| Deine SituationDu absolvierst eine
Qualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme zur Anerkennung, gegebenenfalls mit
anschließender Kenntnisprüfung. |
Häufig passender
Aufenthaltstitel§ 16d Absatz 1 AufenthG |
Worauf kommt es besonders
an?Anerkennungsbescheid, geeignete Maßnahme, Sprache,
Finanzierung und gegebenenfalls zulässige begleitende Beschäftigung.
|
A1 für deinen Ehepartner vor der
EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern
keine andere gesetzliche Ausnahme greift. |
| Deine SituationDu kommst im Rahmen einer
Anerkennungspartnerschaft. |
Häufig passender
Aufenthaltstitel§ 16d Absatz 3 AufenthG |
Worauf kommt es besonders an?Die besonderen
Voraussetzungen der Partnerschaft, Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und
Durchführung des Anerkennungsverfahrens. |
A1 für deinen Ehepartner vor der
EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern
keine andere gesetzliche Ausnahme greift. |
| Deine SituationDein Aufenthalt dient
ausschließlich dem Ablegen einer Anerkennungsprüfung. |
Häufig passender
Aufenthaltstitel§ 16d Absatz 5 AufenthG |
Worauf kommt es besonders an?Konkreter
Prüfungszweck; dieser Titel erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Ob ein
Ehegattenaufenthalt möglich ist, muss gesondert geprüft werden. |
A1 für deinen Ehepartner vor der
EinreiseGrundsätzlich erforderlich, sofern ein
Ehegattenaufenthalt möglich ist und keine andere gesetzliche Ausnahme
greift. |
| Deine SituationDu besitzt eine anerkannte
qualifizierte Berufsausbildung und arbeitest als Fachkraft, etwa in der Pflege
oder medizinischen Technologie. |
Häufig passender
Aufenthaltstitel§ 18a AufenthG |
Worauf kommt es besonders an?Anerkannte
Qualifikation, qualifizierte Beschäftigung und erforderliche
Berufszulassung. |
A1 für deinen Ehepartner vor der
EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der
gesetzlichen Ausnahme. |
| Deine SituationDu besitzt einen anerkannten
oder vergleichbaren Hochschulabschluss und nimmst eine qualifizierte
Beschäftigung auf, etwa als Ärztin oder Arzt. |
Häufig passender
Aufenthaltstitel§ 18b AufenthG |
Worauf kommt es besonders
an?Hochschulqualifikation, Arbeitsplatz und gegebenenfalls
Approbation oder passende Berufserlaubnis. |
A1 für deinen Ehepartner vor der
EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der
gesetzlichen Ausnahme. |
| Deine SituationDu erfüllst die
besonderen Voraussetzungen für eine entsprechend qualifizierte
Beschäftigung einschließlich der Gehaltsgrenze, etwa als Ärztin
oder Arzt. |
Häufig passender
AufenthaltstitelBlaue Karte EU nach § 18g
AufenthG |
Worauf kommt es besonders an?Geeignete
Qualifikation, dazu passende Beschäftigung und die jeweils geltende
Gehaltsschwelle. Für übliche Pflege- und MT-Stellen auf
Berufsausbildungsniveau ist regelmäßig § 18a vorgesehen. |
A1 für deinen Ehepartner vor der
EinreiseKein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der
gesetzlichen Ausnahme. |