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Für Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran

Berufsanerkennung
für Ärztinnen und Ärzte

Dein Weg zur ärztlichen Berufszulassung in Deutschland.

Du bist Ärztin oder Arzt aus dem Iran und möchtest in Bayern oder Hamburg arbeiten? Hier erfährst du, wie sich Approbation, Berufserlaubnis, medizinische Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung unterscheiden. Medeed begleitet die vereinbarte Vorbereitung und die erforderlichen organisatorischen Schritte bis zur Berufszulassung.

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Ärztin und Arzt im Anerkennungsverfahren
Dein vorgesehener Einsatz

Dein Weg zur ärztlichen Berufszulassung

Medeed begleitet Ärztinnen und Ärzte aus dem Iran für vorgesehene Tätigkeiten in Bayern und Hamburg. Unsere Vermittlungsbereiche sind Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin.

Innere Medizin

Vorgesehene ärztliche Tätigkeit in der Inneren Medizin.

Psychiatrie und Psychotherapie

Vorgesehene ärztliche Tätigkeit in der Psychiatrie und Psychotherapie.

Allgemeinmedizin

Vorgesehene ärztliche Tätigkeit in der Allgemeinmedizin.

Für die ärztliche Tätigkeit brauchst du eine Approbation oder eine für deinen konkreten Einsatz gültige Berufserlaubnis. Dein Studienabschluss, deine Berufserfahrung, deine Sprachkenntnisse und vorhandene Bescheide bilden die Grundlage für die weitere Planung.

Berufszulassung verstehen

Approbation und Berufserlaubnis

Approbation

  • Die Approbation ist die grundsätzlich unbefristete und bundesweit geltende ärztliche Berufszulassung.
  • Dafür müssen die fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sein.
  • Sie ist das Ziel des Approbationsverfahrens.

Berufserlaubnis

  • Die Berufserlaubnis ermöglicht eine vorübergehende ärztliche Tätigkeit im ausdrücklich erlaubten Umfang.
  • Sie kann zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt sein; auch Vorgaben zu Aufsicht und Einsatz sind zu beachten.
  • Sie ersetzt die Approbation nicht und wird nicht automatisch durch einen Arbeitsvertrag erteilt.
Zwei Prüfungen, unterschiedliche Aufgaben

Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung

Medizinische Fachsprachenprüfung

Die medizinische Fachsprachenprüfung betrifft deine berufliche Kommunikation. Du bereitest dich beispielsweise auf Anamnese, Patientengespräch, schriftliche Dokumentation und die Übergabe an ärztliche Kolleginnen und Kollegen vor. In der Regel sind allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und medizinische Fachsprache auf C1-Niveau nachzuweisen. Ein allgemeines C1-Zertifikat ersetzt nicht automatisch die geforderte medizinische Fachsprachenprüfung.

Ärztliche Kenntnisprüfung

Die ärztliche Kenntnisprüfung betrifft dagegen deine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie kann erforderlich sein, wenn die Gleichwertigkeit deines Ausbildungsstands nicht nachgewiesen ist. Die mündlich-praktische Prüfung umfasst eine Patientenvorstellung; Innere Medizin und Chirurgie sind zentrale Prüfungsfächer. Hinzu kommen unter anderem Notfallmedizin, Arzneimitteltherapie und Rechtsfragen der ärztlichen Tätigkeit. Weitere Inhalte können im Bescheid festgelegt werden.

Die Prüfung bezieht sich auf die ärztliche Grundqualifikation. Sie ist deshalb nicht auf die Fachrichtung beschränkt, in der du später arbeiten möchtest. Ein Vorbereitungskurs hilft beim Lernen, ersetzt aber keine erforderliche Prüfung. Einen Anpassungslehrgang als frei wählbare Alternative zur Kenntnisprüfung wie im Pflegeverfahren gibt es für diese ärztlichen Drittstaatenverfahren nicht.

Reihenfolge beachten

Bayern und Hamburg: unterschiedliche Reihenfolge beachten

Bayern

Für ausländische ärztliche Abschlüsse ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern zuständig. Der erforderliche medizinische Fachsprachnachweis ist grundsätzlich bereits für die Berufserlaubnis zu berücksichtigen. Die Anmeldung zum Fachsprachtest der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt über die zuständige Behörde.

Hamburg

Zuständig ist das Landesprüfungsamt für Heilberufe. Die derzeitigen Antragsunterlagen für eine erste Berufserlaubnis nennen einen B2-Nachweis. Für die Verlängerung um das zweite Jahr wird die bestandene Fachsprachenprüfung verlangt. Ob und mit welchen Auflagen eine Berufserlaubnis erteilt wird, entscheidet das Landesprüfungsamt im Einzelfall.

Ein B2-Zertifikat allein berechtigt noch nicht zur ärztlichen Tätigkeit. Vor deinem Arbeitsbeginn müssen die notwendige Berufszulassung und die aufenthaltsrechtliche Beschäftigungserlaubnis tatsächlich vorliegen.

Bereits Fachärztin oder Facharzt?

Eine im Ausland erworbene Facharztqualifikation wird gesondert durch die zuständige Ärztekammer geprüft. Die Approbation bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du bereits die entsprechende deutsche Facharztbezeichnung führen darfst. Vorhandene Facharztdiplome und Weiterbildungsnachweise werden bei der Planung deiner vorgesehenen Position berücksichtigt.

B2 und medizinische Fachsprache

Deine sprachliche Vorbereitung mit Medeed

Für Ärztinnen und Ärzte richtet Medeed die Vorbereitung im Herkunftsland auf B2 aus. Soweit für deinen weiteren Weg erforderlich, wird auch die Vorbereitung auf medizinische Fachsprache auf C1-Niveau eingeplant. Dazu gehören Anamnese, verständliche Patientengespräche, ärztliche Übergaben und schriftliche Dokumentation.

B2

Allgemeine Deutschkenntnisse für deinen vorgesehenen Weg.

C1 medizinische Fachsprache

Anamnese, Patientengespräch, ärztliche Übergabe und Dokumentation.

Getrennte Nachweise

Allgemeine Deutschprüfung, Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung bleiben eigenständige Schritte.

Dein Lernstand, die internen Prüfungen und die nächsten Lernziele werden dokumentiert. Dabei bleiben die allgemeine Deutschprüfung, die medizinische Fachsprachenprüfung und eine gegebenenfalls erforderliche Kenntnisprüfung getrennte Schritte. Für die Anerkennung zählt der jeweils von der zuständigen Stelle akzeptierte Nachweis.

Zum Medeed-Sprachförderungsprogramm
Ärztlichen Weg abstimmen

Anerkennung und Einreise: deinen ärztlichen Weg abstimmen

Welche Einreise- und Beschäftigungsmöglichkeit für dich infrage kommt, hängt vom Stand deines Verfahrens ab. Die Anerkennungsplanung ersetzt nicht die aufenthaltsrechtliche Prüfung. Umgekehrt erlaubt ein Visum allein noch keine ärztliche Berufsausübung.

Anerkennungspartnerschaft

Unter den Voraussetzungen des § 16d Absatz 3 Aufenthaltsgesetz kann das Anerkennungsverfahren nach der Einreise zusammen mit einem geeigneten Arbeitgeber durchgeführt werden. Ärztliche Tätigkeiten setzen trotzdem die erforderliche Berufszulassung voraus.

Qualifizierung und Prüfungsvorbereitung

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann ein Aufenthalt nach § 16d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für erforderliche Anerkennungsmaßnahmen infrage kommen. Bescheid, Maßnahme, Sprache und mögliche Beschäftigung werden zusammen geplant.

Anstellung mit Berufserlaubnis oder Approbation

Wenn eine für die konkrete Stelle ausreichende Berufszulassung vorliegt, wird der passende Aufenthalt zur Beschäftigung geprüft. Nebenbestimmungen und Grenzen der Berufserlaubnis sind beim Einsatz einzuhalten.

Medeed stimmt die Unterlagen und den vorgesehenen Weg mit dir und den beteiligten Stellen ab. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz kann bei Vorliegen seiner Voraussetzungen in die Organisation einbezogen werden.

Alles an einem Ort

Deine Unterlagen: persönlich zusammengestellt, zentral im MedPortal

Du erhältst eine auf deinen Beruf und die zuständige Stelle abgestimmte Checkliste. Dort siehst du, welche Nachweise bereits vorliegen, welche Dokumente fehlen und welche Unterlagen aktualisiert werden müssen.

Wir klären mit dir, welche Dokumente übersetzt, beglaubigt oder mit weiteren Echtheitsnachweisen versehen werden müssen. Nicht jedes Dokument benötigt in jedem Verfahren dieselbe Form. Zeitlich begrenzt gültige Nachweise werden so eingeplant, dass sie zum erforderlichen Zeitpunkt aktuell sind.

Du lädst deine Unterlagen im MedPortal hoch. Medeed prüft die formale Vorbereitung und übernimmt mit entsprechender Vollmacht die vereinbarte Einreichung und Kommunikation. Der Upload ins MedPortal allein ist noch kein Antrag bei der Behörde.

Zum MedPortal

Identität und bisheriger Verlauf

Reisepass, Lebenslauf und gegebenenfalls Nachweise über Namensänderungen.

Ausbildung oder Studium

Abschlussurkunde, Zeugnisse, Fächerübersicht, Theorie- und Praxisstunden sowie gegebenenfalls ein persönliches Curriculum.

Berufliche Berechtigung und Erfahrung

Berufszulassung im Ausbildungsland, Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnisse und gegebenenfalls Fort- und Weiterbildungsnachweise.

Bestehende Verfahren

Bereits gestellte Anträge, behördliche Schreiben, Anerkennungs- oder Defizitbescheide und abgelegte Prüfungen.

Sprache und persönliche Voraussetzungen

Verlangte Sprachzertifikate sowie zum passenden Zeitpunkt Führungszeugnisse, Good-Standing-Nachweise und ärztliche Bescheinigungen.

Persönlich begleitet

So begleitet Medeed deine Anerkennung

01

Ausgangslage einordnen

Wir betrachten deinen Abschluss, deine Erfahrung und vorhandene Bescheide. So wird deutlich, welche Informationen für deinen nächsten Schritt noch fehlen.

02

Verfahren abstimmen

Wir berücksichtigen deinen Beruf, den geplanten Einsatz und das Bundesland. So werden die zuständige Stelle und der passende Verfahrensweg zugeordnet.

03

Antrag vorbereiten

Wir stellen mit dir die erforderlichen Unterlagen und Vollmachten zusammen. So kann dein Antrag im vereinbarten Umfang vorbereitet und eingereicht werden.

04

Bescheid besprechen

Wir erläutern dir den vorliegenden Bescheid und die vorgesehenen Möglichkeiten. So kannst du die nächsten Anforderungen und deine Mitwirkung verstehen.

05

Qualifizierung koordinieren

Wir stimmen die vereinbarten Maßnahmen mit dir und den beteiligten Stellen ab. So werden Unterricht, Praxiseinsätze und Prüfungstermine zusammen geplant.

06

Abschluss begleiten

Wir koordinieren die noch erforderlichen Nachweise für deine Berufszulassung. So können der Abschluss des Verfahrens und dein weiterer Einsatz abgestimmt werden.

Du reichst die notwendigen persönlichen Nachweise ein und nimmst an deinen vorgesehenen Terminen, Maßnahmen und Prüfungen teil. Deine Einrichtung übernimmt die erforderliche fachliche Anleitung und sorgt für einen zulässigen betrieblichen Einsatz. Medeed bündelt die vereinbarte Organisation und hält dich über das MedPortal auf dem Laufenden.

Transparent geplant

Zeit und Kosten nachvollziehbar planen

Wie lange dauert das Verfahren?

Die behördliche Bearbeitungsfrist und die gesamte Zeit bis zur Berufszulassung sind unterschiedlich. Fristen für die Gleichwertigkeitsprüfung beginnen grundsätzlich erst mit vollständigen, prüffähigen Unterlagen. Je nach Verfahren gelten unterschiedliche Fristen; im beschleunigten Fachkräfteverfahren sind verkürzte Bearbeitungszeiten vorgesehen.

Zusätzliche Unterlagen, Gutachten, Kurse, praktische Einsätze und verfügbare Prüfungstermine beeinflussen den Gesamtverlauf. Medeed richtet deine Planung am bekannten Verfahrensstand aus und informiert dich über relevante Änderungen. Ein für alle Berufe gleicher Abschlusstermin lässt sich nicht zusagen.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Vermittlung durch Medeed ist für dich kostenfrei. Die zugesagte Sprachförderung und die vereinbarten Kostenübernahmen richten sich nach deinem Fachkräfteprogramm. Behördengebühren, allgemeine Sprachprüfungen, Fachsprachenprüfungen und fachliche Ausgleichsmaßnahmen werden dabei jeweils gesondert eingeordnet.

Vor einer kostenpflichtigen Anmeldung wird geklärt, welche Leistung benötigt wird, wer sie beauftragt und wie sie finanziert wird. Eine zugesagte Erstattung für eine allgemeine Deutschprüfung gilt nicht automatisch auch für eine Fachsprachen- oder Kenntnisprüfung. Die Übersicht zu Direktübernahmen, Erstattungen und geltenden Grenzen findest du unter Transparenz und Fairness.

Antworten auf wichtige Fragen

Häufige Fragen zur ärztlichen Anerkennung

Brauche ich immer eine Kenntnisprüfung?

Das wird im Approbationsverfahren anhand deiner Qualifikation und Unterlagen geklärt. Ist die Gleichwertigkeit bereits nachgewiesen, kann eine Kenntnisprüfung entfallen. Ist der erforderliche Kenntnisstand durch eine Prüfung nachzuweisen, werden die weiteren Schritte entsprechend dem Bescheid geplant.

Kann ich die Kenntnisprüfung durch einen Anpassungslehrgang ersetzen?

Für die hier beschriebenen ärztlichen Drittstaatenverfahren besteht nicht das Wahlrecht zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung wie im Pflegeverfahren. Ein Vorbereitungskurs kann dir beim Lernen helfen, ersetzt aber nicht die erforderliche fachliche Prüfung.

Darf ich mit B2 bereits als Ärztin oder Arzt arbeiten?

B2 allein reicht dafür nicht aus. Erforderlich sind eine für deinen Einsatz gültige Berufserlaubnis oder Approbation und die passende Beschäftigungserlaubnis. Die Reihenfolge der Sprachnachweise unterscheidet sich zwischen Bayern und Hamburg; maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Stelle.

Kann ich mich ohne Anerkennungsbescheid bei Medeed melden?

Ja. Für deine Aufnahmeanfrage musst du noch keinen deutschen Anerkennungsbescheid besitzen. Wir betrachten deine Qualifikation und vorhandenen Unterlagen. Ein bereits laufendes Verfahren oder ein vorhandener Bescheid wird in die weitere Planung einbezogen.

Was passiert nach einer bestandenen Prüfung?

Der Prüfungsnachweis wird bei der zuständigen Stelle eingereicht. Danach werden die noch offenen Voraussetzungen für deine Berufszulassung abgeschlossen, beispielsweise Sprache, gesundheitliche Eignung oder Zuverlässigkeit. Erst die tatsächlich erteilte Erlaubnis bestimmt zusammen mit deinem Aufenthaltsstatus, welche Tätigkeit du aufnehmen darfst.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Wir besprechen das Ergebnis und die weiteren organisatorischen Schritte. Wiederholungsmöglichkeiten, zusätzliche Vorbereitung, Gebühren und Fristen unterscheiden sich nach Prüfungsart und Berufsrecht. Eine unbegrenzte Wiederholung oder automatisch kostenfreie Wiederholungsprüfung kann deshalb nicht vorausgesetzt werden.

Muss ich einen bereits vorhandenen Bescheid neu beantragen?

Nicht automatisch. Lade deinen Bescheid und den bisherigen Schriftwechsel im MedPortal hoch. Medeed klärt, wie dein Verfahren fortgeführt werden kann. Gerade bei älteren Bescheiden können Übergangsregeln, Fristen oder besondere Vorgaben für die Maßnahme entscheidend sein.

Endet die Unterstützung mit meiner Einreise?

Nein. Noch offene Anerkennungsschritte werden im vereinbarten Betreuungsumfang weiter begleitet. Medeed365 unterstützt zusätzlich deinen beruflichen und persönlichen Start in Deutschland. Falls dein Verfahren länger als der vereinbarte Begleitungszeitraum dauert, wird die weitere Betreuung frühzeitig mit dir abgestimmt.

Dein nächster Schritt

Dein nächster Schritt mit Medeed

Du möchtest bei Medeed aufgenommen werden? Über die Aufnahmeanfrage lernen wir deine Qualifikation und deine Ausgangslage kennen. Wenn du bereits registriert bist, nutzt du das MedPortal für persönliche Unterlagen, Aufgaben und Rückfragen.