der behördlichen Entscheidung ab. Mit wesentlich geänderten Grundlagen sollte die Einreise jedoch nicht ohne vorherige Klärung erfolgen. Rechtsgrundlage: § 51 AufenthG.

Was bedeutet MULT?

Steht bei der Anzahl der Einreisen MULT, sind grundsätzlich mehrere Einreisen innerhalb der Visumgültigkeit möglich. Du kannst beispielsweise vorübergehend deine Familie besuchen und zurückreisen, sofern Pass, Visum und die übrigen Voraussetzungen weiterhin gültig sind.

MULT verlängert weder dein Visum noch verändert es die erlaubte Tätigkeit. Prüfe vor einer Reise auch mögliche Änderungen deiner Beschäftigung und die Gültigkeit aller Dokumente.

Reisen im Schengenraum und Umsteigen

Mit einem gültigen deutschen D-Visum kannst du grundsätzlich Kurzaufenthalte in den anderen Schengenstaaten von insgesamt bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen verbringen. Die in Deutschland durch das D-Visum erlaubte Aufenthaltszeit ist davon zu unterscheiden. Dein langfristiger Aufenthalts- und Beschäftigungszweck bleibt Deutschland.

Das deutsche Visum erlaubt dir nicht automatisch, in einem anderen Schengenstaat zu arbeiten. Auch gehört nicht jedes europäische Land zum Schengenraum. Für Reisen und Umstiege außerhalb dieses Raums können zusätzliche Einreise- oder Transitvorgaben gelten. Auswärtiges Amt: Schengener Übereinkommen.

Muss deine erste Landung in Deutschland sein?

Nein. Die erste Schengen-Grenzkontrolle kann bei einer Verbindung nach Deutschland beispielsweise in Amsterdam, Paris oder Wien erfolgen. Deutschland bleibt dein Ziel für den längerfristigen Aufenthalt. Halte dafür den Weiterreisenachweis, deinen Arbeitsvertrag und die Unterkunftsadresse bereit. Amtliche Hinweise zur Ersteinreise mit nationalem Visum.

Visum erhalten: Diese Angaben prüfen wir mit dir

Eintrag Was du kontrollierst
EintragName und Passnummer Was du kontrollierstStimmen die Angaben mit deinem Reisepass überein?
EintragGültig ab Was du kontrollierstAb diesem Datum darf das Visum für die Einreise genutzt werden.
EintragGültig bis Was du kontrollierstBis wann gilt das Visum tatsächlich?
EintragVisumart Was du kontrollierstIst das vorgesehene nationale Visum der Kategorie D eingetragen?
EintragAnzahl der Einreisen Was du kontrollierstSteht beispielsweise MULT für mehrfache Einreisen?
EintragAufenthaltszweck und Anmerkungen Was du kontrollierstStimmen Paragraph, Beschäftigung und mögliche Beschränkungen mit deinem Verfahren überein?
EintragZusatzblatt Was du kontrollierstGehört ein weiteres Blatt mit Bedingungen zum Visum?

Übermittle Medeed nach Erhalt eine gut lesbare Kopie über den vereinbarten sicheren Kommunikationsweg. Fehler oder unklare Einträge werden vor der Buchung beziehungsweise Reise mit der ausstellenden Stelle geklärt.

Dein Flugticket und dein Zielflughafen

Nach bestätigter Visumerteilung und abgestimmtem Einreisetermin organisiert und übernimmt Medeed dein vorgesehenes Flugticket nach Deutschland.

Buche für die von Medeed organisierte Einreise kein zusätzliches oder alternatives Ticket auf eigene Initiative. Eine Vorabzustimmung allein ist noch keine ausreichende Grundlage für eine verbindliche Flugbuchung. Sollte die Visastelle eine Reiseplanung verlangen, stimmen wir den benötigten Nachweis ab; ein bereits gekauftes Flugticket wird nicht pauschal vorausgesetzt.

Medeed legt den geeigneten Zielflughafen anhand deines künftigen Arbeitsortes, deiner Unterkunft und der verfügbaren Verbindungen fest. Damit passen Flug, Abholung und Weiterfahrt zusammen. Ein Arbeitsplatz in Bayern wird beispielsweise nicht ohne entsprechende Abstimmung mit einer weit entfernten Ankunft in Norddeutschland kombiniert.

Änderungen von Datum, Verbindung oder Flughafen müssen vorab abgestimmt werden. Die Flugtickets deiner Familienmitglieder bezahlt eure Familie selbst. Medeed übernimmt oder finanziert diese nicht. Ihre Reisezeiten werden mit der gemeinsamen Ankunfts- und Wohnplanung abgestimmt.

Flug und Zielflughafen gemeinsam planen

Deine erste Unterkunft und deine Erreichbarkeit

Erste Unterkunft und Erreichbarkeit organisieren

Vor deiner Einreise koordiniert Medeed gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den beteiligten Unterkunftspartnern deine erste Unterkunft. Für dich als Fachkraft ist diese Unterkunft einschließlich Nebenkosten im vereinbarten Zeitraum kostenlos. Je nach Arbeitgeber beträgt dieser Zeitraum bis zu drei Monate. Die genaue Dauer wird vor der Einreise festgelegt; drei Monate sind nicht bei jedem Arbeitgeber automatisch zugesagt.

Du erhältst die Adresse, die Informationen für die Ankunft und den bestätigten Zeitraum der kostenfreien Unterbringung rechtzeitig vor dem Abflug. Die weitere Wohnplanung und die danach anfallenden Wohnkosten werden rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums abgestimmt.

Die Kaution für diese erste Unterkunft stellt Medeed. Der später freigegebene Kautionsbetrag wird an Medeed zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt nach Maßgabe der mietvertraglichen Abrechnung und wird entsprechend vereinbart. Dieser Betrag ist für die Rückerstattung an Medeed bestimmt. Für eine später selbst angemietete Wohnung werden die Kosten gesondert geplant; eine weitere Kautionsübernahme ist damit nicht automatisch zugesagt.

Im Medeed-Ablauf erhältst du als Fachkraft bereits im Herkunftsland die für dich vorgesehene SIM- beziehungsweise Kommunikationslösung für Deutschland. Vor der Reise klären wir mit dir Aktivierung, Nutzung und den Kontakt für deine Ankunft. Speichere die wichtigsten Telefonnummern und die Unterkunftsadresse zusätzlich offline. SIM-Karten und Tarife für deine Familienmitglieder bezahlt eure Familie selbst.

Wenn deine Familie später einreist, berücksichtigen wir, ob die erste Unterkunft für euch gemeinsam geeignet ist oder eine andere Wohnlösung vorbereitet werden muss.

Gemeinsam beantragen – deine Familie kann später einreisen

Sind dein Ehepartner und deine minderjährigen ledigen Kinder im vorgesehenen Verfahren berücksichtigt und ihre Visa erteilt, müsst ihr nicht gemeinsam fliegen. Du kannst zuerst ankommen, die Unterkunft beziehen und deinen beruflichen Start vorbereiten.

Die spätere Einreise wird bereits bei der Vorbereitung mitgedacht. Für den zeitlichen Zusammenhang sehen die amtlichen Vorgaben grundsätzlich eine Einreise der Familienmitglieder innerhalb von sechs Monaten nach der Fachkraft vor. Zusätzlich muss jedes einzelne Visum am Reisetag gültig sein. Ein Jahresvisum bedeutet deshalb nicht, dass jede beliebige Verschiebung innerhalb eines Jahres ohne weitere Abstimmung möglich ist. Auswärtiges Amt: Visumhandbuch.

Dein Ehepartner erhält ein eigenes Visum mit eigenen Angaben zur Erwerbstätigkeit. Der Arbeitsmarktzugang ist grundsätzlich nicht an deinen Arbeitgeber gebunden; vor Arbeitsbeginn müssen der konkrete Eintrag und gegebenenfalls berufsrechtliche Voraussetzungen geprüft werden.

Die ausführlichen Informationen zu Familienunterlagen, A1-Ausnahmen, Sorgerecht, Unterkunft, Schule und Kita findest du im Bereich „Visum für deine Familie“.

Was gehört ins Handgepäck?

Wichtige Unterlagen im Handgepäck
  • Reisepass mit Visum und gegebenenfalls Zusatzblatt;
  • Flugunterlagen und Nachweise für die Weiterreise;
  • Arbeitsvertrag und wichtige Anerkennungs- beziehungsweise Maßnahmeunterlagen;
  • Vorabzustimmung und relevante Verfahrensunterlagen;
  • Krankenversicherungsnachweis;
  • erforderliche Personenstandsurkunden und gegebenenfalls Sorgerechts- oder Reiseerklärungen;
  • Unterkunftsadresse, Abholinformationen und Medeed-Ankunftskontakt;
  • Telefon, passende Lademöglichkeit und offline gespeicherte Kontaktdaten;
  • notwendige persönliche Medikamente mit den erforderlichen Nachweisen;
  • ein angemessener verfügbarer Geldbetrag für die ersten Tage.

Bewahre wichtige Originale griffbereit auf und sichere ergänzend digitale Kopien. Die zulässige Gepäckmenge richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Zusatzgepäck, Flüssigkeiten, Akkus und besondere Gegenstände müssen den Vorgaben der Fluggesellschaft und Sicherheitskontrolle entsprechen.

Medikamente, Bargeld und Zoll

Persönliche Medikamente

Bereite regelmäßig benötigte Medikamente möglichst in Originalverpackung und mit ärztlicher Bescheinigung beziehungsweise Rezept vor. Für Arzneimittel gilt grundsätzlich die Beschränkung auf den üblichen persönlichen Reisebedarf. Für Betäubungsmittel und andere besonders geregelte Präparate können zusätzliche Nachweise oder Einschränkungen gelten.

Klärt solche Vorgaben vor der Reise auch für mögliche Transitländer. Eine ärztliche Verordnung allein ersetzt nicht jede Einfuhrgenehmigung. Bundesgesundheitsministerium: Arzneimittel aus dem Ausland.

Geld für die ersten Tage

Ein überschaubarer Betrag in Euro und eine tatsächlich nutzbare Zahlungsmöglichkeit erleichtern den Start. Prüfe vorab, ob deine Bankkarte in Deutschland funktioniert.

Wer bei der Einreise in die EU aus einem Drittland Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr mitführt, muss diese bei der zuständigen Zollstelle anmelden. Dazu können neben Banknoten weitere gesetzlich erfasste Barmittel gehören. Bei einer Umsteigeverbindung sind die Regeln am maßgeblichen Grenzübertritt zu beachten. Zoll: Barmittelanmeldung.

Lebensmittel und andere Waren

Für Lebensmittel, Pflanzen, größere Warenmengen und bestimmte Gegenstände gelten Einfuhrbeschränkungen. Insbesondere Fleisch, Milch und daraus hergestellte Produkte aus vielen Drittländern dürfen nicht einfach im Reisegepäck mitgebracht werden. Prüfe mitgebrachte Lebensmittel und besondere Waren vor der Abreise anhand der Zollvorgaben. Zoll: Tierische Erzeugnisse im Reiseverkehr.

Deine Ankunft in Deutschland

Grenzkontrolle und Weiterreise

Auch mit gültigem Visum können Identität, Reisezweck und Einreisevoraussetzungen geprüft werden. Halte die wesentlichen Unterlagen bereit und beantworte Fragen zu Arbeitgeber, Maßnahme, Unterkunft und Einreiseplanung entsprechend deinem tatsächlichen Vorhaben.

Abholung am vereinbarten Flughafen

Medeed koordiniert deine Abholung anhand der bestätigten Flugnummer und Ankunftszeit. Du erhältst die notwendigen Treffpunkt- und Kontaktinformationen vor der Reise.

Melde Verspätungen, Flugausfälle oder Änderungen der Verbindung über den vereinbarten Ankunftskontakt, sobald sie bekannt sind. So können Abholung und Unterkunft angepasst werden.

Übergabe der ersten Unterkunft

Nach der Ankunft folgt die abgestimmte Weiterfahrt zur Unterkunft. Wir koordinieren die Übergabe und unterstützen dich dabei, die ersten Abläufe am neuen Wohnort zu verstehen.

Die ersten organisatorischen Schritte

Gemeinsam mit dir bereiten wir die Wohnsitzanmeldung, die Bestätigung deiner Krankenversicherung und die Eröffnung eines geeigneten Bankkontos vor. Danach folgen die abgestimmte Vorstellung beim Arbeitgeber, das Kennenlernen des Teams und der vorgesehene Start deiner Beschäftigung oder Maßnahme.

Die Reihenfolge richtet sich nach verfügbaren Terminen und deinem konkreten Ablauf. Arbeiten darfst du im Umfang der geltenden aufenthaltsrechtlichen und beruflichen Erlaubnisse.

Medeed365 für dich und deine Familie

Medeed365 begleitet dich und deine Familie während der ersten zwölf Monate ab deiner Einreise als Fachkraft. Dazu gehören organisatorische Unterstützung, Briefservice, Behördenwege sowie Orientierung zu Wohnen, Versicherung, Kita, Schule und Alltag. Bei einer zeitversetzten Einreise deiner Angehörigen stimmen wir die Unterstützung im gemeinsamen Familienplan ab. Die konkreten Termine und Leistungen werden in eurer Medeed-Vereinbarung festgehalten. Persönliche Ausgaben deiner Angehörigen werden dadurch nicht übernommen oder vorfinanziert.

Dein weiterer Aufenthalt wird rechtzeitig vorbereitet

Für den Aufenthalt nach Ablauf des nationalen Visums wird der erforderliche Titel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt. Medeed übernimmt mit deiner Vollmacht die Vorbereitung und Einreichung sowie die Koordination der weiteren Schritte.

Wir beginnen die Vorbereitung nach der Einreise und berücksichtigen das örtliche Antragsfenster. Entscheidend ist die rechtzeitige Antragstellung vor Ablauf. Dafür musst du nicht pauschal drei Gehaltsabrechnungen abwarten; fehlende Nachweise werden mit der Behörde abgestimmt.

Bei einem rechtzeitigen Antrag kann der bisherige Titel nach § 81 Absatz 4 bis zur Entscheidung fortgelten. Für den erforderlichen Nachweis und mögliche Reisen während der Bearbeitung gelten eigene Regeln. Ausführliche Informationen findest du im Bereich „Aufenthaltserlaubnis in Deutschland“. Rechtsgrundlage: § 81 AufenthG.

Den weiteren Aufenthalt in Deutschland gemeinsam vorbereiten

Wie geht es nach deiner erfolgreichen Anerkennung weiter?

Anerkennung und Berufszulassung klären → Beschäftigung und Vertrag abstimmen → passenden Aufenthaltstitel beantragen → erlaubten Arbeitsbeginn bestätigen.

Nach einer bestandenen Kenntnisprüfung oder einem abgeschlossenen Anpassungslehrgang prüfen wir mit dir, welche abschließenden Bescheide und Urkunden noch erforderlich sind. Der Prüfungsnachweis allein ersetzt nicht in jedem Fall die vollständige Anerkennung, Approbation oder erforderliche Berufserlaubnis.

Für die anschließende Beschäftigung kommt je nach Qualifikation und Tätigkeit beispielsweise § 18a oder § 18b infrage. Wenn die besonderen Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch eine Blaue Karte EU nach § 18g möglich sein. Bei erfüllten Voraussetzungen lässt sich der Wechsel in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Der bisherige §-16d-Titel wird durch das Bestehen der Prüfung nicht automatisch zu einem Beschäftigungstitel. Informationen der Bundesregierung zu den Schritten nach der Anerkennung, Rechtsgrundlage: § 18 AufenthG.

Medeed stimmt mit dir und deinem Arbeitgeber die benötigten Unterlagen und den geplanten Wechsel ab. Vor einer geänderten Tätigkeit wird geprüft, ob deine berufliche Zulassung und die aufenthaltsrechtliche Beschäftigungserlaubnis diese bereits abdecken. Die ausführlichen Informationen findest du im Bereich „Aufenthaltserlaubnis in Deutschland“.

Deine Checkliste vor dem Abflug

  1. Pass und Visum geprüft: Angaben, Gültigkeit und erlaubte Tätigkeit stimmen.
  2. Reisetermin abgestimmt: Die Einreise liegt innerhalb der Visumgültigkeit und passt zum Arbeits- beziehungsweise Maßnahmebeginn.
  3. Flug bestätigt: Verbindung, Zielflughafen und Gepäckregelung sind bekannt.
  4. Versicherung bestätigt: Ab Einreise besteht der erforderliche Schutz.
  5. Unterkunft bekannt: Adresse und Übergabe sind geklärt.
  6. Abholung vorbereitet: Treffpunkt und Medeed-Kontakt sind gespeichert.
  7. Erreichbarkeit geprüft: Telefon und Kommunikationslösung sind vorbereitet.
  8. Dokumente im Handgepäck: Originale und wichtige Kopien sind griffbereit.
  9. Medikamente und Zoll geprüft: Erforderliche Nachweise und Anmeldungen sind vorbereitet.
  10. Familienplanung abgestimmt: Für mitreisende oder später kommende Angehörige sind Visa, Versicherung und Termine gesondert geprüft.
  11. Kosten geklärt: Die Vorfinanzierung für dich als Fachkraft ist abgestimmt; eure Familie hat ihre eigenen Reise-, Dokumenten-, Visum- und weiteren Kosten eingeplant.

Häufige Fragen zu Visum und Einreise

Kann ich mit der Vorabzustimmung schon nach Deutschland reisen?

Nein. Im vorgesehenen visumpflichtigen Verfahren brauchst du zusätzlich das tatsächlich erteilte und zum Reisetag gültige nationale Visum.

Bekommen wir ein D-Visum oder ein Visum nach § 16d beziehungsweise § 18a?

Beides beschreibt unterschiedliche Merkmale desselben Visums: D ist die Kategorie für den langfristigen Aufenthalt; § 16d, § 18a oder ein anderer Paragraph ist die Grundlage des Aufenthaltszwecks. Ehepartner und Kinder erhalten eigene D-Visa zum Familienaufenthalt, regelmäßig auf Grundlage von § 30 beziehungsweise § 32.

Reicht A2 für jede Gesundheitsfachkraft aus?

Nein. A2 kann für bestimmte Anerkennungsaufenthalte das aufenthaltsrechtliche Mindestniveau sein. Maßnahme und Berufszulassung können höhere beziehungsweise fachbezogene Deutschkenntnisse verlangen.

Bedeutet Kenntnisprüfung immer § 16d Absatz 5?

Nein. Eine Qualifizierungsmaßnahme mit Vorbereitung und anschließender Prüfung kann unter § 16d Absatz 1 fallen. Absatz 5 betrifft den reinen Prüfungsaufenthalt. Für eine Anerkennungspartnerschaft gilt Absatz 3. Medeed stimmt den konkreten Weg und die passenden Unterlagen mit dir ab.

Braucht mein Ehepartner bei § 16d Absatz 1, 3 oder 5 A1?

Grundsätzlich ja, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift. Zusätzlich müssen die übrigen Voraussetzungen für den Ehegattenaufenthalt vorliegen. Besonders bei einem kurzen Prüfungsaufenthalt ist das gesondert zu prüfen.

Entfällt A1 für meinen Ehepartner durch die Vorabzustimmung?

Nein. § 81a beschleunigt das Verfahren, hebt die sprachlichen Voraussetzungen aber nicht auf. Bei § 18a, § 18b und der Blauen Karte EU besteht die gesetzliche Sprachausnahme aufgrund des jeweiligen Titels.

Erhalten Fachkräfte und Familienangehörige immer zwölf Monate?

Für die genannten Arbeits- und Anerkennungsvisa ist grundsätzlich ein Jahr vorgesehen; die Regelungen gelten entsprechend für zeitlich einbezogene Angehörige. Kürzere Visa sind möglich. Verbindlich sind die Einträge im jeweils ausgestellten Visum.

Muss meine Familie gleichzeitig mit mir fliegen?

Nein. Eine zeitversetzte Einreise kann im abgestimmten Verfahren möglich sein. Die Visumgültigkeit jeder Person und der erforderliche zeitliche Zusammenhang müssen eingehalten werden.

Darf ich über einen anderen Schengenstaat nach Deutschland fliegen?

Grundsätzlich ja. Eine Umsteigeverbindung ist möglich, wenn die erforderlichen Dokumente vorliegen und Deutschland dein eigentliches Aufenthaltsziel bleibt. Die konkrete Verbindung wird mit Medeed abgestimmt.

Kann ich mit dem Visum meine Familie besuchen und zurückkommen?

Bei einem gültigen Visum mit MULT sind grundsätzlich mehrere Einreisen möglich. Pass, Visum und die sonstigen Voraussetzungen müssen bei der Rückreise weiterhin passen. Ein laufender Aufenthaltsantrag ersetzt nicht automatisch ein erforderliches Reisedokument.

Muss ich meinen Flug selbst buchen?

Im vorgesehenen Medeed-Prozess organisiert und übernimmt Medeed dein Flugticket nach bestätigter Visumerteilung. Datum, Verbindung und Zielflughafen werden gemeinsam abgestimmt und von Medeed in die Ankunftsplanung eingebunden.

Wer bezahlt die von Medeed übernommenen Kosten für mich als Fachkraft?

Medeed finanziert die vereinbarten Kosten vor, darunter deinen abgestimmten Flug, die erforderlichen Übersetzungen und Legalisationen für dein Fachkräfteverfahren, den abgestimmten Sprachkurs und die vorgesehenen Sprachprüfungen, die reguläre Visumgebühr von 75 Euro und die vorgesehene SIM- beziehungsweise Kommunikationslösung zum Start. Dein Arbeitgeber erstattet diese Kosten später nach deiner Einreise und dem Beginn deiner Beschäftigung gemäß seiner Vereinbarung mit Medeed. Gebühren von Visumdienstleistern und deine erforderliche Übergangsversicherung bezahlst du selbst.

Für den freigegebenen Sprachkurs gilt ausdrücklich: Medeed bezahlt direkt an die bestimmte Sprachschule. Du musst die Kursgebühren weder vorstrecken noch nachträglich zur Erstattung einreichen.

Wer bezahlt meine Übergangsversicherung?

Eine erforderliche Übergangs- beziehungsweise Incoming-Versicherung bezahlst du als Fachkraft selbst. Medeed übernimmt oder finanziert diese Beiträge nicht. Wir unterstützen dich bei der Abstimmung des Versicherungsnachweises und des benötigten Zeitraums. Die Versicherungen deiner Familienmitglieder bezahlt eure Familie ebenfalls selbst.

Bekomme ich eine erste Unterkunft?

Ja. Die bereitgestellte Unterkunft ist für dich als Fachkraft einschließlich Nebenkosten im vereinbarten Zeitraum kostenlos. Dieser Zeitraum beträgt je nach Arbeitgeber bis zu drei Monate und wird vor deiner Einreise festgelegt. Die Unterbringung deiner Familienmitglieder ist davon nicht umfasst; ihre Kosten trägt eure Familie selbst.

Wer stellt die Kaution – und wer erhält sie zurück?

Die Kaution für die von Medeed bereitgestellte erste Unterkunft stellt Medeed. Der nach der mietvertraglichen Abrechnung freigegebene Kautionsbetrag wird an Medeed zurückgezahlt. Für die Fachkraft entsteht daraus keine Auszahlung dieses Betrags. Kautionen für die Unterbringung deiner Familienmitglieder werden von Medeed nicht übernommen oder vorfinanziert.

Übernimmt Medeed auch die Kosten für meinen Ehepartner und meine Kinder?

Nein. Eure Familie trägt sämtliche Kosten ihrer Angehörigen selbst. Dazu gehören insbesondere Flüge, Übersetzungen, Legalisationen, Visum- und Dienstleistergebühren, Sprachkurse und Prüfungen, gegebenenfalls notwendige Versicherungen und SIM-Karten. Medeed übernimmt oder finanziert diese Familienkosten nicht. Das gilt auch bei gemeinsamer Antragstellung und gemeinsamer Einreise.

Was passiert bei einer Flugverspätung oder einem Ausfall?

Informiere sofort den vereinbarten Medeed-Ankunftskontakt und übermittle die neue Verbindung beziehungsweise die Angaben der Fluggesellschaft. So können Abholung und Unterkunft angepasst werden.

Was mache ich bei Passverlust oder einem Fehler im Visum?

Melde dich unmittelbar bei Medeed und der zuständigen Stelle. Ein Foto des Passes oder Visums ersetzt grundsätzlich kein gültiges Reisedokument. Die Reise wird erst fortgesetzt, wenn die erforderlichen Dokumente geklärt sind.

Was passiert bei Nachforderungen oder einer Ablehnung?

Leite die vollständige Mitteilung umgehend an Medeed weiter. Nachforderungen werden innerhalb der gesetzten Frist beantwortet. Bei einer Ablehnung müssen Begründung, mögliche Fristen und das weitere Vorgehen anhand der konkreten Entscheidung geprüft werden. Eine Vorabzustimmung garantiert keine positive Visumentscheidung.

Bereit für deinen nächsten Schritt

Halte deine Unterlagen vollständig, informiere Medeed über jede wichtige Änderung und stimme deinen Reisetermin mit uns ab. Wir verbinden die Visumvorbereitung mit deinem tatsächlichen Start am neuen Arbeits- und Wohnort.

Damit du weißt, was vor der Reise zu tun ist – und wer dich nach der Ankunft begleitet.