Wir prüfen anhand deines Abschlusses, vorhandener Bescheide und der vorgesehenen
Tätigkeit den passenden Anerkennungsweg. Ohne abgeschlossene Anerkennung kann
eine Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 infrage kommen. Bei
festgestellten Unterschieden klären wir eine geeignete Ausgleichsmaßnahme,
beispielsweise Anpassungslehrgang oder Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung;
dafür ist häufig § 16d Absatz 1 einschlägig.
Parallel stimmen wir deine Sprachförderung ab. Medeed empfiehlt und bestimmt die
Schule und bestätigt vor Buchung Kurs, Beginn, Umfang und übernommene
Leistungen. Dein Lernplan verbindet allgemeines Deutsch mit Kommunikation für
Gesundheitsberufe und berücksichtigt insbesondere die benötigten Ziele B1
und B2.
Die freigegebenen Kursgebühren bezahlt Medeed vollständig direkt an
die Sprachschule. Du gehst dafür nicht in Vorleistung und beantragst
anschließend keine Erstattung. Bestehende Kurse und Kenntnisse
werden berücksichtigt; selbst gebuchte Kurse und zusätzliche
Prüfungen werden nicht automatisch übernommen.
Du nimmst regelmäßig teil, erledigst Übungen und absolvierst die
vereinbarten Lernstandskontrollen und Prüfungen. Hindernisse meldest du
frühzeitig. Lernzeit und Prüfungserfolg werden nicht pauschal garantiert.
Die Aufnahme ohne Deutschkenntnisse ersetzt keine späteren Sprachanforderungen.
Für den jeweiligen Verfahrensschritt müssen die erforderlichen Kenntnisse
und Nachweise vorliegen. B1 allein erlaubt keine Tätigkeit als anerkannte
Pflegefachperson.