Medeed
preloader

Visum für deine Familie

Gemeinsam vorbereitet. Gemeinsam in Deutschland ankommen.

Dein beruflicher Neustart betrifft deine ganze Familie. Deshalb planen wir bei Medeed deinen Ehepartner und deine Kinder von Anfang an mit ein: beim Visum, bei der Wohnsituation und beim Ankommen im neuen Alltag.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, berücksichtigen wir deinen Ehepartner und deine minderjährigen ledigen Kinder bereits im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Wir bereiten die Familienunterlagen und Vollmachten gemeinsam mit deinem Verfahren vor und koordinieren die Einbeziehung in die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde.

Familie plant gemeinsam den Weg nach Deutschland
Gemeinsames Ankommen in Deutschland
Familie frühzeitig einbeziehen →
Unterlagen und Vollmachten vorbereiten →
Vorabzustimmung →
persönliche Visumanträge →
abgestimmte Einreise →
12 Monate Familienintegration.

Ihr könnt eure Anträge im zeitlichen Zusammenhang stellen und trotzdem zu unterschiedlichen Zeitpunkten einreisen. Entscheidend sind eure individuellen Visa, die abgestimmte Verfahrensplanung und die weiterhin erfüllten Einreisevoraussetzungen.

Deine Familie gehört von Anfang an zur Planung

Bei Medeed beginnt die Familienplanung bereits während der Vorbereitung deines beruflichen Weges nach Deutschland. Gemeinsam klären wir, wer mitkommen möchte, welche Unterlagen benötigt werden und wann die Einreise sinnvoll ist.

Für die Einbeziehung in dein beschleunigtes Verfahren kommen insbesondere infrage:

  • dein Ehepartner;
  • deine minderjährigen, unverheirateten Kinder unter 18 Jahren.

Für anerkannte eingetragene Lebenspartnerschaften bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen. Eine unverheiratete Partnerschaft allein vermittelt dagegen keinen Anspruch wie eine Ehe. Eltern, Schwiegereltern und volljährige Kinder benötigen eine gesonderte Prüfung.

Vorausgesetzt werden unter anderem ein passender Aufenthaltszweck, nachgewiesene Familienverhältnisse und grundsätzlich ein gesicherter Lebensunterhalt einschließlich ausreichender Krankenversicherung. Für Ehepartner müssen grundsätzlich beide Eheleute mindestens 18 Jahre alt sein. Welche weiteren Voraussetzungen gelten, hängt von eurem konkreten Fall ab.

Welche Visa stellt die Botschaft für eure Familie aus?

Für den längerfristigen Aufenthalt erhält jedes visumpflichtige Familienmitglied ein eigenes nationales Visum der Kategorie D. Die Kategorie D bezeichnet die Art des Visums. Der zusätzlich maßgebliche Paragraph beschreibt den jeweiligen Aufenthaltszweck.

Wer reist ein? Visum bei der deutschen Auslandsvertretung Grundlage des Aufenthaltszwecks
Du zur Absolvierung einer Qualifizierungsmaßnahme, etwa eines Anpassungslehrgangs oder eines Vorbereitungskurses mit anschließender Kenntnisprüfung Nationales D-Visum § 16d Absatz 1 AufenthG, wenn die Voraussetzungen für die vorgesehene Maßnahme erfüllt sind.
Du im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft Nationales D-Visum § 16d Absatz 3 AufenthG.
Du ausschließlich zum Ablegen einer Anerkennungsprüfung, etwa einer Kenntnisprüfung, ohne vorgelagerte Qualifizierungsmaßnahme Nationales D-Visum § 16d Absatz 5 AufenthG; die Möglichkeit eines Familienaufenthalts muss besonders geprüft werden.
Du zur qualifizierten Beschäftigung Nationales D-Visum Je nach Qualifikation und Tätigkeit etwa § 18a oder § 18b; bei erfüllten besonderen Voraussetzungen § 18g für den Weg zur Blauen Karte EU.
Dein Ehepartner Eigenes nationales D-Visum zum Familienaufenthalt Regelmäßig § 30 AufenthG zusammen mit den allgemeinen Familienvorschriften.
Dein minderjähriges lediges Kind Eigenes nationales D-Visum zum Familienaufenthalt Regelmäßig § 32 AufenthG zusammen mit den allgemeinen Familienvorschriften.

Die Visumerteilung erfolgt nach § 6 Absatz 3 in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Vorschriften. § 81a ist dabei der beschleunigte Verfahrensweg und kein eigener Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlagen: § 6, § 30, § 32 und § 81a AufenthG.

Beispiel: Du reist zur beruflichen Anerkennung mit einem D-Visum auf Grundlage von § 16d Absatz 1 ein. Dein Ehepartner erhält bei erfüllten Voraussetzungen ein eigenes Familienvisum auf Grundlage von § 30. Sein Visum ist damit kein §-16d-Visum; dein Aufenthaltszweck ist aber für die Prüfung seiner Voraussetzungen wichtig.

Für übliche Pflege- und MT-Stellen auf Berufsausbildungsniveau ist regelmäßig § 18a vorgesehen. Für Ärzte und bestimmte andere entsprechend qualifizierte Gesundheitsberufe kann die Blaue Karte EU nach § 18g möglich sein. Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Gesundheitsberufe besteht nicht; Qualifikation, konkrete Tätigkeit, Berufszulassung und Gehalt müssen passen. Rechtsgrundlagen: § 18a und § 18g AufenthG.

Anerkennung, Ausgleichsmaßnahme oder Kenntnisprüfung: Welcher Absatz gilt für dich?

§ 16d Absatz 1 – Qualifizierungsmaßnahme: Die Anerkennungsstelle hat festgestellt, dass für deine Anerkennung oder Berufszulassung noch Maßnahmen oder Qualifikationen erforderlich sind. Du reist zur Absolvierung einer geeigneten Maßnahme ein, zum Beispiel eines Anpassungslehrgangs oder eines Vorbereitungskurses mit anschließender Kenntnisprüfung. Informationen der Bundesregierung zum Anerkennungsvisum.

§ 16d Absatz 3 – Anerkennungspartnerschaft: Du und ein geeigneter Arbeitgeber vereinbart die Durchführung des Anerkennungsverfahrens im Zusammenhang mit deiner Beschäftigung in Deutschland. Du verpflichtest dich, das Verfahren spätestens nach der Einreise unverzüglich einzuleiten; dein Arbeitgeber ermöglicht dir die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen. Welche Tätigkeit vor der Berufszulassung erlaubt ist, muss bei reglementierten Gesundheitsberufen gesondert geprüft werden.

§ 16d Absatz 5 – reiner Prüfungsaufenthalt: Du reist ausschließlich zum Ablegen einer Anerkennungsprüfung ein. Diese Grundlage erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Bei einer kurzen Prüfungsreise ist die Möglichkeit eines begleitenden Familienaufenthalts besonders zu prüfen.

Eine Kenntnisprüfung führt also nicht automatisch zu Absatz 5. Ein Vorbereitungskurs mit anschließender Prüfung kann zu Absatz 1 gehören; eine Anerkennungspartnerschaft zu Absatz 3. Maßgeblich ist dein vollständiger Aufenthaltsplan. Rechtsgrundlage: § 16d AufenthG.

Der Begriff Ausgleichsmaßnahme beschreibt im Anerkennungsverfahren den Ausgleich festgestellter Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation. Dazu können je nach Beruf und Vorschriften ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnis- beziehungsweise Eignungsprüfung gehören. Der konkrete Weg wird im Anerkennungsverfahren bestimmt. Anerkennung in Deutschland: Möglichkeiten zur Qualifizierung.

So läuft euer Familienverfahren mit Medeed ab

  1. 1. Wir stimmen euren Familienplan ab

    Wir stimmen euren Familienplan ab

    Wir erfassen eure familiäre Situation und berücksichtigen den für dich vorgesehenen Aufenthaltstitel. Dazu gehören auch die Frage nach einem erforderlichen Sprachnachweis, das Alter der Kinder, die Sorgerechtsverhältnisse und eure finanzielle sowie versicherungsrechtliche Situation.

    Ihr entscheidet gemeinsam, ob ihr möglichst zusammen reisen möchtet oder ob du zunächst allein startest und deine Familie etwas später kommt. Diese Planung fließt bereits in die Vorbereitung ein.

  2. 2. Wir bereiten Unterlagen und Vollmachten vor

    Wir bereiten Unterlagen und Vollmachten vor

    Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird durch deinen bevollmächtigten Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeleitet. Soll Medeed Verfahrensschritte übernehmen, wird die dafür erforderliche Bevollmächtigung beziehungsweise Unterbevollmächtigung abgestimmt.

    Für deinen Ehepartner wird die erforderliche eigene Vollmacht vorbereitet. Für minderjährige Kinder handeln die gesetzlichen Vertreter; bei gemeinsamem Sorgerecht sind die erforderlichen Erklärungen beider Sorgeberechtigten zu berücksichtigen.

    Eine Vollmacht erlaubt die Vertretung im vorgesehenen Umfang. Sie ersetzt weder den persönlichen Visumantrag noch eine erforderliche Vorsprache, Identitätsprüfung oder Abgabe biometrischer Daten.

  3. 3. Die Ausländerbehörde prüft die Einbeziehung deiner Familie

    Die Ausländerbehörde prüft die Einbeziehung deiner Familie

    Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen für dich und die einbezogenen Angehörigen. Liegen diese vor, wird die entsprechende Vorabzustimmung zum Visum erteilt. Wir achten darauf, dass die vorgesehenen Familienmitglieder im Familienverfahren korrekt erfasst sind und die Unterlagen für ihre Visumanträge vorliegen.

    Eine Vorabzustimmung ist noch kein Visum. Sie bereitet die Entscheidung der deutschen Auslandsvertretung vor. Die endgültige Visumentscheidung trifft die zuständige Behörde im Visumverfahren. Eine automatische Erteilung für alle Angehörigen folgt daraus nicht.

  4. 4. Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Visumantrag

    Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Visumantrag

    Dein Ehepartner und jedes Kind erhalten einen eigenen Vorgang und bei positiver Entscheidung ein eigenes nationales Visum der Kategorie D. Die Anträge werden aufeinander abgestimmt. Es gibt kein gemeinsames Visum, das pauschal die gesamte Familie abdeckt.

  5. 5. Wir stimmen die Einreise und das Ankommen ab

    Wir stimmen die Einreise und das Ankommen ab

    Sobald die Visa erteilt sind, werden die Einreisedaten, die Wohnsituation und der Versicherungsschutz nochmals zusammen geprüft. Danach folgt die konkrete Reiseplanung und die Vorbereitung der ersten Schritte am Wohnort.

Die gesetzliche Grundlage für die Einbeziehung deiner Familie ist § 81a Absatz 4 AufenthG.

Welche Kosten trägt eure Familie selbst?

Kosten für Familienmitglieder Wer bezahlt?
Flugtickets und weitere persönliche Reisekosten Eure Familie.
Übersetzungen von Heirats-, Geburts- und anderen Familienunterlagen für die Verfahren deiner Angehörigen Eure Familie.
Legalisationen, Apostillen, Beglaubigungen und gegebenenfalls Urkundenüberprüfungen Eure Familie.
Visumgebühren bei der Botschaft oder dem Konsulat für jedes Familienmitglied Eure Familie.
Gebühren von Visumdienstleistern sowie gegebenenfalls Versand- und weitere Verfahrenskosten Eure Familie.
Erforderliche Sprachkurse, Sprachprüfungen und Zertifikate, etwa der A1-Nachweis deines Ehepartners Eure Familie.
Notwendige Versicherungen und sonstige familienbezogene Ausgaben für Einreise und Aufenthalt Eure Familie; eine mögliche beitragsfreie Familienversicherung wird gesondert geprüft.
SIM-Karten, Mobilfunktarife und weitere persönliche Ausgaben deiner Angehörigen Eure Familie.
Familienbezogene Wohn- und Lebenshaltungskosten sowie spätere Behördengebühren Eure Familie.

Für dich als Fachkraft gilt eine eigene Regelung: Medeed finanziert die vereinbarten Kosten vor, darunter deinen abgestimmten Flug, erforderliche Übersetzungen und Legalisationen für dein Fachkräfteverfahren, den abgestimmten Sprachkurs und die vorgesehenen Sprachprüfungen, die reguläre Visumgebühr von 75 Euro und die vorgesehene SIM- beziehungsweise Kommunikationslösung zum Start. Dein Arbeitgeber erstattet diese Kosten später nach deiner Einreise und dem Beginn deiner Beschäftigung gemäß seiner Vereinbarung mit Medeed. Diese Vorfinanzierung gilt ausschließlich für die Fachkraft. Gebühren von Visumdienstleistern und eine erforderliche Übergangsversicherung bezahlst auch du als Fachkraft selbst. Medeed übernimmt oder finanziert diese Positionen nicht.

Deinen freigegebenen Sprachkurs bezahlt Medeed direkt an die ausgewählte Sprachschule. Du musst die Kursgebühren nicht vorstrecken und anschließend eine Erstattung beantragen. Seit dem 15. September 2026 ist deine Aufnahme als Fachkraft auch ohne Deutschkenntnisse möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach bestätigter Aufnahme wird dein berufsbezogener Lernplan abgestimmt. Diese Förderung gilt für die aufgenommene Fachkraft; die Sprachkurse und Prüfungen deiner Angehörigen bezahlt eure Familie selbst. Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die jeweiligen Visa bleiben unabhängig davon nachzuweisen.

Unsere Unterstützung bei der Vorbereitung eurer Anträge, bei der Wohnplanung und während der vereinbarten zwölfmonatigen Familienintegration bleibt davon unberührt. Wir helfen euch bei der Organisation; die externen Kosten deiner Familienmitglieder bezahlt ihr selbst.

Welche Unterlagen braucht ihr?

Die folgende Übersicht hilft euch bei der Vorbereitung. Maßgeblich bleiben die aktuelle Checkliste der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und die Anforderungen der Ausländerbehörde. Je nach Herkunftsland, Aufenthaltsort und familiärer Situation können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Für deinen Ehepartner

  • gültiger Reisepass sowie die geforderten Kopien;
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag;
  • biometrische Passbilder nach den aktuellen Vorgaben;
  • Heiratsurkunde beziehungsweise anerkannter Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft;
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, Familienregisterauszug oder weitere Personenstandsnachweise;
  • gegebenenfalls Nachweise über die Auflösung früherer Ehen;
  • Unterlagen zu deinem Verfahren, etwa Passkopie, Vorabzustimmung, Arbeitsvertrag und gegebenenfalls bereits erteiltes Visum oder Aufenthaltstitel;
  • Nachweise zu Lebensunterhalt, Krankenversicherung und gegebenenfalls Wohnraum;
  • ein anerkannter A1-Sprachnachweis, soweit erforderlich, oder Unterlagen zur anwendbaren Ausnahme;
  • die benötigten Vollmachten und zusätzlichen Erklärungen.

Für jedes Kind

  • eigener gültiger Reisepass;
  • eigener Visumantrag mit den erforderlichen Unterschriften der gesetzlichen Vertreter;
  • biometrische Passbilder nach den geltenden Alters- und Formvorgaben;
  • Geburtsurkunde und gegebenenfalls weitere Abstammungs- oder Adoptionsnachweise;
  • Passkopien und Verfahrensunterlagen der Eltern;
  • Nachweise über das Sorgerecht;
  • gegebenenfalls Zustimmung des weiteren Sorgeberechtigten zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung;
  • gegebenenfalls Nachweise über den alleinigen Sorgerechtsstatus oder den Tod eines Elternteils;
  • Unterlagen zur Vorabzustimmung, zum Krankenversicherungsschutz und zu den weiteren Voraussetzungen;
  • bei 16- und 17-Jährigen gegebenenfalls zusätzliche Nachweise zur gemeinsamen Verlegung des Lebensmittelpunkts, zur Sprache oder zur Integration.

Braucht dein Ehepartner einen A1-Sprachnachweis?

Dein vorgesehener Aufenthalt Sprache für dich als Fachkraft Eigenes Visum deines Ehepartners bei erfüllten Voraussetzungen A1 vor seiner Einreise
§ 16d Absatz 1: Qualifizierungsmaßnahme, etwa Anpassungslehrgang oder Vorbereitungskurs mit anschließender Kenntnisprüfung Der Maßnahme entsprechende Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens A2; höhere Anforderungen sind möglich. Nationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 Grundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
§ 16d Absatz 3: Anerkennungspartnerschaft Mindestens A2 und die für die angestrebte Tätigkeit erforderlichen Deutschkenntnisse. Nationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 Grundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
§ 16d Absatz 5: ausschließlich zur Anerkennungsprüfung Der Prüfung entsprechende Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens A2; Besonderheiten gelten, wenn die Sprache erst durch die vorgesehene Prüfung nachgewiesen wird. Nationales D-Visum nach § 30 nur bei erfüllten Familienvoraussetzungen; bei kurzer Prüfungsreise besonders prüfen Grundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift.
§ 18a: Fachkraft mit Berufsausbildung Sprachliche Voraussetzungen des Berufs und der Berufszulassung. Nationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 Kein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.
§ 18b: Fachkraft mit akademischer Ausbildung Sprachliche Voraussetzungen des Berufs und der Berufszulassung. Nationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 Kein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.
§ 18g: Blaue Karte EU Keine allgemeine Deutschprüfung für diesen Titel; berufsrechtliche Sprachvorgaben bleiben bestehen. Nationales D-Visum zum Familienaufenthalt, regelmäßig nach § 30 Kein vorheriger A1-Nachweis aufgrund der gesetzlichen Ausnahme.

Für die Berufszulassung in der Pflege wird grundsätzlich B2 verlangt. Bei Ärzten sind regelmäßig allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und eine medizinische Fachsprachprüfung auf C1-Niveau erforderlich. Für medizinische Technologie werden die Anforderungen der jeweiligen Anerkennungsstelle geprüft. Diese Berufsvoraussetzungen sind vom Mindestsprachniveau eines Anerkennungsvisums zu unterscheiden. Informationen zu Pflegefachkräften, Informationen zu Ärzten.

Bei § 16d wird zusätzlich geprüft, unter welchen Voraussetzungen der Ehepartner bereits in dieser Phase einbezogen werden kann. Dabei können etwa der Zeitpunkt der Eheschließung und die voraussichtliche Dauer deines Aufenthalts eine Rolle spielen. Ein später geplanter Wechsel in § 18a oder § 18b macht die entsprechende Ausnahme nicht automatisch schon vorher anwendbar.

Gerade bei einem kurzen Prüfungsaufenthalt nach § 16d Absatz 5 ist die Möglichkeit des Ehegattenaufenthalts nicht automatisch gegeben. Eine voraussichtliche Aufenthaltsdauer von mehr als einem Jahr kann für den gesetzlichen Anspruch relevant sein. Der A1-Nachweis allein genügt deshalb nicht. Auch die Einbeziehung in das beschleunigte Verfahren nach § 81a hebt die Sprachanforderung nicht auf.

Weitere Sprachausnahmen können sich beispielsweise aus nachgewiesener Krankheit oder Behinderung, besonderen Umständen des Einzelfalls oder anderen gesetzlichen Tatbeständen ergeben. Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen und Nachweise. Rechtsgrundlage: § 30 AufenthG.

Auch wenn vor der Einreise kein A1-Nachweis verlangt wird, helfen Deutschkenntnisse beim Arbeitsstart, bei Arztterminen und im Kontakt mit Kita oder Schule. Wir beziehen passende Lernmöglichkeiten in eure Integrationsplanung ein. Eine Befreiung vom A1-Nachweis schließt eine spätere Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nicht aus.

Darf dein Ehepartner in Deutschland arbeiten?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familienaufenthalt ist Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt. Dazu gehören eine Beschäftigung und grundsätzlich auch eine selbstständige Tätigkeit. Dein Ehepartner ist dabei nicht an deinen Arbeitgeber gebunden und benötigt für den Familienaufenthalt grundsätzlich kein eigenes Arbeitsplatzangebot.

Bereits während der Gültigkeit des nationalen Visums kommt es darauf an, welche Erwerbstätigkeit darin erlaubt ist. Vor dem Arbeitsbeginn müssen deshalb das Visum beziehungsweise der Aufenthaltstitel und mögliche Zusatzblätter geprüft werden. Rechtsgrundlage: § 4a AufenthG.

Für reglementierte Berufe, etwa als Ärztin, Arzt oder Pflegefachperson, bleiben die beruflichen Voraussetzungen bestehen. Eine erlaubte Erwerbstätigkeit ersetzt keine erforderliche Anerkennung, Approbation oder Berufserlaubnis.

Medeed berücksichtigt die beruflichen Ziele deines Ehepartners bei der Orientierung in Deutschland. Ein eigener Arbeitsplatz entsteht jedoch nicht automatisch durch dein Fachkräfteverfahren.

Beruf und Familie gemeinsam planen

Deine Kinder: Alter, Sprache und Sorgerecht

Kinder unter 16 Jahren

Minderjährige ledige Kinder können bei erfüllten Voraussetzungen in das Familienverfahren einbezogen werden. Für Kinder unter 16 Jahren besteht nach § 32 AufenthG keine allgemeine Voraussetzung, vor der Einreise einen Deutschtest abzulegen. Familienverhältnis, Sorgeberechtigung und die übrigen Voraussetzungen müssen trotzdem nachgewiesen werden.

Kinder mit 16 oder 17 Jahren

Auch 16- und 17-Jährige sind minderjährig. Für sie ist besonders wichtig, ob sie ihren Lebensmittelpunkt gemeinsam mit ihren Eltern beziehungsweise dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegen.

Ist das nicht der Fall, verlangt § 32 Absatz 2 grundsätzlich die Beherrschung der deutschen Sprache oder eine positive Integrationsprognose aufgrund der bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse. Für Kinder bestimmter Fachkräfte, insbesondere bei § 18a, § 18b oder einer Blauen Karte EU, bestehen gesetzliche Ausnahmen von diesen zusätzlichen Anforderungen.

Bei § 16d dürfen diese Erleichterungen nicht automatisch unterstellt werden. Auch eine zeitversetzte Reise muss im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Familienumzug betrachtet werden. Verschiedene Flugtage entscheiden darüber nicht allein. Wir berücksichtigen dies vor der Antragstellung. Rechtsgrundlage: § 32 AufenthG.

Wenn ein Kind bald 18 wird

Melde einen bevorstehenden 18. Geburtstag sofort. Der Zeitpunkt der wirksamen Antragstellung und die weiteren Voraussetzungen können für die Wahrung der Rechtsposition entscheidend sein. Eine Terminregistrierung allein sollte nicht als gesicherte fristwahrende Antragstellung behandelt werden. Der konkrete Fall muss rechtzeitig mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind nach Deutschland zieht

Bei gemeinsamem Sorgerecht ist regelmäßig das Einverständnis des anderen Elternteils mit dem Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung erforderlich. Eine Erlaubnis für eine Urlaubsreise ist nicht automatisch eine Zustimmung zum dauerhaften Umzug.

Bei alleinigem Sorgerecht muss dieses nachgewiesen werden. Je nach Konstellation können gerichtliche Entscheidungen, amtliche Sorgerechtsnachweise oder weitere Unterlagen erforderlich sein. Reist das Kind lediglich an einem anderen Tag als ein Elternteil, sind zusätzlich die notwendigen Reiseunterlagen und Begleitregelungen zu klären.

Persönliche Visumanträge: der richtige Antragsweg für eure Familie

Jedes Familienmitglied stellt seinen eigenen Antrag über den offiziellen Weg der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. In der Regel richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Je nach Land und Visumkategorie kann ein beauftragter Dienstleister Termine oder die Antragsannahme übernehmen. Über das Visum entscheidet die zuständige deutsche Behörde.

Für das beschleunigte Verfahren muss bei der Terminvereinbarung auf die Vorabzustimmung und die einbezogenen Familienmitglieder hingewiesen werden. Gemeinsame Termine sind nach den örtlichen Vorgaben abzustimmen; sie entstehen nicht automatisch durch den Termin der Fachkraft.

Die erforderliche persönliche Vorsprache bleibt Teil des Verfahrens. Auch Kinder benötigen einen eigenen Antrag. Ob und in welcher Form sie persönlich erscheinen müssen und welche biometrischen Daten erhoben werden, richtet sich nach Alter und Vorgaben der zuständigen Stelle.

Wie plant ihr euren Lebensunterhalt als Familie?

Für den Familienaufenthalt muss grundsätzlich der Lebensunterhalt gesichert sein. Dazu gehört ausreichender Krankenversicherungsschutz. Die Behörde prüft eure konkrete Situation; eine bundesweit einheitliche Gehaltssumme, die für jede Familiengröße eine Zustimmung garantiert, gibt es hierfür nicht. Rechtsgrundlagen: § 5 und § 2 AufenthG.

Für eure Vorbereitung betrachten wir insbesondere:

  • deine vertragliche Vergütung und den Beginn der Gehaltszahlungen;
  • einen möglichen Unterschied zwischen dem Einkommen während der Anerkennung und dem späteren Fachkräftegehalt;
  • die Zahl der einreisenden Angehörigen und den geplanten Einreisezeitpunkt;
  • Miete, Nebenkosten und tatsächliche Versicherungskosten;
  • vorhandene und nach den behördlichen Vorgaben nachweisbare weitere Mittel;
  • einmalige Ausgaben für Dokumente, Visa, Reisen, Einzug und gegebenenfalls Kaution.

Bei § 16d können für die Fachkraft zusätzliche Finanzierungsnachweise erforderlich sein, wenn die Vergütung oder die Art der Maßnahme dies notwendig macht. Die Finanzierung der Fachkraft ersetzt nicht automatisch den Nachweis für die gesamte Familie. Welche Nachweise anerkannt werden, wird mit der zuständigen Stelle geklärt. Informationen der Bundesregierung zur Finanzierung während der Anerkennung.

Plant eure ersten Monate so, dass ihr notwendige Ausgaben auch vor der ersten Gehaltszahlung decken könnt. Ein möglicherweise späteres Einkommen deines Ehepartners oder noch nicht bewilligte Familienleistungen sollten in eurer persönlichen Budgetplanung nicht als bereits verfügbare Mittel behandelt werden.

Krankenversicherung: Schutz ab dem ersten Tag

Jedes Familienmitglied benötigt ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Wir planen den Übergang zwischen Einreise und dauerhafter Absicherung für jede Person gesondert.

Für Visum und Einreise

Vor der Visumerteilung muss der nach den Vorgaben der Auslandsvertretung erforderliche Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Beginnt die deutsche gesetzliche oder private Absicherung erst nach der Einreise, muss die Zwischenzeit durch einen geeigneten und anerkannten Versicherungsschutz abgedeckt sein.

Eine beliebige Reiseversicherung ist dafür nicht automatisch ausreichend. Maßgeblich sind die Anforderungen für einen langfristigen Aufenthalt und die konkreten Versicherungsbedingungen. Versicherungsschutz, Einreisedatum und Beginn der anschließenden Absicherung müssen lückenlos zusammenpassen.

Ist die bedingungslose Aufnahme in eine deutsche Krankenversicherung bereits ab Einreise bestätigt, kann diese Bestätigung als Nachweis dienen. Andernfalls kommt für den Übergang eine geeignete Incoming-Versicherung infrage. Welche Bestätigung akzeptiert wird und für welchen Zeitraum sie vorliegen muss, richtet sich nach der zuständigen Auslandsvertretung. Amtliche Hinweise zum Krankenversicherungsschutz im nationalen Visumverfahren.

Nach Beginn der deutschen Absicherung

Wenn du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, können dein Ehepartner und deine Kinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Geprüft werden unter anderem Wohnsitz, Einkommen, Alter der Kinder, eigene Versicherungspflicht und eine mögliche hauptberufliche Selbstständigkeit. Bei Kindern kann auch der Versicherungs- und Einkommensstatus des anderen Elternteils entscheidend sein. Rechtsgrundlage: § 10 SGB V.

Eine Familienversicherung muss mit der Krankenkasse geklärt werden. Deine Mitgliedschaft allein ist noch keine Bestätigung des Versicherungsbeginns aller Angehörigen. Beginnt dein Ehepartner eine versicherungspflichtige Beschäftigung, entsteht regelmäßig eine eigene Mitgliedschaft.

Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Angehörige muss eine passende eigene Absicherung einschließlich der erforderlichen Pflegeversicherung geklärt werden. Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur privaten Krankenversicherung.

Gemeinsam beantragen – zeitversetzt einreisen

Dafür müssen die Visumanträge im erforderlichen zeitlichen Zusammenhang stehen. Die amtlichen Informationen zum beschleunigten Verfahren beschreiben die Einbeziehung der Familie bei geplanter Einreise innerhalb von sechs Monaten nach der Fachkraft. Diesen zeitlichen Rahmen stimmen wir mit der Ausländerbehörde ab. Er ist keine pauschale Gültigkeitsdauer eurer Visa. Informationen der Bundesregierung zum beschleunigten Verfahren.

Wie lange gelten die Familienvisa?

Für nationale Arbeits- und Anerkennungsvisa nach §§ 16 bis 21 sieht das Visumhandbuch grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr vor. Die Vorgaben gelten entsprechend für Ehepartner und minderjährige Kinder, deren Anträge im zeitlichen Zusammenhang stehen. Kürzere Zeiträume sind möglich; Familienvisa werden mit der Gültigkeit des Visums der Fachkraft abgestimmt.

Prüft deshalb für jede Person den tatsächlichen Beginn, das Ende und die Anzahl der erlaubten Einreisen. Eine spätere Ankunft verschiebt das Ablaufdatum nicht. Auch ein Jahresvisum hebt den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang des Familienverfahrens nicht auf. Auswärtiges Amt: Visumhandbuch, Gültigkeitsdauer nationaler Visa.

Vor der späteren Einreise prüfen wir mit euch

  • Liegt der geplante Reisetag innerhalb der Gültigkeit jedes einzelnen Visums?
  • Sind die Reisepässe gültig und die Angaben in den Visa korrekt?
  • Bestehen die maßgeblichen Voraussetzungen des Familienaufenthalts weiterhin?
  • Ist die Unterkunft für die tatsächlich einreisenden Personen vorbereitet?
  • Besteht ab der jeweiligen Einreise lückenloser Krankenversicherungsschutz?
  • Sind Schule, Kinderbetreuung und erforderliche Behördenschritte vorbereitet?
  • Bleibt nach der Einreise ausreichend Zeit für den erforderlichen Aufenthaltsantrag?

Beispiel: Du reist zuerst ein und deine Familie sechs Wochen später. Das kann im abgestimmten Familienverfahren möglich sein, wenn ihre Visa an diesem Tag gültig sind und alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Läuft ein Visum bereits vorher ab, verlängert es sich durch die gemeinsame Antragstellung nicht automatisch.

Ändert sich eure Planung deutlich, informiert Medeed frühzeitig. Eine Verschiebung über die Visumgültigkeit oder den abgestimmten Verfahrensrahmen hinaus muss vor der Reise mit den zuständigen Stellen geklärt werden und kann neue Verfahrensschritte erfordern.

Ein Zuhause, das zu eurer Familie passt

Medeed plant eure Wohnsituation von Anfang an mit. Dabei berücksichtigen wir die Zahl und das Alter der Angehörigen, euren Einreiseplan, den Arbeitsort sowie die Erreichbarkeit von Kita und Schule.

Für dich als Fachkraft ist die erste bereitgestellte Unterkunft einschließlich Nebenkosten im vereinbarten Zeitraum kostenlos. Dieser Zeitraum beträgt je nach Arbeitgeber bis zu drei Monate. Die genaue Dauer und die Bedingungen werden vor deiner Einreise festgelegt. Die kostenfreie Unterbringung gilt ausschließlich für die Fachkraft.

Passende Wohnsituation für die Familie
Wohnraum für die Familie planen

Wohnraumnachweis und praktische Wohnungsplanung

Bei Ehepartnern und minderjährigen ledigen Kindern von Inhabern bestimmter Aufenthaltstitel, insbesondere § 18a, § 18b und der Blauen Karte EU, entfällt nach § 29 Absatz 5 die aufenthaltsrechtliche Voraussetzung des ausreichenden Wohnraums. Diese Erleichterung darf nicht pauschal auf § 16d übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 29 AufenthG.

Auch bei dieser Erleichterung braucht ihr tatsächlich eine geeignete Unterkunft. Mietvertrag, zulässige Belegung und örtliche Wohnstandards bleiben für eure Wohnsituation relevant.

Wie viele Quadratmeter und Zimmer braucht ihr?

Es gibt keine einzelne Quadratmeterzahl, die für jede Familie bundesweit eine Zustimmung garantiert. Wo ein Wohnraumnachweis erforderlich ist, kommt es auf die geltenden Vorgaben und die konkrete Beurteilung an. Auch die Anzahl der Zimmer lässt sich nicht pauschal mit „ein Zimmer pro Person“ festlegen.

Für eure Wohnungssuche betrachten wir insbesondere:

  • die gesamte Wohnfläche und die zulässige Personenzahl;
  • Alter und Bedürfnisse der Kinder;
  • geeignete Schlafmöglichkeiten und Rückzugsmöglichkeiten;
  • nutzbare Küche, Bad und sanitäre Einrichtungen;
  • Mietkosten, Nebenkosten und gegebenenfalls Kaution;
  • die tatsächliche Verfügbarkeit zum geplanten Einzug;
  • die Möglichkeit der Wohnsitzanmeldung;
  • Wege zu Arbeitsplatz, Kinderbetreuung und Schule.

Kita und Kinderbetreuung frühzeitig vorbereiten

Für Kinder vor dem Schuleintritt kommen je nach Alter Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege infrage. Welche Angebote verfügbar sind, wie die Anmeldung funktioniert und welche Kosten entstehen, hängt vom Wohnort und vom Träger ab.

Medeed unterstützt euch bei der Orientierung, bei der Suche nach zuständigen Stellen und bei der Vorbereitung der Anmeldung. Wir berücksichtigen dabei eure Arbeitszeiten, Wege und den voraussichtlichen Betreuungsbedarf.

Plant auch die Eingewöhnung ein: Ein zugesagter Betreuungsplatz bedeutet nicht automatisch, dass bereits am ersten Tag eine Betreuung über den gesamten Arbeitstag möglich ist. Verfügbare Plätze und Aufnahmezeitpunkte werden von den zuständigen Stellen beziehungsweise Einrichtungen festgelegt. Informationen der Bundesregierung zur Kinderbetreuung.

Kinderbetreuung frühzeitig planen

Schule und Sprachförderung für deine Kinder

Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter gelten die Schulpflicht und die Aufnahmeverfahren des jeweiligen Bundeslandes. Der Einstieg hängt unter anderem von Alter, bisheriger Schullaufbahn, Wohnort und Sprachkenntnissen ab.

Medeed unterstützt euch dabei, die zuständige Schule oder Schulbehörde zu finden und die Anmeldung vorzubereiten. Vor der Einreise solltet ihr vorhandene Zeugnisse, Schulbescheinigungen und gegebenenfalls Übersetzungen zusammenstellen. Auch Impfnachweise und weitere Gesundheitsunterlagen können für die Aufnahme wichtig sein.

Je nach Bundesland und Schule gibt es besondere Angebote für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, etwa vorbereitende Lerngruppen oder zusätzliche Deutschförderung. Über die konkrete Einstufung und den Schulplatz entscheiden die zuständigen Stellen. Informationen der Bundesregierung zu Familie und Schule.

Schule und Alltag der Kinder vorbereiten

Kindergeld und Elterngeld: mögliche Ansprüche prüfen

Kindergeld

Nach der Einreise kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Entscheidend sind unter anderem Aufenthaltsstatus, Wohnsitz, die Situation des Kindes und gegebenenfalls grenzüberschreitende Besonderheiten. Die Einreise oder eine Anmeldung allein führt nicht automatisch zu einer Zahlung.

Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Medeed unterstützt euch bei der Orientierung und der Zusammenstellung der benötigten Angaben. Über den Anspruch entscheidet die Familienkasse. Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kindergeld für ausländische Staatsangehörige.

Elterngeld

Auch Elterngeld kann je nach Aufenthaltsstatus und persönlicher Situation möglich sein. Geprüft werden unter anderem das Zusammenleben mit dem Kind, die eigene Betreuung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und der zulässige Bezugszeitraum. Ein Familienvisum allein begründet keinen automatischen Anspruch.

Die zuständige Elterngeldstelle prüft euren Antrag. Wir helfen euch, die richtige Anlaufstelle zu finden und die Vorbereitung in euren Familienplan aufzunehmen. Informationen des Familienportals zu Elterngeld für ausländische Eltern, allgemeine Voraussetzungen für Elterngeld.

Eltern und Schwiegereltern: ein gesondertes Verfahren

Für Eltern bestimmter Fachkräfte kann § 36 Absatz 3 AufenthG einen Aufenthalt ermöglichen. Erfasst sind unter anderem Fälle, in denen der Fachkraft erstmals am oder nach dem 1. März 2024 ein dort genannter Titel erteilt wurde, etwa eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b.

Auch Schwiegereltern können unter dieser Vorschrift berücksichtigt werden, wenn sich der Ehepartner der Fachkraft dauerhaft in Deutschland aufhält. Damit ist nicht automatisch gemeint, dass dieser bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen muss; der dauerhafte Aufenthalt wird im konkreten Fall geprüft.

Es handelt sich um eine gesetzliche Ermessensregelung. Insbesondere muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Dazu gehört eine tragfähige Absicherung von Krankenversicherung und Pflege. Eltern und Schwiegereltern können nicht einfach über die gesetzliche Familienversicherung ihres erwachsenen Kindes mitversichert werden.

§ 16d allein gehört nicht zu den in § 36 Absatz 3 genannten Titeln. Eltern und Schwiegereltern sind außerdem nicht von der Einbeziehung nach § 81a Absatz 4 für Ehepartner und minderjährige ledige Kinder erfasst. Deshalb werden ihre Möglichkeiten, Kosten und Unterlagen separat geprüft. Rechtsgrundlage: § 36 AufenthG.

Volljährige Kinder: eigene Möglichkeiten prüfen

Ein bereits volljähriges Kind fällt grundsätzlich nicht unter den regulären Familienweg für minderjährige ledige Kinder. Ein eigener Aufenthaltszweck kann jedoch infrage kommen, beispielsweise eine Ausbildung, ein Studium oder eine qualifizierte Beschäftigung. Dafür müssen die jeweiligen Voraussetzungen eigenständig erfüllt werden.

Ein Aufenthalt als sonstiger Familienangehöriger kommt nach § 36 Absatz 2 nur unter besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte in Betracht. Der Wunsch, weiterhin gemeinsam zu wohnen, reicht dafür allein nicht aus. Rechtsgrundlage: § 36 AufenthG.

Wird ein Kind während eines bereits laufenden Verfahrens volljährig, muss der Fall gesondert beurteilt werden. Informiert uns deshalb frühzeitig über bevorstehende Geburtstage und bereits gestellte Anträge.

Nach der Einreise: eigene Aufenthaltstitel für alle

Dein Ehepartner und jedes Kind besitzen jeweils ein eigenes Visum. Für den weiteren Aufenthalt wird für jede Person rechtzeitig die erforderliche Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Bei minderjährigen Kindern übernehmen dies die gesetzlichen Vertreter.

Beim Ehepartner ist regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30, beim Kind nach § 32 vorgesehen. Deine eigene Aufenthaltserlaubnis nach § 16d, § 18a oder § 18b beziehungsweise deine Blaue Karte EU nach § 18g wird dadurch nicht auf deine Angehörigen übertragen. Medeed bereitet die jeweiligen Anträge mit der erforderlichen Vollmacht vor und stimmt sie aufeinander ab.

Zu den ersten Schritten gehören die Wohnsitzanmeldung, die Bestätigung des Krankenversicherungsschutzes und die Vorbereitung der Aufenthaltsanträge. Wartet damit nicht bis kurz vor Ablauf der Visa. Bei langen Terminwartezeiten muss der Antrag trotzdem rechtzeitig über den vorgesehenen Weg eingereicht werden.

Ein eigener Aufenthaltstitel bedeutet zunächst nicht, dass der Aufenthaltszweck vollständig unabhängig von der familiären Beziehung ist. Die Gültigkeit und Verlängerung richten sich nach dem jeweiligen Titel und den gesetzlichen Voraussetzungen. Änderungen, etwa bei eurer familiären Situation oder deinem Aufenthalt, sollten deshalb zeitnah geklärt werden. Rechtsgrundlagen: § 27 AufenthG, § 81 AufenthG.

Medeed365 begleitet eure Familie zwölf Monate beim Ankommen

Im Rahmen von Medeed365 unterstützen wir dich und deine Familie während der ersten zwölf Monate ab deiner Einreise als Fachkraft dabei, euren Alltag in Deutschland aufzubauen. Die Begleitung gilt ausdrücklich für dich, deinen Ehepartner und deine Kinder.

Wohnen und Ankommen

Wir berücksichtigen eure Familiengröße bei der Wohnplanung, stimmen den Einzug ab und unterstützen euch bei der Orientierung am neuen Wohnort. Bei einer zeitversetzten Einreise nehmen wir die Ankunft deiner Angehörigen in den gemeinsamen Ablauf auf.

Anmeldung und Behörden

Wir helfen euch, die notwendigen Schritte zu überblicken, Unterlagen vorzubereiten und zuständige Stellen zu finden – von der Wohnsitzanmeldung bis zu den Aufenthaltsanträgen.

Der Briefservice von Medeed365 steht euch als Familie im gemeinsamen Begleitungszeitraum zur Verfügung. Über den vorgesehenen geschützten Weg könnt ihr wichtige Schreiben übermitteln. Wir unterstützen beim Verstehen der Inhalte und bei der Vorbereitung erforderlicher Antworten und Formulare. Bitte teilt Fristen unmittelbar mit; notwendige eigene Erklärungen und Unterschriften werden mit euch abgestimmt.

Gesundheit und Versicherung

Wir unterstützen euch bei der Abstimmung des Versicherungsschutzes und bei der Orientierung im Gesundheitssystem, etwa bei der Suche nach einer Hausarzt- oder Kinderarztpraxis.

Kinderbetreuung und Schule

Wir begleiten die Vorbereitung von Kita- und Schulanmeldungen und helfen euch, Informationen zu Betreuung, Aufnahmeverfahren und Sprachförderung zu erhalten.

Sprache, Beruf und Alltag

Wir beziehen die Deutschförderung und die berufliche Orientierung deines Ehepartners ebenso ein wie praktische Fragen zu Bankkonto, Mobilität und den Abläufen am Wohnort.

Häufige Fragen zum Visum für deine Familie

Bekommen mein Ehepartner und meine Kinder denselben Paragraphen wie ich?

Nein. Alle erhalten eigene nationale D-Visa, aber mit dem jeweils passenden Aufenthaltszweck. Bei dir kann das beispielsweise § 16d oder § 18a sein; für den Ehepartner gilt regelmäßig § 30, für minderjährige ledige Kinder § 32. Dein Titel beeinflusst unter anderem, welche Sprachausnahmen für deinen Ehepartner gelten.

Wird meine Familie bereits in meinem Fachkräfteverfahren berücksichtigt?

Ja, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Medeed plant Ehepartner und minderjährige ledige Kinder bereits im beschleunigten Verfahren mit ein. Dafür müssen die erforderlichen Vollmachten und Unterlagen vorliegen und die Visumanträge in zeitlichem Zusammenhang gestellt werden.

Reicht meine Vorabzustimmung automatisch auch für meine Familie?

Nein. Die Familienmitglieder müssen im Verfahren berücksichtigt und die Voraussetzungen für ihre jeweiligen Visa geprüft sein. Wir stimmen ab, welche Vorabzustimmung und ergänzenden Unterlagen für jede Person vorzulegen sind.

Ist die Vorabzustimmung bereits die Einreiseerlaubnis?

Nein. Für die Einreise benötigt jedes visumpflichtige Familienmitglied sein eigenes gültiges Visum. Die Vorabzustimmung unterstützt das Visumverfahren, ersetzt dessen Entscheidung aber nicht.

Müssen wir gemeinsam zur Visumbeantragung erscheinen?

Die Anträge werden aufeinander abgestimmt. Ob ein gemeinsamer Termin vorgesehen ist, richtet sich nach der zuständigen Auslandsvertretung und dem örtlichen Ablauf. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Antrag; die Vorgaben zur persönlichen Vorsprache bleiben bestehen.

Müssen wir am selben Tag nach Deutschland reisen?

Nein. Ihr könnt zeitversetzt einreisen, wenn dies zum abgestimmten Verfahren passt, jedes Visum am jeweiligen Reisetag gültig ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Planung einer späteren Einreise gehört deshalb schon in die Vorbereitung.

Kann meine Familie beliebig lange mit der Einreise warten?

Nein. Maßgeblich sind die jeweilige Visumgültigkeit und der abgestimmte zeitliche Rahmen des Familienverfahrens. Eine gemeinsame Antragstellung verlängert kein Visum. Größere Verschiebungen müssen vorab geklärt werden.

Bedeutet meine Kenntnisprüfung automatisch § 16d Absatz 5?

Nein. Eine Qualifizierungsmaßnahme mit Vorbereitung und anschließender Prüfung kann unter § 16d Absatz 1 fallen. Absatz 5 betrifft den reinen Prüfungsaufenthalt; für eine Anerkennungspartnerschaft gilt Absatz 3. Bei allen drei Varianten benötigt dein Ehepartner grundsätzlich A1, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift. Sein Familienvisum beruht regelmäßig auf § 30; zusätzlich müssen die übrigen Familienvoraussetzungen erfüllt sein.

Braucht mein Ehepartner A1?

Bei § 18a, § 18b und der Blauen Karte EU greift die gesetzliche Ausnahme vom vorherigen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse. Bei § 16d Absatz 1, 3 und 5 ist A1 grundsätzlich erforderlich, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme greift. Zusätzlich muss der Ehegattenaufenthalt im konkreten Fall überhaupt möglich sein.

Darf mein Ehepartner bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?

Ja, bei entsprechend erlaubter Erwerbstätigkeit. Dein Ehepartner ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Vor dem Arbeitsbeginn sind die Einträge im Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel und gegebenenfalls berufsrechtliche Voraussetzungen zu prüfen.

Müssen meine Kinder vor der Einreise Deutsch können?

Für Kinder unter 16 Jahren besteht nach § 32 keine allgemeine Pflicht zu einem vorherigen Deutschtest. Bei 16- und 17-Jährigen kommt es insbesondere auf die gemeinsame Verlegung des Lebensmittelpunkts und gesetzliche Ausnahmen an. Für Kinder bestimmter Fachkräfte gelten Erleichterungen.

Kann mein Kind mitkommen, wenn der andere Elternteil im Herkunftsland bleibt?

Das kann möglich sein. Bei gemeinsamem Sorgerecht sind das Einverständnis mit dem Aufenthalt in Deutschland oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung besonders wichtig. Sorgerecht und Reiseunterlagen müssen rechtzeitig geklärt werden.

Muss ich schon eine große Wohnung nachweisen?

Für Ehepartner und minderjährige ledige Kinder bestehen bei bestimmten Fachkräftetiteln gesetzliche Erleichterungen beim Wohnraumnachweis. Unabhängig davon plant Medeed mit euch eine tatsächlich geeignete Unterkunft. Eine pauschale Quadratmeterzahl garantiert keine behördliche Entscheidung.

Sind mein Ehepartner und meine Kinder automatisch kostenlos krankenversichert?

Nein. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Krankenkasse prüft den Anspruch und den Beginn. Bis dahin muss ein gegebenenfalls notwendiger Übergangsschutz bestehen.

Kann meine Mutter oder mein Vater mitkommen?

Unter den Voraussetzungen des § 36 Absatz 3 kann das für Eltern bestimmter Fachkräfte möglich sein. Das wird gesondert geprüft. Besonders wichtig sind der relevante Aufenthaltstitel, dessen erstmalige Erteilung, der gesicherte Lebensunterhalt und die Kranken- und Pflegeabsicherung.

Kann mein bereits 18-jähriges Kind über mein Familienverfahren einreisen?

Grundsätzlich nicht über den regulären Weg für minderjährige Kinder. Wir betrachten, ob ein eigener Aufenthaltszweck infrage kommt. Bei einem während des Verfahrens eingetretenen 18. Geburtstag oder einer außergewöhnlichen Härte ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.

Bekommen wir nach der Einreise automatisch Kindergeld oder Elterngeld?

Nein. Es handelt sich um mögliche Ansprüche, die von den jeweiligen Voraussetzungen abhängen und beantragt werden müssen. Die zuständigen Leistungsstellen entscheiden darüber.

Bezahlt Medeed die Flüge, Visa oder Übersetzungen für meine Familie?

Nein. Eure Familie bezahlt sämtliche Kosten ihrer Angehörigen selbst, einschließlich Flügen, Übersetzungen, Legalisationen, Visum- und Dienstleistergebühren, Sprachprüfungen und SIM-Karten. Medeed übernimmt oder finanziert diese Ausgaben nicht. Die Kostenregelung für dich als Fachkraft gilt nicht für deinen Ehepartner oder deine Kinder.

Warum finanziert Medeed die Fachkraft, aber nicht die Familienmitglieder?

Die vereinbarte Vorfinanzierung gehört zur beruflichen Vermittlung und Vorbereitung der Fachkraft. Medeed geht dafür in Vorleistung; dein Arbeitgeber erstattet die vereinbarten Kosten später. Die Ausgaben deiner Angehörigen sind davon getrennt und bleiben bei eurer Familie.

Bedeutet zwölf Monate Familienintegration, dass alle Familienkosten bezahlt werden?

Nein. Medeed unterstützt euch im vereinbarten Umfang bei der Organisation und beim Ankommen. Die Kosten deiner Angehörigen für Unterlagen, Visa, Reisen, Versicherungen, Wohnen und Alltag tragt ihr selbst.

Hilft Medeed auch nach der Einreise?

Ja. Medeed365 begleitet dich und deine Familie zwölf Monate ab deiner Einreise als Fachkraft. Dazu gehören Unterstützung beim Wohnen, bei Briefen, Behördenwegen, Versicherung, Kita, Schule und der Orientierung im Alltag nach Maßgabe eurer Medeed-Vereinbarung.

Plant euren Start in Deutschland gemeinsam mit Medeed

Teile deinem Medeed-Ansprechpartner frühzeitig mit, wer dich begleiten möchte und wann ihr einreisen wollt. Gemeinsam bereiten wir die nächsten Schritte vor – vom ersten Familienplan über die Visumanträge bis zum Alltag in Deutschland.

Deine berufliche Zukunft und das Ankommen deiner Familie gehören für uns zusammen.

Gemeinsamer Start der Familie in Deutschland