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Ablauf & Roadmap

Ablauf und Roadmap für Ärzte: Anstellung mit Berufserlaubnis

Den ärztlichen Einstieg und den weiteren Weg zur Approbation gemeinsam planen

Du möchtest mit einer Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung ärztlich in Deutschland arbeiten? Medeed verbindet die Auswahl einer passenden Einrichtung mit der Vorbereitung deiner Berufszulassung, des Visums und der Einreise. Deinen weiteren Weg zur Approbation planen wir von Anfang an mit.

Berufserlaubnis und Aufenthaltstitel sind zwei verschiedene Voraussetzungen. Ärztlich arbeiten darfst du erst, wenn die erforderliche Berufszulassung tatsächlich vorliegt und dein Aufenthalt die vorgesehene Beschäftigung erlaubt. Für den Aufenthalt kommen bei erfüllten Voraussetzungen insbesondere § 18b oder § 18g AufenthG infrage.

Diese Roadmap gehört zum Medeed-Ärzteprogramm für Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran. Wir vermitteln in den Bereichen Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin ausschließlich nach Hamburg und Bayern. Seit dem 15. September 2026 sind Registrierung und Aufnahmeprozess für das Pilotprojekt mit 100 vorgesehenen Plätzen geöffnet. Ab März 2027 ist der Ausbau mit weiteren Bewerbungen aus dem Iran vorgesehen.

1 Beratung
2 Vorbereitung
3 Berufserlaubnis
4 Ärztlicher Einstieg

Deine Roadmap

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1. Kontakt und erste Beratung

Kontakt und erste Beratung

Du fragst deine Aufnahme über das geschützte Medeed-Formular an oder kommst über eine autorisierte Anlaufstelle zu uns. Wir klären Herkunfts- und Ausbildungsland, Abschluss, Berufserfahrung, vorhandene Deutschkenntnisse und deine beruflichen Wünsche.

Auch deine Familie und der gewünschte Einreisezeitpunkt gehören in die Beratung. Eine Anfrage ist noch keine verbindliche Aufnahme. Für die erste Anfrage und die Beratungs- und Aufnahmegespräche wird keine Sicherheitsleistung verlangt.

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2. Registrierung und Unterlagen

Registrierung und Unterlagen

Du bestätigst deine E-Mail-Adresse und übermittelst die angeforderten Angaben. Nach der vorgesehenen Freigabe nutzt du das MedPortal und erhältst deine persönliche Unterlagenliste.

Ein zugeordneter Recruiting-Partner kann bei den ersten Schritten und bei der Dokumentenerfassung unterstützen. Die weitere Fachberatung und Verfahrenskoordination übernimmt Medeed. Reiche nur die für den jeweiligen Schritt angeforderten Unterlagen über den vorgesehenen geschützten Weg ein.

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3. Auswahlgespräche und verbindliche Aufnahme

Auswahlgespräche und verbindliche Aufnahme

Für die Aufnahme setzen wir insbesondere einen passenden Abschluss und mindestens drei Jahre nachgewiesene Berufserfahrung voraus. Wir prüfen Anerkennungsmöglichkeiten und eine geeignete berufliche Perspektive. Fehlende Deutschkenntnisse allein schließen die Aufnahme nicht aus.

In mehreren Gesprächen erklären wir Leistungen, Vorbereitung, Mitwirkung und Kosten. Vorhandene Sprachkenntnisse werden für den Lernplan eingeordnet. Interne Fach- und Sprachchecks ersetzen keine staatliche Anerkennung oder vorgeschriebene Prüfung.

Nach positiver Prüfung bestätigt Medeed die verbindliche Aufnahme. Eine gegebenenfalls vorgesehene Sicherheitsleistung von 1.000 Euro setzt eine gesonderte rechtlich wirksame Vereinbarung voraus. Ihr Zahlungstermin liegt erst in der vereinbarten konkreten Vorbereitungsphase und wird nicht an den Sprachschulbeginn geknüpft.

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4. Anerkennungsweg und Sprachförderung

Anerkennungsweg und Sprachförderung

Wir prüfen anhand deines Abschlusses, vorhandener Bescheide und der vorgesehenen Tätigkeit den passenden Anerkennungsweg. Ohne abgeschlossene Anerkennung kann eine Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 infrage kommen. Bei festgestellten Unterschieden klären wir eine geeignete Ausgleichsmaßnahme, beispielsweise Anpassungslehrgang oder Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung; dafür ist häufig § 16d Absatz 1 einschlägig.

Parallel stimmen wir deine Sprachförderung ab. Medeed empfiehlt und bestimmt die Schule und bestätigt vor Buchung Kurs, Beginn, Umfang und übernommene Leistungen. Dein Lernplan verbindet allgemeines Deutsch mit Kommunikation für Gesundheitsberufe und berücksichtigt insbesondere die benötigten Ziele B1 und B2.

Die freigegebenen Kursgebühren bezahlt Medeed vollständig direkt an die Sprachschule. Du gehst dafür nicht in Vorleistung und beantragst anschließend keine Erstattung. Bestehende Kurse und Kenntnisse werden berücksichtigt; selbst gebuchte Kurse und zusätzliche Prüfungen werden nicht automatisch übernommen.

Du nimmst regelmäßig teil, erledigst Übungen und absolvierst die vereinbarten Lernstandskontrollen und Prüfungen. Hindernisse meldest du frühzeitig. Lernzeit und Prüfungserfolg werden nicht pauschal garantiert.

Die Aufnahme ohne Deutschkenntnisse ersetzt keine späteren Sprachanforderungen. Für den jeweiligen Verfahrensschritt müssen die erforderlichen Kenntnisse und Nachweise vorliegen. B1 allein erlaubt keine Tätigkeit als anerkannte Pflegefachperson.

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5. Arbeitgeber kennenlernen

Arbeitgeber kennenlernen

Wenn dein Profil und Vorbereitungsstand zu einer geeigneten Stelle passen, bereiten wir das Arbeitgebergespräch vor. Du erhältst Informationen über Einrichtung, Tätigkeit, Arbeitsort und Gesprächsablauf.

Das reguläre Kennenlerngespräch organisieren wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kandidatenauswahl und Mitteilung des Gesprächswunsches durch die Einrichtung. Diese Frist beginnt nicht bereits mit deiner ersten Aufnahmeberatung.

Du und der Arbeitgeber entscheiden anschließend über die Zusammenarbeit. Du bist nicht verpflichtet, jedes Angebot anzunehmen.

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6. Arbeitsvertrag und Vollmachten

Arbeitsvertrag und Vollmachten

Dein Arbeitsvertrag wird unmittelbar mit der Einrichtung geschlossen. Medeed erläutert die vorgesehenen Bedingungen, insbesondere Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit und eine mögliche Anerkennungsphase.

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bevollmächtigst du die einstellende Einrichtung. Diese erteilt Medeed die erforderliche Untervollmacht. Weitere Vollmachten, insbesondere für einbezogene Familienmitglieder, werden gesondert vorbereitet.

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7. Vorabzustimmung und Visum

Vorabzustimmung und Visum

Medeed bereitet die vereinbarten Unterlagen vor, koordiniert das Verfahren und begleitet deinen Visumantrag. Behörden entscheiden über Anerkennung, Vorabzustimmung und Visum. Eine Vorabzustimmung allein erlaubt noch keine Einreise.

Welcher Aufenthaltszweck im nationalen D-Visum zugrunde gelegt wird, hängt von deinem Verfahren ab. Das kann beispielsweise § 16d Absatz 1 oder 3 während der Anerkennung oder § 18a beziehungsweise § 18b nach erfüllten Fachkräftevoraussetzungen sein. Ein reiner Prüfungsaufenthalt nach § 16d Absatz 5 ist gesondert zu betrachten und erlaubt keine Erwerbstätigkeit.

Soweit gesetzlich möglich, werden dein Ehepartner und deine minderjährigen ledigen Kinder bereits im §-81a-Verfahren berücksichtigt. Sie benötigen eigene Anträge und Visa. Ein erforderlicher A1-Nachweis des Ehepartners wird gesondert geprüft; bei § 16d besteht keine allgemeine Befreiung allein durch das beschleunigte Verfahren.

Persönliche Termine, eigene Erklärungen und vorgeschriebene Nachweise bleiben erforderlich.

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8. Zeitplan und Vorbereitung der Anreise

Zeitplan und Vorbereitung der Anreise

Für den Arbeitsbeginn arbeiten wir mit einem Planungsrahmen von 90 Werktagen, sobald Arbeitsvertrag, erforderliche Vollmachten und benötigte Arbeitgeberunterlagen vollständig bei Medeed vorliegen und wir den Beginn schriftlich bestätigt haben.

Dieser Zeitraum beginnt nicht mit Registrierung, Erstinterview oder Sprachkursbeginn. Er ist keine Garantie für eine behördliche Entscheidung. Noch erforderlicher Spracherwerb, Prüfungen, Anerkennungsmaßnahmen und behördliche Nachforderungen werden bei der realistischen Terminplanung berücksichtigt.

Wir dokumentieren den Planungsstand und stimmen Änderungen mit dir und dem Arbeitgeber ab. Vor einer Reise müssen insbesondere Visum, Pass, zulässiger Aufenthaltszweck und erforderlicher Versicherungsschutz geklärt sein.

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9. Anreise und Ankunft

Anreise und Ankunft

Nach bestätigter Visumerteilung und abgestimmtem Einreisetermin organisiert Medeed dein vorgesehenes Flugticket. Zielflughafen, Abholung und Weiterfahrt zur Unterkunft werden vorab festgelegt.

Die erste bereitgestellte Unterkunft ist für dich als Fachkraft einschließlich Nebenkosten im bestätigten Zeitraum kostenlos, je nach Arbeitgeber bis zu drei Monate. Medeed stellt die Kaution; das nach der mietvertraglichen Abrechnung freigegebene Guthaben geht an Medeed zurück.

Deine Übergangs- beziehungsweise Incoming-Versicherung und Gebühren externer Visumdienstleister bezahlst du selbst. Deine Familie trägt ihre eigenen Reise-, Dokumenten-, Sprach-, Versicherungs- und Unterkunftskosten. Ihre organisatorische Einbeziehung und gegebenenfalls spätere Einreise werden mitgeplant.

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10. Dein erstes Jahr mit Medeed365

Dein erstes Jahr mit Medeed365

Medeed365 begleitet dich und deine einbezogene Familie während der ersten zwölf Monate ab deiner Einreise als Fachkraft. Wir helfen im vereinbarten Umfang bei Anmeldung, Konto, Krankenversicherung, Aufenthaltsanträgen, Briefen, Wohnplanung, Kita, Schule und Alltag.

Eine später einreisende Familie wird innerhalb des gemeinsamen Begleitungszeitraums unterstützt. Deine Einrichtung übernimmt fachliche Einarbeitung, Dienstplanung und die Arbeitgeberpflichten.

Wenn für Anerkennung oder Beschäftigung weitere sprachliche Schritte nötig sind, stimmen wir die Fortsetzung des vereinbarten Lernplans mit dir ab. Für zusätzliche Kurse oder Prüfungen wird die Kostenübernahme vor der Buchung geklärt.

Transparent geplant

Welche Kosten musst du selbst einplanen?

Die Anwerbung und Vermittlung ist für dich kostenfrei. Die vereinbarten Vorbereitungskosten trägt der Arbeitgeber; Medeed finanziert sie vor. Der bestätigte Sprachkurs wird direkt an die Schule bezahlt.

Davon getrennt sind deine persönlichen Ausgaben, die eigenen Kosten deiner Angehörigen und eine ausschließlich unter den vereinbarten rechtlichen Voraussetzungen vorgesehene rückzahlbare Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung finanziert keine Sprachkurse oder anderen Vorbereitungskosten.

Freiwillige Starthilfe

Optionales zinsloses Willkommensdarlehen

Während des Visumverfahrens kannst du vor Einreise über das MedPortal ein freiwilliges Darlehen für persönliche Startausgaben beantragen. Nach Prüfung und Genehmigung beträgt es 1.000 Euro bei alleiniger Einreise oder 1.500 Euro bei tatsächlicher gemeinsamer Einreise mit Familie. Allein verheiratet zu sein genügt nicht für den höheren Betrag.

Die Auszahlung erfolgt nach Ankunft, wenn insbesondere Anmeldung, Steuer-ID und eigenes deutsches Konto vorliegen. Du zahlst das Darlehen in zwölf monatlichen Raten ab dem dritten Monat nach Auszahlung zurück. Die Termine regelt der gesonderte Darlehensvertrag.

Das Darlehen ist keine Voraussetzung für Vermittlung oder Sprachförderung und kein Zuschuss zu Familienkosten.

Pflegefachkraft bei der Vorbereitung auf den Start in Deutschland
Dein nächster Schritt

Dein Weg wird gemeinsam geplant

Im MedPortal findest du deinen persönlichen Aufgabenstand, Rückmeldungen und Termine. Medeed stimmt die nächsten Schritte mit dir und den beteiligten Stellen ab. Sprache und Unterlagen können parallel vorbereitet werden; behördliche Entscheidungen und erforderliche Prüfungen bestimmen, wann der nächste Schritt möglich ist.