Innere Medizin
Vorgesehene ärztliche Tätigkeit in der Inneren Medizin.
Du bist Ärztin oder Arzt aus dem Iran und möchtest in Bayern oder Hamburg arbeiten? Hier erfährst du, wie sich Approbation, Berufserlaubnis, medizinische Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung unterscheiden. Medeed begleitet die vereinbarte Vorbereitung und die erforderlichen organisatorischen Schritte bis zur Berufszulassung.
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Medeed begleitet Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran für vorgesehene Tätigkeiten in Bayern und Hamburg. Unsere Vermittlungsbereiche sind Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin.
Für die ärztliche Tätigkeit brauchst du eine Approbation oder eine für deinen konkreten Einsatz gültige Berufserlaubnis. Dein Studienabschluss, deine Berufserfahrung, deine Sprachkenntnisse und vorhandene Bescheide bilden die Grundlage für die weitere Planung.
Die medizinische Fachsprachenprüfung betrifft deine berufliche Kommunikation. Du bereitest dich beispielsweise auf Anamnese, Patientengespräch, schriftliche Dokumentation und die Übergabe an ärztliche Kolleginnen und Kollegen vor. In der Regel sind allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und medizinische Fachsprache auf C1-Niveau nachzuweisen. Ein allgemeines C1-Zertifikat ersetzt nicht automatisch die geforderte medizinische Fachsprachenprüfung.
Die ärztliche Kenntnisprüfung betrifft dagegen deine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie kann erforderlich sein, wenn die Gleichwertigkeit deines Ausbildungsstands nicht nachgewiesen ist. Die mündlich-praktische Prüfung umfasst eine Patientenvorstellung; Innere Medizin und Chirurgie sind zentrale Prüfungsfächer. Hinzu kommen unter anderem Notfallmedizin, Arzneimitteltherapie und Rechtsfragen der ärztlichen Tätigkeit. Weitere Inhalte können im Bescheid festgelegt werden.
Die Prüfung bezieht sich auf die ärztliche Grundqualifikation. Sie ist deshalb nicht auf die Fachrichtung beschränkt, in der du später arbeiten möchtest. Ein Vorbereitungskurs hilft beim Lernen, ersetzt aber keine erforderliche Prüfung. Einen Anpassungslehrgang als frei wählbare Alternative zur Kenntnisprüfung wie im Pflegeverfahren gibt es für diese ärztlichen Drittstaatenverfahren nicht.
Für ausländische ärztliche Abschlüsse ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern zuständig. Der erforderliche medizinische Fachsprachnachweis ist grundsätzlich bereits für die Berufserlaubnis zu berücksichtigen. Die Anmeldung zum Fachsprachtest der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt über die zuständige Behörde.
Zuständig ist das Landesprüfungsamt für Heilberufe. Die derzeitigen Antragsunterlagen für eine erste Berufserlaubnis nennen einen B2-Nachweis. Für die Verlängerung um das zweite Jahr wird die bestandene Fachsprachenprüfung verlangt. Ob und mit welchen Auflagen eine Berufserlaubnis erteilt wird, entscheidet das Landesprüfungsamt im Einzelfall.
Ein B2-Zertifikat allein berechtigt noch nicht zur ärztlichen Tätigkeit. Vor deinem Arbeitsbeginn müssen die notwendige Berufszulassung und die aufenthaltsrechtliche Beschäftigungserlaubnis tatsächlich vorliegen.
Eine im Ausland erworbene Facharztqualifikation wird gesondert durch die zuständige Ärztekammer geprüft. Die Approbation bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du bereits die entsprechende deutsche Facharztbezeichnung führen darfst. Vorhandene Facharztdiplome und Weiterbildungsnachweise werden bei der Planung deiner vorgesehenen Position berücksichtigt.
Für Ärztinnen und Ärzte richtet Medeed die Vorbereitung im Herkunftsland auf B2 aus. Soweit für deinen weiteren Weg erforderlich, wird auch die Vorbereitung auf medizinische Fachsprache auf C1-Niveau eingeplant. Dazu gehören Anamnese, verständliche Patientengespräche, ärztliche Übergaben und schriftliche Dokumentation.
Dein Lernstand, die internen Prüfungen und die nächsten Lernziele werden dokumentiert. Dabei bleiben die allgemeine Deutschprüfung, die medizinische Fachsprachenprüfung und eine gegebenenfalls erforderliche Kenntnisprüfung getrennte Schritte. Für die Anerkennung zählt der jeweils von der zuständigen Stelle akzeptierte Nachweis.
Zum Medeed-SprachförderungsprogrammWelche Einreise- und Beschäftigungsmöglichkeit für dich infrage kommt, hängt vom Stand deines Verfahrens ab. Die Anerkennungsplanung ersetzt nicht die aufenthaltsrechtliche Prüfung. Umgekehrt erlaubt ein Visum allein noch keine ärztliche Berufsausübung.
Medeed stimmt die Unterlagen und den vorgesehenen Weg mit dir und den beteiligten Stellen ab. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz kann bei Vorliegen seiner Voraussetzungen in die Organisation einbezogen werden.
Du erhältst eine auf deinen Beruf und die zuständige Stelle abgestimmte Checkliste. Dort siehst du, welche Nachweise bereits vorliegen, welche Dokumente fehlen und welche Unterlagen aktualisiert werden müssen.
Wir klären mit dir, welche Dokumente übersetzt, beglaubigt oder mit weiteren Echtheitsnachweisen versehen werden müssen. Nicht jedes Dokument benötigt in jedem Verfahren dieselbe Form. Zeitlich begrenzt gültige Nachweise werden so eingeplant, dass sie zum erforderlichen Zeitpunkt aktuell sind.
Du lädst deine Unterlagen im MedPortal hoch. Medeed prüft die formale Vorbereitung und übernimmt mit entsprechender Vollmacht die vereinbarte Einreichung und Kommunikation. Der Upload ins MedPortal allein ist noch kein Antrag bei der Behörde.
Zum MedPortalReisepass, Lebenslauf und gegebenenfalls Nachweise über Namensänderungen.
Abschlussurkunde, Zeugnisse, Fächerübersicht, Theorie- und Praxisstunden sowie gegebenenfalls ein persönliches Curriculum.
Berufszulassung im Ausbildungsland, Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnisse und gegebenenfalls Fort- und Weiterbildungsnachweise.
Bereits gestellte Anträge, behördliche Schreiben, Anerkennungs- oder Defizitbescheide und abgelegte Prüfungen.
Verlangte Sprachzertifikate sowie zum passenden Zeitpunkt Führungszeugnisse, Good-Standing-Nachweise und ärztliche Bescheinigungen.
Wir betrachten deinen Abschluss, deine Erfahrung und vorhandene Bescheide. So wird deutlich, welche Informationen für deinen nächsten Schritt noch fehlen.
Wir berücksichtigen deinen Beruf, den geplanten Einsatz und das Bundesland. So werden die zuständige Stelle und der passende Verfahrensweg zugeordnet.
Wir stellen mit dir die erforderlichen Unterlagen und Vollmachten zusammen. So kann dein Antrag im vereinbarten Umfang vorbereitet und eingereicht werden.
Wir erläutern dir den vorliegenden Bescheid und die vorgesehenen Möglichkeiten. So kannst du die nächsten Anforderungen und deine Mitwirkung verstehen.
Wir stimmen die vereinbarten Maßnahmen mit dir und den beteiligten Stellen ab. So werden Unterricht, Praxiseinsätze und Prüfungstermine zusammen geplant.
Wir koordinieren die noch erforderlichen Nachweise für deine Berufszulassung. So können der Abschluss des Verfahrens und dein weiterer Einsatz abgestimmt werden.
Du reichst die notwendigen persönlichen Nachweise ein und nimmst an deinen vorgesehenen Terminen, Maßnahmen und Prüfungen teil. Deine Einrichtung übernimmt die erforderliche fachliche Anleitung und sorgt für einen zulässigen betrieblichen Einsatz. Medeed bündelt die vereinbarte Organisation und hält dich über das MedPortal auf dem Laufenden.
Die behördliche Bearbeitungsfrist und die gesamte Zeit bis zur Berufszulassung sind unterschiedlich. Fristen für die Gleichwertigkeitsprüfung beginnen grundsätzlich erst mit vollständigen, prüffähigen Unterlagen. Je nach Verfahren gelten unterschiedliche Fristen; im beschleunigten Fachkräfteverfahren sind verkürzte Bearbeitungszeiten vorgesehen.
Zusätzliche Unterlagen, Gutachten, Kurse, praktische Einsätze und verfügbare Prüfungstermine beeinflussen den Gesamtverlauf. Medeed richtet deine Planung am bekannten Verfahrensstand aus und informiert dich über relevante Änderungen. Ein für alle Berufe gleicher Abschlusstermin lässt sich nicht zusagen.
Die Vermittlung durch Medeed ist für dich kostenfrei. Die zugesagte Sprachförderung und die vereinbarten Kostenübernahmen richten sich nach deinem Fachkräfteprogramm. Behördengebühren, allgemeine Sprachprüfungen, Fachsprachenprüfungen und fachliche Ausgleichsmaßnahmen werden dabei jeweils gesondert eingeordnet.
Vor einer kostenpflichtigen Anmeldung wird geklärt, welche Leistung benötigt wird, wer sie beauftragt und wie sie finanziert wird. Eine zugesagte Erstattung für eine allgemeine Deutschprüfung gilt nicht automatisch auch für eine Fachsprachen- oder Kenntnisprüfung. Die Übersicht zu Direktübernahmen, Erstattungen und geltenden Grenzen findest du unter Transparenz und Fairness.
Das wird im Approbationsverfahren anhand deiner Qualifikation und Unterlagen geklärt. Ist die Gleichwertigkeit bereits nachgewiesen, kann eine Kenntnisprüfung entfallen. Ist der erforderliche Kenntnisstand durch eine Prüfung nachzuweisen, werden die weiteren Schritte entsprechend dem Bescheid geplant.
Für die hier beschriebenen ärztlichen Drittstaatenverfahren besteht nicht das Wahlrecht zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung wie im Pflegeverfahren. Ein Vorbereitungskurs kann dir beim Lernen helfen, ersetzt aber nicht die erforderliche fachliche Prüfung.
B2 allein reicht dafür nicht aus. Erforderlich sind eine für deinen Einsatz gültige Berufserlaubnis oder Approbation und die passende Beschäftigungserlaubnis. Die Reihenfolge der Sprachnachweise unterscheidet sich zwischen Bayern und Hamburg; maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Ja. Für deine Aufnahmeanfrage musst du noch keinen deutschen Anerkennungsbescheid besitzen. Wir betrachten deine Qualifikation und vorhandenen Unterlagen. Ein bereits laufendes Verfahren oder ein vorhandener Bescheid wird in die weitere Planung einbezogen.
Der Prüfungsnachweis wird bei der zuständigen Stelle eingereicht. Danach werden die noch offenen Voraussetzungen für deine Berufszulassung abgeschlossen, beispielsweise Sprache, gesundheitliche Eignung oder Zuverlässigkeit. Erst die tatsächlich erteilte Erlaubnis bestimmt zusammen mit deinem Aufenthaltsstatus, welche Tätigkeit du aufnehmen darfst.
Wir besprechen das Ergebnis und die weiteren organisatorischen Schritte. Wiederholungsmöglichkeiten, zusätzliche Vorbereitung, Gebühren und Fristen unterscheiden sich nach Prüfungsart und Berufsrecht. Eine unbegrenzte Wiederholung oder automatisch kostenfreie Wiederholungsprüfung kann deshalb nicht vorausgesetzt werden.
Nicht automatisch. Lade deinen Bescheid und den bisherigen Schriftwechsel im MedPortal hoch. Medeed klärt, wie dein Verfahren fortgeführt werden kann. Gerade bei älteren Bescheiden können Übergangsregeln, Fristen oder besondere Vorgaben für die Maßnahme entscheidend sein.
Nein. Noch offene Anerkennungsschritte werden im vereinbarten Betreuungsumfang weiter begleitet. Medeed365 unterstützt zusätzlich deinen beruflichen und persönlichen Start in Deutschland. Falls dein Verfahren länger als der vereinbarte Begleitungszeitraum dauert, wird die weitere Betreuung frühzeitig mit dir abgestimmt.
Du möchtest bei Medeed aufgenommen werden? Über die Aufnahmeanfrage lernen wir deine Qualifikation und deine Ausgangslage kennen. Wenn du bereits registriert bist, nutzt du das MedPortal für persönliche Unterlagen, Aufgaben und Rückfragen.