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Dein Zuhause in Deutschland: eine Wohnung finden, sicher anmieten und den Wohnsitz anmelden.

Wohnen und Anmeldung

Eine passende Wohnung ist ein wichtiger Teil deines Starts in Deutschland. Gleichzeitig unterscheiden sich Wohnungssuche, Mietverträge und Behördentermine häufig von den Abläufen in deinem Herkunftsland. Was bedeutet Warmmiete? Welche Unterlagen möchte ein Vermieter sehen? Ist eine Küche vorhanden? Wann kannst du dich beim Bürgeramt anmelden?

Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, worauf es ankommt – von der ersten Unterkunft über die Wohnungssuche und Schlüsselübergabe bis zur Meldebestätigung und deiner persönlichen Steuer-ID. Medeed begleitet dich im Rahmen der vereinbarten zwölfmonatigen Integrationsbegleitung bei der Orientierung und Vorbereitung.

Ein neues Zuhause in Deutschland finden

Die erste Unterkunft: ankommen und die weitere Wohnungssuche vorbereiten

Für die erste Zeit kann eine mit Medeed und deinem Arbeitgeber abgestimmte Übergangsunterkunft infrage kommen. Das kann beispielsweise ein Personalzimmer, ein möbliertes Apartment oder eine andere vorübergehende Unterkunft sein. Welche Möglichkeit verfügbar ist, für wie lange sie genutzt werden kann und wer welche Kosten übernimmt, wird vor deiner Einreise individuell geklärt.

Eine Übergangsunterkunft hilft dir, zunächst anzukommen, deinen Arbeitsplatz kennenzulernen und von Deutschland aus nach einer dauerhaften Wohnung zu suchen. Sie ist nicht automatisch für einen unbegrenzten Aufenthalt oder für die ganze Familie vorgesehen.

Ankommen und die Wohnung für den Start in Deutschland vorbereiten

Kläre deshalb frühzeitig:

  • Können dein Partner oder deine Partnerin und deine Kinder mit einziehen?
  • Wie lange steht die Unterkunft zur Verfügung?
  • Welche Miete, Nebenkosten oder Kaution fallen an?
  • Welche Möbel, Küchengeräte und Waschmöglichkeiten sind vorhanden?
  • Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus, wenn du dort deinen Wohnsitz begründest?
  • Welche Kündigungs- oder Auszugsregelung gilt?

Beginne rechtzeitig mit der Suche nach einer Anschlusswohnung. Gerade in Städten mit vielen Wohnungssuchenden kann die Auswahl mehrere Wochen oder länger dauern. Warte nicht bis kurz vor dem Ende deiner Übergangsunterkunft.

Wo kannst du eine Wohnung suchen?

Viele Mietwohnungen werden über Internetportale angeboten. Du kannst die Namen der Anbieter in eine Suchmaschine eingeben oder ihre jeweilige App verwenden.

Möglichkeit Wofür sie sich eignet
ImmoScout24 / ImmobilienScout24 Suche nach Mietwohnungen, Häusern und Angeboten zum Wohnen auf Zeit.
immowelt Mietwohnungen und Häuser mit Suchmöglichkeiten nach Ort, Preis, Größe und Ausstattung.
WG-Gesucht Besonders für Zimmer, Wohngemeinschaften und Zwischenmiete; auch vollständige Wohnungen werden angeboten.
Örtliche Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften Eigene Wohnungsbestände und Interessentenlisten. Bei Genossenschaften können Mitgliedschaft und Geschäftsanteile erforderlich sein.
Arbeitgeber oder Klinik Informationen zu Personalunterkünften, örtlichen Angeboten oder Kontakten am Arbeitsort.

Suche auch in gut erreichbaren Nachbarorten. Prüfe dabei die tatsächliche Verbindung zu deinem Arbeitsplatz – besonders frühmorgens, nachts und am Wochenende, wenn du im Schichtdienst arbeitest.

Lege Suchkriterien fest: Stadt und Umgebung, maximale monatliche Gesamtbelastung, Wohnfläche, Zimmerzahl, Einzugstermin, Möblierung und Küche. Speichere passende Suchaufträge und reagiere zeitnah auf neue Angebote.

Einige Portale bieten kostenpflichtige Zusatzfunktionen an. Prüfe Preis, Laufzeit und Kündigung, bevor du ein Abonnement abschließt. Ein kostenpflichtiger Zugang garantiert keine Wohnung.

Warum die Wohnungssuche Geduld und gute Vorbereitung braucht

Auf eine Wohnung können sich viele Haushalte gleichzeitig bewerben. Vermieter und Hausverwaltungen möchten einschätzen können, ob die Miete zuverlässig bezahlt wird und die Wohnung zum Haushalt passt.

Deshalb werden unter anderem Beschäftigung, regelmäßiges Einkommen, Anzahl der einziehenden Personen und der gewünschte Mietbeginn berücksichtigt. Eine vollständige Vorbereitung erleichtert die Bewerbung, ersetzt aber nicht die Auswahlentscheidung des Vermieters.

Bewirb dich auf mehrere passende Wohnungen. Gib die tatsächliche Zahl aller einziehenden Personen an, einschließlich deiner Kinder. Bleibe bei Lage und Ausstattung flexibel, ohne notwendige Anforderungen deiner Familie aufzugeben.

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist hilfreich. Er bedeutet jedoch nicht, dass ein Vermieter dir die Wohnung zusagen muss. Auch Medeed kann die Entscheidung eines Eigentümers oder eine bestimmte Wohnung nicht garantieren.

Zimmerzahl und Wohnfläche richtig verstehen

In deutschen Wohnungsanzeigen bezeichnet die Zimmerzahl üblicherweise die Wohn- und Schlafräume zusammen. Küche, Bad und Flur werden normalerweise nicht als zusätzliche Zimmer gezählt.

Angabe Typische Aufteilung
1 Zimmer Ein gemeinsamer Wohn- und Schlafraum, dazu Bad und eine Küche oder Kochnische.
2 Zimmer Zum Beispiel ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer.
3 Zimmer Zum Beispiel ein Wohnzimmer und zwei Schlafzimmer.
4 Zimmer Zum Beispiel ein Wohnzimmer und drei Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer.

Eine Dreizimmerwohnung bedeutet also normalerweise nicht drei Schlafzimmer zusätzlich zu einem Wohnzimmer. Entscheidend sind immer Grundriss und tatsächliche Nutzbarkeit. Achte beispielsweise auf Durchgangszimmer, Dachschrägen und offene Wohnbereiche.

Die Quadratmeterzahl beschreibt die Wohnfläche. Auch Küche, Bad und Flur gehören grundsätzlich zur Wohnfläche; für Balkone und Dachschrägen gelten besondere Berechnungsregeln. Zimmerzahl und Wohnfläche sind deshalb unterschiedliche Angaben.

Für eine Familie müssen Größe und Aufteilung geeignet sein. Eine Einzimmerwohnung mit 40 Quadratmetern bietet zwei Erwachsenen und zwei Kindern meist keine praktikable dauerhafte Wohnsituation. Daraus lässt sich aber kein bundesweit geltendes automatisches Mietverbot allein anhand dieser zwei Zahlen ableiten. Maßgeblich sind die örtlichen Belegungsvorschriften und die konkrete Wohnung.

Für die Suche mit Kindern sind getrennte Schlafmöglichkeiten, Rückzug, Stauraum und eine alltagstaugliche Aufteilung wichtig. Prüfe außerdem Aufzug, Kinderwagenplatz, Schul- und Kitawege sowie die Erreichbarkeit deines Arbeitsplatzes. Eine gesetzliche Mindestfläche ist nicht automatisch eine Empfehlung für familiengerechtes Wohnen.

Möbliert, unmöbliert oder teilweise möbliert?

Möblierte Wohnung

Eine möblierte Wohnung enthält bereits Einrichtungsgegenstände. Welche Möbel und Geräte tatsächlich dazugehören, muss aus Angebot, Vertrag oder Inventarliste hervorgehen. Bett, Schrank und Tisch bedeuten beispielsweise nicht automatisch, dass auch Bettwäsche, Geschirr oder eine Waschmaschine vorhanden sind.

Möblierte Angebote können den Einzug erleichtern und Anschaffungskosten am Anfang reduzieren. Die monatliche Miete ist bei vergleichbarer Lage und Größe häufig höher. Prüfe zusätzlich mögliche Endreinigungsentgelte und andere vereinbarte Kosten.

Fotografiere bei der Übergabe auch den Zustand der Möbel und Geräte. Eine Inventarliste hält fest, was dir überlassen wurde und später zurückgegeben werden muss.

Unmöblierte Wohnung

Eine unmöblierte Wohnung richtest du überwiegend selbst ein. Plane Ausgaben für Betten, Schränke, Tisch, Sitzmöbel, Lampen, Haushaltsgeräte und weitere Ausstattung ein. Je nach Wohnung können auch Gardinen, Bodenbeläge oder eine Küche fehlen.

Dafür kannst du dein Zuhause nach deinen Bedürfnissen gestalten und eigene Möbel bei einem späteren Umzug grundsätzlich mitnehmen. Vergleiche die Gesamtkosten über deine geplante Wohndauer, nicht nur die erste Monatsmiete.

Teilmöblierte Wohnung

Bei einer teilmöblierten Wohnung ist nur ein Teil der Ausstattung vorhanden. Frage konkret nach. Fotos zeigen manchmal Möbel des bisherigen Mieters, die beim Auszug entfernt werden.

Ist eine Küche vorhanden – und wem gehört sie?

In Deutschland werden Wohnungen sowohl mit als auch ohne Einbauküche vermietet. Die Abkürzung EBK bedeutet Einbauküche. Kläre vor der Unterschrift, welche der folgenden Situationen vorliegt:

Situation Darauf musst du achten
Die Küche gehört zur vermieteten Wohnung. Ausstattung und Zustand dokumentieren. Im Vertrag prüfen, wie ihre Überlassung geregelt ist und wer für Reparaturen zuständig ist.
Die Küche gehört dem bisherigen Mieter. Eine Übernahme ist ein gesonderter Kauf. Preis, Geräte, Zustand und Eigentumsübergang schriftlich festhalten.
Die Wohnung hat keine Küche. Anschaffung, Lieferung, Montage und fachgerechte Anschlüsse selbst einplanen, sofern keine andere Kostenübernahme vereinbart ist.

Ein Übernahmepreis wird häufig Ablöse genannt. Er ist weder Kaution noch Miete und muss nachvollziehbar sein. Kaufe eine Küche vom Vormieter erst, wenn die Anmietung verbindlich gesichert ist, oder vereinbare ausdrücklich, dass der Kauf nur bei Zustandekommen deines Mietvertrags gilt.

Eine selbst gekaufte Küche gehört grundsätzlich dir. Du kannst sie bei einem späteren Auszug in der Regel mitnehmen oder ihre Übernahme vereinbaren. Kläre jedoch vorher, ob Einbauten entfernt und Anschlüsse oder Wände wiederhergestellt werden müssen. Eine neue Wohnung kann andere Maße haben; Ausbau, Transport und Anpassung verursachen zusätzliche Kosten. Vermieter oder Nachmieter müssen deine Küche nicht automatisch kaufen.

Kaltmiete, Nebenkosten und Warmmiete

Der in einer Anzeige hervorgehobene Betrag ist nicht immer die vollständige monatliche Belastung.

Begriff Bedeutung
Nettokaltmiete / Kaltmiete Der Mietpreis für die Wohnung ohne Betriebskosten.
Nebenkosten / Betriebskosten Vereinbarte laufende Kosten, zum Beispiel für Wasser, Müllabfuhr oder Gebäudereinigung.
Heizkosten Können über den Vermieter abgerechnet werden oder einen eigenen Vertrag erfordern.
Warmmiete Üblicherweise Kaltmiete zuzüglich der vereinbarten Betriebs- und Heizkostenzahlungen. Den genauen Umfang im Angebot prüfen.
Weitere Kosten Häufig Haushaltsstrom, Internet, Rundfunkbeitrag, gegebenenfalls Stellplatz und weitere eigene Verträge.

Beispiel für die monatliche Planung – keine Marktpreisangabe:

Position Beispielbetrag
Kaltmiete 900 €
Betriebskosten ohne Heizung 150 €
Heizkostenvorauszahlung 100 €
Warmmiete an den Vermieter 1.150 €
Eigener Haushaltsstrom 70 €
Internet 35 €
Zwischensumme monatlich 1.255 €

Weitere persönliche Kosten und gegebenenfalls der Rundfunkbeitrag kommen hinzu. Die Beispielbeträge sind frei gewählt; tatsächliche Kosten hängen von Wohnung, Vertrag, Haushalt und Verbrauch ab.

Bei Betriebskostenvorauszahlungen folgt grundsätzlich eine jährliche Abrechnung. Daraus kann eine Nachzahlung oder ein Guthaben entstehen. Eine niedrige Vorauszahlung garantiert daher keine niedrigen tatsächlichen Kosten. Eine vertraglich vereinbarte Pauschale ist anders zu beurteilen; lies genau, welche Kosten sie umfasst.

Für einen einfachen Preisvergleich kannst du die Kaltmiete durch die Wohnfläche teilen: 900 Euro bei 75 Quadratmetern entsprechen 12 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Das ist nur eine Rechenhilfe. Ausstattung, Zustand, Lage und die mietrechtlichen Vorgaben müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Plane mit deinem verlässlich verfügbaren Nettoeinkommen, also dem Betrag nach den Abzügen. Berücksichtige auch Lebensmittel, Mobilität, Kinder und Rücklagen. Schwankende Zuschläge oder einmalige Zahlungen solltest du nicht wie dauerhaft zugesichertes Einkommen behandeln.

Maklerprovision: Was bedeutet provisionsfrei?

Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Hat der Vermieter den Makler beauftragt, darf die Maklerprovision grundsätzlich nicht auf dich als Wohnungssuchenden abgewälzt werden. Bei solchen Angeboten zahlst du als Mieter keine Maklerprovision.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn du selbst einen wirksamen Suchauftrag erteilst und der Makler ausschließlich deshalb den Auftrag beschafft, dir die konkrete Wohnung anzubieten. Deshalb ist die Aussage, jede Mietwohnung in Deutschland sei ausnahmslos provisionsfrei, zu pauschal.

Prüfe einen kostenpflichtigen Maklerauftrag vor der Zustimmung. Eine bloße Bewerbung auf eine bereits angebotene Wohnung macht dich nicht automatisch zum zahlungspflichtigen Auftraggeber.

Provisionsfrei bedeutet nicht kostenfrei: Miete, eine vereinbarte Kaution, eigene Möbel oder ein gesondert vereinbarter Küchenkauf können trotzdem anfallen.

Persönliche Beratung zu Vereinbarungen und Vermittlungskosten

Welche Unterlagen brauchst du für die Wohnungsbewerbung?

Bereite eine geordnete Bewerbungsmappe vor. Je nach Stand der Auswahl können insbesondere folgende Angaben und Nachweise relevant werden:

Unterlage oder Angabe Zweck
Kurze Vorstellung des Haushalts Wer zieht ein, wie viele Personen, welcher gewünschte Mietbeginn?
Mieterselbstauskunft Sachliche Angaben, die für die Entscheidung über die Vermietung erforderlich sind.
Aktuelle Gehaltsabrechnungen Nachweis des regelmäßigen Einkommens; häufig werden die letzten drei Abrechnungen erbeten.
Arbeitsvertrag oder relevante Vertragsauszüge Nachweis zu Beschäftigung, Beginn und Vergütung, besonders vor der ersten Abrechnung.
Arbeitgeberbescheinigung Ergänzende Bestätigung deiner Beschäftigung und gegebenenfalls der Vergütung.
Geeigneter Bonitätsnachweis Zum Beispiel eine zur Vermietung bestimmte SCHUFA-Auskunft.
Identitätsnachweis Prüfung deiner Identität; Original zur Einsicht bereithalten.

Drei Gehaltsabrechnungen sind keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung, um eine Wohnung mieten zu dürfen. Wer gerade erst nach Deutschland gekommen ist oder eine Stelle beginnt, hat diese Unterlagen häufig noch nicht. Erkläre das und biete Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung und vorhandene Abrechnungen als Nachweise an. Ob diese ausreichen, entscheidet der Vermieter im Einzelfall.

Du musst nicht schon bei der ersten Kontaktaufnahme sämtliche sensiblen Unterlagen verschicken. Nachweise zu Einkommen und Bonität gehören grundsätzlich in eine fortgeschrittene Auswahlphase, insbesondere vor dem beabsichtigten Vertragsschluss. Gib nur erforderliche Daten weiter und schwärze nicht benötigte Informationen. Eine vollständige Passkopie gehört nicht ungeprüft in jede Bewerbung; die Identität kann häufig durch Einsicht in das Original geprüft werden.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Sie verarbeitet bestimmte Informationen über Verträge und Zahlungsverhalten, um Einschätzungen zur Kreditwürdigkeit zu ermöglichen. Vermieter nutzen entsprechende Nachweise, um das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen.

Eine SCHUFA-Auskunft ist keine Gehaltsbescheinigung. Die SCHUFA verfügt nicht über eine vollständige Übersicht deines Einkommens oder Vermögens.

Wenn du erst neu nach Deutschland kommst, kann deine deutsche Auskunft noch wenig Informationen enthalten. Das bedeutet nicht automatisch, dass Zahlungsprobleme bestehen. Besprich dann mit dem Vermieter, welche zusätzlichen Nachweise akzeptiert werden.

Für die Weitergabe ist ein auf Mietzwecke beschränkter Bonitätsnachweis geeigneter als eine vollständige persönliche Datenauskunft mit zusätzlichen Vertragsdetails. Prüfe vor einer Bestellung, welches Dokument benötigt wird, welche Kosten entstehen und ob du versehentlich ein Abonnement abschließt.

Besichtigungstermine: So läuft die Auswahl ab

Eine Wohnungsbesichtigung ist der Termin, bei dem du die Räume ansiehst und offene Fragen stellst. Gleichzeitig kann der Vermieter oder die Hausverwaltung dich kennenlernen.

Häufig gibt es feste Besichtigungstage mit mehreren Interessenten. Das können Einzeltermine kurz nacheinander oder gemeinsame Besichtigungen sein. Ein Termin sofort oder zu deiner Wunschzeit ist deshalb nicht immer möglich.

Eine Wohnung gemeinsam besichtigen

Bestätige angebotene Termine zügig und plane deine Schicht entsprechend. Sei pünktlich und sage rechtzeitig ab, wenn du verhindert bist. Bei Sprachschwierigkeiten kann eine vorher abgestimmte Begleitperson helfen.

Wenn du mit deiner Familie einziehen möchtest, gib von Anfang an die Haushaltsgröße an. Manche Vermieter möchten die künftig einziehenden Personen kennenlernen. Kläre vorher, ob dein Partner oder deine Partnerin und die Kinder mitkommen sollen. Es gibt keine allgemeine Pflicht, dass die ganze Familie einschließlich aller Kinder bei jeder Besichtigung erscheinen muss.

Prüfe beim Termin insbesondere:

  • Stimmen Zimmerzahl, Wohnfläche und Ausstattung mit der Anzeige überein?
  • Gibt es erkennbare Feuchtigkeit, Schimmel, beschädigte Böden oder undichte Fenster?
  • Ist die Wohnung für deine Familie und den Alltag im Schichtdienst geeignet?
  • Welche Küche, Möbel und Geräte bleiben tatsächlich in der Wohnung?
  • Wie werden Heizung und Warmwasser abgerechnet?
  • Was sagt der Energieausweis über das Gebäude aus?
  • Wann ist der Einzug möglich, und wann fällt die Entscheidung?

Eine Einladung oder freundliche Rückmeldung ist noch keine verbindlich gesicherte Anmietung. Plane größere Ausgaben und die Aufgabe deiner bisherigen Unterkunft erst, wenn die vertragliche Situation geklärt ist.

Mietvertrag: Laufzeit, Kosten und Verpflichtungen verstehen

Lass dir den Mietvertrag vollständig vorlegen und nimm dir Zeit zum Lesen. Eine schriftliche Vereinbarung erleichtert später den Nachweis dessen, was vereinbart wurde. Unterschreibe erst, wenn du die wesentlichen Regelungen verstanden hast.

Prüfe Namen der Vertragsparteien, Wohnungsanschrift, Mietbeginn, Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten, Kaution, Ausstattung und zulässige Nutzung. Achte außerdem auf Kündigung, Mindestbindung, Hausordnung sowie Vereinbarungen zu Renovierung und Kleinreparaturen.

Unbefristeter Mietvertrag

Ein unbefristeter Vertrag hat kein festgelegtes Enddatum. Er wird fortgesetzt, bis er wirksam beendet wird. Das ist eine typische Form für langfristiges Wohnen.

Befristeter Mietvertrag

Ein wirksamer Zeitmietvertrag endet grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei gewöhnlichen Wohnraummietverhältnissen reicht ein Enddatum allein nicht: Die gesetzlich zugelassene Befristung muss begründet und der Grund bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden. Das kann beispielsweise eine konkret geplante spätere Eigennutzung sein.

Ein wirksam befristeter Vertrag kann während seiner Laufzeit normalerweise nicht einfach ordentlich gekündigt werden, sofern kein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart ist. Besondere Rechte und ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag bleiben davon unberührt.

Mindestmietdauer oder Kündigungsausschluss

Auch ein unbefristeter Vertrag kann die ordentliche Kündigung für eine bestimmte Zeit ausschließen. Prüfe deshalb nicht nur die Überschrift, sondern auch, ab wann du den Vertrag tatsächlich beenden kannst.

Möbliertes Wohnen auf Zeit und Personalunterkünfte

Bei vorübergehendem Gebrauch, bestimmten möblierten Zimmern oder an die Beschäftigung gebundenen Unterkünften können Besonderheiten gelten. Eine möblierte Wohnung hat nicht allein wegen der Möbel automatisch eine kurze Kündigungsfrist. Kläre außerdem, was bei einem Arbeitgeberwechsel oder dem Ende der Beschäftigung passiert.

Staffelmiete und Indexmiete

Bei einer Staffelmiete sind zukünftige Mietsteigerungen bereits vereinbart. Bei einer Indexmiete kann die Miete nach den gesetzlichen Voraussetzungen an die Entwicklung des maßgeblichen Verbraucherpreisindex angepasst werden. Berücksichtige solche Regelungen in deiner langfristigen Budgetplanung.

Kündigungsfristen: Ein Auszug beendet den Vertrag nicht automatisch

Für Mieter gilt bei einem gewöhnlichen unbefristeten Wohnraummietvertrag grundsätzlich eine Kündigungsfrist von ungefähr drei Monaten: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit der Vertrag zum Ende des übernächsten Monats endet.

Beispiel: Geht eine wirksame Kündigung innerhalb dieser Frist im Januar zu, endet das Mietverhältnis grundsätzlich am 31. März. Ein wirksamer Kündigungsausschluss oder besondere Vertragsverhältnisse können das Ergebnis verändern.

Die Kündigung muss grundsätzlich die gesetzliche Schriftform erfüllen. Verwende dafür einen unterschriebenen Brief und sorge für einen nachweisbaren Zugang. Eine gewöhnliche E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefonat reicht dafür nicht. Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, müssen grundsätzlich alle an der Kündigung mitwirken.

Ein früherer Auszug beendet die Zahlungspflicht nicht automatisch. Auch die Benennung eines möglichen Nachmieters führt nicht von selbst zur Entlassung aus dem Vertrag. Lass eine vorzeitige Beendigung ausdrücklich bestätigen und plane mögliche Überschneidungen mit der neuen Miete ein.

Kaution und erste Mietzahlung

Die Mietkaution ist eine Sicherheit für berechtigte Ansprüche des Vermieters. Sie ist keine zusätzliche Monatsmiete und wird am Ende nach der erforderlichen Prüfung abgerechnet.

Bei gewöhnlicher Wohnraummiete darf die vereinbarte Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Nebenkosten werden dabei nicht mitgerechnet. Bei einer Barkaution hast du das Recht, in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu zahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren zusammen mit den folgenden Mietzahlungen. Der Vermieter muss die Geldkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen.

Rechenbeispiel: Bei 900 Euro Kaltmiete sind maximal 2.700 Euro Kaution zulässig. Bei drei Raten sind das jeweils 900 Euro. Beträgt die Warmmiete 1.150 Euro, ergibt sich im ersten Monat bei diesem Modell eine Summe von 2.050 Euro aus Warmmiete und erster Kautionsrate – zuzüglich deiner weiteren Kosten.

Die Monatsmiete ist grundsätzlich zu Monatsbeginn, spätestens bis zum dritten Werktag, zu entrichten. Prüfe Zahlungstermin, Empfänger und Verwendungszweck im Vertrag. Bei einem Mietbeginn mitten im Monat muss auch die erste Abrechnung geklärt werden.

Überweise nicht allein aufgrund einer Anzeige oder unverbindlichen Zusage Geld. Prüfe Wohnung, Vertragspartner und Vereinbarung, bevor du Zahlungen veranlasst. Lass dich nicht durch angebliche Reservierungszwänge oder Schlüsselversand gegen Vorkasse unter Druck setzen.

Wohnungsübergabe: Zustand und Schlüssel dokumentieren

Bei der Übergabe erhältst du die Schlüssel und prüfst gemeinsam mit dem Vermieter oder dessen Vertretung den Zustand der Wohnung. Nimm dir dafür ausreichend Zeit.

Halte in einem Übergabeprotokoll fest:

  • Datum und beteiligte Personen;
  • Zustand von Wänden, Decken, Böden, Fenstern und Türen;
  • vorhandene Kratzer, Flecken, Bohrlöcher, Feuchtigkeit oder andere Mängel;
  • Zustand von Bad, Küche, Geräten und überlassenen Möbeln;
  • Zählernummern und Zählerstände für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas oder Heizung;
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel;
  • zugesagte Reparaturen und vereinbarte Erledigungstermine.
Einzug und Wohnungsübergabe sorgfältig dokumentieren

Mache ergänzend gut erkennbare Fotos. Unterschreibe kein Protokoll, das die Wohnung als mängelfrei bezeichnet, wenn sichtbare Mängel vorhanden sind. Bewahre eine Kopie auf und melde später entdeckte Schäden zeitnah nachvollziehbar.

Die Dokumentation hilft, spätere Streitigkeiten über die Kaution zu vermeiden. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nicht automatisch ein ersatzpflichtiger Schaden. Auch bereits vorhandene Beschädigungen dürfen dir nicht einfach als selbst verursachte Schäden berechnet werden. Ob ein Abzug berechtigt ist, hängt vom konkreten Fall ab.

Nach dem Einzug: Versorgung und Post organisieren

Kläre, ob du Strom und gegebenenfalls Gas selbst anmelden musst. Kümmere dich rechtzeitig um Internet, bewahre die Zählerstände auf und richte deine Mietzahlung so ein, dass sie rechtzeitig erfolgt.

Besprich mit der Hausverwaltung die Beschriftung von Briefkasten und Klingel. Alle benötigten Familiennamen sollten eindeutig erkennbar sein. Das ist besonders wichtig, damit Schreiben von Behörden, Bank, Krankenkasse und Bundeszentralamt für Steuern ankommen.

Prüfe außerdem, ob für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Informiere dich über Hausordnung, Mülltrennung, Lüften, Heizen und zuständige Ansprechpartner bei Schäden.

Plane Umzug, Einrichtung und gegebenenfalls Küchenmontage mit ausreichendem zeitlichem und finanziellem Spielraum.

Wohnsitz anmelden: nach dem tatsächlichen Einzug

Wenn du eine Wohnung als deinen Wohnsitz in Deutschland beziehst, musst du dich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Diese heißt je nach Stadt Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt. Für bestimmte kurzfristige Aufenthalte und Unterkunftsformen gelten Besonderheiten, die du bei Bedarf vor Ort klärst.

Entscheidend ist dein tatsächlicher Einzug. Ein unterschriebener Mietvertrag oder ein zukünftiger Mietbeginn allein reicht nicht für eine Anmeldung im Voraus.

Den neuen Wohnsitz nach dem Einzug anmelden

Beispiel: Ziehst du tatsächlich am 1. September ein, kann die Anmeldung nach diesem Einzug erfolgen – grundsätzlich auch noch an diesem Tag, wenn ein Termin verfügbar ist. Es gibt keine allgemeine Regel, dass du zwingend bis zum 2. September warten musst. Am 31. August kannst du den erst bevorstehenden Einzug dagegen nicht als bereits erfolgt anmelden.

Die Behörde kann Angaben zum Einzug und zur tatsächlichen Wohnsituation prüfen. Achte auf richtige Namen, Adresse, Wohnungszusätze und das zutreffende Einzugsdatum.

Wenn du zuerst in einer Übergangsunterkunft deinen Wohnsitz begründest, kläre die Anmeldung dort. Warte nicht automatisch bis zum späteren Bezug deiner Dauerwohnung. Bei einem anschließenden Umzug ist regelmäßig eine erneute An- oder Ummeldung erforderlich.

Wohnungsgeberbestätigung: Was ist das?

Die Wohnungsgeberbestätigung, auch Einzugsbestätigung genannt, bestätigt deinen tatsächlichen Einzug. Sie wird vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt. Das ist häufig der Vermieter oder die Hausverwaltung; bei einer Untervermietung kann es der Hauptmieter sein.

Die Bestätigung enthält insbesondere:

  • Namen und Anschrift des Wohnungsgebers;
  • zusätzlich den Namen des Eigentümers, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist;
  • die Anschrift der Wohnung;
  • das tatsächliche Einzugsdatum;
  • die Namen aller anzumeldenden Personen, auch der Kinder.

Bitte rechtzeitig um das Dokument und prüfe die Angaben. Die Wohnungsgeberbestätigung ist kein Mietvertrag und keine allgemeine behördliche Erlaubnis, sondern der Nachweis des Einzugs für das Meldeverfahren.

Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Für die übliche Anmeldung wird der Mietvertrag oft nicht verlangt; maßgeblich bleibt die Unterlagenliste deines Bürgeramts. Bei Rückfragen können weitere Nachweise erforderlich sein.

Erhältst du die Bestätigung nicht rechtzeitig oder wird sie verweigert, informiere die Meldebehörde unverzüglich, statt den Termin oder die Meldefrist einfach verstreichen zu lassen.

Termin beim Bürgeramt buchen

In vielen Städten buchst du deinen Termin über das offizielle Serviceportal der Stadt. Wähle das passende Anliegen, beispielsweise „Wohnsitz anmelden“ oder „Zuzug aus dem Ausland“, und berücksichtige die Zahl aller anzumeldenden Familienmitglieder.

Buche möglichst früh, sobald der tatsächliche Einzug verlässlich geplant ist. Der Termin selbst muss nach dem Einzug liegen. Je nach Stadt und Auslastung können zwei oder drei Wochen Vorlauf oder auch andere Wartezeiten entstehen.

Falls kein geeigneter Termin verfügbar ist:

  1. Prüfe regelmäßig das offizielle Buchungssystem.
  2. Informiere dich, wann die Stadt neue Termine freigibt.
  3. Sieh nach, ob andere Bürgerbüros derselben Stadt zuständig sind.
  4. Nutze gegebenenfalls einen offiziellen Terminagenten oder eine Warteliste.
  5. Kontaktiere die Behörde frühzeitig, wenn die gesetzliche Frist sonst nicht eingehalten werden kann, und dokumentiere deine Bemühungen.

Praktischer Tipp: Manche Städte schalten morgens kurzfristige Termine frei oder stellen abgesagte Termine erneut bereit. Ein früher Blick in das Buchungssystem kann helfen. Es gibt aber keine deutschlandweit einheitliche Freigabe um 7:00 oder 7:30 Uhr und keine Garantie auf Bedienung ohne Termin. Prüfe die aktuellen Hinweise deiner Stadt.

Eine Terminbuchung verlängert die gesetzliche Meldefrist nicht automatisch.

Welche Originalunterlagen solltest du vorbereiten?

Prüfe vor dem Termin die aktuelle Liste deines Bürgeramts. Für den Zuzug aus dem Ausland und die Anmeldung einer Familie solltest du insbesondere folgende Unterlagen bereithalten:

Unterlage Hinweis
Gültige Reisepässe bzw. anerkannte Ausweisdokumente Für alle anzumeldenden Personen im Original, einschließlich der Kinder. Eine Passkopie allein reicht für die Identitätsprüfung regelmäßig nicht.
Visa und vorhandene Aufenthaltstitel Mitbringen, soweit vorhanden bzw. für den örtlichen Ablauf erforderlich.
Wohnungsgeberbestätigung Mit richtigem Einzugsdatum und den Namen aller betroffenen Personen.
Anmeldeformular Wenn die Stadt das Formular vorab verlangt, vollständig ausfüllen.
Heiratsurkunde Bei verheirateten Personen für die erstmalige Erfassung vorsorglich im Original bereithalten; die konkrete Anforderung richtet sich nach der Behörde.
Geburtsurkunden der Kinder Im Original bereithalten, soweit für die Familienzuordnung verlangt.
Übersetzungen und Echtheitsnachweise Je nach Herkunftsland, Dokument und Behördenanforderung.
Gegebenenfalls Sorgerechtsunterlagen oder Einverständniserklärungen Besonders bei getrennten Eltern oder wenn ein Elternteil nicht teilnimmt.
Vollmacht und erforderliche Unterschriften Wenn die Anmeldung zulässigerweise durch eine andere Person erfolgt.
Terminbestätigung Mit Buchungsnummer, Vorgangsnummer oder QR-Code, je nach System.

Legalisation, Apostille und Übersetzung

Ausländische Urkunden werden nicht überall auf dieselbe Weise anerkannt. Eine Legalisation wird grundsätzlich durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung vorgenommen. Eine Apostille ist ein anderes Verfahren und wird von einer zuständigen Stelle des ausstellenden Staates erteilt, soweit das entsprechende Übereinkommen anwendbar ist. Je nach Land können auch Ausnahmen oder eine Urkundenüberprüfung relevant sein.

Deshalb müssen nicht sämtliche ausländischen Urkunden ausnahmslos durch eine deutsche Botschaft legalisiert werden. Auch eine beglaubigte Kopie ersetzt nicht automatisch einen erforderlichen Echtheitsnachweis. Kläre vorab, ob für deine Originalurkunden eine Legalisation, Apostille, Überprüfung oder deutsche Übersetzung benötigt wird und welche Übersetzer akzeptiert werden. Bringe vorhandene Originalurkunden mit den dazugehörigen Nachweisen und Übersetzungen mit.

Muss die ganze Familie persönlich zum Bürgeramt kommen?

Das hängt vom örtlichen Verfahren und deiner Situation ab. Es gibt keine bundesweit einheitliche Pflicht, dass bei jeder Familienanmeldung alle Erwachsenen und Kinder persönlich erscheinen müssen. Teilweise genügt ein volljähriges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person mit den erforderlichen Originalunterlagen, Formularen und Einverständniserklärungen.

Bei einer erstmaligen Anmeldung aus dem Ausland, offenen Identitätsfragen oder besonderen Familienverhältnissen kann die Behörde jedoch die persönliche Vorsprache bestimmter Personen verlangen. Verlasse dich deshalb nicht ungeprüft auf den Ablauf in einer anderen Stadt.

Kläre vor dem Termin ausdrücklich, wer erscheinen muss. Organisiere dann die Anwesenheit der betreffenden Personen und nimm die verlangten Originaldokumente für alle anzumeldenden Familienmitglieder mit.

Am Termintag: Ankunft bestätigen und Daten kontrollieren

Lies die Terminbestätigung vollständig. Sie nennt den Standort, die Uhrzeit und gegebenenfalls ein Verfahren, mit dem du deine Ankunft vor Ort bestätigen musst.

So bereitest du dich vor:

  1. Plane ausreichend Zeit für Anfahrt und Eingang ein.
  2. Halte Originalunterlagen und Terminbestätigung bereit.
  3. Melde deine Ankunft am Terminal, per QR-Code oder am Empfang an, wenn dieser Standort einen solchen Check-in verlangt.
  4. Warte im angegebenen Bereich und achte auf deinen Aufruf.
  5. Prüfe bei der Bearbeitung Namen, Schreibweisen, Geburtsdaten, Adresse und Einzugsdatum.

Eine Buchungsnummer ersetzt einen erforderlichen Check-in nicht. Wer lediglich im Wartebereich sitzt, ohne sich im vorgesehenen System anzumelden, kann als nicht erschienen gelten. An anderen Standorten reicht es aus, mit der Vorgangsnummer im Wartebereich Platz zu nehmen. Beachte deshalb die konkreten Hinweise deines Bürgeramts.

Eine einfache Anmeldung mit vollständigen Unterlagen kann ungefähr 10 bis 20 Minuten dauern. Für mehrere Familienmitglieder, die erstmalige Erfassung ausländischer Urkunden oder zusätzliche Rückfragen kann mehr Zeit erforderlich sein. Wartezeit kommt gegebenenfalls hinzu.

Meldebestätigung: erhalten, prüfen und sicher aufbewahren

Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Meldebestätigung. Sie dokumentiert die erfolgte Anmeldung und wird häufig für weitere Schritte benötigt.

Kontrolliere die Angaben sofort. Scanne oder fotografiere das Dokument anschließend gut lesbar und bewahre das Original sicher auf. Eine digitale Kopie hilft im Alltag; bei bestimmten Vorgängen kann trotzdem ein Original oder ein aktueller Nachweis verlangt werden.

Meldebestätigung prüfen und sicher aufbewahren

Die Wohnsitzanmeldung und die dabei ausgestellte Meldebestätigung sind grundsätzlich kostenfrei. Benötigst du später erneut einen aktuellen Nachweis, beantragst du häufig eine Meldebescheinigung. Dafür können örtliche Gebühren anfallen; manche Onlineangebote sind kostenfrei.

Örtliches Beispiel, Stand September 2026: Düsseldorf nennt für die Meldebescheinigung 9 Euro; bei der dort vorgesehenen Onlinebeantragung entfällt die Gebühr. Das ist keine bundesweit geltende Gebühr. Prüfe die Kosten für dein Anliegen und die benötigten Bescheinigungen bei deiner Stadt.

Ein verlorenes Dokument bedeutet nicht, dass deine Anmeldung verloren gegangen ist. Du musst dich allein deshalb nicht erneut anmelden.

Steuer-ID: automatisch per Post

Bei der erstmaligen Anmeldung in Deutschland erhält jede Person grundsätzlich automatisch eine persönliche steuerliche Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID. Das gilt auch für Kinder. Die Nummer hat elf Stellen und bleibt grundsätzlich lebenslang gleich.

Das Bundeszentralamt für Steuern schickt die Mitteilung an deine Meldeanschrift. Manche Städte nennen ungefähr zwei bis vier Wochen als Orientierung; die Bearbeitung kann jedoch länger dauern. Es gibt keine allgemeine Garantie, dass alle Schreiben innerhalb von 14 Tagen eintreffen.

Beschrifte deinen Briefkasten eindeutig und kontrolliere die Post regelmäßig. Die Briefe verschiedener Familienmitglieder können an unterschiedlichen Tagen ankommen. Wenn du schon früher eine deutsche Steuer-ID erhalten hast, bleibt diese grundsätzlich bestehen.

Dein Arbeitgeber benötigt die Nummer für die steuerliche Abrechnung. Auch Banken fragen im Rahmen der steuerlichen Angaben nach der Steuer-ID. Falls sie noch nicht vorliegt, kläre rechtzeitig mit Arbeitgeber und Bank, wie du sie nachreichen kannst. Warte mit diesen Kontakten nicht einfach bis zum Briefeingang.

Bewahre die Mitteilungen für alle Familienmitglieder sicher auf. Steuer-ID, Steuernummer, Sozialversicherungsnummer und Aufenthaltstitelnummer sind unterschiedliche Angaben. Ist auch drei Monate nach der erstmaligen Anmeldung kein Schreiben angekommen, kannst du die Mitteilung über das offizielle Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern anfordern; bei dringendem Bedarf klärst du die Möglichkeiten vorher mit den zuständigen Stellen.

Späterer Umzug und Auszug

Wenn du von der Übergangsunterkunft in deine eigene Wohnung oder später erneut umziehst, musst du die neue Adresse grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist an- oder ummelden. Beim Umzug innerhalb Deutschlands ist normalerweise keine gesonderte Abmeldung am bisherigen Wohnort nötig. Für einen Wegzug ins Ausland gelten andere Regeln.

Informiere außerdem Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, relevante Behörden und Vertragspartner. Die Anmeldung beim Bürgeramt ersetzt nicht jede einzelne Adressänderung.

Prüfe beim Auszug deinen Vertrag, vereinbare eine Übergabe und halte Zustand, Zählerstände und Schlüsselrückgabe erneut schriftlich fest. Kläre rechtzeitig, welche eigenen Einbauten entfernt werden und ob Möbel oder Küche übernommen werden. Eine Renovierungspflicht hängt unter anderem von wirksamen Vereinbarungen und dem Zustand ab; sie entsteht nicht automatisch bei jedem Auszug.

Die Kaution wird nach Prüfung möglicher berechtigter Ansprüche abgerechnet. Sie muss nicht immer am Tag der Schlüsselrückgabe vollständig ausgezahlt werden. Verlange eine nachvollziehbare Abrechnung und lasse strittige Abzüge bei Bedarf fachlich prüfen.

Häufige Fragen zu Wohnen und Anmeldung

1. Muss ich für die Wohnungssuche schon in Deutschland sein?

Du kannst bereits vor der Einreise Angebote vergleichen und Anfragen stellen. Viele Vermieter wünschen jedoch eine persönliche Besichtigung. Eine abgestimmte Übergangsunterkunft kann helfen, die Suche nach der Ankunft fortzusetzen.

2. Bekomme ich ohne drei deutsche Gehaltsabrechnungen keine Wohnung?

Doch, eine Anmietung ist grundsätzlich auch ohne drei Abrechnungen möglich. Lege deine Situation offen und biete Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung und bereits vorhandene Nachweise an. Eine Zusage bleibt eine Entscheidung im Einzelfall.

3. Ist eine Wohnungsbesichtigung schon eine Zusage?

Nein. Häufig werden mehrere Haushalte eingeladen. Die Entscheidung folgt erst nach Besichtigung und Auswahl. Kläre den Vertrag, bevor du deine bisherige Unterkunft aufgibst.

4. Müssen die Kinder zur Besichtigung mitkommen?

Nicht automatisch. Gib an, wie viele Personen einziehen, und kläre mit dem Anbieter, wer am Termin teilnehmen soll. Manche Vermieter möchten die ganze Familie kennenlernen.

5. Bedeutet eine Dreizimmerwohnung drei Schlafzimmer?

Normalerweise nicht. Eine typische Aufteilung ist ein Wohnzimmer mit zwei Schlafzimmern. Küche, Bad und Flur werden üblicherweise nicht zusätzlich als Zimmer gezählt.

6. Gehört die Küche immer zur Wohnung?

Nein. Sie kann mitvermietet werden, dem Vormieter gehören oder vollständig fehlen. Kläre Ausstattung, Eigentum und mögliche Übernahmekosten vor der Unterschrift.

7. Ist eine möblierte Wohnung günstiger?

Sie kann anfangs Anschaffungskosten sparen, verursacht aber häufig eine höhere monatliche Miete. Vergleiche deshalb die Gesamtkosten über die geplante Mietdauer und prüfe, welche Ausstattung tatsächlich enthalten ist.

8. Bedeutet provisionsfrei, dass keine weiteren Kosten entstehen?

Nein. Provisionsfreiheit betrifft die Maklervergütung. Miete, vereinbarte Kaution, Einrichtung und gegebenenfalls ein gesonderter Küchenkauf bleiben davon unabhängig.

9. Muss ich vor Mietbeginn die gesamte Kaution bezahlen?

Bei einer Barkaution für gewöhnliche Wohnraummiete besteht das Recht auf drei gleiche Monatsraten. Beachte die im Abschnitt zur Kaution erklärten Fälligkeiten und unterscheide die Kaution von deiner laufenden Miete.

10. Kann ich mich schon vor dem Einzug anmelden?

Nein, die Anmeldung setzt den tatsächlichen Bezug voraus. Der Termin kann vorher gebucht werden. Eine allgemeine Wartepflicht bis zum Tag nach dem Einzug gibt es dagegen nicht.

11. Reicht der Mietvertrag beim Bürgeramt?

Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Bereite außerdem die für deinen Fall geforderten Originaldokumente vor und prüfe die örtliche Unterlagenliste.

12. Müssen alle Urkunden eine Legalisation der deutschen Botschaft haben?

Nein. Das erforderliche Verfahren hängt von Herkunftsland, Urkunde und Behördenanforderung ab. Infrage kommen unter anderem Legalisation, Apostille, eine andere Überprüfung oder eine Befreiung. Übersetzungen können zusätzlich erforderlich sein.

13. Müssen alle Familienmitglieder persönlich zur Anmeldung kommen?

Nicht in jedem Fall. Manche Behörden erlauben die Anmeldung durch ein volljähriges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person. Kläre vorher, wer bei deiner erstmaligen Anmeldung erscheinen muss und welche Originale und Erklärungen benötigt werden.

14. Was mache ich, wenn ich keinen rechtzeitigen Termin finde?

Prüfe kurzfristig freigegebene Termine und andere zuständige Standorte, kontaktiere die Behörde und dokumentiere deine Bemühungen. Die Buchung eines späteren Termins verlängert die Meldefrist nicht automatisch.

15. Was passiert, wenn ich meine Meldebestätigung verliere?

Deine Anmeldung bleibt bestehen. Du kannst bei der zuständigen Behörde einen neuen Nachweis beantragen. Je nach Stadt, Bescheinigung und Beantragungsweg können Gebühren entstehen.

16. Bekommt jedes Familienmitglied eine eigene Steuer-ID?

Ja, grundsätzlich auch jedes Kind. Bereits bestehende deutsche Steuer-IDs werden weiterverwendet. Bewahre die Schreiben getrennt zugeordnet auf und gib dem Arbeitgeber deine eigene Nummer weiter.

Deine Checkliste: von der Wohnungssuche bis zur Anmeldung

Vor der Wohnungssuche

  • Übergangsunterkunft, Kosten, Familienbelegung und Enddatum geklärt.
  • Monatliches Gesamtbudget und Geld für den Einzug eingeplant.
  • Zimmerzahl, Wohnfläche und Erreichbarkeit im Schichtdienst festgelegt.
  • Suchaufträge eingerichtet und Bewerbungsunterlagen vorbereitet.

Vor der Vertragsunterschrift

  • Wohnung und Anbieter geprüft; offene Fragen zur Besichtigung geklärt.
  • Alle einziehenden Personen angegeben.
  • Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung und zusätzliche Kosten verstanden.
  • Möbel, Küche und mögliche Ablöse schriftlich geklärt.
  • Laufzeit, Mindestbindung und Kündigungsregelungen gelesen.
  • Kaution, Zahlungswege und Mietbeginn geprüft.

Bei Übergabe und Einzug

  • Zustand, Mängel, Inventar, Schlüssel und Zählerstände dokumentiert.
  • Kopie des Übergabeprotokolls und Fotos gesichert.
  • Tatsächliches Einzugsdatum festgehalten.
  • Wohnungsgeberbestätigung für alle betroffenen Personen angefordert.
  • Briefkasten und Klingel passend beschriftet.
  • Erforderliche Versorgungsverträge und Mietzahlungen organisiert.

Für das Bürgeramt und danach

  • Termin, Standort, Personenzahl und örtliche Ankunftsregistrierung geprüft.
  • Geklärt, wer persönlich erscheinen muss.
  • Originalpässe, Urkunden, Nachweise, Übersetzungen und Formulare vollständig.
  • Anmeldung nach dem Einzug innerhalb der gesetzlichen Frist veranlasst.
  • Meldebestätigung kontrolliert und digital gesichert.
  • Post zu den Steuer-IDs geprüft und Nummer dem Arbeitgeber mitgeteilt.
  • Neue Adresse bei den erforderlichen Stellen aktualisiert.

So unterstützt dich Medeed

Im Rahmen deiner vereinbarten Integrationsbegleitung unterstützt Medeed dich dabei, die Wohnungssuche und die ersten Schritte am Wohnort vorzubereiten. Dazu gehören insbesondere die Orientierung zu Unterlagen, die Abstimmung mit deinem Arbeitgeber und die Vorbereitung der Anmeldung.

Teile uns frühzeitig mit, mit wie vielen Personen du einziehen möchtest, welches Budget zur Verfügung steht und wann deine Übergangsunterkunft endet. Halte angeforderte Unterlagen aktuell und nimm vereinbarte Termine zuverlässig wahr.

Die konkrete Unterstützung richtet sich nach deiner Vereinbarung. Eine Begleitung bei der Suche ist nicht automatisch eine Zusage zur Übernahme von Miete, Kaution, Möbeln oder Küche. Solche Kostenübernahmen müssen ausdrücklich geklärt sein.

Bereits bei Medeed aufgenommen? Stimme Fragen zu Unterkunft, Wohnungssuche und Anmeldung über deinen vorgesehenen Kontakt im Medeed-Portal ab.

Begleitung durch Medeed beim Ankommen am neuen Wohnort