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Ablauf & Roadmap

Ablauf und Roadmap für Ärzte: Qualifizierung und Prüfungsvorbereitung

Gezielt auf die noch erforderlichen Schritte zur Approbation vorbereiten

Die zuständige Stelle hat festgestellt, dass du für die deutsche Berufszulassung noch eine Qualifizierung oder weitere Nachweise benötigst? Medeed plant mit dir die geeignete Vorbereitung, beispielsweise auf eine erforderliche Fachsprachen- oder Kenntnisprüfung. Für eine passende Maßnahme kommt ein Aufenthalt nach § 16d Abs. 1 AufenthG infrage.

Eine vorbereitende Maßnahme ist noch keine ärztliche Berufszulassung. Ob du daneben arbeiten darfst, wird getrennt nach Aufenthaltsrecht und Berufsrecht geprüft. Wir stimmen Maßnahme, mögliche Beschäftigung und Finanzierung vor deiner Einreise miteinander ab.

Diese Roadmap gehört zum Medeed-Ärzteprogramm für Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran. Wir vermitteln in den Bereichen Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin ausschließlich nach Hamburg und Bayern. Seit dem 15. September 2026 sind Registrierung und Aufnahmeprozess für das Pilotprojekt mit 100 vorgesehenen Plätzen geöffnet. Ab März 2027 ist der Ausbau mit weiteren Bewerbungen aus dem Iran vorgesehen.

1 Beratung
2 Vorbereitung
3 Qualifizierung
4 Berufszulassung

Deine Roadmap

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1. Kontakt und erste Beratung

Kontakt und erste Beratung

Du fragst deine Aufnahme bei Medeed an und erläuterst deinen ärztlichen Berufsweg. Wir besprechen deine Ausbildung im Iran, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse und bisherige Anträge in Deutschland.

Wenn du bereits einen Bescheid, eine Prüfungsaufforderung oder eine behördliche Rückmeldung hast, beziehen wir diese frühzeitig ein. Daraus ergibt sich, welche Vorbereitung für deinen nächsten Schritt erforderlich ist. Auch Arbeitsort, Familienplanung und die Finanzierung während einer möglichen Lernphase werden besprochen.

Für Anfrage und Aufnahmegespräche fallen keine Gebühren an. Eine Sicherheitsleistung wird während dieser Prüfung nicht verlangt.

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2. Registrierung, Verifizierung und Unterlagen

Registrierung, Verifizierung und Unterlagen

Du registrierst dich, bestätigst deine E-Mail-Adresse und durchläufst das vorgesehene Verifizierungsverfahren. Die Bestätigung deiner E-Mail ersetzt die Identitätsprüfung nicht. Nach der Freigabe erhältst du deinen persönlichen Zugang zum MedPortal.

Dort findest du deine individuelle Unterlagenliste, lädst die angeforderten Nachweise hoch und erhältst Rückmeldungen zu fehlenden oder zu aktualisierenden Dokumenten. Deine Anlaufstelle unterstützt dich bei der Nutzung; die fachliche Prüfung und Verfahrenskoordination übernimmt Medeed.

Ein Upload im MedPortal ist noch kein Antrag bei einer Behörde. Wir informieren dich, wann ein Antrag eingereicht wurde und welche nächsten Aufgaben anstehen.

Wir benötigen insbesondere deinen gültigen Pass, einen lückenlosen Lebenslauf, deinen medizinischen Abschluss, Fächer- und Stundenübersichten, Nachweise praktischer Ausbildungsabschnitte sowie deine iranische Berufszulassung. Vorhandene Sprachzertifikate, deutsche Bescheide und gegebenenfalls Facharzt- und Tätigkeitsnachweise gehören ebenfalls dazu. Gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und aktuelle Unbedenklichkeitsnachweise werden passend zum Verfahrensstand ergänzt.

Für diesen Weg sind der vorhandene behördliche Bescheid und gegebenenfalls Kurs-, Prüfungs- oder Maßnahmenzusagen besonders wichtig. Fehlen sie noch, koordinieren wir zunächst die dafür erforderliche Anerkennungsprüfung.

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3. Auswahlgespräche und verbindliche Aufnahme

Auswahlgespräche und verbindliche Aufnahme

Wir prüfen, ob dein Profil in unser Ärzteprogramm passt und eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme tatsächlich vorbereitet werden kann. Dabei betrachten wir auch den vorgesehenen Arbeitgeber, eine mögliche begleitende Beschäftigung und die Sicherung deines Lebensunterhalts.

Nach mehreren Beratungs- und Auswahlgesprächen bestätigt Medeed bei positiver Prüfung deine Aufnahme. Du erhältst die Leistungsübersicht, deine Mitwirkungspflichten und die Vertragsunterlagen vor deiner Entscheidung.

Für diesen Aufnahmeweg ist eine rückzahlbare Sicherheitsleistung von 2.500 Euro vorgesehen. Sie wird nicht bei der ersten Anfrage und nicht während der Beratungs- und Aufnahmeprüfung verlangt. Eine Einzahlung setzt eine gesonderte wirksame Vereinbarung mit einem konkret bezeichneten, rechtlich zulässigen Sicherungszweck voraus. Ohne einen solchen wirksam vereinbarten Sicherungszweck wird keine Einzahlung verlangt.

Der Zahlungstermin liegt erst nach verbindlicher Aufnahme in der konkret abgestimmten Vorbereitungsphase, etwa bei Bewerberprofil, Vorstellungsvideo und den individuell benötigten Vorbereitungsschritten. Ein Sprachkurs ist dafür kein pauschaler Auslöser. Aus der Registrierung allein entsteht keine Zahlungspflicht.

Die Verwahrung erfolgt getrennt auf dem Medeed-Treuhandkonto mit persönlicher Zuordnung über deine Kautions-ID. Der Betrag ist keine Vermittlungs- oder Kursgebühr und wird nicht zur Finanzierung der Vorbereitung verwendet. Die Kontodaten und Bedingungen erhältst du vor der Zahlung im MedPortal.

Die Rückzahlung erklären wir in Schritt 12. Bestehende günstigere Vereinbarungen bleiben bestehen; eine neue Website-Angabe erhöht eine bereits vereinbarte Sicherheitsleistung nicht automatisch.

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4. Ärztliche Sprachförderung und Prüfungsvorbereitung

Ärztliche Sprachförderung und Prüfungsvorbereitung

Nach deiner bestätigten Aufnahme organisiert Medeed deine sprachliche Vorbereitung. Wir planen allgemeines Deutsch bis B2 im Iran und, soweit erforderlich, medizinische Fachsprache bis C1. Bereits vorhandene Kenntnisse werden berücksichtigt. Ein fehlender Deutschkurs bei deiner ersten Anfrage schließt eine Aufnahme nicht allein aus.

Du lernst online und kannst deine Tätigkeit im Iran während der Vorbereitung möglichst fortsetzen. Deinen Dienstplan reichst du über das MedPortal ein. Unterrichtszeiten, Lernumfang und Kursgruppen stimmen wir unter Berücksichtigung deiner Schichten, Ruhezeiten und Fortschritte ab.

Zum ärztlichen Unterricht gehören Anamnese, verständliche Patientengespräche, Fallvorstellungen, Übergaben, Dokumentation und Arztbriefe. Auch Arbeitgebergespräche und die vereinbarte Prüfungsvorbereitung werden geübt. Medeed verfolgt deine Teilnahme und bespricht deinen Lernstand regelmäßig mit den Lehrkräften.

Medeed trägt die vollständigen Kosten deines bestätigten Sprachprogramms. Du musst keine Kursgebühren vorstrecken. Externe Prüfungsgebühren werden getrennt behandelt; die Erstattungsregelung findest du unten. Ein allgemeines C1-Zertifikat ersetzt nicht automatisch die ärztliche Fachsprachenprüfung.

Dein Sprachlernplan und die fachliche Prüfungsvorbereitung werden miteinander abgestimmt. Eine Fachsprachenprüfung prüft die medizinische Kommunikation. Eine Kenntnisprüfung prüft medizinische Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Prüfungen haben unterschiedliche Zwecke und ersetzen einander nicht.

Die passende Vorbereitung richtet sich nach deinem Bescheid, deinem Lernstand und den Anforderungen der zuständigen Stelle. Ein allgemeiner Deutschkurs allein ist nicht automatisch eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme für diesen Aufenthalt.

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5. Bescheid, Qualifizierungsmaßnahme und Finanzierung klären

Bescheid, Qualifizierungsmaßnahme und Finanzierung klären

Für den Aufenthalt nach § 16d Abs. 1 AufenthG muss die zuständige Stelle festgestellt haben, dass eine Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahme beziehungsweise weitere Qualifikationen für die Anerkennung oder Berufsausübungserlaubnis erforderlich sind. Wir ordnen mit dir ein, was dein Bescheid verlangt.

Bei Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten kann eine Kenntnisprüfung notwendig werden, wenn wesentliche Unterschiede nicht anderweitig ausgeglichen sind beziehungsweise die Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Ein bei Pflege- oder MT-Berufen möglicher Anpassungslehrgang wird deshalb nicht einfach auf den ärztlichen Approbationsweg übertragen.

Wir klären vor der Antragstellung:

  • Welche Maßnahme für deinen festgestellten Bedarf geeignet ist und welche Inhalte sie umfasst.
  • Welche Teilnahme- oder Prüfungszusage erforderlich ist und welche Termine verfügbar sind.
  • Welche Deutschkenntnisse der Anbieter und die Behörde verlangen.
  • Wer Kurs-, Prüfungs- und weitere Verfahrenskosten nach ausdrücklicher Zusage trägt.
  • Wie dein Lebensunterhalt während der gesamten vorgesehenen Lernphase gesichert wird.
  • Ob und in welchem Umfang eine begleitende Beschäftigung erlaubt und tatsächlich vereinbart ist.

Je nach Fall kommen für den Lebensunterhalt ausreichendes zulässiges Einkommen, ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung infrage. Die rückzahlbare Sicherheitsleistung bei Medeed ist kein Sperrkonto und ersetzt diesen Nachweis nicht. Auch eine kostenlose Unterkunft für ein bis drei Monate deckt nicht automatisch den gesamten Aufenthalt ab.

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6. Arbeitgeber kennenlernen – erst ab B1

Arbeitgeber kennenlernen – erst ab B1

Ein Arbeitgebergespräch findet bei Medeed erst statt, wenn du mindestens auf B1-Niveau Deutsch sprichst und dich tatsächlich über deinen Beruf und deine Erfahrung austauschen kannst. Ein Zertifikat allein ersetzt diese Gesprächsfähigkeit nicht. Je nach Stelle kann die Einrichtung bereits für das Interview weitergehende Sprachkenntnisse verlangen.

Zu deinem Bewerberprofil gehört ein kostenloses Vorstellungsvideo als fester Programmbestandteil. Wir erstellen es mit dir, stimmen die fertige Fassung ab und erklären die Verwendung gegenüber möglichen Arbeitgebern.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, dein Profil ausgewählt und der Gesprächswunsch bestätigt, organisieren wir das reguläre Interview innerhalb von 14 Kalendertagen. Du erfährst vorab, welche Einrichtung dich kennenlernen möchte und welche Aufgaben, Arbeitsbedingungen und welcher Standort vorgesehen sind. Du und der Arbeitgeber entscheiden frei über die Zusammenarbeit.

Wir besprechen die spätere ärztliche Stelle und eine gegebenenfalls mögliche Beschäftigung während der Vorbereitung. Dabei werden Aufgaben, Arbeitszeit, Unterricht, Prüfungsphasen und Freistellungen aufeinander abgestimmt.

Eine mögliche spätere Arztstelle bedeutet noch kein laufendes Einkommen während eines Vorbereitungskurses. Wir erklären dir vor deiner Entscheidung, ab wann welche Beschäftigung tatsächlich vereinbart und rechtlich möglich ist.

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7. Arbeitsvertrag, Maßnahmenplan und Vollmachten

Arbeitsvertrag, Maßnahmenplan und Vollmachten

Du schließt einen vereinbarten Arbeitsvertrag direkt mit der Einrichtung. Darin muss erkennbar sein, ob zunächst eine erlaubte begleitende Beschäftigung vorgesehen ist oder die Beschäftigung erst nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen beginnt. Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit und Bedingungen für den Start werden getrennt von der Kursteilnahme geregelt.

Hinzu kommen der behördlich festgestellte Bedarf, die Teilnahmezusage und der Maßnahmenplan. Bei überwiegend betrieblicher Qualifizierung wird eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt.

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bevollmächtigst du die einstellende Einrichtung. Diese erteilt Medeed die erforderliche Untervollmacht. Die Einrichtung stellt insbesondere den Arbeitsvertrag, die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und weitere erforderliche Arbeitgebernachweise bereit. Persönliche Erklärungen und Unterschriften bleiben deine Aufgabe.

Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und stimmen den Verfahrensbeginn mit dem Arbeitgeber ab. Vollmachten für einbezogene Familienmitglieder und Anträge zur Berufsanerkennung werden gesondert vorbereitet.

Ein reiner Vorbereitungskurs ohne geeigneten Arbeitgebervorgang führt nicht automatisch zu einem beschleunigten Fachkräfteverfahren. Die konkrete Verfahrensmöglichkeit prüfen wir vor der Beauftragung.

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8. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a

Sobald die erforderlichen Verträge, Vollmachten und Unterlagen vorliegen, koordiniert Medeed für den Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, soweit die Voraussetzungen für deinen konkreten Weg erfüllt sind. Arbeitgeber und zuständige Ausländerbehörde schließen die vorgesehene Verfahrensvereinbarung.

Medeed bereitet den Vorgang vor, übermittelt die vereinbarten Unterlagen und stimmt Nachforderungen mit dir und der Einrichtung ab. Die Ausländerbehörde beteiligt die erforderlichen Stellen, insbesondere die Anerkennungsbehörde und gegebenenfalls die Bundesagentur für Arbeit. Entscheidungen trifft die jeweils zuständige Stelle.

Dein Ehepartner und deine minderjährigen ledigen Kinder werden soweit gesetzlich möglich von Anfang an mit eingeplant. Eigene Familienunterlagen, erforderliche Vollmachten und zeitlich zusammenhängende Visumanträge bereiten wir frühzeitig vor.

Im Qualifizierungsweg werden insbesondere Anerkennungsbescheid, Maßnahmenplan, notwendige Sprachkenntnisse, Finanzierung und gegebenenfalls Beschäftigungsbedingungen geprüft. Die Maßnahme muss zum festgestellten Qualifizierungsbedarf passen.

Ist das beschleunigte Verfahren im Einzelfall nicht eröffnet, erklären wir dir vorab den regulären Visumweg. Eine Vorabzustimmung wird nicht allein durch eine Kursanmeldung zugesagt.

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9. Vorabzustimmung und persönlicher Visumantrag

Vorabzustimmung und persönlicher Visumantrag

Bei positiver Prüfung erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zur Visumerteilung. Du erhältst sie mit deiner abgestimmten Unterlagenliste über das MedPortal. Die Vorabzustimmung ersetzt weder das Visum noch die Berufszulassung.

Medeed unterstützt die Vorbereitung deines persönlichen Antrags auf ein nationales D-Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Du nimmst die vorgeschriebenen persönlichen Termine wahr und legst die angeforderten Nachweise vor. Über die Erteilung entscheidet die Auslandsvertretung.

Deine Angehörigen benötigen eigene Visumanträge und eigene Visa. Ihre Einreise kann innerhalb der jeweiligen Visumgültigkeit auch später erfolgen. Die Voraussetzungen, einschließlich eines gegebenenfalls nötigen A1-Nachweises deines Ehepartners, werden gesondert geprüft.

Für die hier beschriebene Qualifizierungsmaßnahme wird das nationale Visum mit dem Aufenthaltszweck § 16d Abs. 1 AufenthG vorbereitet. Bei zulässiger begleitender Beschäftigung werden deren Bedingungen mit berücksichtigt.

Eine von der Qualifizierung unabhängige Beschäftigung ist bis 20 Wochenstunden erlaubt. Eine fachlich zusammenhängende Beschäftigung kann nach § 16d Abs. 2 unter zusätzlichen Voraussetzungen ohne diese zeitliche Begrenzung möglich sein. Ärztliche Aufgaben setzen auch dabei Berufserlaubnis oder Approbation voraus.

Ein Aufenthalt ausschließlich zum Ablegen einer Prüfung nach § 16d Abs. 5 ist ein anderer Fall und erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Wir verwenden diese Grundlage daher nicht für eine geplante Vorbereitung mit laufender Beschäftigung. Bei § 16d besteht für Ehepartner durch die Verfahrensbeschleunigung allein keine allgemeine A1-Befreiung.

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10. Zeitplan, Maßnahmenbeginn und Anreise abstimmen

Zeitplan, Maßnahmenbeginn und Anreise abstimmen

Medeed stimmt Kursplatz, erforderliche Sprachkenntnisse, Visum, mögliche Beschäftigung und Einreise aufeinander ab. Für den vereinbarten Arbeitgebervorgang nutzen wir nach vollständigen Verträgen, Vollmachten, Arbeitgeber- und Maßnahmenunterlagen den schriftlich bestätigten Planungsrahmen von 90 Werktagen.

Dieser Rahmen betrifft die vorbereitete Einreise und den vorgesehenen Beginn der Maßnahme beziehungsweise erlaubten Beschäftigung. Er ist keine Zusage, innerhalb von 90 Werktagen die Kenntnisprüfung zu bestehen, eine Berufserlaubnis zu erhalten oder ärztlich arbeiten zu können.

Prüfungsangebote, individuelle Lernzeit und behördliche Bearbeitung können den weiteren Weg verlängern. Wir prüfen frühzeitig, ob die Finanzierung für die geplante Dauer ausreicht. Ein konkreter Flug wird erst nach Visumerteilung und bestätigter Reiseplanung gebucht.

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11. Anreise, Ankunft und erste Orientierung

Anreise, Ankunft und erste Orientierung

Nach erteiltem Visum und abgestimmtem Einreisetermin bucht und bezahlt Medeed deinen einmaligen Economy-Einreiseflug. Selbst gebuchte Flugtickets werden im Rahmen dieser Leistung nicht erstattet. Deinen Zielflughafen, die Abholung, den Treffpunkt und die Weiterfahrt zur Unterkunft erhältst du vor dem Flug über das MedPortal.

Du bekommst das vereinbarte deutsche SIM-Karten- beziehungsweise eSIM-Startpaket bereits im Herkunftsland. Aktivierung und Erreichbarkeit klären wir vor der Reise. In den ersten drei Tagen unterstützen wir dich bei der Orientierung, wichtigen Wegen und den vereinbarten ersten Anmeldeschritten. Wir begleiten dich auch zur persönlichen Vorstellung bei deinem Arbeitgeber.

Deine bereitgestellte erste Unterkunft ist mindestens einen und höchstens drei Monate einschließlich Miete und Nebenkosten kostenlos. Der genaue Zeitraum richtet sich nach der Vereinbarung mit der Einrichtung und wird vor der Einreise bestätigt. Bei Bedarf hinterlegt Medeed die Wohnungskaution; das nach der mietvertraglichen Abrechnung freigegebene Guthaben geht an Medeed zurück.

Deine erforderliche Übergangs- beziehungsweise Incoming-Versicherung und externe Visumdienstleister bezahlst du selbst. Angehörige tragen ihre persönlichen Reise-, Dokumenten-, Visa-, Versicherungs- und Wohnkosten. Ihre organisatorische Begleitung bleibt davon getrennt.

Nach der Ankunft gleichen wir deine tatsächlichen Kurs- und gegebenenfalls Arbeitszeiten mit den vereinbarten Terminen ab. Du erhältst Orientierung zum Unterrichtsort beziehungsweise zur Online-Teilnahme und zu den nächsten behördlichen Schritten.

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12. Maßnahmenbeginn, Beschäftigung und Rückzahlung

Maßnahmenbeginn, Beschäftigung und Rückzahlung

Du beginnst die bestätigte Qualifizierungsmaßnahme und hältst die vorgesehenen Lern- und Prüfungstermine ein. Eine begleitende Beschäftigung nimmst du nur in dem ausdrücklich erlaubten Umfang auf. Ohne Berufserlaubnis oder Approbation darfst du keine ärztlichen Aufgaben übernehmen.

Der reine Unterrichts- oder Prüfungsbeginn ist kein erster Arbeitstag. Nimmst du eine zulässige begleitende Beschäftigung beim vermittelten Arbeitgeber auf, zählt deren erster tatsächlicher Arbeitstag für die Rückzahlung; eine spätere ärztliche Zulassung muss dafür nicht abgewartet werden. Bei einem zunächst reinen Kursaufenthalt ist die Voraussetzung „erster Arbeitstag“ noch nicht erfüllt. Den vorgesehenen Beschäftigungsbeginn und die Rückzahlungsbedingungen erläutern wir dir deshalb vor der Einzahlung. Früher fällige Rückzahlungsansprüche bleiben bestehen.

Deine hinterlegte Sicherheitsleistung von 2.500 Euro wird regulär innerhalb von sieben Kalendertagen vollständig zurückgezahlt, sobald alle drei Voraussetzungen erfüllt und Medeed nachgewiesen sind:

  1. Du bist nach Deutschland eingereist.
  2. Dein eigenes, auf deinen Namen geführtes und für die Auszahlung nutzbares Konto ist im MedPortal hinterlegt.
  3. Dein erster tatsächlich geleisteter, rechtlich erlaubter Arbeitstag beim vermittelten Arbeitgeber ist bestätigt oder nachvollziehbar nachgewiesen.

Die Frist beginnt am Tag nach Vorliegen der letzten Voraussetzung. Wir überweisen auf dein eigenes Konto, beispielsweise dein neu eröffnetes deutsches Bankkonto. Ein anderes rechtlich nutzbares SEPA-Konto wird nicht allein wegen einer ausländischen IBAN abgelehnt.

Du musst weder das Ende der Probezeit noch die Zahlung einer Arbeitgeberrechnung an Medeed abwarten. Es wird keine Bearbeitungs- oder Verwahrungsgebühr abgezogen. Der unterschriebene Arbeitsvertrag allein genügt noch nicht; maßgeblich ist die tatsächliche Arbeitsaufnahme.

Wird das Verfahren vor dem ersten Arbeitstag endgültig beendet, wird die Sicherheitsleistung grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Beendigung und Mitteilung einer nutzbaren Bankverbindung zurückgezahlt. Ein Abbruch oder Vermittlerwechsel führt nicht automatisch zum Verfall. Eine Verrechnung ist nur nach der wirksamen Vereinbarung mit einem tatsächlich bestehenden, zulässig gesicherten und unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Anspruch möglich. Früher fällige gesetzliche oder günstigere vertragliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.

Die von Medeed hinterlegte Wohnungskaution gehört nicht zu dieser Auszahlung. Auch die Erstattung deiner vereinbarten Auslagen wird gesondert abgerechnet.

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Prüfungen, Berufszulassung und Medeed365

Du absolvierst die festgelegte Vorbereitung und legst die erforderlichen Prüfungen ab. Medeed koordiniert im zugesagten Umfang Unterlagen, Nachreichungen und die Abstimmung mit der zuständigen Stelle. Deine Lernzeit und ein Prüfungserfolg werden nicht garantiert.

Arbeitsort Berufszulassung und weiterer Weg
Hamburg Eine erste Berufserlaubnis kann unter den weiteren Voraussetzungen bereits mit B2 möglich sein. Wird sie erteilt, prüfen wir eine passende erlaubte Beschäftigung. Für die Verlängerung um das zweite Jahr verlangt Hamburg die bestandene Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Hamburger Kammer.
Bayern Vor Erteilung einer Berufserlaubnis sind medizinische Fachsprachkenntnisse auf C1-Niveau nachzuweisen, regelmäßig durch eine anerkannte Fachsprachenprüfung. Eine Einreise zur geeigneten Vorbereitung ist von der späteren ärztlichen Arbeitsaufnahme getrennt.

Wenn Berufserlaubnis oder Approbation vorliegen und alle Beschäftigungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird der weitere Aufenthalt geprüft. Je nach Voraussetzungen kommen insbesondere § 18b oder § 18g AufenthG infrage. Die entsprechende Umstellung erfolgt nicht automatisch durch eine bestandene Prüfung.

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Abs. 1 wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann um höchstens zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert werden. Wir behalten mit dir den Fortschritt und die Fristen im Blick. Der Abschluss der Vorbereitung ersetzt noch nicht die Erteilung der Approbation.

Medeed365 beginnt mit deiner Einreise und begleitet dich und deine einbezogene Familie zwölf Monate. Ein zuständiger Mentor arbeitet mit deiner regionalen MedBase und den Fachbereichen zusammen. Wir unterstützen euch im vereinbarten Umfang bei Anmeldung, Konto, Aufenthalt, Krankenversicherung, Behördenpost, Wohnungssuche, Kita, Schule und Alltag.

Deine Unterlagen und Anliegen laufen weiter über das MedPortal. Dort reichst du beispielsweise deine Meldebescheinigung, aktuelle Arbeitgebernachweise und Behördenbriefe ein. Wir koordinieren den rechtzeitigen Aufenthaltsantrag und begleiten dich zum abgestimmten Behördentermin, auch zur Aufnahme der Fingerabdrücke durch die Behörde.

Der Medeed365-Mentorenplan umfasst sieben gemeinsame Gespräche mit dir, deiner zuständigen Führungskraft und deinem Mentor: etwa nach zwei und vier Wochen, nach drei Monaten, etwa vier Wochen und ein bis zwei Wochen vor Probezeitende sowie im neunten Monat und kurz vor Ende des Begleitungsjahres. Die Termine werden an Arbeitsbeginn, Probezeit und deinen tatsächlichen Verlauf angepasst. Bei Bedarf kommen weitere Gespräche hinzu.

Deine Einrichtung übernimmt die fachliche Einarbeitung, Dienstplanung und Arbeitgeberpflichten. Eine später einreisende Familie wird innerhalb desselben Begleitungsjahres unterstützt. Für Familienmitglieder gibt es keine eigenen Medeed-Sprachkurse, auch nicht gegen Bezahlung; wir können bei der Suche nach externen Angeboten helfen.

Transparent geplant

Kostenübernahme und Erstattung deiner Auslagen

Die Vermittlung und die bestätigte Sprachförderung sind für dich kostenfrei. Bei einigen vereinbarten Auslagen bezahlst du zunächst selbst und erhältst den Betrag anschließend zurück. Eine Erstattung ist von der Rückzahlung deiner Sicherheitsleistung getrennt.

Leistung So wird sie bezahlt
Bestätigtes Medeed-Sprachprogramm einschließlich vereinbarter Lernmaterialien und Vorbereitung Medeed trägt die Kosten direkt; du musst keine Kursgebühren vorstrecken.
Eine freigegebene deutsche Sprachprüfung Einmalige Erstattung bis höchstens 350 Euro, grundsätzlich für B1; stattdessen B2 nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe. Die Grenze gilt für eine Prüfung, nicht für beide.
Erforderliche Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisationen Erstattung bis insgesamt höchstens 500 Euro für alle drei Positionen zusammen, ausschließlich für deine Fachkraft- und Anerkennungsunterlagen.
Amtliche Gebühr für dein nationales Visum Erstattung des tatsächlich bezahlten Betrags bis höchstens 75 Euro; Dienstleistergebühren sind ausgeschlossen.
Anerkennung, Gutachten und weitere Verfahrens- oder Prüfungsgebühren Kostenübernahme und Zahlungsweg werden für die ausdrücklich zugesagten Positionen vorab im MedPortal bestätigt.
Einreiseflug, SIM-Startpaket und vereinbarte Flughafenabholung Medeed bucht beziehungsweise organisiert und bezahlt die bestätigten Leistungen direkt.
Erste Unterkunft und gegebenenfalls Wohnungskaution Miete und Nebenkosten für den bestätigten Zeitraum von ein bis drei Monaten; die von Medeed hinterlegte Kaution fließt nach Abrechnung an Medeed zurück.
Vereinbarte Medeed365-Begleitung Keine zusätzliche Betreuungsgebühr für das erste Jahr ab Einreise.

Rechnungen und Zahlungsnachweise reichst du über das MedPortal ein. Nach Einreise und bestätigtem ersten Arbeitstag veranlasst Medeed die zugesagten Erstattungen unmittelbar, sobald alle Belege und deine nutzbare Bankverbindung vollständig vorliegen. Die Auszahlung erfolgt auf dein eigenes, auf deinen Namen geführtes Konto. Wir unterstützen dich bei einem deutschen Bankkonto; ein anderes rechtlich nutzbares SEPA-Konto wird nicht allein wegen einer ausländischen IBAN ausgeschlossen.

Höchstgrenzen sind keine Pauschalen: Erstattet werden die tatsächlichen, erforderlichen und vorher vereinbarten Kosten. Wiederholungsprüfungen und zusätzliche Leistungen sind nur bei weiterer ausdrücklicher Zusage enthalten. Übergangsversicherung, Visumdienstleister, persönliche Lebenshaltung und nicht zugesagte Ausgaben bezahlst du selbst. Kostenübernahmen für dich gelten nicht für deine Familienmitglieder.

Die bestätigte ärztliche Sprachförderung umfasst B2 und bei Bedarf C1-Fachsprache nach deinem Lernplan. Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung, medizinische Vorbereitungskurse, Approbations- und Berufserlaubnisgebühren sind jeweils gesondert zuzuordnen. Sie sind nicht automatisch mit der einmaligen Erstattung von höchstens 350 Euro für eine allgemeine Deutschprüfung abgegolten. Wer diese Positionen trägt und welche Ausgaben du selbst finanzierst, wird vor der Buchung schriftlich bestätigt.

Freiwillige Starthilfe

Optionales zinsloses Willkommensdarlehen

Für persönliche Startausgaben kannst du vor der Einreise über das MedPortal ein freiwilliges zinsloses Willkommensdarlehen beantragen. Nach Prüfung und Genehmigung sind 1.000 Euro bei alleiniger Einreise oder 1.500 Euro bei tatsächlicher gemeinsamer Einreise mit Familie vorgesehen.

Die Auszahlung erfolgt nach Ankunft, wenn die vereinbarten Voraussetzungen wie Anmeldung, Steuer-ID und eigenes nutzbares Konto vorliegen. Die Rückzahlung beginnt im dritten Monat nach Auszahlung und erfolgt in zwölf monatlichen Raten. Einzelheiten und Termine regelt ein eigener Darlehensvertrag.

Das Darlehen ist freiwillig und von deiner Sicherheitsleistung, der Wohnungskaution sowie den zugesagten Erstattungen getrennt.

Vorbereitung auf den ärztlichen Start in Deutschland
Dein nächster Schritt

Dein Weg wird gemeinsam geplant

Im MedPortal findest du deinen persönlichen Aufgabenstand, Rückmeldungen und Termine. Medeed stimmt die nächsten Schritte mit dir und den beteiligten Stellen ab. Sprache und Unterlagen können parallel vorbereitet werden; behördliche Entscheidungen und erforderliche Prüfungen bestimmen, wann der nächste Schritt möglich ist.