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Deine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Dein Aufenthalt. Dein Beruf. Deine Perspektive.

Du bist in Deutschland angekommen und startest in deinen neuen Alltag. Jetzt geht es darum, deinen weiteren Aufenthalt rechtzeitig zu sichern – passend zu deiner beruflichen Qualifikation, deinem Anerkennungsstand und deiner Familie.

Medeed übernimmt mit deiner Vollmacht die Vorbereitung und Einreichung deines Aufenthaltsantrags, koordiniert die nächsten Schritte mit der zuständigen Ausländerbehörde und begleitet dich zu deinem persönlichen Termin. Checklisten, Dokumentenuploads und Informationen zum Verfahren laufen auch nach deiner Einreise zentral über deinen persönlichen Zugang zum MedPortal.

Dabei betrachten wir deinen gesamten Weg: vom nationalen Visum über die Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU bis zu einer späteren Niederlassungserlaubnis. Auch die Aufenthaltstitel deines Ehepartners und deiner Kinder planen wir mit.

  1. Ankommen und anmelden
  2. Checkliste im MedPortal abrufen und Unterlagen hochladen
  3. Antrag durch Medeed
  4. persönlicher Termin
  5. Aufenthaltstitel erhalten
  6. nächste Schritte planen.
Deine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Dein Aufenthalt. Dein Beruf. Deine Perspektive.

Visum, Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis: Was ist der Unterschied?

Dokument oder Status Was bedeutet das für dich?
Dokument oder StatusNationales Visum, Kategorie D Was bedeutet das für dich?Es ermöglicht deine Einreise und den Aufenthalt für den eingetragenen Zeitraum. Ob und wie du arbeiten darfst, ergibt sich aus dem Visum und seinen Nebenbestimmungen.
Dokument oder StatusAufenthaltserlaubnis Was bedeutet das für dich?Ein befristeter Aufenthaltstitel für einen bestimmten Zweck, etwa Anerkennung, Beschäftigung oder Familienleben.
Dokument oder StatusBlaue Karte EU Was bedeutet das für dich?Ein eigener befristeter Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere zu Qualifikation, Tätigkeit und Gehalt.
Dokument oder StatusElektronischer Aufenthaltstitel, kurz eAT Was bedeutet das für dich?Die Karte, auf der dein Aufenthaltstitel dokumentiert wird. Die Karte selbst bezeichnet keinen eigenen Aufenthaltszweck.
Dokument oder StatusNiederlassungserlaubnis Was bedeutet das für dich?Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der bei erfüllten Voraussetzungen einen dauerhaften Aufenthalt ermöglicht.
Dokument oder StatusDeutsche Staatsangehörigkeit Was bedeutet das für dich?Sie wird durch ein gesondertes Einbürgerungsverfahren erworben. Eine Niederlassungserlaubnis macht dich noch nicht zum deutschen Staatsangehörigen.

Dein nationales Visum wird nicht automatisch in eine Aufenthaltskarte umgewandelt. Für den anschließenden Aufenthalt ist grundsätzlich ein Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich. Rechtsgrundlagen: § 4 AufenthG, § 81 AufenthG.

Welche Ausländerbehörde ist für dich zuständig?

In der Regel richtet sich die Zuständigkeit nach deinem Wohnort beziehungsweise Hauptwohnsitz. Je nach Region ist die Ausländerbehörde deiner Stadt, deines Landkreises oder eine andere zuständige Einwanderungsbehörde verantwortlich.

Der Standort deines Krankenhauses oder Arbeitgebers ist deshalb nicht automatisch ausschlaggebend. Auch die Stelle, die zuvor dein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bearbeitet hat, muss nicht dieselbe sein, die später deinen Aufenthaltstitel ausstellt.

Medeed klärt die Zuständigkeit und den vorgesehenen Antragsweg. Wenn du umziehst, müssen die neue Anschrift und gegebenenfalls der Wechsel der zuständigen Behörde berücksichtigt werden. Teile uns einen geplanten Wohnortwechsel deshalb frühzeitig über das MedPortal mit.

Welche Ausländerbehörde ist für dich zuständig?

Wann stellen wir deinen Antrag?

Die Vorbereitung beginnt nach deiner Einreise: Über das MedPortal fordern wir deine aktuellen Angaben zu Visum, Anmeldung, Beschäftigung beziehungsweise Anerkennung und Versicherungsschutz an. Du lädst die benötigten Nachweise dort hoch.

Sobald die erforderlichen Grundlagen vorliegen, bereiten wir den Antrag vor und reichen ihn innerhalb des von der zuständigen Behörde vorgesehenen Zeitfensters ein. Manche Behörden nehmen den Antrag erst eine bestimmte Zeit vor Ablauf des bisherigen Titels an. Entscheidend ist, dass die erforderliche Antragstellung rechtzeitig vor Ablauf erfolgt.

Du musst nicht pauschal drei Monate warten, bis du drei Gehaltsabrechnungen hast. Welche Einkommensnachweise verlangt werden, hängt vom Antrag und von der Behörde ab. Bei einem neuen Arbeitsverhältnis können zunächst der Arbeitsvertrag, eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung und die bereits vorhandenen Abrechnungen relevant sein. Weitere Nachweise werden bei Bedarf nachgereicht.

Eine Terminbuchung allein ist nicht immer bereits ein wirksamer Aufenthaltsantrag. Wir achten deshalb auf die tatsächliche Einreichung und den Nachweis ihres Eingangs. Fehlen noch Unterlagen, klären wir deren Nachreichung, ohne die rechtzeitige Antragstellung aus dem Blick zu verlieren. Rechtsgrundlage: § 81 AufenthG.

Welcher Aufenthaltstitel passt zu deinem beruflichen Weg?

Bei Gesundheitsfachkräften und Ärzten sind vor allem dein Abschluss, der Stand der beruflichen Anerkennung und die tatsächlich vorgesehene Tätigkeit entscheidend. Der Name deines Berufs allein legt den Aufenthaltstitel nicht fest.

Deine Situation Häufig passender Aufenthaltstitel Worauf kommt es besonders an? A1 für deinen Ehepartner vor der Einreise
Deine SituationDu absolvierst eine Qualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme zur Anerkennung, gegebenenfalls mit anschließender Kenntnisprüfung. Häufig passender Aufenthaltstitel§ 16d Absatz 1 AufenthG Worauf kommt es besonders an?Anerkennungsbescheid, geeignete Maßnahme, Sprache, Finanzierung und gegebenenfalls zulässige begleitende Beschäftigung. A1 für deinen Ehepartner vor der EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
Deine SituationDu kommst im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft. Häufig passender Aufenthaltstitel§ 16d Absatz 3 AufenthG Worauf kommt es besonders an?Die besonderen Voraussetzungen der Partnerschaft, Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und Durchführung des Anerkennungsverfahrens. A1 für deinen Ehepartner vor der EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
Deine SituationDein Aufenthalt dient ausschließlich dem Ablegen einer Anerkennungsprüfung. Häufig passender Aufenthaltstitel§ 16d Absatz 5 AufenthG Worauf kommt es besonders an?Konkreter Prüfungszweck; dieser Titel erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Ob ein Ehegattenaufenthalt möglich ist, muss gesondert geprüft werden. A1 für deinen Ehepartner vor der EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern ein Ehegattenaufenthalt möglich ist und keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
Deine SituationDu besitzt eine anerkannte qualifizierte Berufsausbildung und arbeitest als Fachkraft, etwa in der Pflege oder medizinischen Technologie. Häufig passender Aufenthaltstitel§ 18a AufenthG Worauf kommt es besonders an?Anerkannte Qualifikation, qualifizierte Beschäftigung und erforderliche Berufszulassung. A1 für deinen Ehepartner vor der EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.
Deine SituationDu besitzt einen anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschluss und nimmst eine qualifizierte Beschäftigung auf, etwa als Ärztin oder Arzt. Häufig passender Aufenthaltstitel§ 18b AufenthG Worauf kommt es besonders an?Hochschulqualifikation, Arbeitsplatz und gegebenenfalls Approbation oder passende Berufserlaubnis. A1 für deinen Ehepartner vor der EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.
Deine SituationDu erfüllst die besonderen Voraussetzungen für eine entsprechend qualifizierte Beschäftigung einschließlich der Gehaltsgrenze, etwa als Ärztin oder Arzt. Häufig passender AufenthaltstitelBlaue Karte EU nach § 18g AufenthG Worauf kommt es besonders an?Geeignete Qualifikation, dazu passende Beschäftigung und die jeweils geltende Gehaltsschwelle. Für übliche Pflege- und MT-Stellen auf Berufsausbildungsniveau ist regelmäßig § 18a vorgesehen. A1 für deinen Ehepartner vor der EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.

Wer eine vollständige Berufsausbildung in Deutschland beginnt, benötigt gegebenenfalls einen Aufenthalt zur Berufsausbildung nach § 16a. Das ist von einer Maßnahme zur Anerkennung eines bereits erworbenen ausländischen Berufsabschlusses zu unterscheiden.

§ 16d: Aufenthalt während der beruflichen Anerkennung

Dieser Weg ist besonders wichtig, wenn vor der vollen Berufszulassung noch eine Anpassungsmaßnahme, ein Vorbereitungskurs oder eine Kenntnisprüfung erforderlich ist. Wir berücksichtigen, welcher Absatz des § 16d tatsächlich zu deiner Maßnahme passt.

Bei § 16d Absatz 1 wird die Aufenthaltserlaubnis für bis zu 24 Monate erteilt und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Die Höchstdauer beträgt insgesamt drei Jahre. Bei der Anerkennungspartnerschaft nach Absatz 3 gilt zunächst höchstens ein Jahr; auch hier sind Verlängerungen bis zu insgesamt drei Jahren möglich.

Die Arbeitserlaubnis unterscheidet sich je nach Variante. Bei Absatz 1 ist eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden wöchentlich erlaubt. Eine fachlich zusammenhängende Beschäftigung kann nach Absatz 2 unter zusätzlichen Voraussetzungen zeitlich weitergehend zugelassen werden. Ein reiner Prüfungsaufenthalt nach Absatz 5 erlaubt dagegen keine Erwerbstätigkeit.

Für dich bedeutet das: Vor dem Arbeitsbeginn prüfen wir den genauen Eintrag im Visum oder Aufenthaltstitel und die berufliche Erlaubnis. Eine zulässige Hilfstätigkeit ist nicht automatisch eine Erlaubnis zur uneingeschränkten Tätigkeit im reglementierten Gesundheitsberuf. Rechtsgrundlage: § 16d AufenthG.

§ 16d und deine Familie: A1 für Ehepartner

Bei § 16d Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 5 besteht keine allein an diesen Aufenthaltstitel geknüpfte Befreiung vom A1-Nachweis. Dein Ehepartner muss deshalb grundsätzlich vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen. Eine andere gesetzliche Ausnahme kann beispielsweise wegen einer entsprechenden Krankheit oder Behinderung oder besonderer Umstände des Einzelfalls greifen. Sie muss gesondert geprüft und belegt werden.

Die Einbeziehung in das beschleunigte Verfahren nach § 81a hebt diese Sprachanforderung nicht auf. Auch ein später geplanter Wechsel in § 18a, § 18b oder die Blaue Karte EU bewirkt keine vorzeitige A1-Befreiung während des §-16d-Aufenthalts.

Unabhängig von A1 prüfen wir, ob die übrigen Voraussetzungen für den Ehegattenaufenthalt vorliegen. Dabei können insbesondere der Zeitpunkt der Eheschließung und eine voraussichtliche Aufenthaltsdauer von mehr als einem Jahr relevant sein. Gerade ein kurzer Prüfungsaufenthalt nach § 16d Absatz 5 ermöglicht daher nicht automatisch einen begleitenden Ehegattenaufenthalt. Rechtsgrundlage: § 30 AufenthG.

§ 18a: Fachkräfte mit Berufsausbildung

§ 18a kommt insbesondere für Fachkräfte mit einer deutschen oder als gleichwertig anerkannten ausländischen Berufsausbildung in Betracht. Im Gesundheitsbereich kann das beispielsweise Pflegefachpersonen oder medizinische Technologinnen und Technologen betreffen – Berufe, die früher häufig unter der Bezeichnung MTA zusammengefasst wurden.

Erforderlich sind die passende Qualifikation, eine qualifizierte Beschäftigung und bei einem reglementierten Beruf die erforderliche Berufsausübungserlaubnis beziehungsweise deren behördliche Zusage für die Titelerteilung. Arbeiten darfst du im reglementierten Beruf erst, wenn die beruflichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Ein ausländischer Hochschulabschluss führt nicht automatisch zu § 18b oder einer Blauen Karte EU. Maßgeblich sind die rechtliche Bewertung deiner Qualifikation und die konkrete Stelle. Rechtsgrundlagen: § 18 AufenthG, § 18a AufenthG.

§ 18b: Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

§ 18b ermöglicht Fachkräften mit akademischer Ausbildung eine qualifizierte Beschäftigung. Für Ärztinnen und Ärzte ist zusätzlich das ärztliche Berufsausübungsrecht entscheidend.

Eine ärztliche Tätigkeit ist mit einer gültigen Approbation oder im Rahmen einer gültigen Berufserlaubnis möglich. Eine befristete oder beschränkte Berufserlaubnis kann daher bereits für einen Beschäftigungsaufenthalt relevant sein. Ob § 18b oder zunächst § 16d passt, muss anhand der vorgesehenen Tätigkeit und des konkreten Anerkennungsstands beurteilt werden. „Approbation noch nicht erteilt“ bedeutet nicht in jedem Fall automatisch § 16d.

Die Ausländerbehörde entscheidet über deinen Aufenthalt. Die zuständige Approbations- oder Anerkennungsbehörde entscheidet über den beruflichen Zugang. Beide Verfahren müssen zusammenpassen. Rechtsgrundlage: § 18b AufenthG.

§ 18g: Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU kann insbesondere für Ärzte und andere entsprechend qualifizierte Beschäftigte infrage kommen. Sie setzt unter anderem eine geeignete Qualifikation, eine dieser Qualifikation angemessene Beschäftigung und ein Arbeitsplatzangebot für mindestens sechs Monate voraus.

Für die üblichen Pflege- und MT-Tätigkeiten auf Berufsausbildungsniveau ist regelmäßig § 18a der passende Fachkräftetitel. Eine Berufsanerkennung oder ein im Ausland erworbener Bachelorabschluss allein macht daraus keinen Anspruch auf eine Blaue Karte EU. Auch die konkrete Beschäftigung muss die Voraussetzungen des § 18g erfüllen.

Ein allgemeiner Ausschluss sämtlicher Gesundheitsberufe besteht hingegen nicht. Ärztinnen und Ärzte sowie bestimmte akademische oder vergleichbare Pflege- und Geburtshilfeberufe sind ausdrücklich im Kreis der für die Blaue Karte relevanten Mangelberufe enthalten. Medeed unterscheidet deshalb zwischen beruflich ausgebildeten Gesundheitsfachkräften und Stellen, die die besonderen Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllen.

Für 2026 gelten folgende jährliche Bruttogehaltsgrenzen:

  • 50.700 Euro als reguläre Gehaltsgrenze;
  • 45.934,20 Euro für die gesetzlich erfassten Mangelberufe und bestimmte Berufseinsteiger, grundsätzlich mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Ärztinnen und Ärzte gehören zu den erfassten Mangelberufen. Die Zugehörigkeit zum Gesundheitswesen allein genügt jedoch nicht: Auch Qualifikation, konkrete Tätigkeit, Berufszulassung und Gehalt müssen die Voraussetzungen erfüllen. Die Gehaltsgrenzen werden jährlich angepasst. Rechtsgrundlage: § 18g AufenthG.

Deine Unterlagen: vollständig, aktuell und passend zum Antrag

Deine persönliche Checkliste findest du im MedPortal im für deinen Aufenthaltsantrag vorgesehenen Bereich. Dort kannst du sie herunterladen und die angeforderten Dokumente aktuell hochladen. Medeed prüft deine Unterlagen und informiert dich über das Portal, welche Nachweise noch fehlen oder erneuert werden müssen. Die Checkliste ist auf deinen Fall und deine Ausländerbehörde abgestimmt.

Persönliche Daten und Wohnsitz

Persönliche Daten und Wohnsitz

  • Pass und Visum: Gültiger Reisepass mit den angeforderten Kopien, deinem nationalen Visum und gegebenenfalls dem Einreisestempel.
  • Bisheriger Aufenthalt: Vorhandene Aufenthaltskarte und Zusatzblatt, damit Gültigkeit und erlaubte Tätigkeit geprüft werden können.
  • Anmeldung am Wohnort: Aktuelle Meldebescheinigung; bei einem Umzug benötigen wir die Angaben und Nachweise zur neuen Anschrift.
  • Nachweis der Unterkunft: Mietvertrag oder Arbeitgebernachweis, bei Bedarf ergänzt um Wohnungsgeberbestätigung, Wohnfläche und Mietkosten.
  • Lichtbild und Formulare: Digitales biometrisches Foto sowie die geforderten Anträge und Vollmachten nach deiner persönlichen Checkliste.
Beschäftigung und Einkommen

Beschäftigung und Einkommen

  • Aktueller Arbeitsvertrag: Vertrag mit der Einrichtung einschließlich der Nachträge zu deiner Tätigkeit, deinem Gehalt und deiner Arbeitszeit.
  • Arbeitgeberbescheinigung: Bestätigung der bestehenden Beschäftigung und, soweit gefordert, des ungekündigten Arbeitsverhältnisses.
  • Beschäftigungsformular: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, falls verlangt; eine formlose Arbeitgeberbescheinigung ersetzt sie nicht.
  • Deine Gehaltsabrechnungen: Bereits vorhandene Abrechnungen für den geforderten Zeitraum; die Behörde legt Anzahl und Monate fest.
  • Weitere Finanzierung: Ergänzende Nachweise, wenn noch kein Einkommen besteht oder dein Aufenthaltszweck andere Belege erfordert.
Versicherung und Qualifikation

Versicherung und Qualifikation

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Aktuelle Mitglieds- oder Versicherungsbescheinigung; örtlich kann auch die Gesundheitskarte genügen.
  • Private Krankenversicherung: Geeignete Bestätigung des Versicherungsschutzes, bei Bedarf mit Angaben zu Leistungsumfang und Kosten.
  • Berufliche Anerkennung: Bescheid und Berufsurkunde, Approbation oder Berufserlaubnis, passend zu deiner vorgesehenen Tätigkeit.
  • Unterlagen bei § 16d: Je nach Verfahren Defizitbescheid, Kursbestätigung, Qualifizierungsplan sowie Prüfungs- und Fortschrittsnachweise.
  • Erforderliche Sprachkenntnisse: Die für deinen Aufenthalt oder deine Anerkennungsmaßnahme verlangten Zertifikate und Nachweise.
Aktualität deiner Bescheinigungen

Aktualität deiner Bescheinigungen

  • Vorgaben deiner Behörde: Eine bundesweite Regel, dass alle Bescheinigungen höchstens vier Wochen alt sein dürfen, besteht nicht.
  • Nachweis der Beschäftigung: Wir stimmen ab, wann die Arbeitgeberbescheinigung ausgestellt werden muss und welche Angaben sie enthalten soll.
  • Nachweis der Versicherung: Wir klären, welche aktuelle Bestätigung benötigt wird und wann du diese bei deiner Versicherung anforderst.
  • Nachweis deines Einkommens: Drei Gehaltsabrechnungen sind keine feste Vorgabe für jeden Antrag; warte deshalb nicht pauschal drei Monate.
  • Aktualisierung im MedPortal: Dort erfährst du, welche Dokumente zu erneuern sind, und lädst die angeforderten aktuellen Fassungen hoch.
Gesundheitsschutz und Altersvorsorge

Gesundheitsschutz und Altersvorsorge

  • Krankenversicherungsnachweis: Er bestätigt deinen aktuellen Gesundheitsschutz und wird für die Prüfung deines Aufenthaltsantrags benötigt.
  • Rentenversicherungsverlauf: Er dokumentiert Versicherungszeiten und Beiträge zur Altersvorsorge, nicht deinen Krankenversicherungsschutz.
  • Spätere Niederlassungserlaubnis: Je nach Aufenthaltsweg brauchst du Nachweise über anrechenbare Beitragszeiten oder vergleichbare Versorgung.
  • Ärztliches Versorgungswerk: Bei Ärztinnen und Ärzten können dessen Bescheinigungen über Beitragszeiten und Versorgungsansprüche relevant sein.
  • Passender Beleg im MedPortal: Deine Checkliste nennt das benötigte Dokument; ein Rentenverlauf ersetzt keine Krankenversicherungsbestätigung.

Welche Unterlagen brauchen dein Ehepartner und deine Kinder?

Jedes Familienmitglied benötigt grundsätzlich einen eigenen Aufenthaltsantrag und erhält einen eigenen Titel. Medeed stimmt die Anträge aufeinander ab. Die jeweils benötigten Familienunterlagen fordern wir über den dafür freigegebenen Bereich im MedPortal an.

Für deine Familie können insbesondere erforderlich sein:

  • gültiger Pass, Visum und gegebenenfalls bisheriger Aufenthaltstitel jeder Person;
  • Meldebescheinigungen und Nachweise über das gemeinsame Wohnen;
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes für jede Person, etwa eine bestätigte Familienversicherung;
  • Heiratsurkunde beziehungsweise Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft;
  • Geburtsurkunden der Kinder;
  • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise und erforderliche Erklärungen des anderen Sorgeberechtigten;
  • bei schulpflichtigen Kindern eine aktuelle Schulbescheinigung, soweit die Behörde sie verlangt;
  • digitale biometrische Lichtbilder und die erforderlichen Anträge, Unterschriften und Vollmachten;
  • Unterlagen zu deinem Aufenthalt, deiner Beschäftigung und zum Familienunterhalt.

Ausländische Urkunden werden in der geforderten Form vorgelegt: gegebenenfalls mit Übersetzung sowie Apostille, Legalisation oder behördlicher Urkundenüberprüfung. Nicht jede Urkunde benötigt dieselbe Bestätigung. Entscheidend sind Ausstellungsland, Dokument und die Vorgaben der zuständigen Stelle.

Eine Schulbescheinigung kommt nur in Betracht, wenn das Kind bereits eine Schule besucht beziehungsweise ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann. Sie ist keine pauschale Voraussetzung für Kleinkinder oder jeden ersten Antrag unmittelbar nach der Einreise.

So begleitet Medeed deinen Antrag

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    Aufenthalt und Fristen prüfen

    Wir erfassen dein Visum, die erlaubte Tätigkeit, die Gültigkeit deines Passes und den vorgesehenen nächsten Aufenthaltstitel. Bei einer Anerkennungsmaßnahme beziehen wir den Zeitplan für Qualifizierung und Prüfung ein.

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    Unterlagen zusammenstellen

    Du rufst deine Checkliste im MedPortal ab, lädst sie bei Bedarf herunter und reichst die angeforderten Dokumente über den geschützten Upload ein. Medeed prüft die Unterlagen, stimmt weitere Nachweise ab und stellt dir Rückfragen über das Portal. Du bestätigst die Richtigkeit deiner Angaben.

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    Antrag mit Vollmacht einreichen

    Medeed reicht den Antrag mit deiner Vollmacht über den zugelassenen behördlichen Weg ein und dokumentiert den Eingang. Über das MedPortal informieren wir dich über Rückmeldungen und Nachforderungen. Dein Upload bei Medeed ist noch keine Antragstellung bei der Behörde.

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    Termin und Rückmeldungen koordinieren

    Terminangaben und deine Vorbereitung erhältst du von Medeed über das MedPortal: wann und wo du erscheinen musst, welche Originale mitzubringen sind und welche Nachweise du vorher aktualisieren sollst.

    Die behördliche Einladung kann zusätzlich direkt per E-Mail, über ein Behördenkonto oder per Post kommen. Lade direkt erhaltene Schreiben im MedPortal hoch und prüfe auch Spamordner und Briefkasten. Der behördliche Versandweg ist örtlich unterschiedlich.

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    Persönliche Vorsprache mit Begleitung

    Ein Medeed-Spezialist für Aufenthaltsrecht begleitet dich zum Termin. Wir unterstützen dich bei der Orientierung und bei der Klärung des weiteren Ablaufs.

    Die Behörde prüft deinen Pass, deine Identität und erforderliche Originalunterlagen. Für die elektronische Aufenthaltskarte werden grundsätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst, das biometrische Lichtbild übernommen und die erforderlichen Unterschriften aufgenommen. Bei Kindern werden Fingerabdrücke ab dem sechsten Geburtstag erfasst.

    Der Termin ist keine medizinische Prüfung. Rückfragen zu Beschäftigung, Anerkennung, Familie oder Dokumenten sind möglich. Über die Erteilung entscheidet die Behörde. Rechtsgrundlage zu den Kartendaten: § 78 AufenthG.

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    Entscheidung und Ausstellung des Aufenthaltstitels

    Nach positiver Entscheidung und vollständiger Datenerfassung bestellt die Ausländerbehörde den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei. Ab Kartenbestellung dienen etwa vier bis sechs Wochen als Orientierung. Die vorherige Antragsprüfung und Terminvergabe sind darin nicht enthalten; örtlich können die Zeiten abweichen.

    In eilbedürftigen Fällen kann die Behörde eine Expressbestellung veranlassen. Der zusätzliche gesetzliche Zuschlag beträgt 35 Euro je Dokument. Bei freigegebener Expressbestellung kann die Lieferung an die Behörde etwa drei bis fünf Werktage dauern. Verfügbarkeit, Eilbedürftigkeit und Ausgabe klären wir mit deiner Ausländerbehörde. Eine Aushändigung innerhalb einer Woche ab Antragstellung ist damit nicht zugesagt. Rechtsgrundlage: § 45a AufenthV.

    Medeed informiert dich über das MedPortal, wie und wann die Karte abgeholt oder gegebenenfalls zugestellt wird.

Digitale Passbilder: So bist du vorbereitet

Für elektronische Aufenthaltstitel werden seit der Umstellung im Jahr 2025 grundsätzlich digital erstellte und sicher übermittelte biometrische Lichtbilder benötigt.

Du kannst das Bild bei einem angeschlossenen Fotodienstleister erstellen lassen und erhältst dafür die vorgesehenen Abrufinformationen, häufig einen Code. Manche Behörden bieten die Aufnahme direkt vor Ort an. Eine selbst versendete Bilddatei oder ein eingescanntes Papierfoto ersetzt die sichere Übermittlung nicht.

Medeed informiert dich vor dem Termin über das MedPortal, welcher Weg bei deiner Behörde vorgesehen ist.

Was passiert, wenn dein Visum abläuft und die Entscheidung noch aussteht?

Wenn du die Verlängerung oder einen anderen Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Ablauf deines nationalen Visums beziehungsweise bisherigen Aufenthaltstitels beantragst, gilt dieser grundsätzlich bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde fort. Diese Wirkung folgt aus § 81 Absatz 4 AufenthG.

Damit gelten grundsätzlich auch die bisherigen Bedingungen deiner Erwerbstätigkeit weiter. Der Antrag allein erweitert deine Arbeitserlaubnis nicht automatisch auf eine neue Tätigkeit oder einen anderen Arbeitgeber.

Die Fiktionsbescheinigung dokumentiert die Wirkung des Antrags. Medeed unterstützt dich dabei, den erforderlichen Nachweis für den weiteren Aufenthalt und gegebenenfalls den Arbeitgeber zu erhalten. Eine bloße Terminbestätigung ist nicht mit diesem Dokument gleichzusetzen. Rechtsgrundlage: § 81 AufenthG.

Reisen während der Bearbeitung

Wenn dein bisheriges Visum oder deine Karte abgelaufen ist, solltest du eine Auslandsreise vor der Buchung mit uns und der zuständigen Behörde abstimmen. Für die Wiedereinreise kommt es auf die tatsächlich vorhandenen Dokumente an.

Eine gültige Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 ermöglicht grundsätzlich die Wiedereinreise mit gültigem Pass. Eine Bescheinigung nach § 81 Absatz 3 hat diese Wirkung nicht. Eine E-Mail über den Antragseingang ersetzt kein erforderliches Reisedokument. Rechtsgrundlage: § 81 AufenthG.

Wie lange ist dein Aufenthaltstitel gültig?

Aufenthaltstitel Gesetzlicher Rahmen und praktische Bedeutung
Aufenthaltstitel§ 18a, § 18b und Blaue Karte EU Gesetzlicher Rahmen und praktische BedeutungGrundsätzlich vier Jahre. Ist das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kürzer befristet, gilt grundsätzlich dieser kürzere Zeitraum zuzüglich sechs Monaten, höchstens jedoch vier Jahre.
Aufenthaltstitel§ 16d Absatz 1 Gesetzlicher Rahmen und praktische BedeutungBis zu 24 Monate; unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verlängerung um höchstens zwölf Monate, insgesamt maximal drei Jahre.
Aufenthaltstitel§ 16d Absatz 3 Gesetzlicher Rahmen und praktische BedeutungBei erstmaliger Erteilung entsprechend der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, höchstens ein Jahr; Verlängerungen bis zu insgesamt drei Jahren möglich.
AufenthaltstitelAndere Varianten des § 16d Gesetzlicher Rahmen und praktische BedeutungEigene Vorgaben je nach Zweck. Die Fristen für eine Qualifizierungsmaßnahme dürfen nicht pauschal auf jeden Prüfungs- oder Anerkennungsaufenthalt übertragen werden.
AufenthaltstitelFamilienaufenthalt Gesetzlicher Rahmen und praktische BedeutungDie Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Familienaufenthalt und ist regelmäßig durch den Aufenthaltstitel der Bezugsperson begrenzt.
AufenthaltstitelNiederlassungserlaubnis Gesetzlicher Rahmen und praktische BedeutungDas Aufenthaltsrecht ist unbefristet. Das Kartendokument muss trotzdem gegebenenfalls erneuert werden.

Passgültigkeit, Berufserlaubnis und weitere Voraussetzungen können für die konkrete Erteilung beziehungsweise Dokumentengültigkeit wichtig sein. Maßgeblich ist immer die behördliche Entscheidung in deinem Fall. Rechtsgrundlagen: § 18 Absatz 4, § 16d, § 27 Absatz 4 und § 9 AufenthG.

Nach Erhalt: Diese Angaben prüfen wir mit dir

  • Stimmen Name, Geburtsdatum und weitere persönliche Angaben?
  • Ist der richtige Aufenthaltstitel beziehungsweise Paragraph eingetragen?
  • Welches Ablaufdatum gilt?
  • Welche Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ist erlaubt?
  • Ist ein bestimmter Arbeitgeber oder eine konkrete Tätigkeit eingetragen?
  • Gehört ein Zusatzblatt zur Karte?
  • Passen die Angaben zu deinem Pass und deinem aktuellen beruflichen Status?

Lade die neue Karte und das Zusatzblatt über den vorgesehenen Upload im MedPortal hoch und bewahre die Originale sorgfältig auf. Für Reisen benötigst du grundsätzlich auch deinen gültigen Reisepass. Bei einem neuen Pass, einer Namensänderung oder einem Verlust klären wir die erforderliche Anpassung beziehungsweise Neuausstellung.

Verlängerung und Wechsel des Aufenthaltstitels

Wenn dein bisheriger Aufenthaltszweck fortbesteht

Die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden. Dafür werden die Voraussetzungen erneut geprüft. Typische Unterlagen sind der gültige Pass, aktuelle Beschäftigungs- und Einkommensnachweise, Versicherungsschutz, Wohnunterlagen und gegebenenfalls eine weiterhin gültige Berufserlaubnis.

Bei § 16d können zusätzlich der Fortschritt der Maßnahme, bestandene oder geplante Prüfungen und die realistische Aussicht auf Abschluss wichtig sein. Eine Verlängerung erfolgt nicht allein deshalb, weil die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist. Die gesetzlichen Höchstzeiten bleiben zu beachten. Rechtsgrundlagen: § 8 AufenthG, § 16d AufenthG.

Wenn du deine Anerkennung oder Approbation erhältst

Nach erfolgreicher Anerkennung kann der Wechsel in einen Beschäftigungstitel nach § 18a oder § 18b beziehungsweise in eine Blaue Karte EU infrage kommen. Dafür sind der Anerkennungs- beziehungsweise Zulassungsnachweis, die konkrete Stelle und die übrigen Voraussetzungen erforderlich.

Medeed bereitet den Wechsel mit dir vor. Die bestandene Prüfung allein ändert weder den Paragraphen auf deinem Aufenthaltstitel noch dessen Arbeitsbedingungen. Vor dem Einsatz in einer neuen Funktion müssen sowohl die berufliche Zulassung als auch die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis passen.

Wenn du den Arbeitgeber wechselst oder dein Arbeitsverhältnis endet

Informiere uns vor einem geplanten Wechsel über das MedPortal. Je nach Aufenthaltstitel und Nebenbestimmungen ist eine Änderung oder Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Für die Blaue Karte EU gelten besondere Regeln; insbesondere innerhalb der ersten zwölf Beschäftigungsmonate hat die Behörde Prüfungsrechte.

Auch eine Kündigung oder das vorzeitige Ende einer Anerkennungsmaßnahme muss frühzeitig geklärt werden. Gesetzliche Mitteilungspflichten und Fristen können bestehen. Ein Arbeitsplatzverlust führt nicht in jedem Fall am selben Tag zum Erlöschen des Titels; die Folgen hängen jedoch vom Titel, seinen Bedingungen und der behördlichen Entscheidung ab. Rechtsgrundlagen: § 4a, § 18g und § 82 AufenthG.

Wann ist eine Niederlassungserlaubnis möglich?

Mit einer Niederlassungserlaubnis erhältst du ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Welcher Weg für dich passt, hängt von deinem Aufenthaltstitel, den anrechenbaren Zeiten, deiner Altersvorsorge und deinen Sprachkenntnissen ab.

Wenn du mit § 16d zur beruflichen Anerkennung einreist, beginnt die dreijährige Frist für die Niederlassungserlaubnis als Fachkraft nicht automatisch mit deiner Einreise. Aufenthaltszeiten und Rentenbeitragszeiten sind getrennt zu betrachten.

Die wichtigsten Wege im Überblick

Dein Weg Zeitliche Voraussetzung Sprache und Altersvorsorge
Dein WegAnerkennungsaufenthalt nach § 16d Zeitliche VoraussetzungKein eigener verkürzter Weg. Für den üblichen anschließenden Fachkräfteweg ist der Wechsel in einen entsprechenden Beschäftigungstitel maßgeblich. Sprache und AltersvorsorgeBereits gezahlte Rentenbeiträge können später berücksichtigt werden; sie ersetzen nicht die erforderlichen Zeiten als Fachkraft.
Dein WegFachkräfte nach § 18a oder § 18b Zeitliche VoraussetzungGrundsätzlich drei Jahre im Besitz eines der in § 18c Absatz 1 genannten Fachkräftetitel. Sprache und AltersvorsorgeRegelmäßig Deutsch B1 und mindestens 36 Monate Rentenbeiträge oder vergleichbare Versorgungsnachweise.
Dein WegBlaue Karte EU mit B1 Zeitliche VoraussetzungMindestens 21 Monate einer entsprechend qualifizierenden Beschäftigung nach § 18g. Sprache und AltersvorsorgeDeutsch B1 und die erforderlichen Rentenbeiträge oder vergleichbaren Versorgungsnachweise für diesen Zeitraum.
Dein WegBlaue Karte EU mit A1 Zeitliche VoraussetzungMindestens 27 Monate einer entsprechend qualifizierenden Beschäftigung nach § 18g. Sprache und AltersvorsorgeDeutsch A1 und die erforderlichen Rentenbeiträge oder vergleichbaren Versorgungsnachweise für diesen Zeitraum.
Dein WegFachkräfte mit in Deutschland abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Berufsausbildung Zeitliche VoraussetzungUnter den Voraussetzungen des § 18c Absatz 1 verkürzt auf zwei Jahre. Sprache und AltersvorsorgeRegelmäßig Deutsch B1 und mindestens 24 Monate Rentenbeiträge oder vergleichbare Versorgungsnachweise.
Dein WegAllgemeiner Weg nach § 9 Zeitliche VoraussetzungGrundsätzlich fünf Jahre anrechenbarer Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis. Sprache und AltersvorsorgeRegelmäßig Deutsch B1 und 60 Monate Rentenbeiträge oder vergleichbare Versorgungsnachweise; gesetzliche Anrechnungen und Ausnahmen sind zu beachten.

Du reist mit § 16d ein: Ab wann zählen die drei Jahre?

Während einer Ausgleichsmaßnahme, einer Anerkennungspartnerschaft oder eines Prüfungsaufenthalts dient dein Aufenthalt zunächst der beruflichen Anerkennung. Eine dabei erlaubte Beschäftigung, etwa als Pflegehilfskraft, zählt nicht automatisch als Fachkräftebeschäftigung für die Niederlassungserlaubnis.

Beim üblichen Wechsel von § 16d zu § 18a oder § 18b beginnt die Dreijahresfrist grundsätzlich mit dem wirksamen Wechsel in den entsprechenden Fachkräftetitel. Die Einreise, deine erste Gehaltsabrechnung oder die bestandene Kenntnisprüfung allein starten diese Frist nicht. Entscheidend ist auch nicht bloß der Tag, an dem du die neue Aufenthaltskarte abholst.

Ob bereits frühere Zeiten einer entsprechend qualifizierten und erlaubten Beschäftigung berücksichtigt werden können, prüfen wir anhand deines konkreten Verlaufs mit der zuständigen Ausländerbehörde.

Beispiel: Du verbringst zunächst zwölf Monate mit § 16d in Deutschland und wechselst nach der Anerkennung zu § 18a. Danach folgen grundsätzlich drei Jahre mit dem Fachkräftetitel. In diesem Beispiel kann die Niederlassungserlaubnis nach etwa vier Jahren seit der Einreise möglich sein, sofern auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Zählen Rentenbeiträge aus der Anerkennungszeit mit?

Ja. Bereits während des §-16d-Aufenthalts geleistete und nachgewiesene Rentenbeiträge können für die erforderlichen Beitragsmonate nach § 18c Absatz 1 berücksichtigt werden. Die Beitragszählung beginnt beim Titelwechsel deshalb nicht zwingend wieder bei null.

Die erforderliche Aufenthaltsdauer als Fachkraft bleibt eine eigenständige Voraussetzung. Auch 36 Beitragsmonate allein begründen noch keinen Anspruch auf die Niederlassungserlaubnis.

Bei Ärzten können vergleichbare Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk berücksichtigt werden. Krankenversicherungsbeiträge ersetzen keine Nachweise zur Altersvorsorge.

Gelten für § 16d auch die kürzeren Fristen?

Die 21 beziehungsweise 27 Monate gehören zum Weg für Inhaber einer Blauen Karte EU. Dafür muss eine Beschäftigung vorliegen, die die Voraussetzungen des § 18g erfüllt. Eine reine Anerkennungs- oder Hilfstätigkeit unter § 16d zählt hierfür nicht automatisch mit.

Auch die Anerkennung deines ausländischen Abschlusses oder eine bestandene Kenntnisprüfung ist für sich genommen keine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung. Daraus entsteht allein kein Anspruch auf die verkürzte Zweijahresregel.

Was gilt für den allgemeinen Fünfjahresweg?

Die Berechnung nach § 9 wird gesondert geprüft. Frühere Aufenthaltszeiten können relevant sein; für Studien- und Berufsausbildungszeiten gelten besondere Anrechnungsregeln. Eine vollständige Anrechnung sämtlicher §-16d-Zeiten wird deshalb nicht pauschal zugesagt.

Bei der Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 ist die unmittelbare Erteilung nach § 9 ausgeschlossen. Welche Zeiten nach einem späteren Titelwechsel berücksichtigt werden können, klären wir anhand deiner Unterlagen.

Welche weiteren Voraussetzungen gelten?

Die Zeiträume allein reichen nicht aus. Erforderlich sind je nach Rechtsgrundlage insbesondere ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, die benötigten Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Erlaubnisse für deine dauerhafte Berufstätigkeit. Entgegenstehende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dürfen nicht vorliegen. Gesetzliche Ausnahmen werden berücksichtigt.

Medeed prüft mit dir deine Aufenthaltstitel, Beschäftigungszeiten und Versorgungsnachweise. Die angeforderten Unterlagen reichst du über das MedPortal ein. Über die Niederlassungserlaubnis entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Rechtsgrundlagen: § 18c, § 9 und § 16d AufenthG.

Dauerhafter Aufenthalt für deinen Ehepartner und deine Kinder

Deine Niederlassungserlaubnis überträgt sich nicht automatisch auf deine Familie. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Prüfung.

Für Ehepartner von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis nach § 18c sieht § 9 Absatz 3a einen besonderen Weg vor: Unter anderem müssen die eheliche Lebensgemeinschaft bestehen, seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen und eine eigene Erwerbstätigkeit von mindestens 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Weitere Voraussetzungen, etwa zum Lebensunterhalt und zu Deutschkenntnissen, kommen hinzu.

Für Kinder gelten eigene Regelungen. Insbesondere können die Dauer ihres rechtmäßigen Aufenthalts, ihr Alter, ihre Deutschkenntnisse und ihre Schul- oder Ausbildungssituation relevant sein. Ein rechtmäßig hier lebendes Kind muss nicht allein wegen seines 18. Geburtstags Deutschland verlassen: Der bestehende Familienaufenthalt kann nach den gesetzlichen Regeln zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht werden. Rechtsgrundlagen: § 9 Absatz 3a, § 34 und § 35 AufenthG.

Dauerhafter Aufenthalt für deinen Ehepartner und deine Kinder

Deutsche Staatsangehörigkeit: ein eigener nächster Schritt

Für die reguläre Anspruchseinbürgerung sind grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich. Zusätzlich brauchst du insbesondere:

  • eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit sowie einen geeigneten Aufenthaltsstatus;
  • grundsätzlich einen gesicherten Lebensunterhalt für dich und deine unterhaltsberechtigten Angehörigen;
  • in der Regel Deutsch B1 und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, meist nachgewiesen durch den Einbürgerungstest;
  • die gesetzlich verlangten Bekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands;
  • das Fehlen entgegenstehender strafrechtlicher oder anderer gesetzlicher Ausschlussgründe.

Gesetzliche Ausnahmen werden im Einzelfall berücksichtigt. 60 Monate Renten- oder Krankenversicherungsbeiträge sind keine eigenständige Einbürgerungsvoraussetzung. Die 60 Rentenbeitragsmonate betreffen grundsätzlich die allgemeine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG.

Eine Niederlassungserlaubnis ist vorher nicht zwingend nötig: Auch § 18a, § 18b oder die Blaue Karte EU können geeignete Aufenthaltstitel sein. § 16d allein genügt für die Anspruchseinbürgerung nicht. Über anrechenbare Aufenthaltszeiten und den Antrag entscheidet die Einbürgerungsbehörde an deinem Wohnort.

Ehepartner und minderjährige Kinder können unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit eingebürgert werden, auch bei kürzerem Aufenthalt. Niemand wird allein durch Zeitablauf oder Beitragszahlungen automatisch deutsch. Rechtsgrundlage: § 10 StAG.

Deutsche Staatsangehörigkeit: ein eigener nächster Schritt

Diese Änderungen meldest du frühzeitig über das MedPortal

  • Dein Pass oder deine Berufserlaubnis läuft ab.
  • Du erhältst deine Anerkennung oder Approbation.
  • Du möchtest den Arbeitgeber oder deine Tätigkeit wechseln.
  • Dein Arbeitsverhältnis oder deine Qualifizierungsmaßnahme endet vorzeitig.
  • Du ziehst um oder änderst deinen Namen.
  • Ein Familienmitglied reist später ein oder ein Kind wird volljährig.
  • Du planst einen längeren Aufenthalt außerhalb Deutschlands.
  • Dein Aufenthaltstitel geht verloren oder enthält einen Fehler.

Auch ein unbefristeter Titel kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, etwa bei einer Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund oder bei Überschreiten maßgeblicher Rückkehrfristen. Längere Auslandsaufenthalte sollten deshalb vor der Abreise mit der Ausländerbehörde geklärt werden. Rechtsgrundlage: § 51 AufenthG.

Diese Änderungen meldest du frühzeitig über das MedPortal

Gebühren und Bearbeitungszeiten

Für Erteilung, Verlängerung und gegebenenfalls weitere Dokumente fallen behördliche Gebühren an. Die Höhe hängt unter anderem vom Antrag, Alter und möglichen Ermäßigungen oder Befreiungen ab. Hinzukommen können Kosten für Lichtbilder, Übersetzungen und weitere Nachweise.

Medeed informiert dich über das MedPortal über die erforderlichen Schritte und bekannte Gebühren, einschließlich eines möglichen Expresszuschlags. Welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach deiner Vereinbarung mit Medeed beziehungsweise dem Arbeitgeber.

Für den Termin, die Entscheidung und die Herstellung der Karte gibt es keinen für alle Städte identischen Ablauf. Ein vollständig vorbereiteter Antrag erleichtert die Bearbeitung, ersetzt aber keine behördliche Prüfung.

Gebühren und Bearbeitungszeiten

Häufige Fragen zu deinem Aufenthaltstitel

Muss ich vor dem Antrag drei Gehaltsabrechnungen abwarten?

Nein, nicht pauschal. Wir prüfen die Anforderungen deiner Behörde und reichen vorhandene Nachweise ein. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden; noch fehlende Abrechnungen können nach Abstimmung nachgereicht werden.

Darf ich schon arbeiten, wenn ich noch keine Aufenthaltskarte habe?

Ja, wenn dein gültiges nationales Visum oder ein anderer geltender Nachweis die konkrete Tätigkeit bereits erlaubt und die erforderliche Berufszulassung besteht. Entscheidend ist die Erlaubnis zur Tätigkeit, nicht allein der Besitz einer Plastikkarte.

Übernimmt Medeed den Antrag für mich?

Ja. Mit deiner Vollmacht übernehmen wir Vorbereitung, Einreichung und Koordination. Deine Checkliste, Rückfragen und Terminvorbereitung erhältst du im MedPortal; dort lädst du auch deine Unterlagen hoch. Erforderliche persönliche Termine nimmst du selbst mit unserer Begleitung wahr.

Begleitet mich jemand zur Ausländerbehörde?

Ja. Ein Medeed-Spezialist für Aufenthaltsrecht begleitet dich zum persönlichen Termin und unterstützt dich beim Ablauf.

Muss ich beim Termin eine Prüfung bestehen?

Die persönliche Vorsprache für den Aufenthaltstitel ist keine medizinische Kenntnisprüfung. Die Behörde kann aber Fragen zu deinem Antrag stellen und Unterlagen prüfen. Identitätskontrolle, biometrische Daten und Unterschriften gehören zum üblichen Ablauf.

Bekomme ich meine Karte direkt beim Termin?

In der Regel nicht. Nach Prüfung und Datenerfassung wird die Karte bestellt. Ab Bestellung kannst du zur Orientierung mit etwa vier bis sechs Wochen rechnen. Eine behördlich zugelassene Expressbestellung kostet zusätzlich 35 Euro je Dokument; Lieferzeit und anschließende Ausgabe klären wir für deinen Fall.

Sind Papierpassbilder noch ausreichend?

Für den elektronischen Aufenthaltstitel werden grundsätzlich digitale biometrische Lichtbilder mit sicherer Übermittlung benötigt. Medeed klärt mit dir, ob du einen angeschlossenen Fotodienstleister nutzt oder das Bild bei der Behörde erstellen lassen kannst.

Was passiert bei einem Termin nach Ablauf meines Visums?

Entscheidend ist die rechtzeitige Antragstellung vor Ablauf. Bei einem nationalen Visum oder entsprechenden bisherigen Aufenthaltstitel kann dann die Fortgeltungswirkung nach § 81 Absatz 4 greifen. Den nötigen Nachweis klären wir mit der Behörde. Die Terminreservierung allein sollte nicht als ausreichende Absicherung behandelt werden.

Bekomme ich als Arzt immer eine Blaue Karte EU?

Nein. Neben der beruflichen Zulassung müssen auch Qualifikation, Tätigkeit, Beschäftigungsdauer und Gehalt passen. Je nach Situation kann § 18b oder während der Anerkennungsphase § 16d der richtige Weg sein.

Ist die Blaue Karte EU für Gesundheitsberufe ausgeschlossen?

Nein, ein allgemeiner Ausschluss besteht nicht. Für übliche Pflege- und MT-Stellen auf Berufsausbildungsniveau ist regelmäßig § 18a vorgesehen. Für Ärzte und bestimmte andere entsprechend qualifizierte Gesundheitsberufe kann § 18g bei erfüllten Voraussetzungen infrage kommen.

Braucht mein Ehepartner bei § 16d Absatz 1, 3 oder 5 A1?

Grundsätzlich ja, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift. Keiner dieser drei Absätze führt allein zu einer A1-Befreiung. Zusätzlich müssen die übrigen Voraussetzungen für den Ehegattenaufenthalt erfüllt sein; das ist besonders bei einem kurzen Prüfungsaufenthalt nach Absatz 5 gesondert zu prüfen.

Kann ich nach der Kenntnisprüfung automatisch als voll anerkannte Fachkraft arbeiten?

Die bestandene Prüfung ist ein wichtiger Schritt. Zusätzlich müssen die erforderliche Berufszulassung und die passende aufenthaltsrechtliche Arbeitserlaubnis vorliegen. Wir koordinieren mit dir den gegebenenfalls notwendigen Wechsel des Titels oder seiner Bedingungen.

Kann jede Fachkraft nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten?

Nein. Die 21 Monate betreffen den besonderen Weg für Inhaber einer Blauen Karte EU mit B1 und den weiteren Voraussetzungen. Für Fachkräfte nach § 18a oder § 18b gilt regelmäßig die Dreijahresregel des § 18c Absatz 1.

Reichen fünf Jahre Beitragszahlung für die deutsche Staatsangehörigkeit?

Nein. Die Einbürgerung richtet sich nach rechtmäßiger Aufenthaltsdauer, geeignetem Aufenthaltsstatus und den weiteren Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Eine bestimmte Anzahl von Krankenversicherungsbeiträgen begründet keinen Einbürgerungsanspruch.

Müssen mein Ehepartner und meine Kinder eigene Anträge stellen?

Ja. Jedes Familienmitglied benötigt seinen eigenen Titel. Medeed bereitet die Anträge gemeinsam mit euch vor; für minderjährige Kinder handeln die gesetzlichen Vertreter.

Dein nächster Schritt mit Medeed

Nutze nach deiner Einreise deinen persönlichen Zugang zum MedPortal. Im Bereich für deinen Aufenthaltsantrag findest du die individuelle Checkliste zum Herunterladen. Lade dort die angeforderten aktuellen Nachweise zu Pass, Visum, Wohnsitz, Arbeitsvertrag und Krankenversicherung hoch.

Medeed prüft die Unterlagen und informiert dich im Portal über Ergänzungen, Fristen und die nächsten Schritte. Auch Hinweise zur Antragseinreichung und die Vorbereitung auf deinen Behördentermin erhältst du dort.

Ein zentraler Zugang für deine Unterlagen, Rückfragen und Termine – auch nach der Einreise.