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Ablauf & Roadmap

Ablauf und Roadmap für MT-Fachkräfte

Von deiner beruflichen Erfahrung bis zum Einstieg in Deutschland

Du möchtest in der medizinischen Technologie, im OP oder in der Anästhesieassistenz in Deutschland arbeiten? Medeed begleitet dich von der Prüfung deines Abschlusses über Sprachförderung, Anerkennung und Arbeitgeberauswahl bis zu Visum, Einreise und deinem ersten Jahr vor Ort.

Diese Roadmap richtet sich an MTR, MTL und MTF sowie die eigenständigen Berufsgruppen OTA und ATA aus dem Iran, Indien und der Türkei. Wir ordnen deinen Abschluss dem passenden deutschen Beruf zu und stimmen den Ablauf auf deinen Anerkennungsstand ab.

Auch ohne Deutschkenntnisse ist eine Aufnahme möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dein Lernziel ist B1 oder B2, passend zum nächsten Schritt. Für die spätere Berufszulassung werden regelmäßig weitergehende Sprachkenntnisse benötigt.

1 Beratung
2 Vorbereitung
3 Anerkennung
4 Ankommen

Deine Roadmap

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1. Kontakt und erste Beratung

Kontakt und erste Beratung

Du fragst deine Aufnahme über das Medeed-Formular an oder meldest dich bei einer autorisierten Anlaufstelle. Wir besprechen deinen Abschluss, mindestens drei Jahre nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung, vorhandene Deutschkenntnisse und deine beruflichen Wünsche.

Für die Einordnung interessieren uns deine tatsächlichen Aufgaben: etwa Bildgebung und Strahlenschutz in der Radiologie, Analyseverfahren im Labor, Untersuchungen in der Funktionsdiagnostik oder deine Tätigkeit im OP und in der Anästhesieassistenz. Auch Familienplanung, Arbeitsort und ein realistischer Einreisezeitpunkt gehören in die Beratung.

Die Anfrage ist noch keine Aufnahmezusage. Für Anfrage und Aufnahmegespräche fallen keine Gebühren an; eine Sicherheitsleistung wird in dieser Phase nicht verlangt.

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2. Registrierung, Verifizierung und Unterlagen

Registrierung, Verifizierung und Unterlagen

Du registrierst dich, bestätigst deine E-Mail-Adresse und durchläufst das vorgesehene Verifizierungsverfahren. Die Bestätigung deiner E-Mail ersetzt die Identitätsprüfung nicht. Nach der Freigabe erhältst du deinen persönlichen Zugang zum MedPortal.

Dort findest du deine individuelle Unterlagenliste, lädst die angeforderten Nachweise hoch und erhältst Rückmeldungen zu fehlenden oder zu aktualisierenden Dokumenten. Deine Anlaufstelle unterstützt dich bei der Nutzung; die fachliche Prüfung und Verfahrenskoordination übernimmt Medeed.

Ein Upload im MedPortal ist noch kein Antrag bei einer Behörde. Wir informieren dich, wann ein Antrag eingereicht wurde und welche nächsten Aufgaben anstehen.

Für die fachliche Prüfung benötigen wir insbesondere Pass, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Fächer- und Stundenübersichten, praktische Ausbildungsnachweise und aussagekräftige Arbeitszeugnisse. Vorhandene Anerkennungsbescheide und Sprachzertifikate reichst du ebenfalls ein.

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3. Auswahlgespräche und verbindliche Aufnahme

Auswahlgespräche und verbindliche Aufnahme

Wir prüfen, zu welchem deutschen Referenzberuf dein Abschluss passt, welche Anerkennung möglich ist und ob eine passende Einrichtung dein Profil benötigt. Eine ähnlich klingende Berufsbezeichnung allein reicht für diese Zuordnung nicht aus.

Nach mehreren Beratungs- und Auswahlgesprächen bestätigt Medeed bei positiver Prüfung deine Aufnahme. Du erhältst die Leistungsübersicht, deine Mitwirkungspflichten und die Vertragsunterlagen vor deiner Entscheidung.

Für diesen Aufnahmeweg ist eine rückzahlbare Sicherheitsleistung von 1.000 Euro vorgesehen. Sie wird nicht bei der ersten Anfrage und nicht während der Beratungs- und Aufnahmeprüfung verlangt. Eine Einzahlung setzt eine gesonderte wirksame Vereinbarung mit einem konkret bezeichneten, rechtlich zulässigen Sicherungszweck voraus.

Der Zahlungstermin liegt erst nach verbindlicher Aufnahme in der konkret abgestimmten Vorbereitungsphase. Ein Sprachkurs ist dafür kein pauschaler Auslöser. Aus der Registrierung allein entsteht keine Zahlungspflicht.

Die Verwahrung erfolgt getrennt auf dem Medeed-Treuhandkonto mit persönlicher Zuordnung über deine Kautions-ID. Der Betrag ist keine Vermittlungs- oder Kursgebühr und wird nicht zur Finanzierung der Vorbereitung verwendet. Die Kontodaten und Bedingungen erhältst du vor der Zahlung im MedPortal.

Die Rückzahlung erklären wir in Schritt 12. Bestehende günstigere Vereinbarungen bleiben bestehen; eine neue Website-Angabe erhöht eine bereits vereinbarte Sicherheitsleistung nicht automatisch.

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4. Teilnahme am Medeed-Sprachförderungsprogramm

Teilnahme am Medeed-Sprachförderungsprogramm

Medeed organisiert deinen bestätigten Online-Kurs für Gesundheitsberufe. Dein individueller Lernplan richtet sich nach deinem Ausgangsniveau und dem nächsten Schritt: B1 für ausreichende Gesprächsfähigkeit im Arbeitgeberinterview und, soweit erforderlich, die weitere Vorbereitung bis B2 für den Berufszugang.

Du kannst während der Vorbereitung möglichst in deinem Herkunftsland weiterarbeiten. Deinen Dienstplan reichst du im MedPortal ein. Wir stimmen Kurszeiten und Lernumfang auf deine Schichten, Ruhezeiten, Lernfortschritte und verfügbare Kursgruppen ab.

Du übst Deutsch mit anderen Gesundheitsfachkräften. Je nach Berufsbereich kommen beispielsweise Untersuchungsabläufe, Patientenanweisungen, Laborbefunde, Geräteeinweisungen, Sicherheitsregeln und Dokumentation hinzu. Arbeitgebergespräche und die vereinbarte Prüfungsvorbereitung sind Teil des Programms.

Medeed verfolgt deine Teilnahme und tauscht sich mit den Lehrkräften über Fortschritte und Nachholbedarf aus. Den bestätigten Unterricht bezahlt Medeed vollständig; du musst keine Kursgebühren vorstrecken. Externe Prüfungsgebühren werden nach der unten erläuterten Regelung erstattet.

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Anerkennungsweg und Ausgleichsmaßnahme vorbereiten

Wir prüfen deine Ausbildung und vorhandene Bescheide und stellen mit dir die erforderlichen Unterlagen zusammen. Die Vorbereitung läuft parallel zum Deutschlernen. Zuständig für die Anerkennung ist die Behörde des vorgesehenen Bundeslandes.

Deine Ausgangslage Passender Verfahrensansatz
Anerkennungsverfahren soll mit einem geeigneten Arbeitgeber in Deutschland durchgeführt werden Eine Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG kann infrage kommen. Dafür werden insbesondere Abschluss, Arbeitgeber, schriftliche Vereinbarung, Sprachkenntnisse und erlaubte Anfangstätigkeit geprüft.
Die Anerkennungsstelle hat wesentliche Unterschiede oder weiteren Qualifizierungsbedarf festgestellt Wir planen eine geeignete Ausgleichsmaßnahme, beispielsweise Anpassungslehrgang oder Vorbereitung auf eine Kenntnisprüfung. Dafür kommt häufig § 16d Abs. 1 AufenthG infrage.
Deine Anerkennung und die erforderliche Berufszulassung liegen bereits vor Eine unmittelbare Beschäftigung als Fachkraft kann möglich sein, je nach Qualifikation insbesondere nach § 18a oder § 18b AufenthG.

Bei MT-Berufen entscheidet das Anerkennungsverfahren über die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung. Zu den Voraussetzungen gehören neben der Gleichwertigkeit auch Sprache, gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit. Für OTA und ATA gelten eigene berufsrechtliche Regelungen.

Bei Drittstaatsabschlüssen in MT-Berufen kann zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede grundsätzlich zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang gewählt werden. Medeed bespricht mit dir Inhalt, verfügbare Plätze, Termine und Finanzierung. Die konkrete Maßnahme richtet sich nach deinem Bescheid und dem jeweiligen Berufsrecht.

B1 und ein Arbeitsvertrag allein berechtigen dich noch nicht zur uneingeschränkten Tätigkeit im reglementierten Beruf. Aufgaben vor der Berufszulassung werden ausdrücklich auf das rechtlich Zulässige begrenzt.

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6. Arbeitgeber kennenlernen – erst ab B1

Arbeitgeber kennenlernen – erst ab B1

Ein Arbeitgebergespräch findet bei Medeed erst statt, wenn du mindestens auf B1-Niveau Deutsch sprichst und dich tatsächlich über deinen Beruf und deine Erfahrung austauschen kannst. Ein Zertifikat allein ersetzt diese Gesprächsfähigkeit nicht. Je nach Stelle kann die Einrichtung bereits für das Interview weitergehende Sprachkenntnisse verlangen.

Zu deinem Bewerberprofil gehört ein kostenloses Vorstellungsvideo als fester Programmbestandteil. Wir erstellen es mit dir, stimmen die fertige Fassung ab und erklären die Verwendung gegenüber möglichen Arbeitgebern.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, dein Profil ausgewählt und der Gesprächswunsch bestätigt, organisieren wir das reguläre Interview innerhalb von 14 Kalendertagen. Du erfährst vorab, welche Einrichtung dich kennenlernen möchte und welche Aufgaben, Arbeitsbedingungen und welcher Standort vorgesehen sind. Du und der Arbeitgeber entscheiden frei über die Zusammenarbeit.

Wir gleichen deine praktischen Kenntnisse mit dem Arbeitsplatz ab: Fachbereich, Geräte und Verfahren, Aufgaben, Einarbeitung, mögliche Qualifizierung, Arbeitszeiten und Standort. Bei einer Anerkennungsphase werden die Anfangstätigkeit und die spätere Fachkraftposition verständlich voneinander unterschieden.

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7. Arbeitsvertrag, Qualifizierungsplanung und Vollmachten

Arbeitsvertrag, Qualifizierungsplanung und Vollmachten

Nach positiver beiderseitiger Entscheidung schließt du deinen Arbeitsvertrag direkt mit der Einrichtung. Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit, Einsatzort und gegebenenfalls die Tätigkeit während der Anerkennung werden nachvollziehbar geregelt.

Bei einer Anerkennungspartnerschaft kommt die erforderliche Vereinbarung zur Durchführung der Anerkennung hinzu. Bei einer Ausgleichsmaßnahme stimmen wir Maßnahmeplatz, Teilnahme, Freistellung und eine gegebenenfalls zulässige begleitende Beschäftigung ab. Ein Kursplatz allein ist kein Arbeitsvertrag.

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bevollmächtigst du die einstellende Einrichtung. Diese erteilt Medeed die erforderliche Untervollmacht. Die Einrichtung stellt insbesondere den Arbeitsvertrag, die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und weitere erforderliche Arbeitgebernachweise bereit. Persönliche Erklärungen und Unterschriften bleiben deine Aufgabe.

Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und stimmen den Verfahrensbeginn mit dem Arbeitgeber ab. Vollmachten für einbezogene Familienmitglieder und Anträge zur Berufsanerkennung werden gesondert vorbereitet.

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8. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a

Sobald die erforderlichen Verträge, Vollmachten und Unterlagen vorliegen, koordiniert Medeed für den Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, soweit die Voraussetzungen für deinen konkreten Weg erfüllt sind. Arbeitgeber und zuständige Ausländerbehörde schließen die vorgesehene Verfahrensvereinbarung.

Medeed bereitet den Vorgang vor, übermittelt die vereinbarten Unterlagen und stimmt Nachforderungen mit dir und der Einrichtung ab. Die Ausländerbehörde beteiligt die erforderlichen Stellen, insbesondere die Anerkennungsbehörde und gegebenenfalls die Bundesagentur für Arbeit. Entscheidungen trifft die jeweils zuständige Stelle.

Dein Ehepartner und deine minderjährigen ledigen Kinder werden soweit gesetzlich möglich von Anfang an mit eingeplant. Eigene Familienunterlagen, erforderliche Vollmachten und zeitlich zusammenhängende Visumanträge bereiten wir frühzeitig vor.

Bei einer Anerkennungspartnerschaft wird für die Einreise nicht bereits eine abgeschlossene deutsche Anerkennung vorausgesetzt; geprüft werden die Voraussetzungen dieses besonderen Wegs. Bei einer Qualifizierungsmaßnahme sind unter anderem der behördlich festgestellte Bedarf und der passende Maßnahmenplan wichtig.

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9. Vorabzustimmung und persönlicher Visumantrag

Vorabzustimmung und persönlicher Visumantrag

Bei positiver Prüfung erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zur Visumerteilung. Du erhältst sie mit deiner abgestimmten Unterlagenliste über das MedPortal. Die Vorabzustimmung ersetzt weder das Visum noch die Berufszulassung.

Medeed unterstützt die Vorbereitung deines persönlichen Antrags auf ein nationales D-Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Du nimmst die vorgeschriebenen persönlichen Termine wahr und legst die angeforderten Nachweise vor. Über die Erteilung entscheidet die Auslandsvertretung.

Deine Angehörigen benötigen eigene Visumanträge und eigene Visa. Ihre Einreise kann innerhalb der jeweiligen Visumgültigkeit auch später erfolgen. Die Voraussetzungen, einschließlich eines gegebenenfalls nötigen A1-Nachweises deines Ehepartners, werden gesondert geprüft.

Im Visumverfahren wird der richtige Aufenthaltszweck zugrunde gelegt: § 16d Abs. 3 bei Anerkennungspartnerschaft, § 16d Abs. 1 bei Qualifizierung oder der passende Fachkräftetitel bei bereits erfüllten Voraussetzungen. Unter § 16d Abs. 1 ist eine unabhängige Beschäftigung bis 20 Wochenstunden möglich; eine fachlich zusammenhängende Beschäftigung kann nach Abs. 2 unter weiteren Voraussetzungen darüber hinaus erlaubt werden. Berufsrechtliche Grenzen bleiben bestehen.

Ein reiner Prüfungsaufenthalt nach § 16d Abs. 5 erlaubt keine Erwerbstätigkeit und ist deshalb von einer Qualifizierung mit Beschäftigung zu unterscheiden. Das beschleunigte Verfahren begründet bei § 16d keine automatische A1-Befreiung für Ehepartner.

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10. Zeitplan und Vorbereitung der Anreise

Zeitplan und Vorbereitung der Anreise

Für die Einreise und den geplanten zulässigen Arbeitsbeginn arbeiten wir mit dem vereinbarten Planungsrahmen von 90 Werktagen, sobald Arbeitsvertrag, Vollmachten und benötigte Arbeitgeberunterlagen vollständig vorliegen und Medeed den Beginn schriftlich bestätigt hat.

Der Zeitraum startet nicht mit Registrierung, erstem Gespräch oder Sprachkursbeginn. Noch erforderliche Sprachkenntnisse, Maßnahmeplätze, Prüfungen und behördliche Nachforderungen werden berücksichtigt. Er ist keine Garantie für ein Visum oder den Abschluss deiner Anerkennung.

Wir stimmen Einreise, Arbeitsbeginn und gegebenenfalls Maßnahmenbeginn aufeinander ab. Deinen bisherigen Arbeitsplatz kündigst du nicht allein aufgrund eines unverbindlichen Zieldatums. Vor der Reise klären wir mit dir Visumgültigkeit, Versicherung, Unterkunft und die Bedingungen deiner vorgesehenen Beschäftigung.

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11. Anreise, Ankunft und erste Orientierung

Anreise, Ankunft und erste Orientierung

Nach erteiltem Visum und abgestimmtem Einreisetermin bucht und bezahlt Medeed deinen einmaligen Economy-Einreiseflug. Selbst gebuchte Flugtickets werden im Rahmen dieser Leistung nicht erstattet. Deinen Zielflughafen, die Abholung, den Treffpunkt und die Weiterfahrt zur Unterkunft erhältst du vor dem Flug über das MedPortal.

Du bekommst das vereinbarte deutsche SIM-Karten- beziehungsweise eSIM-Startpaket bereits im Herkunftsland. Aktivierung und Erreichbarkeit klären wir vor der Reise. In den ersten drei Tagen unterstützen wir dich bei der Orientierung, wichtigen Wegen und den vereinbarten ersten Anmeldeschritten. Wir begleiten dich auch zur persönlichen Vorstellung bei deinem Arbeitgeber.

Deine bereitgestellte erste Unterkunft ist mindestens einen und höchstens drei Monate einschließlich Miete und Nebenkosten kostenlos. Der genaue Zeitraum richtet sich nach der Vereinbarung mit der Einrichtung und wird vor der Einreise bestätigt. Bei Bedarf hinterlegt Medeed die Wohnungskaution; das nach der mietvertraglichen Abrechnung freigegebene Guthaben geht an Medeed zurück.

Deine erforderliche Übergangs- beziehungsweise Incoming-Versicherung und externe Visumdienstleister bezahlst du selbst. Angehörige tragen ihre persönlichen Reise-, Dokumenten-, Visa-, Versicherungs- und Wohnkosten. Ihre organisatorische Begleitung bleibt davon getrennt.

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12. Arbeitsbeginn und Rückzahlung deiner Sicherheitsleistung

Arbeitsbeginn und Rückzahlung deiner Sicherheitsleistung

Du beginnst die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit erst, wenn Aufenthalt und berufsrechtliche Voraussetzungen sie erlauben. Vor vollständiger Anerkennung kann dies eine ausdrücklich erlaubte unterstützende Tätigkeit sein. Die spätere Tätigkeit unter geschützter Berufsbezeichnung und mit vorbehaltenen Aufgaben setzt die erforderliche Berufszulassung voraus.

Für die Rückzahlung zählt auch der erste erlaubte Arbeitstag während einer Anerkennungsphase. Du musst hierfür nicht bis zum Abschluss der gesamten Anerkennung warten.

Deine hinterlegte Sicherheitsleistung von 1.000 Euro wird regulär innerhalb von sieben Kalendertagen vollständig zurückgezahlt, sobald alle drei Voraussetzungen erfüllt und Medeed nachgewiesen sind:

  1. Du bist nach Deutschland eingereist.
  2. Dein eigenes, auf deinen Namen geführtes und für die Auszahlung nutzbares Konto ist im MedPortal hinterlegt.
  3. Dein erster tatsächlich geleisteter, rechtlich erlaubter Arbeitstag beim vermittelten Arbeitgeber ist bestätigt oder nachvollziehbar nachgewiesen.

Die Frist beginnt am Tag nach Vorliegen der letzten Voraussetzung. Wir überweisen auf dein eigenes Konto. Ein anderes rechtlich nutzbares SEPA-Konto wird nicht allein wegen einer ausländischen IBAN abgelehnt.

Du musst weder das Ende der Probezeit noch die Zahlung einer Arbeitgeberrechnung an Medeed abwarten. Es wird keine Bearbeitungs- oder Verwahrungsgebühr abgezogen. Der unterschriebene Arbeitsvertrag allein genügt noch nicht; maßgeblich ist die tatsächliche Arbeitsaufnahme.

Wird das Verfahren vor dem ersten Arbeitstag endgültig beendet, wird die Sicherheitsleistung grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Beendigung und Mitteilung einer nutzbaren Bankverbindung zurückgezahlt. Ein Abbruch oder Vermittlerwechsel führt nicht automatisch zum Verfall. Eine Verrechnung ist nur nach der wirksamen Vereinbarung mit einem tatsächlich bestehenden, zulässig gesicherten und unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Anspruch möglich. Früher fällige gesetzliche oder günstigere vertragliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.

Die von Medeed hinterlegte Wohnungskaution gehört nicht zu dieser Auszahlung. Auch die Erstattung deiner vereinbarten Auslagen wird gesondert abgerechnet.

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13. Anerkennung abschließen und mit Medeed365 ankommen

Anerkennung abschließen und mit Medeed365 ankommen

Ist eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich, absolvierst du die vereinbarten Lern- und Praxisabschnitte und die abschließende Prüfung. Medeed koordiniert die zugesagten weiteren Verfahrensschritte und Nachreichungen. Erst wenn die Behörde die erforderliche Berufszulassung erteilt hat, wird dein Einsatz entsprechend angepasst.

Auch dein Aufenthaltstitel beziehungsweise seine Beschäftigungsauflagen werden rechtzeitig geprüft und, soweit erforderlich, auf die anerkannte Fachkrafttätigkeit umgestellt. Die bestandene Prüfung allein ersetzt die behördliche Erlaubnis nicht.

Medeed365 beginnt mit deiner Einreise und begleitet dich und deine einbezogene Familie zwölf Monate. Ein zuständiger Mentor arbeitet mit deiner regionalen MedBase und den Fachbereichen zusammen. Wir unterstützen euch im vereinbarten Umfang bei Anmeldung, Konto, Aufenthalt, Krankenversicherung, Behördenpost, Wohnungssuche, Kita, Schule und Alltag.

Deine Unterlagen und Anliegen laufen weiter über das MedPortal. Dort reichst du beispielsweise deine Meldebescheinigung, aktuelle Arbeitgebernachweise und Behördenbriefe ein. Wir koordinieren den rechtzeitigen Aufenthaltsantrag und begleiten dich zum abgestimmten Behördentermin, auch zur Aufnahme der Fingerabdrücke durch die Behörde.

Der Medeed365-Mentorenplan umfasst sieben gemeinsame Gespräche mit dir, deiner zuständigen Führungskraft und deinem Mentor: etwa nach zwei und vier Wochen, nach drei Monaten, etwa vier Wochen und ein bis zwei Wochen vor Probezeitende sowie im neunten Monat und kurz vor Ende des Begleitungsjahres. Die Termine werden an Arbeitsbeginn, Probezeit und deinen tatsächlichen Verlauf angepasst. Bei Bedarf kommen weitere Gespräche hinzu.

Deine Einrichtung übernimmt die fachliche Einarbeitung, Dienstplanung und Arbeitgeberpflichten. Eine später einreisende Familie wird innerhalb desselben Begleitungsjahres unterstützt. Für Familienmitglieder gibt es keine eigenen Medeed-Sprachkurse; wir können bei der Suche nach externen Angeboten helfen.

Transparent geplant

Kostenübernahme und Erstattung deiner Auslagen

Die Vermittlung und die bestätigte Sprachförderung sind für dich kostenfrei. Bei einigen vereinbarten Auslagen bezahlst du zunächst selbst und erhältst den Betrag anschließend zurück. Eine Erstattung ist von der Rückzahlung deiner Sicherheitsleistung getrennt.

Leistung So wird sie bezahlt
Bestätigtes Medeed-Sprachprogramm einschließlich vereinbarter Lernmaterialien und Vorbereitung Medeed trägt die Kosten direkt; du musst keine Kursgebühren vorstrecken.
Eine freigegebene deutsche Sprachprüfung Einmalige Erstattung bis höchstens 350 Euro, grundsätzlich für B1; stattdessen B2 nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe. Die Grenze gilt für eine Prüfung, nicht für beide.
Erforderliche Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisationen Erstattung bis insgesamt höchstens 500 Euro für alle drei Positionen zusammen, ausschließlich für deine Fachkraft- und Anerkennungsunterlagen.
Amtliche Gebühr für dein nationales Visum Erstattung des tatsächlich bezahlten Betrags bis höchstens 75 Euro; Dienstleistergebühren sind ausgeschlossen.
Anerkennung, Gutachten und weitere Verfahrens- oder Prüfungsgebühren Kostenübernahme und Zahlungsweg werden für die ausdrücklich zugesagten Positionen vorab im MedPortal bestätigt.
Einreiseflug, SIM-Startpaket und vereinbarte Flughafenabholung Medeed bucht beziehungsweise organisiert und bezahlt die bestätigten Leistungen direkt.
Erste Unterkunft und gegebenenfalls Wohnungskaution Miete und Nebenkosten für den bestätigten Zeitraum von ein bis drei Monaten; die von Medeed hinterlegte Kaution fließt nach Abrechnung an Medeed zurück.
Vereinbarte Medeed365-Begleitung Keine zusätzliche Betreuungsgebühr für das erste Jahr ab Einreise.

Rechnungen und Zahlungsnachweise reichst du über das MedPortal ein. Nach Einreise und bestätigtem ersten Arbeitstag veranlasst Medeed die zugesagten Erstattungen unmittelbar, sobald alle Belege und deine nutzbare Bankverbindung vollständig vorliegen. Die Auszahlung erfolgt auf dein eigenes, auf deinen Namen geführtes Konto. Wir unterstützen dich bei einem deutschen Bankkonto; ein anderes rechtlich nutzbares SEPA-Konto wird nicht allein wegen einer ausländischen IBAN ausgeschlossen.

Höchstgrenzen sind keine Pauschalen: Erstattet werden die tatsächlichen, erforderlichen und vorher vereinbarten Kosten. Wiederholungsprüfungen und zusätzliche Leistungen sind nur bei weiterer ausdrücklicher Zusage enthalten. Übergangsversicherung, Visumdienstleister, persönliche Lebenshaltung und nicht zugesagte Ausgaben bezahlst du selbst. Kostenübernahmen für dich gelten nicht für deine Familienmitglieder.

Kosten für einen Anpassungslehrgang, eine fachliche Kenntnisprüfung oder zusätzliche Qualifizierungen sind nicht allein durch die kostenlose Sprachförderung übernommen. Vor einer verbindlichen Buchung wird geklärt, welche Position Medeed, die Einrichtung oder ein anderer Kostenträger bezahlt.

Freiwillige Starthilfe

Optionales zinsloses Willkommensdarlehen

Für persönliche Startausgaben kannst du vor der Einreise über das MedPortal ein freiwilliges zinsloses Willkommensdarlehen beantragen. Nach Prüfung und Genehmigung sind 1.000 Euro bei alleiniger Einreise oder 1.500 Euro bei tatsächlicher gemeinsamer Einreise mit Familie vorgesehen.

Die Auszahlung erfolgt nach Ankunft, wenn die vereinbarten Voraussetzungen wie Anmeldung, Steuer-ID und eigenes nutzbares Konto vorliegen. Die Rückzahlung beginnt im dritten Monat nach Auszahlung und erfolgt in zwölf monatlichen Raten. Einzelheiten und Termine regelt ein eigener Darlehensvertrag.

Das Darlehen ist freiwillig und von deiner Sicherheitsleistung, der Wohnungskaution sowie den zugesagten Erstattungen getrennt.

Gut vorbereitet in Deutschland ankommen
Dein nächster Schritt

Dein Weg wird gemeinsam geplant

Im MedPortal findest du deinen persönlichen Aufgabenstand, Rückmeldungen und Termine. Medeed stimmt die nächsten Schritte mit dir und den beteiligten Stellen ab. Sprache und Unterlagen können parallel vorbereitet werden; behördliche Entscheidungen und erforderliche Prüfungen bestimmen, wann der nächste Schritt möglich ist.