Wir unterstützen euch vom ersten Kontakt mit der
zuständigen Stelle bis zur Vorbereitung des Schulstarts. Über das MedPortal
stimmen wir ab, welche Unterlagen ihr benötigt, welche Termine anstehen und wobei ihr
persönliche Begleitung braucht.
Welche Stelle
ist zuständig?
Ausgangspunkt ist der tatsächliche Wohnort eures Kindes. Je nach
Kommune ist das Schulamt, eine schulische Koordinierungsstelle, ein kommunales
Integrationszentrum oder unmittelbar eine Schule zuständig. Der Arbeitsort der Eltern
bestimmt die Zuständigkeit nicht.
Besonders bei Grundschulen spielt die Wohnadresse häufig eine
Rolle. Welche Schule euer Kind aufnimmt, hängt außerdem von Alter, bisheriger Schullaufbahn,
Förderbedarf und den örtlichen Regeln ab. Eine bestimmte Wunschschule kann Medeed nicht
zusagen.
So beginnt der
Schulbesuch
Wohnort und Bedarf mitteilen:
Ihr gebt Alter, Wohnadresse, bisherige
Schulbildung und Sprachkenntnisse eures Kindes an. Medeed hilft euch, die zuständige
Anlaufstelle zu ermitteln.
Beratungstermin vorbereiten:
Ihr vereinbart den erforderlichen Termin
und stellt die angeforderten Unterlagen zusammen. Klärt dabei auch, ob euer Kind
persönlich teilnehmen soll.
Lernstand kennenlernen:
Die zuständige Stelle bespricht die bisherige
Schullaufbahn und prüft gegebenenfalls die Deutschkenntnisse. Weitere Fähigkeiten können
für die passende Einstufung berücksichtigt werden.
Schulplatz und Förderung klären:
Ihr erfahrt, welche Schule,
Klassenstufe und sprachliche Unterstützung vorgesehen sind. Der Ablauf und die
Entscheidung liegen bei der Schulbehörde beziehungsweise Schule.
Anmeldung abschließen:
Ihr reicht die noch benötigten Unterlagen bei
der benannten Schule ein. Dort besprecht ihr Starttermin, Ansprechpartner und
organisatorische Einzelheiten.
Schulalltag vorbereiten:
Ihr klärt Schulweg, Unterrichtszeiten,
Materialien, Mittagessen und Nachmittagsbetreuung. Medeed unterstützt euch bei den
vereinbarten organisatorischen Fragen.
Wir helfen beim Ausfüllen angeforderter Formulare, beim Ordnen
der Nachweise und bei der Vorbereitung vereinbarter Termine. Soweit eine Vertretung zulässig
und beauftragt ist, übernehmen wir die abgestimmte Kommunikation für euch. Notwendige
Unterschriften oder persönliche Termine der Sorgeberechtigten bleiben Teil des Verfahrens.
Die Reihenfolge einzelner Schritte kann sich örtlich
unterscheiden. Fehlen Dokumente, sprecht das sofort an und wartet mit der Kontaktaufnahme
nicht, bis alle Übersetzungen vorliegen.
Diese Unterlagen solltet ihr vorbereiten
Die letzten drei vorhandenen Zeugnisse helfen bei der
Vorbereitung. Sie sind keine bundesweit einheitliche Pflichtliste. Welche
Dokumente die zuständige Stelle tatsächlich benötigt, klären wir mit euch und stellen die
entsprechende Checkliste im MedPortal bereit.
Bereitet benötigte deutsche Übersetzungen rechtzeitig vor. Ob
eine einfache oder beglaubigte Übersetzung verlangt wird und welche Seiten übersetzt werden
müssen, klärt ihr vor der Beauftragung. Das gilt auch für fremdsprachige Einträge im
Impfpass: Entscheidend ist, welcher verständliche Nachweis von der Einrichtung
beziehungsweise der prüfenden medizinischen Stelle akzeptiert wird. Medeed übernimmt die
Übersetzungskosten für Unterlagen von Familienmitgliedern nicht.
Was ist eine
Sprachstandsfeststellung?
Eine Sprachstandsfeststellung oder Sprachstandserhebung hilft
einzuschätzen, wie gut euer Kind Deutsch bereits versteht und verwendet. Je nach Alter und
örtlichem Verfahren geschieht das beispielsweise durch ein Gespräch, Beobachtungen oder
Aufgaben. Es gibt dafür keinen einheitlichen Test für alle neu zugewanderten Kinder in
Deutschland.
Dabei geht es darum, passende Förderung zu planen. Fehlende
Deutschkenntnisse allein sagen nichts darüber aus, wie gut euer Kind in Mathematik, anderen
Fächern oder seiner bisherigen Unterrichtssprache gelernt hat. Bringt deshalb auch
Informationen über seine bisherigen Kenntnisse und Stärken mit.
Wie bekommen
Kinder Unterstützung beim Deutschlernen?
Je nach Bundesland und Schule gibt es Willkommensklassen,
Vorbereitungsklassen, zusätzliche Deutschkurse oder Sprachförderung innerhalb der regulären
Klasse. Häufig wird dabei von „Deutsch als Zweitsprache“, kurz DaZ, gesprochen. Welche Form
angeboten wird und wie der Übergang in den Regelunterricht erfolgt, klärt die Schule.
Fragt nach einer festen Ansprechperson und regelmäßigen
Rückmeldungen zum Lernfortschritt. Auch Hausaufgabenangebote, Schulsozialarbeit oder
Lernförderung können hilfreich sein. Welche Angebote verfügbar sind und ob dafür Kosten
entstehen, muss vor Ort geklärt werden. Medeed unterstützt euch dabei, diese Fragen mit der
Schule zu besprechen und den weiteren Förderweg zu verstehen.
Schulärztliche
Untersuchung und Masernschutz
Die sprachliche Einstufung und die schulärztliche Untersuchung
sind unterschiedliche Dinge. Zur Einschulung oder bei einem Zuzug kann eine Untersuchung
durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vorgesehen sein. Sie dient dazu,
gesundheitliche Voraussetzungen und möglichen Unterstützungsbedarf zu klären.
Für Kita und Schule gelten gesetzliche Nachweispflichten zum
Masernschutz. Als Nachweis kommen je nach Fall Impfdokumente oder ärztliche Bescheinigungen
über Immunität beziehungsweise medizinische Gegenanzeigen infrage. Ein fehlender Nachweis
hebt die Schulpflicht nicht auf; die Schule klärt das weitere Vorgehen mit den zuständigen
Stellen.